Das Verwaltungsgericht Düsseldorf veranlasst die Stadt Mönchengladbach, dem „Friedensbündnis Mönchengladbach“ wieder einen Infostand in der Mönchengladbacher City zu genehmigen. Die Genehmigung für den 29.05.2021 wurde wieder erteilt.
Nachdem das Friedensbündnis Mönchengladbach als bekannte örtliche Friedensinitiative gerichtlich gegen ein Verbot der Stadt Mönchengladbach zum Aufstellen eines Friedensstandes am 22.04.2021 vorgegangen war, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt in einem Eilbeschluss vom 17.05.2021 (AZ: 16 L984/21) der Stadt Mönchengladbach klar gemacht, dass die Coronaschutzverordnung ein solches Verbot nicht rechtfertigt.
Zwar hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag aus formellen Gründen abgelehnt, weil erst die Entscheidung der Stadt Mönchengladbach für eine Stand am 29.05.2021 abgewartet werden müsste, gleichwohl hat es für die zu treffende Entscheidung der Stadt deutliche Worte gefunden „… Nach dem Akteninhalt spricht vieles dafür, dass diese Anforderungen bei der von dem Antragsteller geplanten Ausgestaltung des Informationsstandes eingehalten werden können. Die Antragsgegnerin hat auch nicht vorgebracht, dass es bei früheren Gelegenheiten, bei denen dem Antragsteller zum gleichen Zweck Sondernutzungserlaubnisse erteilt wurden, zu Verstößen gegen die CoronaSchVO NRW gekommen wäre. Vor diesem Hintergrund dürfte nicht unterstellt werden können, dass es zu unzulässigen Ansammlungen von Personen an dem Stand kommen wird…..“
Gerade Letzteres hatte die Stadt aber in ihrer Verbotsentscheidung getan.
Die Stadt Mönchengladbach hat inzwischen mit Bescheid vom 20.05.2021 die Standgenehmigung für den 29.05.2021 erteilt.