ln der Sitzung vom 26.01.2017 wurde vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf die Antwort gegeben, ob die Firma Kaufland in Mönchengladbach- Holt, auf der Fläche zwischen Aachener Straße, Monschauer Straße und Bahnstraße ein 5000 m2 großes Einkaufszentrum errichten darf.
Zum Sachverhalt: Die Stadt Mönchengladbach hatte die Anträge der Firma Kaufland und der Firma Jessen, zunächst auf Erteilung einer Bauvoranfrage und dann auf Erteilung einer Baugenehmigung, positiv beschieden. Gegen diese Genehmigungen formierte sich eine Anzahl klagebereiter Bürger, letztlich klagten nur noch zwei übriggebliebene Anwohner aus dem Bereich Aachener Straße vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadt Mönchengladbach.
Innerhalb der Verhandlung vor Gericht wurden zunächst die Argumente der Parteien ausgetauscht, u.a. wurden Fragen des Lärmschutzes und eines möglichen Anspruchs auf Gebietserhaltung diskutiert.
Nach der Verhandlung verkündete das Gericht das Urteil:
Die von der Stadt Mönchengladbach erteilten Genehmigungen sind rechtskräftig, eine Berufung wurde nicht zugelassen, das Projekt kann errichtet werden.