Autor: Harald Wendler

  • 21. Motorrad-Gespannfahrertreffen der Evangelischen Stiftung Hephata

    21. Motorrad-Gespannfahrertreffen der Evangelischen Stiftung Hephata

    Andreas Neugebauer, Inklusionsbeauftragter der Stiftung über die Anfänge: „Als wir im Jahr 1997 das erste Motorrad-Gespannfahrertreffen planten, gehörte das Wort „Inklusion“ noch nicht zum selbstverständlichen Sprachgebrauch. Bedeutet „Inklusion“ sinngemäß Dabeisein von Anfang an, hatte unser Team, welches sich mit der Organisation einer solchen Veranstaltung befasste, schon damals eine Veranstaltung im Sinn, die alle Gäste, ob mit oder ohne Handicap, von Anfang bis zum Ende ansprechen sollte. Denn wir waren der festen Überzeugung, dass eine Behinderung einen Menschen zwar davon abhalten kann, den notwendigen Führerschein für ein Motorrad zu machen, aber nicht, Spaß und Freude am Fahren und am geselligen Zusammensein zu haben. So stand sehr schnell das Grundgerüst, welches aus einem gemeinsamen Zelt- und Motorradwochenende mit Motorradfahren, Musizieren und Klönen am Lagerfeuer bestand, mit dem wir im September 1997 starteten.

    Dieses Konzept war gut und ist auch heute noch gut, was durch die große Anzahl der Gäste, sowohl mit als auch ohne Handicap über die lange Zeit von mittlerweile zwanzig Jahren eindrucksvoll unter Beweis gestellt wurde. Im Laufe der Jahre wurden einige Dinge verändert und verbessert. Ein wichtiger Schritt war, dass wir auch Menschen mit Handicap ins Organisationsteam mit aufgenommen haben. Das Programm war seit Beginn bunt und vielfältig. In zwei aufeinanderfolgenden Jahren hatten wir Motoballer dabei, die auf dem ehemaligen Aschenplatz auf dem Zentralgelände ein Fußballmatch auf Motorrädern austrugen. In einem anderen Jahr landete ein Hubschrauber zu Rundflügen auf diesem Aschenplatz. Des Weiteren gab es immer bis in den Abend hinein Live-Musik auf der Bühne, ehe dann das Lagerfeuer entzündet wurde und der Tag sich mit Gitarrenmusik und Gesang dem Ende neigte.

    Los geht es diesmal am kommenden Samstag 09.06.2018 an der Betriebsstätte Erftstrasse 18 in Mönchengladbach-Giesenkirchen um 12 Uhr, Höhepunkte der Veranstaltung die zwei ca. einstündigen Ausfahrten ins nähere Umland. Letztes Jahr konnten wir die Mitarbeitenden des Flughafens Mönchengladbach von unserem Treffen begeistern, so dass diese uns einluden, hinter einem Lotsenfahrzeug eine große Runde an den Hangars vorbei über das Flughafengelände zu drehen.

    Für die Begleitung und Absicherung der Touren sorgen neben der Polizei und der Johanniter-Unfallhilfe seit nun vielen Jahren mit großer Professionalität die heimischen Motorradclubs „Regio-Touren-Treff“ und „West-Side-Biker“. Während die Biker „on the road“ sind, gibt es für die Gäste vor Ort Live-Musik auf der Bühne und einen Info-Stand für die Polizei, außerdem gibt es die Möglichkeit eine Schnupper-Tour auf und um das Gelände zu erleben.

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  • Grüne gründen Stadtteilgruppe im Stadtbezirk West

    Grüne gründen Stadtteilgruppe im Stadtbezirk West

    Aktive Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirk West trafen sich jetzt, um sich über allgemeine, aber auch über bezirksspezifische Themen auszutauschen.
    Dabei wurde der Beschluss gefasst (und auch gleich umgesetzt), für den Stadtbezirk West eine grüne Stadtteilgruppe zu bilden. Sprecherin der Stadtteilgruppe ist Stefanie Heine, als Sprecher fungiert Reinhold Giesen.

    Nach Darstellung der beiden neu gewählten Sprecher werden die Themen Naturschutz und Ökologie Schwerpunkte der Arbeit sein.
    „Selbstverständlich gehört dazu auch der weiterhin kritische Umgang mit dem Tagebau Garzweiler II und dessen negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur“, sagte Reinhold Giesen. Mehr und mehr Menschen in Mönchengladbach nehmen nach Wahrnehmung der grünen Stadteilgruppe West den Tagebau ganz im Süden der Stadt kaum mehr wahr. „Dabei sind die vielfach negativen Auswirkungen des Tagebaus auf die Umwelt im übrigen Stadtgebiet doch sehr erheblich“, so Reinhold Giesen.
    Darüber hinaus, so die Befürchtung der grünen Stadtteilgruppe, werden die von der Bundesregierung proklamierten Klimaziele wohl nicht erreicht werden können, wenn die Verstromung fossiler Brennstoffe ungehindert weitergeht.

    „Neben diesen globalen Themen haben wir aber auch ein offenes Ohr für die Belange der BewohnerInnen im Stadtbezirk West“, so Sprecherin Steffi Heine. Die Stadtteilgruppe West ist durch ihre Mitglieder in der Bezirksvertretung, dem Rat und dem Kreisverbandsvorstand sehr gut vernetzt.  Zukünftig soll die Arbeit für den Bezirk durch offene Treffen mit Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks noch verstärkt werden. „Dazu wollen wir uns wechselweise je in Rheindahlen und in Wickrath treffen“, so Steffi Heine.

    Aus Sicht von Reinhold Giesen ist die Tatsache, dass sich die Stadtteilgruppe direkt mit einigen jüngeren Mitgliedern aufstellen konnte, besonders erfreulich. Giesen: „So ist die kontinuierliche Arbeit auch für die Zukunft gewährleistet.“

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  • NEW warnt vor betrügerischen Telefonanrufen im Versorgungsgebiet

    NEW warnt vor betrügerischen Telefonanrufen im Versorgungsgebiet

    Im NEW-Versorgungsgebiet häufen sich derzeit betrügerische Anrufe.
    Die Anrufer geben sich als NEW-Mitarbeiter aus und erfragen bei den Betroffenen Zählernummern und Zählerstände.

    Mit dem Namen, der Adresse und der dazu passenden Stromzählernummer können die Betrüger im Nachhinein einfach einen neuen Stromliefervertrag bei einem anderen Stromanbieter abschließen, ohne dass der betroffene Kunde davon etwas mitbekommt.
    Die NEW hat von ihren Bestandskunden bereits die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten vorliegen und erfragen diese nicht nochmals. Aus diesem Grund empfiehlt die NEW, diese Daten nicht herauszugeben.
    Betroffene oder verunsicherte Kunden können sich unter 02166 5588604 bei der NEW melden.

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  • Ordnungsamt kontrolliert  weiter nachts in der Altstadt

    Ordnungsamt kontrolliert weiter nachts in der Altstadt

    Die Entscheidung der Verwaltung unter Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners, den Kommunalen Ordnungsdienst (KOS) auch in Zukunft nachts in der Altstadt patrouillieren zu lassen,findet breite Unterstützung.
    Gemeinsam mit der Polizei ist der KOS während einer Testphase bis zu dreimal monatlich an Freitagen, Samstagen oder vor Feiertagen jeweils von 23 bis 6 Uhr in der Altstadt auf Streife gewesen. „Diese deutlich stärkere Präsenz von Ordnungskräften ist von den Besuchern und den Gastronomen sehr positiv aufgenommen worden“, berichtet Bezirksvorsteher Herbert Pauls (CDU). „Ich begrüße es daher sehr, dass der Nachtdienst des KOS fortgesetzt wird.“

    Unter anderem hat die Stadt die Ausstattung der Ordnungsamtsmitarbeiter zu diesem Zweck ergänzt: Ihnen stehen inzwischen sowohl stich- und schusssichere Westen als auch schnittsichere Handschuhe für ihren Dienst zur Verfügung.

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  • mags pflanzt neue Bäume im Stadtgebiet

    mags pflanzt neue Bäume im Stadtgebiet

    Aktuell werden zahlreiche Ersatzpflanzungen in Mönchengladbach durchgeführt. Noch in den kommenden zwei Wochen werden ca. 200 Jungbäume im Stadtgebiet gesetzt. Darunter hauptsächlich Straßenbäume wie Ahorn, Kirschen und Ulmen.

