Bewohnerparken Brucknerallee im Beschwerdeausschuss am 1. Juni

Seit Jahren kämpfen Anwohner im Bereich der Brucknerallee für die Einrichtung des Bewohnerparkens in ihrem Viertel.

Die ehemals hochgelobte Problemlösung scheint in unserer Stadt jedoch nur in einigen Bereichen von der Verwaltung gerne gesehen. Ein sachlicher Grund ist für MG-Heute nicht erkennbar, vorausgesetzt die Angababen der Initiative sind korrekt.

Nachfolgend der Text eines Anschreibens der Initiative an die Nachbarinnen und Nachbarn im Bereich der Brucknerallee:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Nachbarinnen und Nachbarn,

auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 01. Juni 2023 um 17:00 Uhr im Rathaus Abtei steht die aus unserer Sicht rechtswidrige, undemokratische und willkürliche Ablehnung des Bewohnerparkens Brucknerallee durch die Bezirksvertretung Süd. 

Die in der Anlage beigefügte Beratungsvorlage Nr. 2289/X von Oberbürgermeister Heinrichs vom 2.05.2023 sieht – wie von dieser Stadtverwaltung leider zur Zeit nicht anders zu erwarten – im Beschlussentwurf vor, unsere Beschwerde aus formalen Gründen zurückzuweisen.

„Nach § 12 Abs. 8 b der Hauptsatzung der Stadt Mönchengladbach kann der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden von einer sachlichen Prüfung der Eingabe absehen und sie zurückweisen, wenn sie bereits beschieden ist und ein neues Sachvorbringen nicht enthält.“

Die Stadtverwaltung behauptet hier wahrheits- und faktenwidrig, unsere Eingabe sei bereits beschieden worden und enthalte kein neues Sachvorbringen. 

Eine schriftliche Einladung zur Teilnahme an der Sitzung haben wir erst am 27. Mai 2023 erhalten.

Unsere neue Beschwerde vom 26.03.2023 richtet sich explizit 1. gegen den Beschluss der Bezirksvertretung Süd vom 16.11.2022 und enthält 2. den neuen Vorschlag der Einrichtung eines Bewohnerparkens „RY-F“.

Zu den Fakten:

1. Die Stadt Mönchengladbach hat (Stand: 29.05.2023) in folgenden neun Wohnquartieren Mönchengladbachs Bewohnerparken eingerichtet: 

– Altstadt,
. Wohnquartiere „MG-B“ bis „MG-J“,
– Wohnquartier Gründerzeitviertel Ost.

In Rheydt hat die Stadt Mönchengladbach Bewohnerparken bisher in den Wohnquartieren „RY-A“ bis „RY-C“ und „RY-E“ eingerichtet. „RY-D“ war offensichtlich für das gesamte ursprüngliche Wohnquartier Brucknerallee reserviert.

Trotz des Vorliegens aller formalen und rechtlichen Voraussetzungen gemäß VvV-StVO zum § 45 Absatz 1 bis 1e: 
a)  Mangel an privaten Parkplätzen,
b) erheblicher allgemeiner Parkdruck,
c) BewohnerInnen finden regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Parkplatz für ihr KFZ, 
lehnte die Bezirksvertretung Süd am 16.11.2022 die Einrichtung des Bewohnerparkens auf der Brucknerallee zwischen Breite und Nordstraße erneut ab.

Trotz einer Zweidrittelmehrheit von 67,2 Prozent bei der zweiten offiziellen Befragung am 14. Juni 2022 – zum ersten Mal mit einem korrekten Fragebogen – durch das zuständige Ordnungsamt der Stadtverwaltung Mönchengladbach. 

Völlig willkürlich, höchst undemokratisch und faktenwidrig behauptete die Stadtverwaltung in ihrer Beratungsvorlage Nr. 1851/X vom 23.03.2023: 

„Die Anwohnerbefragung ergab, dass seitens der Bewohner insgesamt nur ein geringes Interesse an einer Bewohnerparkregelung besteht.“ Die Verwaltung empfahl daher, die Einführung der Bewohnerparkregelung abzulehnen.

