Das blinde Auge der Stadtverwaltung –
Eingriffe in den geschützten Teil des Lambertgeländes in Giesenkirchen einfach übersehen?

Alle Fotos: Hajo Siemes

Bürgermeister Hajo Siemes berichtet:
Die Chronologie eines Vergehens gegen Festsetzungen im BP 691/0 Stadtgebiet Ost, Gebiet nördlich der Konstantinstr.

Satzungsbeschluss der Vorlage vom 26.7.2010
In dem o.g. Bebauungsplan wurden per Satzungsbeschluss die Flächen P2 und P3 aus der Bebauung herausgenommen und mit einer Festsetzung zur dauerhaften Unterschutzstellung in Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) versehen. Zuvor waren Einsprüche u.a. des NABU, von Anwohnern und vom damaligen Bezirksvertreter Hajo Siemes gegen den gültigen Flächennutzungsplan erfolgt. Diesen Einsprüchen wurde stattgegeben. Daraus erfolgten die o.g. Festsetzungen im BP 691/0 (siehe Anlage 1) Es erfolgte der Beschluss zum BP in der Ratssitzung.

  1. Anfang 2013 wurden die o.g. Parzellen P2 und P3 widerrechtlich gerodet. Damit wurde eindeutig gegen die Festsetzungen im BP verstoßen. Am 7.3.2013 erfolgte von mir eine Anfrage an die Verwaltung zu den Rodungen. In dem Antwortschreiben der Verwaltung vom 22.3.2013 wurde mir das Vergehen seitens des Investors bestätigt. Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass der Eigentümer der Fläche zur Wideraufforstung und zur Einzäunung der Parzellen verpflichtet wird. Siehe hierzu auch den Bericht in der RP vom 3.4.13. (Anlage 2) und die Antwort der Verwaltung dazu (Anlage 3 /4)
  1. In einer Mail vom 8.4.2020 habe ich darauf hingewiesen, dass die o.g. Flächen zwar aufgeforstet, aber bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht wie vorgeschrieben eingezäunt wurde und daher immer noch öffentlich zugänglich waren. Eingriffe in die Fläche wurden bereits vorgenommen. In der Antwort der Verwaltung von Mai 2020, wurde mir nochmals zugesichert, dass die zwischenzeitlich wiederum erfolgten Eingriffe in das Schutzgebiet mit erneuten Auflagen an den Eigentümer versehen, beseitigt werden und Nachpflanzungen erfolgen sollten. Nach Fertigstellung des angrenzenden Baugebietes soll dann die Fläche P2 und P3 mit einem Zaun „abgeschlossen“ werden. (siehe Anlage 5/6)
  1. Vollkommen unverständlich und nicht nachvollziehbar musste ich nun Anfang Mai 2021 feststellen, dass nun ein Teil dieses Schutzgebietes mit einem Kindergarten-Außengelände versehen wurde und bereits Spielgeräte aufgestellt und Bodenarbeiten dort stattgefunden haben. Mit diesen Maßnahmen sind nun Fakten geschaffen worden, die dieses Schutzgebiet endgültig zerstört haben. Dies ist ein widerrechtliches Vorgehen gegen das im BP festgelegte Schutzgebiet. (siehe Foto links)
  1. Daraufhin habe ich am 6.5.2021 eine Anfrage per Mail an den OB Heinrichs der Stadt MG gestellt.
    Die Antwort erwarte ich noch.

Abschließend möchte ich deutlich erklären, dass es mir nicht darum geht, einen Spielplatz für Kinder im Wohngebiet oder für den Kindergarten zu verhindern. Dieser aber sollte auf der Fläche im Baugebiet angesiedelt werden. Stattdessen ist dort vor dem Eingang in den Kindergarten und entlang des kompletten Kindergarten-Neubaus eine über 1000 qm große versiegelte Parkfläche für PKWs angelegt worden. Hier wäre der richtige Platz für das Außengelände des Kindergartens anzusiedeln gewesen. Einen solch überdimensioniert großen Parkplatz für PKWs direkt vor einem Kindergarten in einem Wohngebiet anzulegen, entspricht sicher auch nicht mehr den heutigen Anforderungen. Jetzt stellt die Fläche zusätzlich auch noch eine Gefahr für die Kinder dar, indem unmittelbar vor dem Kindergarten ein reger PKW-Verkehr stattfindet. (siehe Foto dazu am Artikel-Anfang)

Es ist nicht hinzunehmen, dass mit solchen widerrechtlichen Handlungen Eingriffe in die besonders geschützte Natur vorgenommen werden. Hier werden Fakten geschaffen, die schützenswerte Gebiete unwiderruflich zerstören. Dieses Vorgehen muss rechtlich verfolgt und bestraft werden. Wir werden uns weitere Schritte vorbehalten.

Herzliche Grüße,
Hajo Siemes, Ratsherr und Bürgermeister

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