    Straßenbäume zeichnen sich besonders dadurch aus, dass sie schmal und nicht hochwachsend sind. Standort und Baumsorte werden sorgfältig aufeinander abgestimmt. Dabei werden Kriterien wie die Lichtdurchlässigkeit und Wurzelwuchs berücksichtigt.
    „Doch mit der idealen Standortbestimmung allein ist es noch nicht getan“, sagt mags-Baumexperte Hanno Müller. „Das A und O in den ersten zwei Jahren ist die regelmäßige Bewässerung.“
    Alle Jungbäume werden zudem mit einer Dreibock-Verankerung stabilisiert bis sie fest im Boden verwurzelt sind.

    Zusätzlich zu den Straßenbäumen wurden am Montag, 4. Juni, im Schmölderpark noch weitere 17 Spendenbäume gepflanzt. Darunter Ahorn-, Blauglocken-, Walnuss-, Kastanien-, Eichen, Trompeten-, Tulpen- und Taschentuchbäume.
    Die Spender hatten sich ihre Bäume über das Internetportal www.pflanzdeinenbaum.eu ausgewählt.

    Ab Oktober folgen weitere Ersatzpflanzungen im Stadtgebiet. Durch die Ersatzpflanzungen und den natürlichen Zuwachs entwickelt sich der Baumbestand in Mönchengladbach hinsichtlich seiner Zahl sehr positiv.

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  • Gemeindefest 2018 der Ev. Kirchengemeinde RY-Giesenkirchen

    Gemeindefest 2018 der Ev. Kirchengemeinde RY-Giesenkirchen

    Am letzten Sonntag vor den Sommerferien findet in der Evangelischen Kirchengemeinde Rheydt in Giesenkirchen traditionell das alljährliche Gemeindefest statt.
    Der Auftakt am 8. Juli 2018 ist um 10:45 Uhr eine Andacht mit Pfr. Fischer.
    Ab 11:00 Uhr beginnen dann die Veranstaltungen, zu welchen herzlich in die Räume des Martin-Luther-Hauses und auf die große Wiese hinter dem Haus an der Lutherstraße eingeladen wird.

    Für alle wird etwas dabei sein: Café mit großem Kuchenbuffet, Waffeln und Grillstand, Getränke in reicher Auswahl, Tombola, Hüpfburg und Torwand. Der Chor „Family of Peace Gospel Singers“ wird wieder begeistern, Gitarrenkonzert, Kinderschminken, Malen und manches mehr werden die Besucher erfreuen. Erstmalig wird bei diesem Gemeindefest auch das Sinfonische Rock- Orchester unter der Leitung von David Koebele auftreten.
    Nach einem ökumenischen Freiluftgottesdienst auf der Wiese wird der Tag um 19:00 Uhr ausklingen.

    Der Erlös unterstützt die gemeindliche Arbeit im Bezirk.

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  • Grenzüberschreitendes Familienfest am 9. Juni vor dem euregio-Haus im Nordpark

    Grenzüberschreitendes Familienfest am 9. Juni vor dem euregio-Haus im Nordpark

    40 Jahre deutsch-niederländische Freundschaft in der euregio rhein-maas-nord Mönchengladbach. Am Samstag, 9. Juni, organisiert die euregio rhein-maas-nord zu Ehren ihres 40-jährigen Bestehens einen „Euregionalen Tag“.
    Auf der Wiese vor dem euregio-Haus, in der Mitte des Konrad-Zuse-Rings, findet ab 14 Uhr ein Fest mit abwechslungsreichem Programm für Jung und Alt statt.

    Niederländische und deutsche Gemeinden, Vereine, Schulen und grenzüberschreitende Projekte präsentieren sich und ihre Aktivitäten auf einer großen Bühne und an zahlreichen Ständen.
    Egal, ob Konzert, Modenschau oder Kunstprojekt – allen Darbietenden gemeinsam ist die Verbundenheit mit der Grenzregion. Auch der ehemalige Borussia-Star Roel Brouwers wird vor Ort sein und von seinem Leben als Grenzpendler berichten. So wird der Konrad-Zuse-Ring am 9. Juni zu einem „Europa im Kleinen“ und beweist, dass der Niederrhein und die Provinz Limburg in 40 Jahren deutsch-niederländischer Zusammenarbeit eng zusammengewachsen sind.

    Weitere Informationen zum Programm, der Erreichbarkeit, etc. gibt es auf der Website der euregio rhein-maas-nord: www.euregio-rmn.de

    Hintergrund

    Der „Euregionale Tag“ wird im Rahmen des INTERREG-Programms Deutschland-Nederland durchgeführt und durch die Europäische Union, das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium, die Provinz Limburg und die Mitglieder der euregio rhein-maas-nord mitfinanziert.

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  • Schloss Rheydt: Tierisch kreative Ferienkurse

    Schloss Rheydt: Tierisch kreative Ferienkurse

    Auch in diesem Sommer bietet das Schloss Rheydt für Kinder ab 6 und 9 Jahren ein spannendes museumspädagogisches Ferienprogramm an. Inspiriert von den Fotografien der aktuellen Sonderausstellung „Gladbach im Bild“, wird zum Start der Kursphase im Juli ein Grundlagen-Fotokurs mit dem Schwerpunkt der Portraitgestaltung angeboten.

    Da die vielen Tiere auf Schloss Rheydt – neben dem Museumsinneren – natürlich ein beständiges Highlight sind, liegt der Fokus zweier Ferienangebote im August auf den tierischen Bewohnern (Malkurs) und deren Behausungen (Bastelkurs) des Wasserschlossgeländes. Weiterhin wird – ebenfalls im August – ein Kurs zum kreativen Schreiben angeboten, welcher die jungen Teilnehmer einlädt, jeweils ein eigenes Buch mit spannenden Schlossgeschichten zu gestalten.

    Die Anmeldung zu den jeweiligen Kursen ist unter Telefon: 02166/92890-19 zu den Öffnungszeiten der Museumskasse (Di – Fr 11 – 17 Uhr, Sa – So 11 – 18 Uhr) oder per E-Mail unter museumspaedagogik@schlossrheydt.de möglich.

    Infos zu den Kursen:

    Kurs: „Das Portrait“ – Ein fotografisches Gemälde oder der Ausdruck eines neuen Selbstbewusstseins

    Da Vinci, Dürer und Botticelli porträtierten sich selbst. Seitdem gehört das Selbstporträt zum Starkult der Künstler und macht sie zudem bis heute weltberühmt. Auch in der frühen Fotografie wurden immer mehr normale Bürger zu Stars, denn das Fotografieren wurde langsam erschwinglich und immer beliebter.

    Beim Ferienkurs im Schloss Rheydt können Kinder auch zu Stars werden: In selbst mitgebrachten Kostümen werden sie in Szene gesetzt und lernen dabei die Grundlagen der Fotografie kennen. Egal ob Einzel-, Doppel- oder Gruppenporträt, mit Mona-Lisa-Lächeln oder ohne: Nach dem Workshop können die Teilnehmer die entstandenen Digital-Fotografien mit nach Hause nehmen.

    Di – Mi 17. – 18. Juli 2018, 14.30 – 17.30 Uhr Für Kinder ab 8 Jahren (max. 12 Kinder)

    Teilnahmegebühr: 16,- €

    Bitte einen eigenen USB-Stick mitbringen!

    Konzept und Leitung: Matthias Pfetzing

     

    Kurs: Malworkshop zum Thema Tiere auf Schloss Rheydt

    In diesem Workshop werden die Kinder Schloss Rheydt und seine Tiere erkunden und sie mit verschiedenen Techniken auf Papier malen. Sie lernen, wie man Pfauen, Enten, Gänse und Vögel genau beobachtet und sie mit Ölkreide und Buntstiften auf dem Papier lebendig werden lässt. Dieser Workshop wird an 2 Tagen á 2 Stunden für Kinder ab 7 Jahren durchgeführt.

