Mönchengladbach: Die Wahlbezirke müssen neu eingeteilt werden

Nach dem Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofs: Verwaltung will Vorschlag bis Ende Januar erarbeiten.

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 20. Dezember zur Kommunalwahl hat weitreichende Folgen für die Kommunalwahlen am 13. September auch in Mönchengladbach.

Wie in zahlreichen anderen NRW-Kommunen muss auch in der Vitusstadt ein Teil der 33 Wahlbezirke neu zugeschnitten werden. Damit ist die bereits im Juli 2019 vom Wahlausschuss beschlossene Einteilung der Wahlbezirke hinfällig.
Dies haben der Fachbereich Bürgerservice, der die Wahlen organisiert, und der Fachbereich Recht heute bestätigt.
Vorausgegangen waren eine Analyse des Richterspruchs und eine entsprechende Empfehlung des Landeswahlleiters.

Die Verfassungsrichter haben in ihrer Entscheidung zur Stichwahl auch die bisherige Grenze gekippt, wonach die Einwohnerzahl der Kommunalwahlbezirke vom Durchschnitt aller Wahlbezirke um maximal 25 Prozent nach oben oder unten abweichen durfte. Sie halten lediglich eine Abweichung von bis zu 15 Prozent für unproblematisch. Rund ein Drittel der 33 Mönchengladbacher Wahlbezirke weicht allerdings mehr als 15 Prozent vom Einwohnerdurchschnitt ab.

Damit kommt auf das Wahlamt in den nächsten Wochen jede Menge Arbeit zu: Denn spätestens bis zum 29. Februar muss der Wahlausschuss eine neuen Zuschnitt der Wahlbezirke beschließen und im Amtsblatt veröffentlichen, damit am 13. September eine rechtskonforme Kommunalwahl stattfinden kann.

An der Gesamtzahl von 33 Wahlbezirken für Mönchengladbach ändert der Spruch der Verfassungsrichter übrigens nichts. Hier bleibt weiter die Bevölkerungszahl (nicht die Zahl der Einwohner mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit) maßgeblich. Und für Gemeinden mit 250.000 bis 400.000 Einwohnern wie Mönchengladbach beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter 66, davon 33 in Wahlbezirken.

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