Fall Kaiser: „Wir müssen jetzt tragbare Lösung für alle finden“

Die Hochschule Niederrhein nimmt Stellung zum Urteil vom 23. Januar 2019:

Die Kündigung der Professorin Karin Kaiser durch die Hochschule Niederrhein bleibt unwirksam. Das ist das Ergebnis der Verhandlung am 23. Januar 2019 vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf. Dort wies das Gericht die Berufung der Hochschule ab. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

„Wir sind enttäuscht darüber, dass das Gericht heute nicht in unserem Sinne entschieden hat“, sagte Hochschulpräsident Prof. Dr. Hans-Hennig von Grünberg. „Nun gilt es, eine Regelung zu finden, die für alle beteiligten Personen tragbar ist. Dazu wird es eine enge Abstimmung zwischen dem Dekan, Frau Kaiser und mir geben.“  

Karin Kaiser, Professorin für Steuerrecht, hatte nach Auffassung der Hochschule wiederholt ihre vertraglich geschuldete Dienstpflicht verletzt: Im Wintersemester 2016/17 hatte sie eine Person mit der Korrektur ihrer Klausuren beauftragt. Laut Dienstvertrag hätte sie selbst die Klausuren korrigieren müssen. Dies wurde von der Hochschule abgemahnt. Im Folgejahr erschien sie trotz mehrmaliger Aufforderung und Ermahnung mindestens dreimal nicht zu einer ihrer Vorlesungen. Wieder schickte sie eine andere Person als Ersatz.

„Wir stehen als Hochschule in der Pflicht, mit den uns zur Verfügung stehenden Steuergeldern einen reibungslosen Lehrbetrieb zu organisieren. Dieses Organisationsversprechen gilt es einzulösen“, so von Grünberg.

Die Hochschule Niederrhein hatte Karin Kaiser am 27. November 2017 fristlos gekündigt.
Ein Güterichterverfahren war zuletzt gescheitert, das gefällte Urteil vom 23. Januar 2019 ist rechtskräftig.

Stellungnahme Prof. Dr. Karin Kaiser

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