    Do – Fr 16. – 17. August 2018, 11.00 – 13.15 Uhr Für Kinder ab 7 Jahren (max. 12 Kinder)

    Teilnahmegebühr: 12,- €

    Materialkosten: 2,-€

     

    Kurs: Spurensuche – Schloss Rheydt und seine Tiere mit ihren Behausungen

    Ein spannendes Ferienprogramm zur Buchreihe „Algenspaghetti“ bietet dieser Kurs. Die Teilnehmer heften sich an die Fersen der Tiere, die am Schloss leben: Welche Tiere wohnen auf dem Außengelände der Schlossanlage? Wo sieht man sie tagsüber und wo schlafen sie nachts? Wo sind ihre Nester und Rückzugsorte. Im Kursraum dürfen sich die Kinder dann kreativ austoben. Aus Pappmaché, Kleister und Farbe entstehen selbstgestaltete Burgen, Höhlen oder andere Unterschlupfe für Tiere.

    Di – Do 21. bis 23. August 2018, 09.30 – 12.30 Uhr Für Kinder ab 6 Jahren (max. 10 Kinder)

    Teilnahmegebühr: 25,- €

    Materialkosten: 5,-€

    Leitung: Nicola Grosch

     

    Kurs: Geschichten schreiben auf Schloss Rheydt

    Wir schreiben Geschichten. In diesem Workshop werden die Teilnehmer Schloss Rheydt erkunden und lernen, wie die Menschen dort früher gelebt haben. Gab es Ritter und Prinzessinnen auf Schloss Rheydt? Wurde das Schloss wirklich einmal angegriffen?

    Welche Schätze wurden dort versteckt? Hat es dort gespukt? Gab es ein Seeungeheuer? Die Antworten sind Grundlage für eigene Ritter-, Gespenster-, oder Prinzessinnengeschichten, die von den Kindern als Buch gestaltet werden.

    Di – Do 21. – 23. August 2018, 14.00 – 16.15 Uhr Für alle Kinder ab 9 Jahren (max. 12 Kinder)

    Teilnahmegebühr: 18,- €

    Materialkosten: 5,-€

    Leitung: Jasmin Oberle

     

    Anmeldung unter: 02166/92890-19 zu den Öffnungszeiten der Museumskasse Di – Fr 11 – 17 Uhr, Sa – So 11 – 18 Uhr oder per E-Mail unter museumspaedagogik@schlossrheydt.de

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  • Warum der BDH eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ablehnt

    Warum der BDH eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ablehnt

    „Der Sozialstaat muss die Menschen in den Fokus nehmen, die auf Unterstützung durch die Solidargemeinschaft angewiesen sind. Die Digitalisierung wird den Trend zu gebrochenen Erwerbsbiografien verstärken und einen wachsenden Qualifizierungsbedarf nach sich ziehen. Wir begrüßen daher die Initiative von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dieser Entwicklung mit einer Qualifizierungsoffensive und einem Recht auf Qualifizierungsberatung zu begegnen.
    Es ist eine gute Entscheidung, den Umbau der Jobcenter zu Qualifizierungszentren durch eine Entschärfung der sozialen Verwerfungen durch die Hartz IV – Regelungen zu flankieren.
    Eine Anhebung der Regelsätze sowie eine Abmilderung der Sanktionen wären wichtige Zeichen zur Rückbesinnung auf einen sozialeren Staat, der Arbeitslosigkeit durch Qualifikationsangebote aktivierend begleitet und nicht ausschließlich auf finanzielle Sanktionsmechanismen setzt.
    Höhere Regelsätze, kombiniert durch den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarkts, werden einen erhöhten Finanzierungsbedarf nach sich ziehen, der auch in konjunkturellen schwierigeren Zeiten bezahlbar sein muss.

    Eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung wie sie die Bundesregierung derzeit plant, lehnen wir aus diesem Grunde ab.“

    BDH Bundesverband Rehabilitation e.V.

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  • Wir Bürger haben keine Restmüllmenge, wir haben nun ein „Servicevolumen“

    Wir Bürger haben keine Restmüllmenge, wir haben nun ein „Servicevolumen“

    Diese großartige sprachliche Neuerung haben alle Mönchengladbacher einem an sich selbst und seinem allumfassenden Wissen glaubenden Fraktionsführer der Mönchengladbacher CDU zu verdanken.
    In seinem Antwortschreiben an Stefan Müller versucht er in etlichen Ausdrucksvarianten den Kritiker des angedachten neuen Müllentsorgungssystems von der Richtigkeit der beschlossenen Satzung zu überzeugen.
    Es bleibt zu hoffen, dass der Koalitionspartner SPD eine deutlich andere Auffassung in den kommenden Beratungen vertreten wird.

    Hier der Text im Original:

    Ihr Schreiben zur Umstellung der Abfalllogistik                                                             01.06.2018
    Sehr geehrter Herr Müller,

    zunächst herzlichen Dank für Ihre Zuschrift an die CDU-Ratsfraktion. Ihre Anregungen, Ihre Sorgen sowie die geäußerte Kritik nehmen wir sehr ernst und werden sie im weiteren Verfahren bei den politischen Beratungen berücksichtigen. Vorab ergreifen wir gerne die Gelegenheit, Ihnen die Gründe für unsere bisherigen Entscheidungen zur Umstellung der Abfalllogistik in unserer Stadt vertiefend zu erläutern.

    Im Dezember 2017 haben der Rat der Stadt Mönchengladbach und im Nachgang der Verwaltungsrat der mags (Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AÖR) eine neue Abfallsatzung beschlossen.
    Dieser Beschluss beinhaltete insbesondere:

    • die Umstellung auf Rolltonnen,
    • die Umstellung auf einen i. d. R. vierzehntäglichen Abholrhythmus,
    • die Bereitstellung eines einheitlichen Servicevolumens pro Person und Woche.

    Die konkrete Ausgestaltung der Gebühren für das kommende Jahr 2019 ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses gewesen. Wie in jedem Jahr kann der Rat hierüber erst im vierten Quartal des Vorjahres eine Entscheidung treffen, da stets erst zu diesem Zeitpunkt das notwendige Datenmaterial für die Gebührenkalkulation zur Verfügung steht. Die Gebührenhöhe für das kommende Jahr wird sich daher ebenfalls in diesem Jahr erst im Spätherbst/Winter
    zuverlässig ermitteln lassen.
    Weshalb haben wir uns nach intensiven Beratungen im vergangenen Jahr, die unter anderem durch das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management aus Ahlen fachlich begleitet worden sind, für eine Umstellung der Entsorgungslogistik entschieden?

    1.) Arbeitsschutz: Verbot der Berufsgenossenschaft
    a.) Arbeitsschutz

    Mit Schreiben vom 09.10.2017 hat die Berufsgenossenschaft Verkehr der Stadt die Leerung der derzeit genutzten Ringtonnen aus Gründen des Arbeitsschutzes gegen Androhung eines Bußgeldes ab dem 01.01.2019 untersagt. Bereits seit dem Jahr 1994 dürfen Ringtonnenschüttungs-Systeme nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die entsprechenden Normen für die Behälter bzw. Ringtonnen sind bereits seit dem Jahr 1997 nicht mehr rechtskräftig.

    Ein Grund hierfür ist unter anderem, dass die sogenannte „Ausfallquote“ der Schüttungen bei durchschnittlich 40 Prozent liegt. Durch den hohen Verschleiß an den Schüttungen (Materialermüdung) sowie die vielfachen Instandsetzungen und die häufigen Defekt e an den Ringtonnen springen die Gefäße aus den Schüttungen. Hierdurch besteht eine erhöhte Gefährdung der Müllwerker von den Gefäßen getroffen und insbesondere an den Händen verletzt
    zu werden.
    Darüber hinaus müssen die derzeit igen Ringtonnen zur Schüttung getragen, hochgestemmt und manuell in die
    Kippvorrichtung eingehängt werden. Damit ist der Einsatz dieser Technik nach Ansicht des Gesetzgebers keine geeignete Maßnahme, die manuelle Handhabung von Lasten gemäß der Lastenhandhabungsverordnung möglichst gering zu halten.

