Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Bis zum 31. Mai können Betroffene der Bundesbehörde wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln.

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, das die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt (§47), ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) seit dem 1. Januar 2015 für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit einem Verkehrsaufkommen über 30.000 Züge pro Jahr zuständig.

Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt werden soll. Städte und Gemeinden, aber auch alle weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteure sowie Anwohner erhalten in diesem Zusammenhang einen Überblick über die bestehende Lärmbelastung. Zugleich soll die Lärmaktionsplanung als integriertes und planerisches Instrument zum Schutz gegen Lärm in die Stadt- und Ortsplanung eingeführt werden. Das EBA führt derzeit eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer online-basierten Befragung in zwei Phasen durch. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung hat jetzt begonnen und dauert bis zum 31. Mai 2015. In diesen sechs Wochen können Betroffene dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgern erhalten auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit sich zu beteiligen. Die Angaben der Öffentlichkeit helfen dem EBA dabei, die Lärmaktionsplanung aufzustellen. Im Anschluss daran folgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.
(pmg)

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