Schlagwort: Verwaltung

  • Format „Stadtverwaltung stellt sich vor!“ geht in die zweite Runde

    Format „Stadtverwaltung stellt sich vor!“ geht in die zweite Runde

    Am Mittwoch, 13. März, von 17.30 bis 20.00 Uhr, präsentiert sich in der Zentralbibliothek Carl-Brandts-Haus an der Blücherstraße 6 unter anderem das Dezernat Kultur, Bildung und Sport.

    Die Idee zu der Veranstaltung kam von Netzwerk der Mönchengladbacher Migrantenvereine, gemeinsam mit dem Integrationsrat und der Integrationsplanung der Stadt. Ziel war es, einen unkomplizierten Austausch zwischen Fachabteilungen der Stadtverwaltung und den Mitgliedern der Vereine in lockerer Atmosphäre zu ermöglichen.

    Im vergangenen Jahr gab Stadtdirektorin Dörte Schall mit den Fachbereichen des Sozialdezernates im Gemeinschaftszentrum Das Westend den Auftakt. Nun geht „Stadtverwaltung stellt sich vor!“ in die zweite Runde.

    Diesmal haben alle Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher die Möglichkeit, in einen Austausch mit dem Dezernat für Kultur, Bildung und Sport unter der Leitung von Christiane Schüßler zu kommen.
    Außerdem präsentieren sich der Stadtsportbund, die Marketinggesellschaft und die Wirtschaftsförderung Mönchengladbach. Die Veranstaltung im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus verspricht einen offenen Dialog und die Gelegenheit zum persönlichen Kennenlernen der vielfältigen Angebote und Dienstleistungen.

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  • Dezernat soll Schlüsselrolle für die Menschen in Mönchengladbach einnehmen

    Dezernat soll Schlüsselrolle für die Menschen in Mönchengladbach einnehmen

    OB Heinrichs baut Verwaltung um.

    Mit dem Wechsel an der Spitze des Dezernates III ändert sich auch die Verwaltungsstruktur.
    Oberbürgermeister Felix Heinrichs plant zum 1. Juli dieses Jahres eine Umstrukturierung der Verwaltung und wird die zentralen Bereiche Personal, Organisation und IT in sein Dezernat verlagern.

    Damit wird er im Sinne der städtischen Gesamtstrategie noch stärker den Fokus auf die Verwaltungsmodernisierung legen.
    Hintergrund des Verwaltungsumbaus ist auch der vorgesehene Wechsel an der Spitze im Dezernat III (allgemeine Verwaltung, Bürgerservice, Ordnung) und die im Rat anstehende Entscheidung über die Ausschreibung für eine Beigeordnetenstelle.
    Der Schwerpunkt im Dezernat III soll zukünftig auf die Bereiche Sicherheit und Ordnung (Ordnungsamt einschließlich Kommunaler Ordnungsdienst und Feuerwehr) zusammen mit dem Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit gelegt werden, der aus dem Dezernat V von Stadtdirektorin und Beigeordneten Dörte Schall in das Dezernat III verlagert wird.
    Ebenso wird der Fachbereich Recht zukünftig vom Dezernat V in das Dezernat III wechseln. Der zukünftige Zuschnitt des Dezernates III weist somit die Themen Bürgerservice, Öffentliche Ordnung sowie Feuerwehr, den Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit und den Fachbereich Recht auf.

    Oberbürgermeister Felix Heinrichs: „Mit den neuen Zuschnitten legen wir klare Profile fest. Mit der Bündelung der Kompetenzen im Dezernat III und dem Schwerpunkt auf Öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Katstrophenschutz inklusive Verbraucherschutz und Tiergesundheit sowie Recht ergänzt um den Bürgerservice mit den Meldestellen, dem Standesamt und der Ausländerbehörde wird das Dezernat eine Schlüsselrolle für die Menschen in Mönchengladbach ausfüllen.“

    Bündnismehrheit begrüßt neue Dezernatsverteilung

    Die Planungen des Oberbürgermeisters zu Veränderungen in den inhaltlichen Zuschnitten der Dezernate treffen bei den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf große Zustimmung.