    Die CDU-Fraktion ist der festen Überzeugung, dass es das Ziel aller politischen Kräfte in Mönchengladbach und insbesondere auch der Bürgerinnen und Bürger sein muss, dass die Müllwerker in unserer Stadt so sicher und gesundheitsschonend wie möglich ihren nicht nur körperlich anspruchsvollen Beruf ausüben können . Die Beibehaltung einer rechtswidrigen und mit dem Stand der Technik unvereinbaren Entsorgungslogistik stellt für uns keine Alternative dar.

    b.) Fuhrpark- / Logistikkosten
    Das derzeitige System verstößt aufgrund seiner überholten technischen Voraussetzungen nicht nur gegen den Arbeitsschutz, sondern führt ebenfalls zu immens hohen Kosten bei Reparaturmaßnahmen bzw. bei der ( Material- )Ersatzbeschaffung, da die Ausstattung der Fahrzeuge tei lweise exklusiv für Mönchengladbach individuell gefertigt und ausgetauscht werden muss. Eine serielle Herstellung der Ersatzteile findet ab Werk aus den genannten
    Gründen bei den Lieferanten seit Jahren nicht mehr statt. Durch die Anpassung der Abfalllogistik an den Stand der Technik rechnen wir daher auch unter diesem Gesichtspunkt mit einer spürbaren Kostenentlastung, die den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen wird.
    Gleiches gilt für die Umstellung von einer wöchentlichen auf eine in der Regel vierzehntägliche Abfuhr des Restmülls.

    2.) Das neue Servicevolumen
    a.) Interkommunaler Abfallmengen-Vergleich
    In vergleichbaren Großstädten fallen pro Einwohner und Jahr 211,8 Kilogramm Müll an. In Mönchengladbach ergibt die durchschnittliche Erfassung 210,7 Kilogramm Müll pro Einwohner und Jahr. Allerdings existieren im Vergleich zu anderen Kommunen gravierende Unterschiede in der Art und Weise der Müllentsorgung:

    • Überdurchschnittlich viele Mönchengladbacher bringen ihren Müll zu den beiden Abfallsammelstellen: Bei uns 25,1 Kilogramm pro Einwohner und Jahr – der Durchschnittswert anderer Großstädte liegt bei 4,3 Kilogramm.
    • Ebenso ungewöhnlich hoch ist die Menge des Sperrmülls: Dies sind bei uns 49,9 Kilogramm pro Einwohner und Jahr – in Vergleichsstädten sind es nur 29 Kilogramm.
    • Trauriger Spitzenreiter ist unsere Stadt leider nach wie vor und trotz des erfolgreichen Einsatzes von Mülldetektiven beim Wilden Müll: In Mönchengladbach werden 6,3 Kilogramm pro Jahr und Einwohner erfasst – im Vergleich zu durchschnittlich 1,5 Kilogramm.
    Hinzukommt das in unserer Stadt auffällig hohe Müllaufkommen in öffentlichen Papierkörben, in zweckentfremdeten Großcontainern oder an Arbeitsstätten.
    Allein im vergangenen Jahr haben die von der mags beschäftigten Mülldetektive insgesamt 1500 illegale Müllablagerungen in Mönchengladbach aufgespürt und 800 Bußgeldverfahren eingeleitet.

    b.) Das neue Servicevolumen

    Vor dem Hintergrund der interkommunalen Vergleichszahlen ist es wesentliches Ziel der neuen Abfalllogistik, die Restmüllentsorgung durch die Bereitstellung eines einheitlichen Servicevolumens in Zukunft stärker als bisher auf die Haushaltstonne zu konzentrieren.
    Die Erfahrung anderer Städte zeigt, dass auf diese Weise ein faires, leistungsstarkes und insbesondere umweltschonendes Entsorgungsangebot sichergestellt werden kann.
    Auch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in diesem Sinne erst kürzlich in einem Urteil ausdrücklich auf den Zusammenhang zwischen Mindestmengen und illegaler Abfallentsorgung hingewiesen. Der für Mönchengladbach von einem Gutachter auf Grundlage des anfallenden Gesamtrestmüllvolumens ermittelte Wert von 15 bzw. 20 Liter pro Einwohner und Woche entspricht dem Niveau vergleichbarer Großstädte wie etwa Münster, Dortmund, Köln, Krefeld oder Neuss.
    Bei dem neuen Servicevolumen handelt es sich insofern um eine empirisch ermittelte Größe, die auf vor Ort gesicherten Erfahrungstatbeständen beruht und im interkommunalen Vergleich seit Jahren erfolgreich zur Anwendung kommt.

    c.) 25 Liter: Das derzeitige Mindestvolumen

    Bereits heute existiert in Mönchengradbach faktisch ein Mindestvolumen. Dies in Form der kleinstmöglichen Tonne mit einem Fassungsvermögen von 25 Litern, die wöchentlich abgefahren wird . Dieses System benachteiligt derzeit insbesondere Alleinstehende, die ebenfalls in erheblichem Umfang in der Regel Müll vermeiden und dennoch 25 Liter pro Woche in Anspruch nehmen müssen. Allein die Tatsache, dass zwei alleinstehende Personen zusammenziehen,
    führt im jetzigen System dazu, dass jeder Einzelne nur noch 12,5 Liter pro Woche anmelden kann.
    Diese „Unwucht“ der derzeitigen Entsorgung und Gebührenkalkulation betrifft nicht nur Einzelfälle:
    Zum Stichtag 31.12.2017 belief sich bei insgesamt knapp 139 500 Haushalten in unserer Stadt die Anzahl der Einpersonenhaushalte auf mehr als 65 100. Einpersonenhaushafte stellten damit im vergangenen Jahr über 46 Prozent der Gesamthaushalte in Mönchengradbach und finanzierten damit fast hälftig durch “ überschießende“ Gebühren
    die größeren Haushalte in unserer Stadt. Auch aus diesem Grund halten wir ein einheitliches Servicevolumen pro Person für den faireren und ausgewogeneren Maßstab zur Verteilung der insgesamt anfallenden Kosten auf alle Bürgerinnen und Bürger.

    d.) Das neue Servicevolumen unter Umweltschutz- und Gebührenaspekten

    Gehen wir davon aus, dass das neu festgelegte Servicevolumen jede Woche von jedem Haushalt vollständig ausgeschöpft wird? Nein, vielmehr wird es nach Einschätzung der CDUFraktion ausreichen, um auch größere Abfallmengen in einzelnen Wochen aufzunehmen oder heute noch erforderliche individuelle Transporte zu den Abfallsammelstellen teilweise zu vermeiden. Aus Sicht der CDU-Fraktion kommt in Zukunft bei geringer anfallendem Gesamtmüll in Mönchengladbach selbstverständlich auch eine Reduzierung des Servicevolumens in Betracht.
    Aber: (Positive) Auswirkungen auf die Gebühren ergeben sich auch in diesem Fall nicht, da letztlich die insgesamt anfallenden Kosten von allen Bürgerinnen und Bürgern zu gleichen Teilen zu tragen sind. Eine Halbierung des Volumens pro Person hätte beispielsweise eine Verdopplung des Preises pro Liter zur Folge, da weiterhin die Gesamtkosten gedeckt werden müssen. An der Jahresgebühr für den Einzelnen würde sich insofern keine Veränderung einstellen. Mit dem größeren Volumen wird daher ein besserer Service bei (nahezu) gleichem Preis angeboten. (Vermutlich dürfte ein geringeres Volumen pro Person sogar mit höheren Kosten verbunden sein, da ein höherer Aufwand im Bereich der Abfallsammelstellen und bei der Beseitigung von Wildem Müll zu erwarten ist.)
    Wir befürchten als Folge des mit einem besseren Service verbundenen größeren Volumens auch keine willkürliche
    Erhöhung der Abfallmengen insgesamt.
    Der Vergleich des bislang in unserer Stadt anfallenden Mülls mit dem Müllvolumen in anderen Städten zeigt keine signifikanten Unterschiede (siehe oben).

