Covid-19: 7-Tage-Inzidenz überschreitet Schwellenwert von 50 –
Gefährdungsstufe 2 tritt ab Donnerstag, 22. Oktober, in Kraft

Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Mönchengladbach hat am Mittwochnachmittag mit 49 Neuinfektionen und einen neuen Inzidenzwert von 59 den kritischen Schwellenwert von 50 überschritten, so dass laut Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ab Donnerstag, 22. Oktober, die Gefährdungsstufe 2 in Kraft tritt. Die Gefährdungsstufe 2 hat die Stadt Mönchengladbach mit einer neuen Allgemeinverfügung festgestellt. Die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner führt zu folgenden Maßnahmen:

Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.

Veranstaltungen und Versammlungen sind ab dem vierten Tag der Feststellung der Gefährdungsstufe mit mehr als 100 Personen nur zulässig, wenn spätestens drei Tage vor der Veranstaltung ein Hygienekonzept nach § 2b der Coronaschutzverordnung an das Ordnungsamt geschickt wurde. Das Ordnungsamt ist erreichbar unter der Mailadresse hotline32@moenchengladbach.de. Auch mit einem solchen Konzept sind Veranstaltungen nur mit bis zu 250 Personen im Innenraum und 500 Personen im Freien zulässig.

Bei Festen mit herausragendem Anlass (z.B. Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Tauf-, Geburtstags oder Abschlussfeiern) dürfen außerhalb einer Wohnung höchstens zehn Personen teilnehmen. Bei Geburtstagen gilt nur ein besonderer (18. Geburtstag) oder runder Geburtstag (z.B. 50. Geburtstag) als herausragend.

In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

Neue Allgemeinverfügung

Auch weiterhin gilt:

Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen und auf Märkten.

Die Maskenpflicht gilt nach wie vor in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Auch das durch die Allgemeinverfügung der Stadt bereits am Montag verpflichtende Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in festgelegten Innenstadtbereichen bleibt unverändert gültig.

Die Gefährdungsstufe kann erst aufgehoben werden, nachdem der Grenzwert der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die 50 unterschritten hat.

Das Bürgertelefon der Stadt Mönchengladbach ist nach wie vor montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 02161 / 25 54 321 (keine medizinische Beratung) erreichbar. Gewerbetreibende, Vereine und Veranstalter können sich bei Fragen zu den Bestimmungen der Coronaschutzverordnung per Mail unter hotline32@moenchengladbach.de melden.

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