    Die Meinung der Fraktionsvorsitzenden Janann Safi (SPD), Boris Wolkowski und Ulla Schmitz (Grüne) sowie Achim Wyen (FDP) dazu ist einhellig:

    „Die Neuordnung legt einen klaren Schwerpunkt des Dezernats auf öffentliche Ordnung und Recht. Das wird dazu beitragen, die Herausforderungen in diesem Bereich lösungsorientiert, professionell und pragmatisch anzugehen“, so die Fraktionsvorsitzenden der Bündnismehrheit unisono.

    Zum Thema Dezernatsneuzuschnitt hatte die CDU für die Ratssitzung am 28. Februar einen Antrag vorgelegt, den die Ampel-Fraktionsvorsitzenden sehr kritisch sehen: „Der Antrag kommt einer persönlichen Auseinandersetzung mit dem bisherigen Dezernenten gleich. Das ist höchst unanständig. Die im Antrag enthaltene Forderung der CDU nach einer Auflösung des Dezernats ist auch inhaltlich unverantwortlich. Die vorgeschlagene Eingliederung des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes als Anhängsel des Kämmerers macht die begonnene Entwicklung kaputt. Denn erstmals wird der KOS durch die Stellenausweitung der Ampel in voller Stärke besetzt sein. Bei all diesen Stellenmehrungen hat die CDU-Fraktion ihre Zustimmung verweigert. Das Ordnungsdezernat ist ein zentraler Baustein, um eine handlungsfähige Verwaltung zu erhalten und weiter stärken zu können. Mönchengladbach braucht ein starkes Dezernat mit einer klaren Verantwortung für die Themen Öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Bürgerservice“, sind sich Janann Safi, Boris Wolkowski, Ulla Schmitz und Achim Wyen einig.

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  • Weiter lange Wartezeiten beim Führungszeugnis

    Weiter lange Wartezeiten beim Führungszeugnis

    Die Mönchengladbacher Verwaltung scheint machtlos.

    Das Bundesamt für Justiz weist darauf hin, dass es bei der Erteilung von Führungszeugnissen weiter zu längeren Wartezeiten kommen kann.

    Bürgerinnen und Bürger, die das Führungszeugnis bei den Meldestellen des Fachbereich Bürgerservice beantragt haben, berichten von bis zu sechs Wochen Wartezeit.
    Der Fachbereich Bürgerservice bittet Personen, die auf ihr Führungszeugnis warten, sich wegen der Bearbeitung ihres Antrags direkt beim Bundesamt für Justiz zu erkundigen.
    Die Stadtverwaltung kann zum Bearbeitungsstand keine Auskunft geben. Das Bundesamt stellt die beantragten Führungszeugnisse aus und schickt sie entweder an die Antragstellenden oder direkt an die Behörde, die sie benötigen.

    Die Stadtverwaltung leitet Anträge auf Führungszeugnisse am gleichen Tag an das Bundesamt für Justiz weiter.

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  • Neue gesamtstädtische Strategie fokussiert globale Trends – Verwaltung stellt sich neu auf und definiert Themenschwerpunkte der nächsten Jahre

    Neue gesamtstädtische Strategie fokussiert globale Trends –
    Verwaltung stellt sich neu auf und definiert Themenschwerpunkte der nächsten Jahre

    Der Verwaltungsvorstand der Stadt Mönchengladbach hat die neue gesamtstädtische Strategie vorgestellt, die die globalen Trends und stadtspezifischen Herausforderungen im Verwaltungshandeln der nächsten Jahre mitberücksichtigen soll. Fokussiert wird eine ganzheitliche fachbereichsübergreifende Neuausrichtung, die mehr in Themen und Projekten und weniger in Dezernaten denkt.  

    Die neu geschaffene Stabsstelle I/2 „Strategische Entwicklung“ im Dezernat I, die vom Oberbürgermeister aus einer Reihe bisheriger Stabsstellen zusammengefasst worden ist, ist Antriebsmotor für diesen Wandel, der nur gelingen kann, wenn alle mitmachen. „Jede Kollegin und jeder Kollege, aber auch die aktive Bürgerschaft, sind Teil dieser gemeinsamen Strategie. So wollen wir die ganze Bandbreite der Möglichkeiten ausschöpfen“, so der erste Bürger der Stadt. Im engen Schulterschluss mit allen Dezernaten und Fachbereichen der Stadt soll so eine Balance zwischen strategischen Zielen, Pflichtaufgaben und der Haushaltslage gefunden werden. „Wir stellen uns für die Zukunft neu auf, um uns den Herausforderungen unserer Zeit zu stellen. Globale Themen wie Klimawandel und die Auswirkungen auf unsere Stadt, aber auch Themen wie Arbeitslosigkeit, Bildungsprobleme und Integration werden gezielt mit einbezogen, um den Anforderungen an eine moderne Verwaltung gerecht zu werden“, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

