Altenheimschließungen in Meerbusch: Rhein-Kreis Neuss schaltet Hotline für Bewohner und Angehörige

SeniorenwohnparkFür die 100 Heimbewohner und deren Angehörige sowie für die gesetzlich bestellten Betreuer der beiden benachbarten Altenpflegeeinrichtungen „Medina Meerbusch GmbH“ und „Seniorenwohnpark Meerbusch GmbH“ hat das Kreissozialamt ab sofort eine Hotline mit den Rufnummern 02181/601-5000, -5019, -5030 eingerichtet. Von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr sollen dort Fragen zur Heimschließung und deren Folgen für die Betroffenen beantwortet werden.
Ein für vergangenen Montag bereits geplanter Informationsabend der Heimaufsicht des Kreises in den betreffenden Einrichtungen musste abgesagt werden, weil die Betreiber die Anschriften von Angehörigen und Betreuer bisher nicht an die Heimaufsicht weitergegeben haben. Beide Einrichtungen, die zu den Marseille-Kliniken AG mit Sitz in Hamburg gehören, lassen die darauf gerichteten Anfragen des Kreises derzeit anwaltlich prüfen.

Der Informationsabend der Heimaufsicht soll nun am kommenden Freitag (20. September), 19 Uhr im Gemeinschaftsraum des Malteserstiftes St. Stephanus in Meerbusch-Lank, Am Wasserturm 8-14, 40668 Meerbusch stattfinden.
Um auch pflegebedürftige Heimbewohner die Teilnahme zu ermöglichen, wird das Kreissozialamt einen Behindertenfahrdienst mit mehreren Bussen organisieren.

Für das bisherige, nicht kooperative Verhalten der Betreiber hat Jürgen Steinmetz, Kreissozialdezernent und Allgemeiner Vertreter des Landrates, kein Verständnis: „Es geht hier um die Sorgen und Ängste von Heimbewohnern und Angehörigen, die nach den Betriebsuntersagungen nicht wissen, wie es weiter gehen soll. Darauf wollen wir Antworten geben und Hilfestellungen anbieten.“

Mit Hilfe der Stadt Meerbusch wird man an einen Teil der Anschriften kommen. Problematisch sind hingegen die Anschriften der gesetzlichen Betreuer sowie von Angehörigen, die nicht im Kreisgebiet ihren Wohnsitz haben. Betreuer und Angehörige können ihre Anschriften auch über die eingerichtete Hotline mitteilen.

Beide Altenpflegeeinrichtungen werden weiterhin vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen Nordrhein (MDK) und der Heimaufsicht des Kreises kontrolliert. Bis zum 30. November 2013 wurde den Betreibern von der Heimaufsicht eine Frist eingeräumt, ihren Betrieb ordnungsgemäß abzuwickeln. Bis dahin müssen die Betreiber die Heimverträge mit ihren Bewohnern kündigen. Sie haben auch die gesetzliche Pflicht, einen anderen Pflegeplatz für die Bewohner nachzuweisen. Hierbei wollen Rhein-Kreis Neuss und Stadt Meerbusch den Heimbewohnern und Angehörigen notfalls zur Seite stehen und helfen.

Pressemitteilung Rhein-Kreis Neuss vom 17.09.2013

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Harald Vieten (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

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