Wegen Coronavirus persönliche Kontakte reduzieren: Polizei Mönchengladbach richtet Anzeigen-Hotline ein

Die Polizei Mönchengladbach bietet ab Freitag, 20. März 2020, unter der Telefonnummer 02161-2911025 eine Anzeigen-Hotline an.

Über diese ist von montags bis freitags, jeweils in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, eine telefonische Anzeigenerstattung möglich.

Polizeipräsident Mathis Wiesselmann:

„Aufgrund der durch die Corona-Pandemie gebotenen Vorsichtsmaßnahmen müssen wir alle persönlichen Kontakte so weit wie möglich reduzieren. Deshalb richten wir an alle Bürgerinnen und Bürger den Appell, in geeigneten Fällen Anzeigen telefonisch zu erstatten und in diesen Fällen nicht zu einer Polizeidienststelle zu kommen. Das ist geboten, um uns alle gegenseitig zu schützen. Es geht um den Schutz der Anzeigenerstatter aber auch der Polizeibeamten.“

Anrufer werden über die eingerichtete Hotline zum Anzeigendienst weitergeleitet. In Einzelfällen vereinbaren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Termin oder einen Rückruf.

Nicht geeignet für eine telefonische Anzeigenerstattung sind Anzeigen wegen schwerer Straftaten. Es können auch individuelle Gründe dagegen sprechen, die Anzeige telefonisch zu erstatten, so dass es erforderlich ist, eine Polizeidienststelle aufzusuchen. Dafür stehen Ihnen die Polizeidienststellen auf der Vierhausstraße in Rheydt und auf der Krefelder Str. in Mönchengladbach zur Verfügung.

Die Polizei Mönchengladbach ist weiterhin unter der allgemeinen Telefonnummer 02161-290 erreichbar sowie in Notfällen unter dem Notruf 110.

Die in kommunalen Dienstgebäuden untergebrachten Dienststellen des polizeilichen Bezirksdienstes sind für Besucherinnen und Besucher nicht zugänglich, da die Stadt Mönchengladbach die Gebäude aufgrund der aktuellen Lage für den Publikumsverkehr geschlossen hat. Deshalb ist es erforderlich, auch zu den gewohnten Sprechzeiten die Bezirksdienstbeamten zunächst telefonisch zu kontaktieren.
Vor Ort informiert ein Aushang über Sprechzeiten und Erreichbarkeit. Aufgrund der aktuellen Lage gilt für die Polizeiwache Alter Markt die gleiche Regelung wie bei den bereits angesprochenen Bezirksdienststellen.
(wr)

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