    Der nächste Schritt nach Masterplan und mg+ Wachsende Stadt

    Die strukturelle Veränderung kommt nicht von ungefähr. Sie ist Fortführung eines Denkens, das bereits mit dem Masterplan für Mönchengladbach begann. Der Verein „MG 3.0“ hatte dem Rat der Stadt Mönchengladbach im März 2013 die Ergebnisse vorgestellt. Der Stadtrat verpflichtete sich, den Masterplan als informelle Planung bei zukünftigen städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklungen und Entscheidungen mit einzubeziehen. Aufbauend auf diese Vorlage überführte die 2016 politisch beschlossene Stadtentwicklungsstrategie mg+ Wachsende Stadt diese Idee ins Verwaltungsdenken. Die Ziele waren klar definiert: Wachstum in Qualität zu bündeln. Was zunächst in erster Linie als städtebauliches Ziel verankert wurde, soll nun Schritt für Schritt auch auf alle anderen Bereiche erweitert werden.

    Bessere fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit

    Oft genug gibt es Themen, die unterschiedliche Schnittmengen haben und mit denen sich gleich mehrere Fachbereiche beschäftigen. Demzufolge ist eine bessere und fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit das Ziel und eine klare Fokussierung auf die Megatrends. „Strategische Schwerpunktthemen wie Wohnraum, Bildung und Mobilität sind die Treiber unserer Zeit. Sie sind in ihrer Zielsetzung klar definiert und erfordern aufgrund ihrer enormen Komplexität einen hohen Innovationsgrad sowie die Beteiligung mehrerer Dezernate und Bereiche“, erklärt der Oberbürgermeister. Der Klimawandel sei beispielsweise nicht ausschließlich im Fachbereich Umwelt verortet, sondern müsse auch in nahezu allen anderen Bereichen stets mitgedacht werden. „Eine klare Verantwortlichkeit und eine projektorientierte Organisation sollen die Schwerpunktthemen im Verwaltungshandeln fest verankern und sie im Arbeitsalltag allgegenwärtig machen.“

    Die strategischen Ziele der städtischen Gesamtstrategie dienen als Richtschnur, um die tägliche Arbeit der Verwaltung auf bestimmte Themen auszurichten. Folgende Eckpunkte sind Teil des neuen Strategieansatzes:

    • Die soziale Struktur im gesamten Stadtgebiet soll gestärkt werden.
    • Wohnraum für alle zu schaffen und die Verbesserung von Bildungserfolgen sind weitere Ziele.
      Darüber hinaus werden Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei Stadtentwicklung und kommunalem Handeln priorisiert.

    Eine zukunftsorientierte Mobilität ist ein weiterer Schwerpunkt. D
    er Wirtschaftsstandort wird noch stärker auf Wertschöpfung und Wirtschaft 4.0 ausgerichtet. Um diese Ziele zu erreichen, wird auch das Thema Verwaltung auf die Zukunft verstärkt fokussiert, um eine Verwaltung mit einer modernen Arbeitskultur zu befördern. „Darauf aufbauend muss langfristig ein Markenprozess initiiert werden, der klar definieren muss, was der Markenkern unserer Stadt ist. Und der muss sich auch im Handeln der Verwaltung durch entsprechende Maßnahmen widerspiegeln. Wir müssen den Aufbruch der Stadt auch nach außen tragen. Das kann aber nur gelingen, wenn wir die Stadtgesellschaft mitnehmen“, so der Oberbürgermeister.

    44 Stadtteilen, vier Bezirke, eine Stadt. Gemeinsam Mönchengladbach.

    In den vergangenen Jahren hat sich im Stadtgebiet viel getan. Viele wichtige Projekte wurden realisiert, die Dynamik ist allerorts spürbar!
    Die städtische Gesamtstrategie will auch ein Zeichen an die Bürgerschaft sein: „Mönchengladbach ist eine Stadt der Vielfalt. Wir alle gestalten unsere Stadt. 44 Stadtteile in vier Bezirken bilden eine Gesamtstadt, die nicht nur viel ist, sondern viel kann. Jeder Stadtteil hat seinen eigenen Charakter mit lebenswerten Quartieren und lokalen Besonderheiten“, so Heinrichs.

