Neuer Runderlass des Ministeriums vom 08.08.2011 ermöglicht auch Kommunen im Nothaushalt die Einführung des Sozialtickets – Ampel kann zustimmen

Das Land stellt Kommunen und Verkehrsverbünden in NRW, die ein Sozialticket einführen, in 2011 eine Förderung von 15 Millionen Euro bereit.
Für die Folgejahre sind jeweils 30 Millionen Euro vorgesehen.
Der parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Horst Becker stellte in Düsseldorf die neue Richtlinie des Landes für das Sozialticket vor. „Mit der Einführung des Sozialtickets erfüllen wir ein wichtiges Versprechen unserer Koalitionsvereinbarung: Mobilität gehört für alle Bevölkerungsschichten zu einer aktiven Teilhabe an der Gesellschaft. Wir können nicht so tun, als sei die Frage, ob sich jemand ein Ticket für den ÖPNV leisten kann, reine Privatsache“, sagte Becker.

Ab sofort können alle kreisfreien Städte, Kreise und Verkehrsverbünde in NRW eine Förderung für die Einführung eines Sozialtickets beantragen.
„Wir freuen uns, dass das Innenministerium auf unsere Hinweise den Weg dafür freigemacht hat, dass Kommunen im Haushaltssicherungskonzept oder Nothaushalt das Sozialticket anbieten können und die Menschen dort damit nicht benachteiligt werden“, so Becker.
Die Förderung soll vollständig in die Reduzierung des Ticketpreises fließen.

Sozialticketberechtigt sind nach der Richtlinie alle Personen, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen.
Der Kreis der Berechtigten kann von Kommunen auch erweitert werden, etwa um Geringverdiener oder Wohngeldempfänger.
Dazu heißt es in der Richtlinie:
“Eine Erweiterung des Kreises der Sozialticket-Berechtigten hat keine Auswirkungen auf die Verteilung der Zuwendung.“
Das bedeutet im Fall einer Berechtigtenerweiterung eine mögliche Eigenbeteiligung der Kommune.

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