Patientenautonomie am Lebensende – Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen.
Immer wieder wird gefordert, auch in der BRD aktive Sterbehilfe per Gesetz zu erlauben. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert.
Wie die Rechtslage? Welche Möglichkeiten haben Sie konkret, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen.

Fragen über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen?
Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende?
Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun?
Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht?
Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten?
Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten?
Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten! Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1.9.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie am Lebensende bestätigt. Ungeachtet dieser neuen gesetzlichen Vorschriften mangelt es an der notwendigen Klarheit, weil die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten offensichtlich anhaltend unterschiedlich eingeschätzt werden.
Der Bundesgerichtshof hat allerdings am 25.06.2010 ein richtungsweisendes Urteil zur Patientenautonomie gefällt. Mit dieser Entscheidung, die die Patientenrechte gestärkt haben, sollte man sich in Grundzügen vertraut machen. Dabei werden auch Erwägungen zu berücksichtigen sein, die sich aus dem Patientenrechtegesetz
und den Neuregelungen zur Organspende ergeben.
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ (Neuss), angeboten.

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