SPD, CDU und Grüne beschließen Kommunalwahl-Sperrklausel
Klagen vor dem Verfassungsgericht angekündigt

Mit dem heutigen Beschluss des Landtags für eine neue Kommunalwahl-Sperrklausel ist die Landesverfassung nun verfassungswidrig. Das zumindest glaubt die Initiative „Mehr Demokratie“, die den Beschluss von SPD, CDU und Grünen scharf kritisiert.
Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative meint:„Die Gleichheit aller Stimmen ist ein wichtiger Wahlrechtsgrundsatz, der auch im Grundgesetz verankert ist. Mit einer Sperrklausel hat ein relevanter Anteil von Stimmen aber keine Wirkung mehr. Das ist grundgesetzwidrig“.

Hans-Willi Körfges (stellvertretender Vorsitzender der NRW-SPD-Fraktion) ist da ganz anderer Ansicht:
„Das parlamentarische Vorhaben wurde ausführlich und gründlich beraten, unter anderem in einer umfangreichen Anhörung von Sachverständigen. Sowohl der Haupt-, als auch der Kommunalpolitische Ausschuss im Landtag haben dem Gesetzentwurf mit sehr großer Mehrheit zugestimmt. Wir haben die Argumente ernst genommen und kritisch hinterfragt. Und wir haben viel Rückenwind und Bestätigung mitbekommen: Vertreterinnen und Vertreter des Verfassungsrechts, der Politikwissenschaft, die drei Kommunalen Spitzenverbände, drei Kommunalpolitische Vereinigungen sowie zahlreiche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker haben uns in unserem Vorhaben bestärkt. Die Ergebnisse des Gesetzgebungsverfahrens zeigen sehr deutlich, dass die Festschreibung einer kommunalen Sperrklausel in der Landesverfassung sachlich richtig und notwendig ist. Sie ist vor allem auch verfassungsgemäß. In vielen Kommunen, vor allem in Groß- und Mittelstädten, ist die Funktionsfähigkeit mittlerweile erheblich gestört. Gerade durch die Besonderheiten des kommunalpolitischen Systems in NRW haben wir die Wiedereinführung der Sperrklausel erwogen.“

Der nordrhein-westfälische Landtag hat heute das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet. Damit wird die 1999 abgeschaffte Sperrklausel bei Kommunalwahlen wieder eingeführt und in der NRW-Verfassung verankert.
Das heißt: Nur wer mindestens 2,5 Prozent der abgegebenen Stimmen erhält, darf in den Rat einziehen.

Dagegen will nach aktuellem Stand die Piratenpartei gerichtlich vorgehen und vor dem Verfassungsgericht klagen.

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