    In den Stadtteilen und Quartieren leben die Menschen und engagieren sich für ihr Lebensumfeld.
    Dieses Engagement prägt die Stadt: In Vereinen, Initiativen, Gruppen und an besonderen Orten kommen Menschen zusammen. Diese Vielfalt soll bewahrt werden.
    „Als größte Stadt am linken Niederrhein sind wir aber auch mehr als 44 Stadtteile. Wir sind Mönchengladbach. Gemeinsam gestalten wir unsere Stadt, die ihre Vielfalt liebt“, betont der Verwaltungsvorstand bei der Vorstellung der Gesamtstrategie.
    Im Norden, Süden, Osten und Westen Mönchengladbachs leben 270.771 Menschen aus mehr als 150 Nationen mit unterschiedlichen Sprachen, Kulturen und Religionen.
    „Gemeinsam sind wir eine Stadt. Gemeinsam können wir unsere Stadt gestalten. Wir wollen die Bürger*innen auf diesem Weg mitnehmen und einladen sich für ihre Stadt zu engagieren“, so der Verwaltungsvorstand.
    Mehr zur gesamtstädtischen Strategie gibt es auf der Website der Stadt unter www.stadt.mg/strategie.

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  • Stadt Mönchengladbach zeigt Mut – nutzt Testoption: Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 6. April, in Kraft

    Stadt Mönchengladbach zeigt Mut – nutzt Testoption:
    Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 6. April, in Kraft

    Land NRW hat grünes Licht geben / Sportvereine haben beim Außentraining mit Kindern Wahl zwischen zwei Modellen

    Weil die Stadt Mönchengladbach seit dem 30. März eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 verzeichnet, nutzt sie wie angekündigt die nach der Coronaschutzverordnung NRW mögliche Testoption.
    Die entsprechende Allgemeinverfügung ist seit Karfreitag veröffentlicht und tritt am Dienstag, 6. April, für das gesamte Stadtgebiet in Kraft.
    Vorher sind nach der geltenden Rechtslage keine weiteren Maßnahmen oder Einschränkungen erforderlich.
    Das Land NRW hatte am Freitag öffentlich bekannt gemacht, dass Mönchengladbach zu den Städten zählt, die die Testoption nutzen können.

    „Eine gute Nachricht für die Sportvereine haben wir am Ostersonntag aus dem Gesundheitsministerium erhalten. Beim Außentraining mit Kindern unter 14 Jahren können sie sich zwischen zwei Modellen entscheiden: Für Trainingsgruppen bis zu 10 Kindern sowie maximal 2 Ausbilder*innen ist keine Testung notwendig. Erst für Gruppen zwischen 10 und maximal 20 Kindern plus 2 Trainer*innen gilt, dass alle ein aktuelles negatives Schnelltestergebnis vorlegen müssen“, berichtet Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

    Was wird sich ab Dienstag (6. April) konkret ändern:

    Mit dieser Regelung müssen Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleister und Institutionen des öffentlichen Lebens, bei denen seit dem 8. März Lockerungen gelten, ab dem 6. April nicht wieder schließen, sondern können Kund*innen und Besucher*innen weiter einlassen, wenn sie einen negativen Schnelltest nach der Test- und Quarantäneverordnung des Landes anerkannten Teststelle (schriftlich oder digital) vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
    Selbsttests werden nicht anerkannt. Die Testpflicht gilt auch für Menschen, die bereits gegen Covid19 geimpft sind. 

    Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand. Für die Ostertage (1.-5. April) gelten nach wie vor die Regelungen wie bei einer Wocheninzidenz von 50 bis 100, also zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.

    Bibliotheken/Archive: Der Betrieb ist unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstands-Regeln zulässig. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

    Museen, Ausstellungen, Galerien: Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

    Einzelhandel: Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht durch den Verkauf von Waren für den täglichen Bedarf privilegiert sind (für den täglichen Bedarf privilegiert sind z.B.:Lebensmittel, Drogerien, Blumenläden, Supermärkte etc.) dürfen Terminshopping anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind zwingend notwendig. Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

    Körpernahe Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Kund*innen nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung zulässig. Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Von der Verpflichtung zum negativen Schnelltest ausgenommen sind Einrichtungen, die schon vor dem 8. März öffnen durften. Beispielsweise Friseure, medizinische und kosmetische Fußpflege.

