Kanal-Dichtheitsprüfung – Neuer Erlass ändert die Bedingungen – Stadtverwaltung erarbeitet neue Satzung

„Die Dichtheitsprüfungen sind notwendig, um die Umwelt und unser gesundes Trinkwasser zu schützen. Aber der Aufwand muss für die Grundstückseigentümer überschaubar bleiben. Nicht jeder kleine Schaden hat schlimme Folgen und muss repariert werden“, sagt Minister Johannes Remmel.

Häuslebauer in Mönchengladbach können aufatmen, es wird eine bürgerfreundlichere Lösung als bisher geben. Bereits in den nächsten Wochen will die Fachverwaltung eine neue Satzung zur Beschlussfassung in den Stadtrat einbringen, versicherte uns
Umweltdezernent Bernd Kuckels in einem Gespräch zum Thema.

Das NRW-Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat gestern einen Erlass zu Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserkanälen veröffentlicht.
„Wir wollen gesundes Trink­wasser für die Verbraucherinnen und Verbraucher, wir möchten die Kommunen besser unterstützen und die Umwelt schützen. Dafür brauchen wir auch eine breitere Akzeptanz dafür, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen“, so Remmel.
Deswegen wird das Umweltministerium in einem Erlass unter anderem klarstellen, dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung.

Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, trifft – vorbehaltlich wasser- und bodenschutzrechtlicher Entscheidungen der zuständigen Ordnungsbehörden – die Gemeinde. Dabei kann eine Orientierung an der zu erwartenden Neufassung der DIN 1986 30 hilf­reich sein. Schwere Schäden müssen danach innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere Schäden nach Möglichkeit innerhalb von 5 Jahren.

Zudem erlaubt der Erlass die optische Inspektion (Kanal-TÜV) und die vielfach kostengünstigere Wasserstandsfüllprüfung zum Nachweis der Dichtheit. Durch eine Muster-Dichtheitsbescheinigung wird sicher­gestellt, dass Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Unter­nehmen, die die Kanäle prüfen, einander auf Augenhöhe begegnen. Mit den kommunalen Spitzenverbänden soll eine Mustersatzung aktualisiert werden, die es den Kommunen erleichtert, passende und leicht ver­ständliche Regelungen zu finden.

Eine neue Internetseite im Auftrag des Umweltministeriums informiert Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen sowie Kom­munen über alle wichtigen Fragen zur Dichtheitsprüfung. Neben den rechtlichen Grundlagen gibt die Seite unter anderem Antworten auf häufige Fragen, stellt Hintergründe zur Prüfung und Sanierung dar und enthält Informationen für Bauherren:

http://www.buergerinfo-abwasser.de/

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