POL-MG: Nicht vergessen: Neues Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter

Die Polizei Mönchengladbach weist darauf hin, dass Mofas, Mopeds, E-Scooter und einige Roller seit dem 1. März ein neues Kennzeichen benötigen.

Jedes Jahr im Frühling beginnt das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas sowie Roller bis 50 ccm Hubraum und mit einer Höchstgeschwindigkeit (je nach Betriebserlaubnis) bis zu 45 km/h, bei älteren Modellen bis zu 60 km/h.
Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen der Versicherungspflicht.

Der Versicherungsschutz lässt sich am Nummernschild, dem Versicherungskennzeichen aus Blech, erkennen. Bei E-Scootern ist es ein etwas kleineres Klebekennzeichen.

Die Farbe des Schildes wechselt jährlich. In diesem Jahr von grün zu schwarz.

Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherungsschutz. Im Falle eines Unfalls muss er für den gesamten Schaden aufkommen.

Außerdem macht der Fahrer oder die Fahrerin sich strafbar. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Die Polizei Mönchengladbach hat in den vergangenen beiden Tagen, am 1. und 2. März, bereits fünf solcher Strafanzeigen schreiben müssen. Zweimal waren E-Scooter- und dreimal Roller-Fahrerinnen bzw. -Fahrer ohne das neue Kennzeichen unterwegs. (km)

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