    Amateur- und Freizeitsport für Kinder:
    Grundsätzlich ist die Sportausübung auf Sportanlagen unter freiem Himmel von Kindern bis einschließlich 14 Jahren derzeit aufgrund der Corona-Notbremse in Gruppen von bis zu zehn Kindern sowie zwei Ausbildern/Aufsichtspersonen zulässig.
    Liegt für alle Beteiligten ein negatives Testergebnis vor, ist eine Gruppengröße von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren zzgl. 2 Ausbildern/Aufsichtspersonen möglich (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 CoronaSchVO). 
    Auch für das Training mit Kindern im Verein gilt, dass das negative Ergebnis von einer anerkannten Teststelle sein muss. Selbsttests wie in der Schule reichen nicht. Tierpark Mönchengladbach: Der Tierpark Mönchengladbach-Odenkirchen kann weiter nach vorheriger Terminbuchung besucht werden. Da der Tierpark nur das Außengelände betreibt, müssen Besucher*innen keinen negativen Schnelltest vorlegen.

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  • Veterinäramt und Feuerwehr wappnen sich gegen Tierseuchen

    Veterinäramt und Feuerwehr wappnen sich gegen Tierseuchen

    Neben den Gefahren für die menschliche Gesundheit durch die Corona-Pandemie treten in Deutschland derzeit auch zwei hochansteckende Tierseuchen auf, die die Gesundheit von Wild- und Nutztieren gefährden.

    Seit September wurden in Brandenburg und Sachsen rund 150 Ausbrüche der Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen festgestellt. In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein grassiert die „hochpathogene aviäre Influenza“ (Geflügelpest). Seuchenausbrüche wurden auch in zahlreichen Nachbarstaaten diagnostiziert und führen dort bereits zu drastischen Bekämpfungsmaßnahmen.

    „Als besonders problematisch muss für beide Tierseuchen festgestellt werden, dass die Virusinfektionen über Wildschweine sowie Wildgeflügel übertragen werden und eine sprunghafte Ausbreitungstendenz besitzen. Das Friederich-Loeffler-Institut hat in einer Risikoabschätzung den Eintrag und die Weiterverbreitung beider Tierseuchenerreger als hoch eingestuft und die nachgeordneten Behörden aufgefordert, sich auf mögliche Seuchenausbrüche einzustellen“, berichtet Dr. Ferdinand Schmitz, Leiter des Fachbereichs Tiergesundheit und Lebensmittelüberwachung der Stadt Mönchengladbach.

    Um für einen möglichen Ausbruch von Tierseuchen in unserer Region gewappnet zu sein, organisiert der Fachbereich regelmäßig Krisenübungen mit Unterstützung der Feuerwehr und anderen städtischen Fachbereichen. Gestern (10.11.) wurde mit der Feuerwehr und dem städtischen Gebäudemanagement die Einrichtung eines Logistikzentrums geprobt. Von dort wird bei einem Ausbruch der operative Teil der Tierseuchenbekämpfung organisiert und abgewickelt.

    Voraussetzung für eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung ist die Kenntnis über alle Nutztierhaltungen in Mönchengladbach. Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit bittet deswegen darum, alle noch nicht bekannten Nutzierhaltungen (Schweine, Geflügel, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde) anzuzeigen. Ein entsprechendes Meldeformular befindet sich auf der Homepage der Stadt.

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  • Bürgerservice: Sonderöffnungszeiten an drei Samstagen

    Bürgerservice: Sonderöffnungszeiten an drei Samstagen

    Jeweils am Samstag, 7. November, 14. November, und 21. November, bietet der Bürgerservice der Stadtverwaltung im Vitus-Center Sonderöffnungszeiten an.

    Jeweils von 10 bis 15 Uhr können alle Serviceleistungen wie Einwohnermeldeangelegenheiten, An- und Ummeldungen sowie die Beantragung und Abholung von Ausweisdokumenten und Führungszeugnissen in Anspruch genommen werden.