    3.) Alternativen

    a.) Was spricht dagegen, den Müll individuell zu wiegen?
    Wie viele Bürgerinnen und Bürger hat sich auch die CDU-Fraktion intensiv mit der Frage beschäftigt, ob es gerechter oder sinnvoller wäre, in Zukunft den Müll individuell zu wiegen.
    Insbesondere aus folgenden Gründen, die auf den negativen Erfahrungen anderer Kommunen mit dieser Variante der Entsorgungslogistik beruhen, haben wir uns schließlich dagegen entschieden:
    • Ein individuelles Wiegesystem verleitet zu Missbrauch und illegaler Fremdentsorgung, um das eigene Gefäß bestenfalls durchgängig so leer wie möglich zu halten:
    sei es durch nächtlichen Einwurf in die Tonne des Nachbarn oder in Tonnen fremder Quartiere, durch wilde Entsorgung in Parks, der Landschaft, öffentlichen Papierkörben oder zweckentfremdeten Großcontainern.
    • Ein Wiegesystem führt aufgrund der individuellen Handhabung zu deutlichen Mehrkosten bei der Logistik, die sich wiederum spürbar in den Gebühren manifestieren würden.
    • Ein Wiegesystem führt ebenfalls zu keiner allumfassenden Gebührengerechtigkeit (bspw. wiegt der Mülleimer einer jungen Familie, die gefüllte Windeln zu entsorgen hat, mehr als ein Mülleimer mit leichtem Restmüll).

    b.) Was spricht gegen die Beibehaltunq einer 35-Liter-Tonne?
    Bei „35-Liter-Rolltonnen“ handelt es sich um 120- Liter-Tonnen, die durch einen Einsatz künstlich verkleinert werden. Es existiert derzeit keine 35- Liter-Tonne, die gleichzeitig die Vorgaben des Arbeitsschutzes berücksichtigt und in Art und Form den derzeit genutzten Ringgefäßen entspricht. Den Vorteil, den sich daher viele Bürgerinnen und Bürger von der Forderung der „Beibehaltung einer 35-Liter-Tonne“ versprechen (einfachere Handhabe und Aufbewahrung im Haus), gibt es nicht.
    Dafür zwei Nachteile: Mehr Gefäße sorgen für einen höheren Logistikaufwand und damit zu höheren Kosten bei der Abholung. Darüber hinaus beeinträchtigen sie das Stadtbild negativ.

    4.) Ausblick

    In der vergangenen Sitzung des Verwaltungsrates der mags haben wir den mags-Vorstand Mitte Mai beauftragt:
    • frühestmöglich konkrete Modellrechnungen der Gebührenkalkulation 2019 in den verschieden in Betracht kommenden Varianten (insbes. lineares Gebührenmodell, additives Modell aus Grund- und Leistungsgebühr) sowie eine Synopse mit einer Darstellung/Gegenüberstellung ihrer Vorzüge und Nachteile vorzulegen sowie
    • rechtssichere Lösungsansätze dafür zu präsentieren, wie die Berechnung von kalkulatorischem “ Luftvolumen“ bei der Systemumstellung ausgeschlossen werden kann.
    Diese Prüfungen sollen insbesondere dabei helfen, die Müllgebühren für das kommende Jahr so familienfreundlich wie möglich auszugestalten. Wir rechnen damit, dass ihr Ergebnis nach den Sommerferien vorliegt und dann gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern fundiert beraten werden kann. Unser Ziel sowohl für die Systemumstellung als auch die Gebührenkalkulation ist ein faires, leistungsstarkes und umweltfreundliches Entsorgungsangebot.
    Hieran werden wir gemeinsam mit der mags im weiteren Verlauf des Jahres intensiv und sorgfältig arbeiten.

    Wir wären sehr dankbar, wenn auch Sie uns weiterhin mit Ihren Anregungen und kritischen Hinweisen dabei unterstützen.
    Zögern Sie daher bitte nicht, auch bei weiteren Nachfragen mit uns in Kontakt zu treten .
    Selbstverständlich können Sie sich ebenfalls direkt an die mags wenden (Servicetelefon: 02161-491010).
    Es würde uns freuen, wenn wir mit den vorstehenden Ausführungen vielleicht nicht alle, aber bereits einige Ihrer Fragen beantworten konnten, und verbleiben

    mit freundlichen Grußen

    Dr. Hans Peter Schlegelmilch
    Vorsitzender
    CDU- Ratsfraktion Mönchengladbach

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  • KampsPitter in Willich: Lieder-Potpourrie des Frauenchores „Surprise eleven“

    KampsPitter in Willich: Lieder-Potpourrie des Frauenchores „Surprise eleven“

    Am offenen Sonntag im Juni bringt uns im Heimatverein Willich ein buntes Lieder-Potpourrie des Frauenchores „Surprise eleven“ in Stimmung.
    Der Chorleiter Herbert Hähnel studierte Komposition und Gitarre. Er arbeitet als Musiklehrer an der Kreismusikschule Viersen. Er lebt seine Liebe zur Musik als Mitglied des Jimmy van Heusen Trio und spielt auch im Viersener Gitarrentrio.
    Die Mitglieder des Chores sind fast alle in verschiedenen Stadtteilen Willichs zu Hause. Sie treffen sich einmal in der Woche in der Begegnungsstätte in Neersen.
    Herbert Hähnel leitet den Frauenchor seit 2014 und war bereits im Heimatmuseum „KampsPitter“ zum Weihnachtsliedersingen vor drei Jahren mit dem Chor zu Gast. Aus ihrem Repertoire von Rock und Pop hören Sie am Sonntag, 10. Juni 2018, um 15 Uhr u. a. Klassiker von Cole Porter, den Beach Boys und Albert Hammond.

    Musikalisch wird der Chor von der Begleitcombo Bernhard Geerkens, Percussion, und Rainer „Zumi“ zum Bruch, Bass, unterstützt. Zwischendurch hören Sie heitere Geschichten.
    Sie sind herzlich eingeladen – der Eintritt ist wie immer frei!

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  • „Wir haben verstanden“ – BMG Jens Spahn´s Ausspruch eine bloße Sprechblase?

    „Wir haben verstanden“ – BMG Jens Spahn´s Ausspruch eine bloße Sprechblase?

    Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf vielfältige Reformerfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem aufmerksam und informiert darüber die Fachöffentlichkeit, aber auch interessierte BürgerInnen. Schwerpunktthemen werden aber auch bei den Neusser Pflegetreffs mit jeweils hochkarätigen Podiumsbesetzungen diskutiert. So z.B. die Themen Pflegenotstand, Pflegemängel, medizinische Versorgung in den Pflegeeinrichtungen, Arzneimittelversorgung der älteren Menschen (Polypharmazie), Patientenrechte, demenzfreundliche Kommunen und Quartiershilfen, freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen), Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Palliativversorgung und Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.

    All diese Themen und die daraus abzuleitenden Folgerungen sind ausgerichtet an den vielfach beschriebenen Rechten der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, z.B. im Grundgesetz, in der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ und der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ (siehe insoweit auch Valentin Aichele und Jakob Schneider „Studie – Soziale Menschenrechte älterer Personen in der Pflege“, Deutsches Institut für Menschenrechte 2006, und „Leitfaden – Gefahren für alte Menschen in der Pflege – Kriminalität vorbeugen“, Landespräventionsrat NRW 2006).

    Leider sind vielfältige von hier übermittelte Hinweise bezüglich der Handlungserfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem auf Bundes- bzw. Landesebene nicht bzw. nur unvollkommen aufgegriffen worden. Man hat einfach die Probleme ignoriert bzw. vieles schön geredet. Und nun liegt „das Kind ganz tief im Brunnen“ und plötzlich wird erklärt: „Wir haben verstanden“ (so Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister).

    Solche und ähnlich klingende Statements werden aber vielfach nur als bloße Sprechblasen wahrgenommen, weil die Vereinbarungen der GroKo zur Pflege völlig unzureichend sind und insoweit deutliche Verbesserungen zwingend geboten erscheinen. Es wird vor allem für erforderlich erachtet, sämtliche Maßnahmen, die für eine gute Pflegesituation erforderlich sind, in einem „Masterplan Pflege“ zusammen zu stellen. Verschiedene Einzelmaßnahmen, wie sie zur Zeit diskutiert werden (auch mittels „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“), werden die Probleme im Pflegesystem nicht auflösen können (erste mehr als kritische Stellungnahmen von Pflegeexperten und Sozialverbänden liegen bereits vor).

    Zu einer Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen gehört ein umfangreiches Paket von Maßnahmen, die erst in einem sinnvollen Zusammenwirken zielgerichtet hilfreich sein können. Und darüber sollte unter Einbeziehung ausgewiesener Experten gesprochen und befunden werden.

