Wahlausschuss beschließt die Richtigkeit der Wahlergebnisse für die Kommunalwahlen der Stadt Mönchengladbach vom 25. Mai 2014

Rathaus RheydtFür Wahlleiter Bernd Kuckels gibt es keinen Grund, die Stimmzettel im Wickrather Wahlbezirk nochmals überprüfen zu lassen. Das aktuelle Wahlrecht gibt ihm ausdrücklich keine Handhabe zur Prüfung.
Das dies unbeabsichtigte Konsequenzen haben kann, das werden die nächsten Tage zeigen.
Was ist geschehen?
Im Wahlbezirk Wickrath Ortskern hat der CDU-Kandidat mit lediglich 2 Stimmen Vorsprung sein Ratsmandat gewonnen.
Es gab in diesem Wahlbezirk 60 ungültige Stimmen. Das entspricht in etwa auch anderen Bezirken. Auf den ersten Blick gibt es keine Auffälligkeiten.
Und dennoch, diese beiden Stimmen Vorsprung und dieses damit gewonnene Ratsmandat zieht ein weiteres Mandat für die CDU nach sich.
Damit entscheiden 2 Stimmen über 2 Ratsmandate mehr im Stadtrat und zwar für die CDU. Auch das ist rechtens.

 

 

Bei dieser Faktenlage eine Wahlzettelüberprüfung ausdrücklich nicht vorzuschreiben, erscheint unangebracht.
Wie schnell kann ein Stimmzettel fälschlicherweise für ungültig erklärt werden.
Gerade bei Briefwahlunterlagen ist dies möglich.
Fehler sind nicht auszuschließen, sie sind menschlich.
Ein Widerspruch gegen diese Wahlfeststellung erscheint deshalb angebracht und sinnvoll.
2 Ratssitze mehr oder weniger können über die gesamte Wahlperiode betrachtet viele Ratsabstimmungen entscheiden, sie sollten ohne Nachgeschmack stattfinden können.

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