Der private Häusle-Bauer im und auch außerhalb eines Wasserschutzgebietes kann erleichtert sein.
Die am Dienstag im Planungs- und Bauausschuss von der Verwaltung vorgestellte Entwässerungssatzung schreibt zwar eine Dichtheitsprüfung vor so wie sie von Land NRW gefordert wird, die zwingende Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsunternehmens bei der Verwaltung ist nicht in jedem Fall vorgesehen.
Das bedeutet für den Privatmann, der keine industriellen oder gewerbliche Abwässer einleitet, er hat eigenverantwortlich zu prüfen oder prüfen zu lassen.
Er wird erst dann zur Vorlage einer Bescheinigung aufgefordert, wenn in einem Schadensfall der Nachweis der Prüfung erfolgen muß. Oder bei einer wesentlichen Änderung der Abwasseranlage.
Der genaue Wortlaut kann in den nachstehenden PDF-Dateien nachgelesen werden.
Beschlussentwurf der Verwaltung als PDF
Nachtrag zur Satzung der Stadt Mönchengladbach