FDP Mönchengladbach fordert schnelle Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Fotos: Andreas Terhaag: FDP, Stefan Wimmers: privat, Achim Wyen: FDP

Bis Ende des Jahres haben Bund, Länder und Kommunen Zeit, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

So regelt es das Onlinezugangsgesetz, OZG, das 2017 in Kraft trat. Unter der schwarz-gelben Landesregierung startete FDP-Digitalminister Prof. Andreas Pinkwart mit den Portalverbünden, die den Kommunen die Nutzung von zentralen Verwaltungsleistungen kostenfrei zur Verfügung stellt.  

Andreas Terhaag

Wie ist der derzeitige Stand? Die jetzige Landesregierung teilte die digitalen Kompetenzen auf mehrere Landesministerien. „Das Digitalministerium wurde von der neuen Landesregierung wieder abgewickelt“, bedauert Andreas Terhaag, FDP-Vorsitzender in Mönchengladbach. „Auf Anfrage unserer Düsseldorfer Kollegen teilte die Landesregierung mit, dass das Ministerium Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung für die Verwaltungsdigitalisierung verantwortlich ist und derzeit mit einer Bestandsaufnahme befasst sei.“ Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen benötigen nach der derzeitigen Lage nicht nur konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des OZG, sondern auch weitere technische oder finanzielle Unterstützung.

Achim Wyen

Achim Wyen, FDP-Fraktionsvorsitzender in Mönchengladbach, und selbst Digitalexperte, fordert: „Es muss mit den Kommunen eine schnellstmögliche Digitalisierung aller Leistungen aus dem OZG vorangetrieben werden und das möglichst noch in diesem Jahr. Ansonsten ist die Landesregierung gefordert, mit den Kommunen eine neue Umsetzungsfrist festzulegen.“ Andreas Terhaag fügt hinzu, dass im Landeshaushalt die ausreichende finanzielle Unterstützung der Kommunen vorzusehen ist. Auch seien die von Prof. Pinkwart bereits an den Start gebrachten Lösungen zu unterstützen. 

Stefan Wimmers

Stefan Wimmers, Anwalt mit Schwerpunkt IT-Recht und Lehrbeauftragter für Informatik, sieht in der Umsetzung des OZG eine große Chance für die Unternehmen. „Das OZG identifiziert insgesamt 575 Verwaltungsleistungen, die digitalisiert werden können. Im Umsetzungskatalog zum Gesetz sind u. a. 17 Situationen für Unternehmen gebündelt. Über 1.000 Verwaltungsleistungen für die Wirtschaft sind festgelegt und sollten schon in Anbetracht des Fachkräftemangels schnellstens umgesetzt werden.“ 

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