Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Krefeld und der Polizei Mönchengladbach und Viersen

Landgericht

Fortschreibung zum Fund von drei Leichen in EFH in St. Tönis

Die intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei Mönchengladbach und die Untersuchungen der Rechtsmedizin (Obduktion) haben keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden am jeweiligen Tod der drei Personen ergeben.

Das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Düsseldorf kam nach den erfolgten Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass keine Person durch Fremdeinwirkung zu Tode gekommen ist.

Der 69-jährige Mann, die 95-jährige und 63-jährige Frau verstarben zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgrund innerer Erkrankungen, bei keiner Leiche wurden todesursächliche Spuren äußerer Einwirkung gefunden.

Die drei Personen lebten nach Zeugenangaben äußerst zurückgezogen und mieden Sozialkontakte.
Die Untersuchungen zur eindeutigen Identifizierung der Leichen ist noch nicht abgeschlossen. (wr)

Link zur Pressemeldung vom 10.01.2023

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