Der VdK hat vor dem Bundessozialgericht einen wichtigen Erfolg erzielt:
In einem Verfahren zur Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als „Wie-Berufskrankheit“ folgt das BSGkurz fürBundessozialgericht seiner neuen Rechtsprechung zugunsten Betroffener.
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- Der Fall: Traumatische Erlebnisse im Beruf
- Was hat das BSG nun entschieden?
- Was bedeutet „Wie-Berufskrankheit“?
- Wie geht es nun weiter?
- Was sagt der VdK zum BSG-Urteil?
- Weitere Informationen
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