Stadtverwaltung verschickt rund 13.000 Hundesteuerbescheide ab dem 9. Januar

Die Steuer beträgt unverändert jährlich 138,00 EUR, wenn nur ein Hund gehalten wird.
Sobald zwei Hunde gehalten werden, beträgt die Steuer je Hund 165,60 EUR.
Bei drei oder mehr Hunden steigt der Betrag auf 207,00 EUR je Hund.
Für das Halten gefährlicher Hunde oder sogenannter Kampfhunde müssen erheblich höhere Beträge gezahlt werden.

Die Hundesteuer wird am 15. Februar 2017 fällig. Sofern der Stadtkasse für den Einzug der Steuer ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, braucht der Hundehalter nichts zu veranlassen. Ansonsten ist die Zahlung zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu leisten. Entsprechende Zahlungshinweise befinden sich auf dem Steuerbescheid.

Soweit Hundehalter der Stadtverwaltung ab Anfang Dezember 2016 Änderungen mitgeteilt haben, konnten diese nicht mehr im Jahresbescheid 2017 berücksichtigt werden. Es folgt aber bis Ende Januar automatisch ein Änderungsbescheid, der die aktuellen Daten berücksichtigt. Gleiches gilt für Neuanmeldungen. Diese werden in den nächsten Wochen abgearbeitet, so dass auch alle neuen Hundehalter bis Ende Januar den Hundesteuerbescheid und eine Steuermarke erhalten.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hunde außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks nur mit der seit 2015 geltenden sichtbar befestigten blauen Steuermarke umherlaufen dürfen. Ein Verstoß gegen diese Tragepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Außendienstmitarbeiter der Stadt und insbesondere der kommunale Ordnungsdienst werden weiterhin verstärkt das Tragen der Hundesteuermarken überprüfen. Diese Maßnahme soll auch die Steuergerechtigkeit erhöhen.

Hunde, die bisher nicht versteuert werden, sind vom Halter unverzüglich beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben anzumelden. Ein entsprechendes Anmeldeformular ist unter dem Suchwort „Hundesteuer“ auf der städtischen Homepage www.moenchengladbach.de abrufbar.

Alle Fragen zur Hundesteuer beantwortet der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben gerne. Hundehalter erreichen die Mitarbeiter unter der Telefonnummer 02161 / 25-52232 sowie unter der E-Mail-Adresse steuern@moenchengladbach.de.

Nach der Bekanntgabe der Jahresbescheide 2017 kann es bei der telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme wegen der Vielzahl von Anfragen zu Wartezeiten kommen. Dafür bittet die Stadtverwaltung schon jetzt um Verständnis.

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