Hörhilfen bleiben Ersatzkassenleistung

Hörhilfen bleiben Ersatzkassenleistung

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit der Bundesinnung für Hörgeräteakustiker (biha) einen neuen Versorgungsvertrag zur Hörhilfenversorgung geschlossen. Dieser garantiert den Versicherten der Ersatzkassen (Barmer GEK, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, HEK – Hanseatische Krankenkasse und hhk), dass sie weiterhin ein Hörgerät ohne Aufpreis erhalten können

Die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Hörgerät bleibt allerdings bestehen. Dieser neue Vertrag wurde ausgehandelt, da sich die Regelungen zu den Festbeträgen für Hörhilfen zum 1. November 2013 geändert haben. So gelten jetzt deutlich höhere Erstattungsbeträge und höhere Qualitätsanforderungen bei Geräten für schwerhörige Erwachsene. Dabei müssen die Krankenkassen und Hörgeräteakustiker sicherstellen, dass die Versorgung der Versicherten ohne Aufzahlungen, das heißt einem Eigenanteil, der über die gesetzliche Zuzahlung hinausgeht, möglich ist.

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