Aufruf an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Brief zum Transplantationsgeschehen und zum Patienten-Selbstbestimmungsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach den vorliegenden Informationen soll am 22.03.2012 über die Organspende bzw. Transplantationsgeschehen beraten und entschieden werden. Wir teilen daher mit Blick auf das verfassungsrechtlich garantierte Patienten-Selbstbestimmungsrecht noch einmal mit:
Die bisherigen Regelungen zur Organspendeerklärung sind nach hiesiger Überzeugung völlig ausreichend. Wer das Transplantationsgeschehen verbessern will, muss vornehmlich in den Krankenhäusern mit entsprechenden personellen und sachlichen Mitteln neue Strukturen schaffen.

Die Einführung einer Entscheidungslösung, die ganz entschieden auf Druck setzt, ist abzulehnen. Dies zumal deshalb, weil es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Menschen ausreichend aufgeklärt werden, vor allem über den Hirntod und weitere bedeutsame Fragestellungen.
Dazu gehört auch, den Menschen klarzumachen, dass trotz entgegenstehenden Anmerkungen eine auf Therapieabbruch gerichtete Patientenverfügung mit einer Organspende nicht vereinbar ist.

Wird man in dieser Weise informieren, wird die vielfach behauptete Spendenbereitschaft der Bevölkerung, die aktuell mit 75% angegeben wird, in sich zusammen brechen. In zahlreichen Vortragsveranstaltungen konnten diesbezügliche Feststellungen getroffen werden.

Es ist auch nicht akzeptabel, dass weiter vorgesehen ist, den Druck bezüglich der Organspendebereitschaft bei Straßenverkehrsämtern und anderen Behörden ausüben zu lassen. Die angefügte Pressemitteilung vom 11.07.2011 ist daher weiterhin aktuell.

Es wird daher gebeten, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen!

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schell
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

0 - 0

Danke für Ihre Abstimmung!

Sorry, Sie haben schon abgestimmt!