Bezirksregierung fordert Aufhebung des Ratsbeschlusses zu den Hauptschulen Kirschhecke und Neuwerk

Demonstration gegen die Schließung zweier Hauptschulen.

Die Bezirksregierung hat die Stadt in einer Verfügung aufgefordert, die Hauptschulen Kirschhecke und Neuwerk vor dem Hintergrund der jeweiligen Anmeldezahlen auslaufend aufzulösen.

Aus Sicht der Bezirksregierung kommt angesichts der sechs von der Stadt in eigener Trägerschaft geführten Hauptschulen für beide Hauptschulen eine Ausnahme laut Schulgesetz nicht in Betracht.

„Vielmehr sind beide Hauptschulen aufzulösen, da sie die Mindestgröße dauerhaft nicht erreichen“, heißt es in dem Schreiben. „Für die Auflösung der Hauptschule Neuwerk spricht zusätzlich, dass sie auch nicht die Mindestgröße für eine Ausnahmeregelung erreicht“, so die Bezirksregierung.

Die Bezirksregierung hat daher in einem Schreiben an Oberbürgermeister Felix Heinrichs die Stadt als Schulträger aufgefordert, den Ratsbeschluss vom 16. Februar, mit welchem der Rat dem Bürgerbegehren entsprochen hat, aufzuheben und zu beschließen, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen.  
Mit dieser Aufforderung muss sich der Rat nun in seiner Sitzung am 6. April befassen.

Obwohl der Rat dem Bürgerbegehren bereits gefolgt ist, muss dieser Beschluss getroffen werden, weil die Schulen nicht schulrechtskonform weiterbetrieben werden können.
„Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dürfte der Ratsbeschluss rechtmäßig gewesen sein. Er kann aber durch die nunmehr vorliegenden Schüleranmeldezahlen nicht mehr umgesetzt werden, ohne gegen Landesrecht zu verstoßen“, betont die Bezirksregierung in der Verfügung. Insofern würde sich das Bürgerbegehren unzulässigerweise gegen geltendes Schulrecht wenden.
Der Schulträger ist daher aufgefordert, „diesbezüglich einen rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen“.

Für den Fall, dass der Oberbürgermeister und der Rat der Aufforderung nicht folgen sollten, hat die Bezirksregierung kommunalaufsichtliche Maßnahmen angekündigt.
Alle Eltern, die ihre Kinder an den beiden Hauptschulen angemeldet haben, erhalten nach der Ratssitzung einen ablehnenden Bescheid mit Angaben, welche Schulen noch aufnahmefähig sind.

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