Körfges: bürgerfreundliche Lösung zur Prüfpflicht privater Abwasserleitungen durchgesetzt

Dichtheitsprüfung, Kanal-TÜVDer Landtag hat am Mittwoch (27.2.2013) beschlossen, dass private Abwasserleitungen nur noch in Wasserschutzgebieten geprüft werden müssen.
„In Zukunft gibt es außerhalb von Wasserschutzgebieten keine Fristen, an denen private Abwasserleitungen spätestens geprüft sein müssen. In Wasserschutzgebieten
gilt: Besitzer von Privathäusern, die vor 1965 gebaut wurden, müssen bis 2015, alle anderen bis 2020 nachweisen, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind.

 

Gleichzeitig wurde die Entscheidungskompetenz der Kommunen gestärkt. Sie können nun selbst entscheiden, ob sie ihre bestehenden Abwassersatzungen beibehalten, neue Satzungen erlassen wollen oder nicht“, erläutert Hans-Willi Körfges, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender.
„Wir ermöglichen damit flexible und auf die örtliche Situation angepasste Lösungen.“
Der Mönchengladbacher Landtagsabgeordnete betont, dass mit der neuen landesgesetzlichen Regelung zur sogenannten Dichtheitsprüfung „eine bürgerfreundliche
und unbürokratische Lösung auf den Weg gebracht wurde. Sie schafft einen fairen Ausgleich zwischen Grundwasserschutz und Eigentümerinteressen.“
Soziale Härten und Ungerechtigkeiten bei eventuell notwendigen Sanierungen
von privaten Abwasserleitungen sollen vermieden werden.
Hans-Willi Körfges: „Um finanzschwachen Bürgerinnen und Bürgern helfen zu können, wird die Landesregierung ein Programm mit zinsgünstigen Krediten auflegen.“

Hintergrund:
Mit dem Beschluss des Landtags vom 27. Februar 2013 wurde eine lange und intensive
Diskussion um die Ausgestaltung der zukünftigen Funktionsprüfung abgeschlossen.
Die Dichtheitsprüfung wurde in NRW für private Abwasseranlagen 1995 landesgesetzlich
verbindlich vorgeschrieben. Die CDU/FDP-Landesregierung hat 2007 in § 61 des Landeswassergesetzes neue Fristen für die Dichtheitsprüfung beschlossen.
Im Juli 2009 wurde im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes verbindliche
Grundpflichten für die Überwachung von Zustand und Funktionsfähigkeit von
Abwasserleitungen in §§ 60, 61 festgeschrieben.

Die Koalition aus SPD und BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN hat sich im Rahmen des Koalitionsvertrags von 2012 dazu entschlossen, den Verpflichtungen des WHGs nachzukommen und eine Novellierung des Landeswassergesetzes voranzubringen.
Dabei stand für die SPD im Mittelpunkt eine Lösung zu finden, die bürgerfreundlich
ist und dem Gewässerschutz dient.

Der Koalitionsvertrag sieht vor:
– Die Prüfung von privaten und öffentlichen Kanälen soll möglichst gleichzeitig vollzogen werden. Hierbei muss es zu einem fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer und dem Gewässerschutz kommen.
– Eine Aufforderung an den Bund, eine bundeseinheitliche Regelung zur
Funktionsprüfung – als Verordnung zum Wasserhaushaltsgesetz – schnellstmöglich
auf den Weg zu bringen.

Die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages wurden nun durch eine Änderung
des Landeswassergesetzes umgesetzt. Die verabschiedete Gesetzesänderung
sieht vor, dass der ehemalige § 61a des Landeswassergesetzes aufgehoben und
an das WHG angepasst wird. Die Prüfung des Zustands und der Funktionsfähigkeit
für sowohl öffentliche als auch private Abwasseranlagen wird nun ganzheitlich in
einer Verordnung geregelt. Zudem werden die Dichtheitsprüfungsfristen flexibler
gestaltet.
In Zukunft entfallen für private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten
jegliche Fristen.
In Wasserschutzgebieten gilt: Häuser, die vor 1965 gebaut wurden, müssen bis 2015 eine Funktionsprüfung, Häuser jüngeren Datums bis 2020.
Abwasserkanäle für industrielle und gewerbliche Abwässer müssen auch außerhalb von Wasserschutzgebieten geprüft werden.
Die Gemeinden erhalten zudem eine Erlaubnis für satzungsrechtliche Regelungen.
Dies verschafft den Kommunen die Möglichkeit und die Flexibilität, die Kontrolle
sowie die Sanierung der öffentlichen Abwasserentsorgung mit der Kontrolle
privater Abwasserleitungen zu verzahnen. Zugleich sollen die Städte und Gemeinden
weiterhin die Grundstückseigentümer über die Durchführung der Funktionsprüfung
unterrichten und beraten.
Besonders wichtig ist der SPD-Fraktion dabei, dass wir mit unserer Gesetzesänderung
weiterhin dem Vorsorgeprinzip gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes folgen.