    Zu den erforderlichen Reformmaßnahmen gehören zum Beispiel:
    Sofortige Verbesserung der Stellenschlüssel in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen durch Schaffung von bundesweit geltenden Personalbemessungssystemen. Solange die Gestaltung solcher Systeme auf sich warten lässt (siehe z.B. § 113c SGB XI), müssen pauschal wirksame Stellenzuschläge verfügt werden. Eine Anhebung der Stellenschlüssel bis zu ca. 20% erscheint – und das wurde bereits 2008 in mehreren Statements ausgeführt – geboten. Daraus ergibt sich, dass die augenblicklich genannten Zahlen (8.000 + 5.000 neue Stellen – Ankündigung vom 23.05.2018) nicht wirklich hilfreich sein können.

    Der Ex – Pflegebeauftragte und jetzige Gesundheitsminister von NRW Karl-Josef Laumann hat bereits bei einem Neusser Pflegetreff am 14.04.2015 (in Anwesenheit von Andreas Westerfellhaus, damals Präsident des DPR) erklärt, dass der neue Pflegebegriff nur mit erheblich mehr Pflegepersonal umgesetzt werden könne.

    Wie die Finanzierung der erheblich zu verbessernden Stellenschlüssel zu gestalten ist, muss politisch bewertet und entschieden werden. Ggfs. muss an eine Finanzierung aus Steuermitteln gedacht werden, zumal die Haushaltskasse des Bundes gut gefüllt ist.

    Wenn es um die Stellenausstattung geht, muss auch bedacht werden, dass mindestens 36.000 Stellen in der Pflege derzeit nicht zu besetzen sind, davon 26.000 Stellen für Pflegefachpersonen, also dreijährig ausgebildetes Pflegepersonal. Dem stehen deutlich weniger arbeitssuchende Fachkräfte gegenüber. Das wurde über eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag mit aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bekannt. Diese Zahlen sind aber nach einer Info des DBfK nur die Spitze des Eisberges, denn die meisten Arbeitgeber melden ihre freien Stellen gar nicht mehr bei der Bundesagentur. Hinzu kommt, so der DBfK weiter, dass die nicht besetzten Stellen auf der Basis viel zu niedriger Stellenpläne berechnet werden. Denn in der Pflege seien insgesamt mindestens 100.000 Stellen mehr erforderlich, um gute Versorgungsqualität in der Pflege sicherstellen zu können. In der Summe müsse also von einem Mangel von deutlich über 126.000 Stellen in der professionellen Pflege gesprochen werden.

    Im Zusammenhang mit einer verbesserten Stellenausstattung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nach hiesiger Überzeugung Personaluntergrenzen oder Mindestbesetzungsregelungen nicht wirklich geeignet, den Pflegenotstand aufzulösen. Es müssen Personalbemessungssysteme geschaffen werden, die uneingeschränkt in allen Leistungsbereichen – Tag und Nacht – angemessene Pflegeleistungen ermöglichen. Untergrenzen bzw. Mindestbesetzungsregelungen würden die Problematik nur verschleiern und die Pflegenot nicht wirklich dauerhaft auflösen.

    Es ist bei nüchterner Betrachtung klar, dass Pflegekräfte in größerer Zahl kurzfristig nicht zu gewinnen sein werden. Das jahrzehntelange Weghören der politischen Entscheidungsträger bei den Mahnungen bezüglich Pflegenotstand haben eine katastrophale Personalsituation entstehen lassen. Zahlreiche Pflegekräfte sind wegen der hohen Arbeitsbelastung und wegen Krankheit aus dem Beruf „geflüchtet“.

    Es wird daher nur allmählich gelingen, die bestehenden Lücken zu schließen. Um die Bereitschaft insoweit aber allen Beteiligten zu verdeutlichen, muss JETZT der Stellenrahmen abgesteckt werden, der unter Berücksichtigung aller Erwägungen eine wirklich gute Pflege und Betreuung erwarten lässt. Nur unter solchen Bedingungen wird ausreichend Pflegepersonal zu gewinnen sein. Mit Trippelschritten und Taktieren ist nicht weiter zu kommen.

    Es wäre übrigens interessant zu erfahren, mit welcher konkreten Zielrichtung das nach § 113c SGB XI und 2019 zu erwartende Gutachten in Auftrag gegeben worden ist. Denkbar ist, dass das zu erstellende Gutachten die Bedürfnisse im Gesundheits- und Pflegesystem nur unvollkommen aufgreift und dann Stellenausstattungen diskutiert und gesetzlich festgeschrieben werden, die – wie bisher – an den wirklichen Bedürfnissen vorbei gehen.

    Eine Absenkung der Fachkraftquote und Vermehrung der Betreuungsassistenten – an Stelle von Pflegekräften – müssen außer Betracht bleiben. Pflege ist nämlich gemäß § 11 SGB XI nach wissenschaftlichen Standards durchzuführen und erfordert eine entsprechende Qualifizierung.

    Es darf im Zusammenhang mit den Personalkosten, die immerhin rd. 70% der Gesamt-Pflegeaufwendungen ausmachen, auch daran gedacht werden sicherzustellen, dass geplante, aber nicht verausgabte Personalkosten, nur für Personalrückstellungen Verwendung finden dürfen. Eingesparte Personalmittel sollten unter keinen Umständen zur Gewinnmaximierung oder andere fragwürdige Querfinanzierungen verfügbar sein. Solche Vorgaben können dazu animieren, die geplanten Personalmittel uneingeschränkt für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

    Bezüglich der Erfordernisse, eine Verbesserung der Stellensituation im Pflegebereich zu gestalten, darf es keine Ausflüchte mehr geben. Insoweit gibt es nämlich seit vielen Jahren Hinweise bezüglich notwendiger Reformen (Prof. Simon, Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung, Prof. Sell, einschlägige Buchveröffentlichungen, plausible Erläuterungen der Pflegekräfte sowie eigene Einschätzungen).

    Zur Gesamtproblematik des Pflegenotstandes hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk für den Pflegetreff am 13.05.2014 bereits ein umfängliches Statement vorgelegt und dem damals anwesenden Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übergeben (als pdf-Datei abrufbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/PflegereformGroKo_Erfordernisse2014.pdf ). Daraufhin gab es am 08.07.2014 einen Besprechungstermin im Bundesgesundheitsministerium in Bonn. Letztlich ist als Ergebnis nur der § 113c SGB XI dabei heraus gekommen. Das Statement vom 13.05.2014, das seinerzeit darauf abzielte, eine Pflegereform nach Schwerpunktsetzungen (Pflegepersonal) durchzuführen, kann in seinen Grundzügen weiterhin als zutreffend angesehen werden.

    Nur wenn es JETZT gelingt, die Pflege-Rahmenbedingungen deutlich günstiger zu gestalten, wird dies „geflüchtete“ Pflegekräfte animieren können, in ihren Beruf zurückzukehren. Das alleinige Lockmittel „Prämie“ wird nicht greifen. Übrigens ist es verfehlt zu glauben, man könne in nennenswerter Zahl Pflegkräfte aus dem benachbarten Ausland gewinnen. Solange nicht der Pflege-Rahmen deutlich verbessert ist, werden eher bundesdeutsche Pflegekräfte ins Ausland (Schweiz, Niederlande, Schweden usw.) abwandern.

    Natürlich ist auch eine Anhebung der Vergütungen für die Pflegekräfte dringlich. Aber insoweit gestalten sich entsprechende Folgerungen schwieriger, weil die Politik für diesen Aufgabenbereich keine direkte Zuständigkeit besitzt. Ich sehe die Kirchen und Wohlfahrtsverbände in einer Vorreiterrolle. Die politischen Entscheidungsträger könnten im Übrigen ihren Einfluss geltend machen.