    Für jeden Samstag sind damit rund weitere 250 Termine verfügbar.
    Um die Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben einzuhalten, ist eine Terminvereinbarung vorab zwingend erforderlich.

    Damit werden der Publikumsverkehr entzerrt und die Wartezeiten vor Ort minimiert. Die bisher übliche Möglichkeit zur Vereinbarung von Onlineterminen ist für diese Sonderöffnungszeiten nicht gegeben.

    Terminvereinbarungen für diese drei Samstage sind ab Montag, 26. Oktober, ausschließlich telefonisch unter der Terminhotline 0162 / 71 94 129 und 0173 / 67 29 257 möglich.

    Die Rufnummern sind montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr erreichbar.
    Im gesamten Gebäude als auch im direkten Umfeld muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

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  • Neue Webanwendung soll über Bauprojekte informieren

    Neue Webanwendung soll über Bauprojekte informieren

    Mönchengladbach im Wandel – hinter den Kulissen des Fachbereichs Planen, Bauen, Mobilität und Umwelt wurde weiter an vielen anstehenden Bauprojekten in Mönchengladbach gearbeitet.

    „Wir haben die fast terminfreie Zeit genutzt, um die Planungen für viele Projekte zu konkretisieren und deutlich voranzuschieben. Der Entwicklungsprozess ist nicht ins Stocken geraten“, betont Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin im Planungs- und Bauausschuss.

    Woran das Dezernat VI derzeit arbeitet, welche „Baustellen“ es wo gibt und wie der Stand der Dinge ist, zeigt nun eine interaktive GIS-Webanwendung, die ab sofort auf der städtischen Website unter www.stadt.mg/stadt-im-wandel abrufbar ist und ständig aktualisiert wird.

    Auf einer Karte haben alle Bürgerinnen und Bürger sowie politischen Entscheidungsträger nun die Möglichkeit, mit nur einem Klick einen guten Überblick über aktuelle und wesentliche Projekte aus den Bereichen Stadtplanung, Städtebau, Stadtentwicklung, Umwelt sowie den Hoch- und Tiefbau zu erhalten.

    Neben Leuchtturmprojekten wie Seestadt mg+ und Maria-Hilf-Terrassen sind auch Bebauungspläne und neue Wohngebiete hinterlegt.
    Darüber hinaus sind auch „kleinere“ Maßnahmen wie Brückenbauprojekte und die Errichtung neuer bzw. die Modernisierung von Ampelanlagen auf einen Klick abrufbar.

    „Das Luftbild mit einer entsprechenden Verortung von Projekten belegt eindrucksvoll die vielfach beschriebene Dynamik in unserer Stadt. Vor allen Dingen im Innenstadtbereich gibt es eine Vielzahl an Projekten und Modernisierungsmaßnahmen, die das Gesicht der Vitusstadt langfristig spürbar verändern werden“, so Bonin weiter.

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  • Haushaltsausgleich der Stadt durch Corona-Entwicklung erkennbar unwahrscheinlich

    Haushaltsausgleich der Stadt durch Corona-Entwicklung erkennbar unwahrscheinlich

    Mönchengladbachs Kämmerer Michael Heck informiert Stadtrat über finanzielle Auswirkungen der Pandemie.

    Im Rahmen seiner haushaltsrechtlichen Unterrichtungspflicht hat Mönchengladbachs Kämmerer Michael Heck heute (Montag, 20. April) den Stadtrat schriftlich über die Auswirkungen der Corana-Pandemie auf den städtischen Haushalt informiert und einen Ausblick auf erwartete Ertragsrückgänge und Mehraufwendungen gegeben.

    Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen stehen angesichts der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie vor immensen Herausforderungen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die durch die Pandemie ausgelösten Folgen für den Haushalt bei zahlreichen am Stärkungspakt beteiligten Kommunen, so auch in Mönchengladbach, einen Haushaltsausgleich in der Jahresrechnung 2020 nahezu unmöglich erscheinen lässt.

