Längst überfällig: Mönchengladbach erhält 1,1 Millionen Euro für Integrationsmaßnahmen

Andreas Terhaag, MdL

Die Landesregierung hat die Verteilung der 100 Millionen Euro aus der Integrationspauschale des Bundes konkretisiert.

Der Verteilschlüssel sieht vor, dass die Mittel anteilig nach Flüchtlingsaufnahmegesetz und Anzahl der Personen mit Wohnsitzauflage für die Kommunen berechnet werden.
Andreas Terhaag, FDP-Landtagsabgeordneter aus Mönchengladbach und Mitglied im Integrationsausschuss, begrüßt den Beschluss der Landesregierung zur Entlastung der Stadt bei Integrationsmaßnahmen.

 „Die NRW-Koalition hat mit der Verabschiedung des Landeshaushalts für 2018 den Kommunen 100 Millionen Euro aus der Integrationspauschale zur Verfügung gestellt, die sie bei der Erfüllung der Integrationsaufgaben vor Ort unterstützen sollen. Das ist ein wichtiges Signal des Landes, dass die Kommunen mit der Aufgabe der Integration nicht allein gelassen werden“, sagt Andreas Terhaag.

Unter der rot-grünen Vorgängerregierung wurden keine Mittel aus der Integrationspauschale an die Kommunen weitergeleitet. Die Landesregierung hat jetzt den Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Rechtsgrundlage zur Verteilung dieser Mittel an die einzelnen Gemeinden einführt.

Terhaag: „Die gesetzliche Regelung der Zuweisungen aus der Integrationspauschale an die Gemeinden wird mehr Verbindlichkeit bei der Integration vor Ort schaffen. Die Verteilung richtet sich nach den unterschiedlichen Belastungen der Kommunen aufgrund der tatsächlichen Flüchtlingszahlen. Mönchengladbach wird so in diesem Jahr 1,1 Millionen Euro zusätzlich für Integrationsmaßnahmen erhalten. Dies ist ein wichtiger Baustein der Integrationspolitik des Landes und sorgt für Planungssicherheit vor Ort.“
Warum Terhaag von Zusätzlichkeit spricht, ist nicht erkennbar.

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