Bürgerbegehren: Stadtrat einstimmig für Fristverlängerung von zwölf Tagen

Die pandemische Lage fordert ihren Tribut. Zwar ist keine epidemische Lage durch die Parlamente beschlossen, jedoch gibt es seit kurzer Zeit weitere Kontaktbeschränkungen. Gleichzeitig sammeln Bürgerinnen und Bürger Unterschriften für das Bürgerbegehren und das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen beginnt.

Die CDU hatte eine Sondersitzung des Stadtrates gefordert und durchgesetzt. Erst dadurch war eine neuerliche Abstimmung zugunsten der Initiative möglich geworden.

Der Rat hat in der heutigen Sondersitzung erneut über den Antrag auf Fristverlängerung des Bürgerbegehrens entschieden. Die Frist für das Bürgerbegehren endet regulär am 28. Januar 2022. Das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Gesamtschulen beginnt tags darauf am 29. Januar und für die weiteren Schulformen am 19. Februar.

Die letzte Ratssitzung vor dem Beginn des Anmeldeverfahrens an den Hauptschulen findet am 16. Februar statt. Deshalb schlug die Stadtverwaltung eine Fristverlängerung von 12 Tagen ab dem 28. Januar bis zum 09. Februar vor, die einstimmig beschlossen wurde. So soll der Verwaltung die notwendige Zeit zur Prüfung der Unterschriften bis zur Ratssitzung am 16. Februar eingeräumt werden. 

„Der Elternwille für mehr Gesamtschulplätze, der Wunsch nach Klarheit im Anmeldeverfahren und die demokratische Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger sind hohe Güter. Wir tragen Verantwortung für die betroffenen Eltern, Schulen und Initiatoren des Bürgerbegehrens. Deshalb wollen wir mit unserer Lösung alle Interessen in Einklang bringen. Durch den Vorschlag erhalten die Initiatoren des Bürgerbegehrens mehr Zeit und die Eltern gleichzeitig Klarheit bis zum Anmeldeverfahren“, erläuterte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Roth.

Im vergangenen Dezember hatte der Rat bereits über einen Antrag auf Fristverlängerung abgestimmt. Der damalige Antrag auf sechs Wochen wäre mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen des regulären Anmeldeverfahrens nicht vereinbar gewesen und wies Unklarheiten bezüglich der rechtlichen Grundlage auf. Diese fordert bei einer Pandemie die Geltung einer epidemischen Lage landesweiter Tragweite, um die Frist zu verlängern. Im Gegensatz zur heutigen Situation lagen damals keine verschärften pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen parallel vor, die dem Rat eine Ermessensentscheidung eröffnen.

„Die Rechtslage ist weiterhin unklar. Die Verordnung spricht von einer epidemischen Lage. Diese wurde jedoch nicht durch Bund oder Land beschlossen. Gleichzeitig hat uns die Pandemie samt ihren Auswirkungen weiterhin fest im Griff. Die jüngsten Kontaktbeschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen erschweren das Sammeln von Unterschriften. Bei einer Verlängerung sind aber keine rechtlichen Nachteile erwartbar. Deshalb entscheiden wir im Zweifel für die Bürgerinnen und Bürger“, so der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Achim Wyen.

Entscheidend für die Ratsmehrheit waren praktische Erwägungen. Zum einen sind wohl lediglich die Initiatoren des Bürgerbegehrens klagebefugt. Diese würden gegen eine gewährte Fristverlängerung jedoch kaum vorgehen. Gleichzeitig war durch den Oberbürgermeister keine Beanstandung des Beschlusses erfolgt, was dem Rat die Möglichkeit eröffnete, im Sinne der Initiatoren die Fristverlängerung zu gewähren.

Mit dem aktuellen Ratsbeschluss wird die Frist zur Abgabe der Unterschriften um 12 Tage verlängert und endet nunmehr am 9. Februar.
Nach Prüfung der Unterschriften durch die Verwaltung entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 16. Februar abschließend über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im Hinblick auf das notwendige Unterschriftenquorum.
Dies beträgt in Mönchengladbach 4 Prozent der Bürger, woraus folgt, dass mindestens 8.285 gültige Unterschriften eingereicht werden müssen.
Stimmt der Rat dem Bürgerbegehren dann zu, ist damit der bisherige Beschluss zur Schließung der Hauptschulen Kirschhecke und Neuwerk zugunsten von mehr Gesamtschulplätzen hinfällig.
Schließt sich der Rat dem Bürgerbegehren hingegen nicht an, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden.

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