Dr. Günter Krings nimmt Stellung zum Bevölkerungsschutzgesetz

Dr. Günter Krings, CDU, MdB

Eine Reihe von Zuschriften an meine Büros in Mönchengladbach und Berlin in den letzten Tagen zeigen mir die Sorgen vieler Menschen darum, dass das am Mittwoch im Bundestag verabschiedete Bevölkerungsschutzgesetz demokratische Rechte und den Einfluss des Bundestages aushebeln könnte.

Doch diese Sorgen sind unbegründet. Sehr viele Falschmeldungen und Missverständnisse sind erschreckenderweise dazu im Umlauf. Das Bevölkerungsschutzgesetz bedeutet sogar noch mehr demokratische Legitimation der Corona-Schutzmaßnahmen, und es stärkt die Rolle des Deutschen Bundestages. Selbstverständlich bleiben auch das Grundgesetz, die Grundrechte und die Parlamentsrechte vollkommen gewahrt. Der Deutsche Bundestag hat außerdem auch wie schon bisher jederzeit das Recht und die Möglichkeit, ein Ende der Schutzmaßnahmen zu beschließen und die erteilten Befugnisse wieder an sich zu ziehen.

Fakt ist: Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt unser Land und seine Menschen auf eine harte Probe. Neben persönlichen Vorsichtsmaßnahmen ist die Beschränkung des öffentlichen Lebens und die Minimierung auf die unabdingbaren Sozialkontakte das Wirksamste, was wir tun können, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Ich weiß, dass wir damit allen Bürgern in unserem Land sehr viel abverlangen, aber nur gemeinsam und entschlossen können wir es schaffen und die Pandemie so unter Kontrolle halten, dass unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird.

Um das Infektionsgeschehen rasch einzudämmen, muss Politik schnell und konsequent reagieren und alle notwendigen Maßnahmen erlassen können. Kontaktbeschränkungen, das Verbot von Kulturveranstaltungen oder die Schließung von Restaurants sind aber schmerzhafte Eingriffe in die Grundrechte der Menschen. Mit diesem Gesetz stellen wir sicher, dass die Pandemie effektiv bekämpft werden kann und zugleich Grundrechte möglichst geschont werden.

Der erhobene Vorwurf, wir würden ein Ermächtigungsgesetz schaffen, ist daher nicht nur historisch infam, sondern auch in der Sache falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Wir als Bundestag geben den Ländern ein klares Regelungsprogramm vor, welche Maßnahmen unter welchen Voraussetzungen zulässig sind. Wir haben eine Abwägung zwischen den Maßnahmen vorgenommen, die einerseits erforderlich sind, um das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen, und andererseits den Grundrechten der Bürger, die von den Einschränkungen betroffenen sind. Damit gestalten wir die Eingriffe nicht nur grundrechtsschonend und strikt verhältnismäßig aus, sondern tragen auch dem verfassungsrechtlichen Wesentlichkeitsprinzip Rechnung.

Die Vorgaben für Bund und Länder werden durch das neue Gesetz künftig sogar konkreter sein. Um die zur Bewältigung der Pandemie getroffenen Schutzmaßnahmen so weit wie möglich zu begrenzen und auch transparent zu machen, sind Rechtsverordnungen der Länder außerdem künftig gut zu begründen. Sie sind ab jetzt generell befristet und müssen, wenn sie länger als vier Wochen gelten sollen, verlängert und wiederum begründet werden. Das macht die Maßnahmen für Gerichte und die Betroffenen nachvollziehbarer und sorgt so für mehr Gerichtsfestigkeit. Und dies wiederum sorgt für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung.

Wir haben außerdem die Absicherung für Eltern in der Corona-Pandemie verlängert. Eltern, die nicht zur Arbeit gehen können, weil ihre Kinder wegen pandemiebedingter Schulschließungen zu Hause betreut werden müssen, erhalten weiterhin eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Diese Regelung verlängern wir bis zum 31. März 2021.

Bei allem, was wir tun: Unser oberstes Ziel bleibt, Infektionsketten zu durchbrechen und unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Dazu gehört auch, dass der Schutzschirm für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehakliniken fortgeschrieben wird. Das heißt, dass von den Bundesländern als geeignet ausgewählte Kliniken künftig einen Ausgleich für Einnahmeausfälle erhalten, wenn sie für die Behandlung von COVID-19-Patienten planbare Operationen verschieben. Hier folgen wir aber nicht dem Gießkannenprinzip, sondern unterstützen gezielt die Kliniken, die in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit hohen Infektionszahlen liegen und daher besonders belastet sind.

Insbesondere in besonders grundrechtssensiblen Bereichen wurden die Hürden für Maßnahmen noch einmal erhöht. Ausgangsbeschränkungen, Untersagung von Demonstrationen oder Gottesdiensten dürfen immer nur letztes Mittel sein. Als Union war uns zudem wichtig, den Menschen die Angst vor sozialer Isolation zu nehmen. Deswegen haben wir sichergestellt, dass der Besuch von Alten- oder Pflegeheimen nicht so stark eingeschränkt werden darf, dass es keine sozialen Kontakte mehr gibt.

Lassen Sie mich noch kurz zum Thema Impfen kommen – ein weiteres Thema, dass vielerorts sehr emotional diskutiert wird. Wir alle haben die Meldungen der letzten Tage vernommen, dass ein Impfstoff gegen das Coronavirus zeitnah verfügbar sein soll. Darauf wollen wir vorbereitet sein. Wir sehen für alle Bürger einen Anspruch auf Schutzimpfungen vor und ermöglichen für besonders gefährdete Gruppen eine vorrangige Impfung. Dieses Vorgehen ist aber nicht gleichzusetzen mit einer Impfpflicht, sondern es schafft lediglich die Voraussetzungen, damit der Impfstoff, wenn er verfügbar ist, all denjenigen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden kann, die sich impfen lassen möchten. Ich möchte klarstellen: Eine Impfpflicht gegen das Coronavirus wird es nicht geben.

Die Anpassungen im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz waren deshalb angezeigt, weil in letzter Zeit, teilweise auch von Gerichten, die Frage gestellt wurde, ob die gesetzlichen Regelungen klar genug sind, um auf deren Grundlage auch längerfristig notwendige  Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie per Rechtsverordnung anzuordnen. Diese Fragen haben wir nun mit dem am Mittwoch beschlossenen Gesetz gut beantwortet. Hier wurden Punkte in einem Parlamentsgesetz zusammengefasst, die bisher nur in Rechtsverordnungen, unabhängig von direkter Parlaments-Mitwirkung geregelt worden sind. Das Gesetz bietet damit mehr Parlamentsbeteiligung, mehr Grundrechtschutz und mehr Rechtsstaatlichkeit. Dem Gesetz habe ich deshalb aus voller Überzeugung zugestimmt.

Aber natürlich ist Kritik daran in unserer Demokratie ebenso legitim wie in jedem anderen Gesetz. Nicht akzeptabel und zum Teil erschreckend ist es aber, wenn „Demonstranten“ Abgeordnete bedrängen, gar versuchen, sie an der Ausübung ihrer parlamentarischen Pflichten zu hindern. Das erinnert an dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte. Und natürlich darf man gegen die Pflicht, Masken zu tragen zum Schutz gegen die Corona-Pandemie, demonstrieren. Man muss sich aber trotzdem an demokratische und rechtsstaatliche Regeln halten!

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