    Kämmerer Michael Heck

    „Die Höhe des entstehenden Fehlbetrags kann“, so Kämmerer Michael Heck, „vor dem Hintergrund der Dimension des bevorstehenden wirtschaftlichen Einbruchs aktuell nicht realistisch abgeschätzt werden.“

    Er rechnet mit erheblichen Ertragsrückgängen bei gleichzeitig steigenden Aufwendungen. Orientiert man sich an den bisher verschiedenen veröffentlichten Gutachten, wird schnell deutlich, dass es für solch ein Ereignis keine tatsächlichen Referenzgrößen gibt und sich die Spannweite der Prognosen, etwa bei den Einbußen der Steuererträge und -umlagen, zwischen 10 bis 40 Prozent bewegt. Heck geht derzeit in seiner Einschätzung zur Gewerbesteuer in einem mittleren Szenario von einem Rückgang von rund 36 Millionen Euro (ca.minus-20 Prozent) bis rund 54 Millionen Euro (ca. minus 30 Prozent) für Mönchengladbach aus.

    Basierend auf der Prämisse eines zehnprozentigen Ertragsrückgangs analog der gemachten Annahmen, die im Nachtragshaushalt des Bundes gewählt worden sind, würde sich im städtischen Haushalt zudem ein finanzieller Einbruch beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von rund 11,9 Millionen Euro und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von rund 3 Millionen Euro ergeben. Auch erwartet die Verwaltung bei der Vergnügungssteuer, bedingt durch die behördlich angeordnete Schließung von Vergnügungsstätten, eine Verschlechterung von derzeit bis zu 20 Prozent – dies entspricht 1 Million Euro.

    Neben den Steuerausfällen gibt es weitere Belastungen durch Mindererträge, etwa bei Kita- und OGATA-Beiträgen, Sondernutzungsgebühren, Kulturellen Einrichtungen, oder bei der Verkehrsüberwachung. Gleichzeitig muss mit steigenden Aufwendungen durch Corona-Schutzmaßnahmen und erheblich steigenden Sozialtransferaufwendungen gerechnet werden.

    Durch die dargestellten Sachverhalte ergeben sich steigende Kreditbedarfe. Aktuell ist die Versorgung der Stadt mit Liquidität jedoch nicht gefährdet.

    Aus eigener Anstrengung wird Mönchengladbach bei einem geplanten Jahresergebnis 2020 von plus 8,7 Millionen Euro den vorgeschriebenen Haushaltsausgleich nach derzeitiger Prognose pandemiebedingt nicht schaffen.

    Die NRW-Kommunen, so auch Mönchengladbach, stehen hierzu im engen Austausch mit der Kommunalaufsicht bei der jeweiligen Bezirksregierung und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.

    „Als Kämmerer setze ich mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen gemeinsam mit dem Städtetag NRW dafür ein, dass mit diesem Instrument die negativen Folgen der Pandemie auf die kommunalen Haushalte aufgefangen werden.“
    Daneben seien unter anderem die Sicherstellung der in den Kommunen benötigten Liquidität und die Schaffung neuer beziehungsweise die Erweiterung bestehender Förderprogramme zwei Hauptanliegen. Erfreulicherweise habe es erste positive Signale der Landesregierung in diese Richtung gegeben, deren weitere Entwicklung abzuwarten sei.

    „Angekündigt ist den Kommunen die zeitnahe Anpassung von haushaltsrechtlichen Vorgaben zur weiteren Bewirtschaftung der kommunalen Haushalte“, teilt der Kämmerer weiter mit. „Neben dem Schutzschirm des Landes für die heimische Wirtschaft benötigen die Kommunen und ihre kommunalen Unternehmen ein Kommunalschutz-Paket, um damit die kommunalen Strukturen für die Zukunft abzusichern“.

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  • Stadt Mönchengladbach gestattet Nachtanlieferung in Supermärkten

    Stadt Mönchengladbach gestattet Nachtanlieferung in Supermärkten

    Das Land NRW machte den Weg frei für eine umfassendere Versorgungssicherheit.

    „Die Einzelhändler, die zurzeit unsere Versorgung mit unermüdlichem Einsatz sicherstellen, stehen inzwischen auch bei der Logistik vor besonderen Herausforderungen. Um die Filialen flächendeckend beliefern zu können, sobald die Produkte auf Lager sind, sind Anfahrten auch außerhalb der üblichen Zeiten zwingend erforderlich“, so Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin.

    Daher habe das Land NRW die Bestimmungen soweit gelockert, dass einzelne Anlieferungen auch in den Nachtstunden seitens der Stadt genehmigt werden können.