Die von CDU und FDP vorgeschlagene Prüfung bei Verdachtsfall verstößt hier gegen die anerkannten Prinzipien des Wasserrechts.
Weiterhin achten wir darauf, dass das neue Landeswassergesetz bürgerfreundlich ist und insbesondere soziale Härten und Ungerechtigkeiten bei der Umsetzung von evtl. Sanierungen vermieden werden.
Um finanzschwachen Bürgern bei einer möglichen Sanierung helfen zu können, initiierte die Landesregierung ein Investitionsprogramm, über welches die Bürgerinnen und Bürger zinsgünstige Kredite erhalten können.
Mit der beschlossenen Gesetzesänderung entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger
und helfen dabei, dass Dichtheitsprüfung und eventuelle Kanalsanierungen in einem maßvollen Verhältnis stehen. Zugleich verschaffen wir den Kommunen mehr Spielraum bei der Umsetzung der Funktionsprüfung.

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3 Kommentare zu "Körfges: bürgerfreundliche Lösung zur Prüfpflicht privater Abwasserleitungen durchgesetzt"

  1. hallo
    zusaMMen,

    das ist ja dann eine gute nachricht,
    so nennt man das glaube ich …

    eine übersicht
    der betroffenen gebiete
    findet sich dort:
    http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/gewaesserschutz/Wasserschutzgebiete901.html

    was ich da so gesehen habe,
    fand ich ja schon erstaunlich …

    fun and sun

    pri and sac

  2. nihil-est | 1. März 2013 um 14:27 |

    Danke @Redaktion

    finde ich nun nett, der Grundtenor meines Kommentars blieb erhalten und die RED brachte es in “ Form „.

    Egal ob “ Heuschrecke “ oder kleener Bürger 08/15 ein Haus vor 1965 besitzt….die Beweislast, somit HAFTUNG… ist eben NICHT bürgerfreundlich.

    Gruss

  3. nihil-est | 1. März 2013 um 13:56 |

    Zitat: Mit der beschlossenen Gesetzesänderung entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger
    und helfen dabei, dass Dichtheitsprüfung und eventuelle Kanalsanierungen in einem maßvollen Verhältnis stehen

    Solche Worte können nur und einzig von einem Politiker kommen!!!
    Einem Politiker der recht ecaxt gemessen NULL Ahnung hat von der Realität….was ich sofort auch begründe!!!

    Aktuell ist hier ne Baustelle – und gefühlt ist jedes Jahr ne Baustelle.

    “ Mein “ Abwasserrohr geht in den Sammler unterhalb der ewigen Baustellen. Als Bürger 08/15 dokumentiere ich natürlich nicht die Bauarbeiten welche über meinem Abwasserrohr geschehen in sogar gerichtsverwertbarer Art&Weise.
    Kann es auch nicht….habe nen Job….kann nicht 24Stunden tagtäglich in Habtachtstellung verharren.

    Ob der Unterbau Strasse sachgerecht erfolgt – ähnlich unter Gehweg – kann ich nicht beurteilen. Bin kein Strassenbaumeister von Beruf.

    Ob “ Die !“ mein Abwasserrohr plätten…..Verursacherprinzip….merke ich nicht einmal.

    Der werte Herr Politiker labert also ******** **********.(Änderung der Redaktion)

    KEIN Hausbesitzer hat seit wohlmöglich sogar 1965 eine lückenlose Dokumentation aller Fremdbauarbeiten in gerichtsverwertbarer Form ( 2013 und später ) für seinen Anschluss. Fakt…man möge mir Gegenteiliges erst beweisen!!!

    Der werte Herr Politiker labert somit ******** **** (Änderung der Redaktion) fern jedweder Realität – was politkonform sein mag. Nicht mehr…und auch nicht weniger. Wäre somit schön wenn er in FRÜHRENTE gehen würde!!!! Das gleicht jetzt!!! Braucht weder die Welt noch MG.

    Nur so am Rande, nebenbei

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