Eine Zweidrittelmehrheit zeugt für ein „geringes Interesse“? Gegen die hier zum Ausdruck kommende Willkür richtet sich unsere Beschwerde. 

Bei den Umfragen im gesamten Wohnquartier Brucknerallee zwischen Breite und Nordstraße haben bis heute mehrheitlich mit 70 Prozent (nach den eigenen Angaben der Stadt Mönchengladbach) folgende Straßen für das Bewohnerparken votiert:

– Breite Straße,
– Taubenstraße,
– Freiheitsstraße!

Zusammen mit der Brucknerallee zwischen Breite Straße und Nordstraße könnte das neue von uns vorgeschlagene Bewohnerparken „RY-F“ eingerichtet werden. Für die anderen Straßen im Wohnquartier Brucknerallee, die sich mehrheitlich (noch) nicht für das Bewohnerparken ausgesprochen haben, bliebe „RY-D“ reserviert.

Will die Stadtverwaltung den Anwohnerinnen und Anwohnern ein F für ein D vormachen oder vice  versa ein D für ein F?

Es stellen sich uns angesichts des erratischen Verhaltens der von Oberbürgermeister Heinrichs geleiteten Stadtverwaltung und der Bezirksvertretung Süd insbesondere drei inhaltliche Fragen, die wir gerne im Ausschuss am 1. Juni 2023 stellen: 

1. Sollen die Anwohnerinnen und Anwohner der Brucknerallee zwischen Breite und Nordstraße jetzt willkürlich dafür bestraft werden, dass die verbliebenen Straßen im Wohnquartier Brucknerallee mehrheitlich nicht für das Bewohnerparken gestimmt haben?

2. Gibt es eine erstmals nur in Mönchengladbach geforderte neue und zusätzliche Voraussetzung gemäß VvW-StVO für das Bewohnerparken, wonach ein bestimmtes Verhältnis von öffentlichen Stellplätzen zu angemeldeten Kraftfahrzeugen angestrebt wird, das auf der Brucknerallee mit 114 öffentlichen Stellplätzen zu 390 angemeldeten KFZ aber überschritten ist? Will die Stadtverwaltung die Anwohnerinnen und Anwohner der Brucknerallee zwingen, ihre KFZ abzumelden, bis ein für die Stadtverwaltung genehmes Verhältnis erzielt ist?

3. Oder sollen in Mönchengladbach Kölner Verhältnisse eingeführt werden, wo „ab einem bestimmten Datum Menschen, die neu nach Köln ziehen oder erstmalig einen Bewohnerparkausweis beantragen, keinen mehr bekommen. Gleichzeitig kann ein Schein auch nicht vererbt werden. […] Dadurch soll das Anwohnerparken nach und nach wegfallen.“ (https://www.24rhein.de/koeln/anwohnerparken-koeln-bewohnerparkausweis-koeln-teurer-komplett-gestrichen-92179651.html).


Sollten z.B. die Fraktionen der Ampelkoalition im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden mehrheitlich dem Beschlussentwurf von Oberbürgermeister Heinrichs folgen, bliebe nur noch der Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen (Geschäftszeichen I.A. 4/18-P-2023-04551-00), um die Stadtverwaltung von Oberbürgermeister Heinrichs zur Beachtung von Recht und Gesetz, zur Beachtung von demokratischen Grundsätzen, schlicht und einfach zur Vernunft zu bringen.
Bevor wir ggf. gezwungen wären, das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit diesem Fall zu befassen.

Mit besten Grüßen 

Margret Obenhaus     Hannah Rosa Pongs     Dr. Ulrich Pongs

PM der Initiative

Hier der Beschlußentwurf der Verwaltung:

2 - 2

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