    Für die Arbeitnehmer im Gesundheits- und Pflegebereich sind im Übrigen noch folgende Erwägungen von Bedeutung:
    Die Erstattung von Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeigen wird als problematisch bzw. risikoreich eingestuft und unterbleibt daher in den meisten Fällen. Es wird aus Beschäftigtensicht immer wieder auf die angeblich unklare Rechtssituation bei der Erstattung von solchen Anzeigen aufmerksam gemacht. Man meint, die Erstattung solcher Anzeigen erfolge auf unsicherer rechtlicher Grundlage. Solche Auffassungen bestehen offensichtlich auch noch nach dem jüngst bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 14.12.2017. Dazu ergibt sich aber: Die Erstattung von Überlastungsanzeigen ist u.a. nach dem Arbeitsschutzgesetz Rechtspflicht. Darauf habe ich in den zurückliegenden Jahren immer wieder aufmerksam gemacht, u.a. auch in zahlreichen Veröffentlichungen (u.a. Schell, Werner: „100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen“, Kunz/Schlütersche, 2011). Das Arbeitsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 14.12.2017 lediglich die bestehende Rechtspflicht bestätigt. Nicht wenige Arbeitgeber versuchen gleichwohl, mit Druck (Abmahnung, Kündigung) solche Anzeigen zu verhindern und bemühen dazu sogar die Gerichte. Wenn jetzt gegen die jüngste Göttinger Entscheidung mit Berufung vorgegangen wird, kann man das auch als rechtsmissbräuchlich ansehen. Auf jeden Fall will der Arbeitgeber für die Zeit des Berufungsverfahrens den Druck aufrecht erhalten. Der im Streit befindliche Sachverhalt ist aus meiner Sicht zweifelsfrei so, dass die Arbeitgeberseite zu Unrecht gegen die Pflegekraft vorgeht. Ich sehe nach all dem den Gesetzgeber in der Pflicht, die Nachteile der Arbeitnehmerseite bei der Benennung von Überlastungen und Gefährdungen zu beseitigen und die Anzeigeberechtigung zu stärken. Dazu wären die einschlägigen Vorschriften im BGB bzw. im Arbeitsschutzrecht entsprechend zu gestalten. Von einer solchen Stärkung der Arbeitnehmerrechte profitieren natürlich auch die pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen.

    Weitere Themen, die dringend einer Lösung zugeführt werden sollten, sind z.B.:
    Verbesserung der Arzneimittelversorgung für die älteren Menschen (Auflösung der Polypharmazie – siehe insoweit das im Internet abrufbare Statement unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/Pflegetreff_27042015_Arzneimittelversorgung_Statement.pdf ). Damit einher gehen muss auch eine ausgeweitete Besuchspflicht der Ärzte in den Pflegeeinrichtungen. Eine Ausweitung dieser Besuchspflicht erscheint auch mit Blick auf eine Verbesserung der Schmerztherapie notwendig. Auch die Sturzvermeidung und Wundtherapie muss stärker in den Blick genommen werden. Eine (weitere) Reduzierung der freiheitsentziehenden Maßnahmen, v.a. in den Pflegeeinrichtungen, ist ebenfalls vordringlich.

    Bezüglich der Führungskräfte in den Pflegeeinrichtungen (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung und Wohnbereichsleitung) sind offensichtlich höhere Anforderungen geboten. Es erscheint sinnvoll, hinsichtlich der Eignung und Qualifikation die Anstellungsanforderungen anzuheben. Denn „der Fisch stinkt vom Kopf her“. Dort, wo in Pflegeeinrichtungen ausreichend geeignetes bzw. qualifiziertes Führungspersonal angestellt ist, sind die BewohnerInnen-Klagen eher selten.

    Flüchtlinge im Zusammenhang mit einem Bleiberecht in der Pflege zu beschäftigen, ist nicht akzeptabel. Dazu ist zu bemerken: Für eine pflegerische Tätigkeit einschließlich Betreuung sind nicht nur Eignung und entsprechende Qualifizierungen nach westeuropäischen Standards erforderlich, sondern auch eine gute Sprachkompetenz. Zugewanderte Personen dürfen nur dann in der Pflege beschäftigt werden, wenn sie dafür wirklich geeignet, qualifiziert und sprachlich kompetent sind.

    Dann ist auch endlich ein „Pflege-TÜV“ vorzusehen, der nachvollziehbar die Ergebnisqualität (bei den pflegebedürftigen Menschen) deutlich offen legt. Die jetzige Überprüfungspraxis, die im Wesentlichen auf das Dokumentationsgeschehen abstellt, ist rechtswidrig und eine einzige Verbrauchertäuschung (so die Rechtsprechung dazu). Eigentlich ist dieser Missstand seit Jahren amtlich bekannt und anerkannt, aber eine vernünftige andere Überprüfungsregelung ist nicht wirklich in Sicht.

    Bezüglich der Pflegekosten für die ambulante Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist zu sagen, dass eine Anhebung der Leistungsansprüche teilweise gut gestaltet worden ist. Andererseits ist zu bemängeln, dass manche Vorschriften zu kompliziert sind. Ob und inwieweit für die ambulante Versorgung ergänzende Reformen geboten sind, kann unterschiedlich gesehen werden.

    Angesichts der notwendigen Schwerpunktsetzung (mehr Pflegepersonal für die Pflegeeinrichtungen) ist auf jeden Fall die Gestaltung von kommunalen Quartiershilfen als Ergänzung zum Pflegesystem nach dem SGB XI als zwingend einzustufen. Solche Hilfen sind nicht nur geeignet, wohnortnah Hilfen für die pflegebedürftigen Menschen bzw. die Angehörigen zu organisieren, sondern auch zu gewährleisten, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ wirkungsvoller praktiziert werden kann (siehe insoweit das für eine Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss am 14.08.2015 gefertigte Statement >  http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/Neue_Wohnformen_im_Quartier_Statement_Fachtagung_14082015.pdf ). Aber solche kommunale Quartiershilfen werden erhebliche Finanzmittel erfordern. Im Ergebnis wird damit aber an anderer Stelle erheblicher Aufwand eingespart werden können. – Da in der Koalitionsvereinbarung die Stärkung von präventiven Hausbesuchen angesprochen wird, kann übrigens an eine Verbindung von Quartiershilfen mit präventiven Hausbesuchen gedacht werden.

    In Neuss-Erfttal, also hier vor Ort, werden, u.a. auch mit Unterstützung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, seit 2012 musterhaft Quartiershilfen mit einem Lotsenpunktprojekt (eine Art präventive Hausbesuche) angeboten und ständig fortentwickelt. Es gibt folgerichtig gute Erfahrungen hinsichtlich der Nützlichkeit von Quartiershilfenarbeit.

    Werner Schell – Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht

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  • Sommerfest und Einrichtungsbegehung nach Umbau des Regenbogenhauses in Mönchengladbach

    Sommerfest und Einrichtungsbegehung nach Umbau des Regenbogenhauses in Mönchengladbach

    Am 16. Juni 2018 findet das erste Sommerfest des Regenbogenhauses in Rheindahlen seit des Trägerwechsels zur Mumm gGmbH unter neuen Leitung von Michaela Pytlik statt.

    Das Fest beginnt um 14:00 Uhr in der Einrichtung an der Gladbacher Straße 55 in 41179 Mönchengladbach. Es wird ein umfangreiches Angebot für Klein und Groß geboten und für das leibliche Wohl ist auch gesorgt.

    Für die Kleinsten unter uns wird der Clown Jojo in der Zeit zwischen 14:15 und 15:15 Uhr das Regenbogenhaus besuchen.

    Darüber hinaus laden bereits um 13:30 Uhr zu einer Begehung der Einrichtung nach den umfangreichen Umbaumaßnahmen im letzten Jahr ein. In diesem Rahmen kann man sich ein Bild über die Veränderungen der Einrichtung machen, wie z.B. über das Konzept der zusammengelegten Gruppen sowie Informationen über weitere Veränderungen und Erweiterungen der Konzepte des Regenbogehauses Rheindahlen erlangen.

    Für weitere Informationen und für die Anmeldungen zur Einrichtungsbegehung nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Regenbogenhaus – Frau Michaela Pytlik – unter der Telefonnummer 02161 584034 auf.
    Allgemeine Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite: https://mumm-mg.de/regenbogenhaus/

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  • 63-Jährige bei Raub in der Altstadt schwer verletzt –wer kennt diesen Täter?

    63-Jährige bei Raub in der Altstadt schwer verletzt –
    wer kennt diesen Täter?

    Wie gestern bereits berichtet, wurde eine 63jährige Frau am Montag gegen 14 Uhr bei einem Überfall auf der Kapuzinerstraße verletzt.

    Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass es sich bei den Verletzungen um sehr schwere Kopfverletzungen handelt.

