Privater Autoverkauf: Das müssen Sie beachten

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Die Gründe sind vielfältig, aber irgendwann trifft es fast jeden: Das eigene Auto wird gegen ein neues getauscht, der alte Wagen soll verkauft werden. Viele Verkäufer vergessen dabei die Risiken, die ein Autoverkauf mit sich bringt. Ein paar grundlegende Aspekte zu beachten, reicht aber meist schon aus. Außerdem gibt es heutzutage auch Alternativen zum herkömmlichen Privatverkauf.

Manchmal muss ein neues Auto her, weil die Familie Zuwachs bekommen hat. In anderen Fällen ist das Auto angesichts hohen Verbrauchs und steigender Kraftstoffpreise zu teuer geworden. Eine fehlende Umweltplakette kann ebenfalls ein Verkaufsgrund sein. Einige Autobesitzer bieten Ihr Fahrzeug zum Verkauf an, wenn teure Reparaturen wie der Zahnriemenwechsel anstehen und sie die Investition in Ersatzteile für unrentabel halten. Nicht zuletzt spielen auch Sicherheitsaspekte oft eine Rolle bei dem Autoverkauf. Fehlende Airbags oder gar Kopfstützen sind ein sehr hohes Risiko für die Insassen.

Ein Auto zu verkaufen ist mit Aufwand verbunden. Der Verkäufer muss den Wagen reinigen, fotografieren, alle Unterlagen zusammenstellen und das Auto inserieren. Er muss Besichtigungen und Probefahrten organisieren und Preisverhandlungen mit potenziellen Käufern führen. Eine Alternative zum Privatverkauf bieten diverse neue Internetportale, die sich auf den Online-Ankauf von Gebrauchtwagen spezialisiert haben. Bei jetztautoverkaufen.de kann der Fahrzeugbesitzer auf der Website und durch Hilfe eines Spezialisten vor Ort kostenlos den Wert des Autos bestimmen lassen und anschließend auch verkaufen.

Wer sich trotzdem dafür entscheidet, seinen Wagen privat zu verkaufen, muss einiges beachten. Er darf beispielsweise keine bekannten Mängel verschweigen. Zwar kann der Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausschließen, für arglistig verschwiegene Mängel haftet der Verkäufer aber trotzdem. Und meldet der Käufer den Wagen nicht fristgemäß um, haftet der Verkäufer im laufenden Jahr weiterhin für KFZ-Steuer und anteilig für die Versicherungsprämie. Wer als Verkäufer das Auto nicht abmeldet, sollte deshalb umgehend die Zulassungsstelle und die Versicherung über den Verkauf informieren. Besser ist es, den Wagen abgemeldet zu übergeben. Der Käufer kann für den Transport kostengünstige Kurzzeitkennzeichen verwenden.

Rechtsanwälte empfehlen, Kaufverträge immer schriftlich zu schließen. Der Vertrag sollte unbedingt Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe enthalten, um bei eventuellen Unfällen den Verkäufer aus der Haftung zu nehmen. Für Verkäufer empfiehlt es sich, alle Daten des Käufers aus einem gültigen Personalausweis abzulesen, um Betrug vorzubeugen.

Wer privat ein gebrauchtes Auto verkaufen möchte, kann – indem er den Service von Internetportalen nutzt – Zeit sparen und die Risiken minimieren. Wer sich für einen Privatverkauf entscheidet, erzielt möglicherweise einen besseren Preis. Der Verkauf ist aber arbeitsintensiv und der Verkäufer sollte sich unbedingt rechtlich absichern.

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