Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG) eröffnet Kreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit, sogenannte „Ombudspersonen“ zu bestellen. Aufgabe dieser ehrenamtlich tätigen Personen ist es, bei Problemen zwischen Dienstleistern und Nutzerinnen und Nutzern von Pflege- oder Betreuungsangeboten zu vermitteln.
Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat im September Cäcilia Neusen und Heike Kivelitz zu Ombudspersonen nach dem WTG bestellt. Jetzt trafen sich die Ombudsfrauen gemeinsam mit Bettina Schwartz, der Leitung der städtischen WTG Behörde, bei Sozialdezernentin Dörte Schall.
Wann kann man sich an die Ombudspersonen wenden?
Cäcilia Neusen und Heike Kivelitz sind als Ombudspersonen Ansprechpartnerinnen für Angehörige und Bewohner*innen von Pflege- und Betreuungseinrichtungen der Altenpflege sowie Eingliederungshilfe. Treten Probleme oder Schwierigkeiten bei der Nutzung der Einrichtungsangebote ein, können sich Bewohnerinnen und Bewohner oder ihre Angehörigen mit Fragen an die Ombudspersonen wenden. Dabei informieren und vermitteln Cäcilia Neusen und Heike Kivelitz auf Anfrage bei Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten neutral und unkompliziert. Ihr Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden und Probleme schnell und unbürokratisch aus der Welt zu schaffen.
Wie kann man die Ombudspersonen erreichen?
Cäcilia Neusen: Tel.: 0160 – 99553810, E-Mail: caecilia.neusen@t-online.de
Heike Kivelitz: Tel.: 0151 – 29001001, E-Mail: heike.kivelitz@t-online.de
Sozialdezernentin Dörte Schall freut sich, dass die Stadt Mönchengladbach zwei engagierte und in den Bereichen Altenpflege und Eingliederungshilfe erfahrende Ombudspersonen gewinnen konnte. Denn besonders darauf kommt es bei dieser wichtigen ehrenamtlichen Aufgabe an.
„Bei der Auswahl der Ombudspersonen haben wir gezielt nach Personen gesucht, die sich mit dem Leben in Einrichtungen der Altenpflege und Eingliederungshilfe auskennen. Damit wird gewährleistet, dass sie sich entsprechend gut in die Lage der Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihrer Angehörigen aber auch in die Organisation der Einrichtungen hineinversetzen können. Die Ombudspersonen tragen damit niedrigschwellig für mehr Teilhabe und Schutz älterer und behinderter Menschen, die in Pflege- und Betreuungseinrichtungen leben, bei“, so Schall.
Auch Cäcilia Neusen und Heike Kivelitz sehen ihrer neuen Aufgabe mit Freude entgegen. „Wir freuen uns vor allem auf den Kontakt zu allen beteiligten Menschen und sind auf die unterschiedlichen Anfragen gespannt. Wir möchten nach gemeinsamen Lösungen suchen und so unkompliziert helfen. Dafür sind wir da.“