    Die Polizei fahndet nun mit Bildern einer Überwachungskamera nach einem der flüchtigen Täter.

    Wer kann Angaben zu der Identität der abgebildeten Person machen?

    Hinweise bitte dringend an die Polizei unter der Rufnummer 02161-290.

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  • NRW-Regierung hat keine eindeutige Haltung bei der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“

    NRW-Regierung hat keine eindeutige Haltung bei der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“

    Die Uneinigkeit in der Mitte-Rechts-Koalition in NRW bei der Abschaffung des § 219a StGB zeigt die Ohnmacht der Handelnden auf.

    In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses wurde über die Abschaffung des § 219a StGB („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) beraten.
    Die heutige Debatte hat gezeigt, dass es erhebliche Differenzen innerhalb der Mitte-Rechtes-Regierung bei der Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) gibt.

    Der schriftliche Bericht der Landesregierung an den Rechtsausschuss macht deutlich, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes einer Straftat wegen § 219a StGB in Nordrhein-Westfalen deutlich gestiegen ist. Das belegt nachdrücklich den dringenden Handlungsbedarf.

    Es ist deshalb völlig unverständlich, dass sich die schwarz-gelbe Landesregierung im Bundesrat bei dieser wichtigen und aktuellen Frage nun der Stimme enthalten will. Sie agiert entschlossen unentschlossen – zu wenig, für den Gestaltungsanspruch des bevölkerungsreichsten Bundeslandes.

    Die Position der SPD-Fraktion ist unverändert: Sie setzen sich für eine Abschaffung der Vorschrift ein.

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  • Brückentage: Stadtverwaltung am 1. Juni geschlossen

    Brückentage: Stadtverwaltung am 1. Juni geschlossen

    Die Stadtverwaltung hat am Freitag, den 1. Juni (Tag nach Fronleichnam), geschlossen. Hintergrund der Schließung am sogenannten Brückentag ist der vom Rat beschlossene Haushaltssanierungsplan.

    Durch die Schließung werden Urlaubstage und Überstunden bei den Verwaltungsmitarbeiten abgebaut. So müssen für diese Tage keine Rückstellungen gebildet werden, die den städtischen Haushalt am Ende des Jahres belasten.

    Geschlossen sind am 1. Juni alle Ämter mit folgenden Ausnahmen:
    Der Kommunale Ordnungsdienst, die Verkehrsüberwachung und die Feuerwehr haben regulären Dienst.

    Die Museen Schloss Rheydt und Abteiberg haben geöffnet, ebenso die Zentralbibliothek und die Stadtbibliothek Rheydt Die Schul- und Stadtteilbibliotheken Giesenkirchen und Rheindahlen sind an diesem Tag geschlossen.

    Die Kurse der Volkshochschule und der Unterricht an der Musikschule finden wie gewohnt statt.
    Schulen, Kitas und LENA-Gruppen sind ebenfalls von der Schließung ausgenommen.

    Für Notfälle und besondere Gefahrensituationen hat die Stadtverwaltung – wie an Sonn- und Feiertagen – Rufbereitschaften eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger sollten sich in solchen Fällen an Feuerwehr und Polizei wenden.

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  • FDP: Landesregierung födert 24 Ausbildungsplätze für Jugendliche mit mehreren Vermittlungshemmnissen

    FDP: Landesregierung födert 24 Ausbildungsplätze für Jugendliche mit mehreren Vermittlungshemmnissen

    Mit finanzieller Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds fördert das Land ab Herbst d.J. in Mönchengladbach 24 Ausbildungsplätze.
    Die Kriterien sind im Ausbildungsprogramm NRW nachzulesen.

    Zum Ausgleich der regionalen Unterschiede wird die Landesregierung in den Ausbildungsjahren 2018/19 bis 2021/22 das „Ausbildungsprogramm
    NRW “ im Umfang von jeweils rund 1.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen auflegen. Die Förderung erfolgt in Regionen, in denen eine ungünstige Ausbildungsmarktlage vorliegt.

    Der Mönchengladbacher FDP-Landtagsabgeordnete Andreas Terhaag begrüßt, dass damit das Programm zum neuen Ausbildungsjahr auch in Mönchengladbach starten kann.

    Terhaag: „Unser Hauptaugenmerk liegt auf der zielgerichteten Unterstützung von jungen Menschen, damit sie Zukunftsperspektiven erhalten und Verantwortung für sich übernehmen können. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit und bietet eine Perspektive. Das ist der Schlüssel zu einem Leben ohne Abhängigkeit von Transferleistungen.

    Mit dem neuen Ausbildungsprogramm für Jugendliche mit mehreren Vermittlungshemmnissen werden ab Herbst 2018 jährlich 1000 zusätzliche Ausbildungsplätze in Regionen mit ungünstiger Bewerber/Stellen-Relation mit einem Fördervolumen von bis zu 12 Millionen Euro unterstützen. Ich freue mich, dass damit auch in Mönchengladbach 24 Jugendlichen eine zusätzliche Perspektive eröffnet wird.“

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  • Abriss der ersten 600 Gebäude im JHQ im Spätsommer geplant

    Abriss der ersten 600 Gebäude im JHQ im Spätsommer geplant

    Bei der Nachnutzung des 470 Hektar großen Areals steht die Renaturierung im Vordergrund.

    Mit rund 2.000 Gebäuden, darunter 1.400 Wohnungen, einem Wasserwerk, mit Einkaufszentrum, zahlreichen Sporteinrichtungen, Schulen, Kindergärten und Werkstätten, einem Wasserwerk und Heizkraftwerk war das ehemalige JHQ im Stadtteil Rheindahlen, das Ende 2013 von den Britischen Streitkräften an den Bund zurückgegeben wurde, eine komplette Kleinstadt, die schon bald Schritt für Schritt zurückgebaut werden soll.

    Seit dem Abzug der Briten steht das 470 Hektar große Areal, das nach einem Terroranschlag Ende der 1990er Jahre aus Sicherheitsgründen für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich war, leer. Längst hat die Natur das heute von Sicherheitsfirmen bewachte Gelände für sich erobert; Wege und Zufahrten zu den Häusern sowie einst sorgfältig gepflegte Vorgärten sind kaum mehr erkennbar.

    Ein genaues Bild vom aktuellen Zustand des Geländes, das temporär auf Teilflächen vom Land für eine Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende und von der Polizei für Übungszwecke genutzt wird, verschafften sich jetzt Mitglieder des Planungs- und Bauausschusses sowie Vertreter der städtischen Entwicklungsgesellschaft (EWMG) und der Stadt zusammen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIma) bei einer Exkursion durch das Gelände.
    „Für den planerischen Prozess der Nachnutzung ist es wichtig zu erfahren, wie es heute um das Gelände gestellt ist“, betonten Dr. Gregor Bonin, Technischer Beigeordneter und EWMG-Geschäftsführer, und Horst-Peter Vennen, Vorsitzender des Planungs- und Bauausschusses. „Hier sind landschaftlich wunderschöne Gebiete, die sichtbar und erlebbar gemacht werden können“, so Dr. Bonin.
    Die zukünftige Nachnutzung des Areals steht vor allem im Zeichen der Renaturierung. Nach dem Abriss des Gebäudebestandes soll das Gelände zu Erholungszwecken für die Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht werden.

    Mit dem Abriss der ersten Gebäude soll voraussichtlich Ende August begonnen werden. Das teilten Annette Pfennings, Konversionsbeauftragte der Stadt, und Ulrike Birker-Schmitz von der BIma mit.
    Derzeit läuft das Vergabeverfahren im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung. In einem ersten Schritt sollen etwa 600 Gebäude auf einem Teilareal von 75 Hektar abgerissen werden.
    Mit dem Abraumvolumen von immerhin einer Million Tonnen Bauschutt soll ein etwa zwölf Meter hohes Landschaftsbauwerk möglicherweise mit Aussichtsturm entstehen. Der Planungsprozess für das Landschaftsbauwerk geht mit einem Wettbewerb für Landschaftsarchitekten einher. Gleichzeitig soll bis 2023 eine neue Wegeführung durch den westlichen Bereich des JHQ mit Anschluss an den Naturpark Maas-Schwalm-Nette im Nordwesten und an die Verbindung zum Tagebaurand im Süden geschaffen werden.
    (pmg/sp)

     

     

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