    „Das ist eine Ausnahmesituation, daher haben wir zur Sicherung der Versorgung diese Möglichkeiten vor Ort auch sofort umgesetzt“, so Bonin. Die Stadt hofft jetzt auch auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger, die dadurch vereinzelt in ihrer Nachtruhe gestört werden.

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  • GroKo will strategisches Raumkonzept schnell umsetzen

    GroKo will strategisches Raumkonzept schnell umsetzen

    Mit einem gemeinsamen Antrag will die Große Kooperation das Verfahren zum Strategischen Raumkonzept auf die Zielgerade bringen und damit die Einsparpotenziale für den städtischen Haushalt realisieren.
    Dargestellt werden soll, durch welche Baumaßnahmen die derzeit räumlich über das Stadtgebiet verteilte Verwaltung am Standort Rathaus Rheydt zusammengeführt werden kann und wie hierdurch nachhaltig Raum- sowie Mietkosten gespart und Veräußerungsgewinne erzielt werden können.
    Ebenfalls bitten die Kooperationspartner die Verwaltung, ihre Pläne für eine Verwaltung und ein Rathaus der Zukunft vorzustellen.
    Die Bezirksverwaltungsstellen sind nicht Gegenstand der Betrachtung. Hier soll Bürgerservice weiter dezentral angeboten werden.

    „Was wir auf gar keinen Fall brauchen, sind weitere Analysen und Gutachten, die wieder für Monate in Aktenschränken Staub ansetzen, während der bereits jetzt exorbitante Sanierungsbedarf der städtischen Immobilien ins Unermessliche steigt“, erläutert der CDU-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans Peter Schlegelmilch. „Das ist weder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt zuzumuten, die schon heute unter den schwierigen und unzeitgemäßen Arbeitsbedingungen leiden. Noch können wir dies als wachsende Stadt den Bürgerinnen und Bürgern oder Investoren erklären, die zu Recht eine moderne Dienstleistungs- und Servicekultur in den Räumen der städtischen Verwaltung erwarten. Wir müssen uns jetzt für die Zukunft aufstellen. Dafür ist der Aufbruch in der Stadt genau der richtige Zeitpunkt.“

    „Gute Arbeit und kreative Beratung können nur in einer modernen und trotzdem zweckmäßigen Arbeitsumgebung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger entstehen“, glaubt der Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion, Felix Heinrichs. „Nur mit zukunftsfesten Strukturen und einem attraktiven Arbeitsplatzangebot wird es der Stadt zudem im interkommunalen Wettbewerb gelingen, auch weiterhin Fach- und Nachwuchskräfte an sich zu binden. Wir müssen daher jetzt klären, ob durch Investitionen in Sanierungen des städtischen Gebäudebestandes oder aber durch Investitionen in Neubauten bei gleichzeitiger Konzentration der Verwaltung bessere und nachhaltigere wirtschaftliche Effekte für den Haushalt erzielt werden können. In die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung müssen deshalb nicht nur die Gesichtspunkte der Energetik, der Funktionalität und der Nachhaltigkeit einfließen, sondern ebenfalls die Facetten der modernen Arbeitswelt.“

    „Zeitgemäße Behörden müssen gut erreichbar, barrierefrei, hell, freundlich und übersichtlich gestaltet sein. Das Selbstverständnis der wachsenden Stadt zeigt sich insofern auch ganz wesentlich durch die Art der öffentlichen Gebäude und eine architektonisch sowie planerisch gelebte Bürgernähe. Funktionale, offene und einladende Gebäude erleichtern die Arbeit und den Kontakt zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung, stärken das Beratungs- und Dienstleistungsklima und schaffen eine moderne Empfangskultur. Diese Chancen des strategischen Raumkonzeptes müssen wir jetzt zielstrebig ergreifen“, erklären abschließend die planungspolitischen Sprecher von CDU und SPD, Annette Bonin und Thomas Fegers.

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  • Finanzausschuss soll ins Rheydter Rathaus umziehen – so wollen es einzelne Grünen-Politiker

    „Wir tagen ab September im Rathaus Rheydt, das ja zu Ampel-Zeiten Ende 2011 für mehr als 65.000 Euro für Rolli-Fahrer sowie Mütter und Väter mit Kinderwagen umgebaut und barrierefrei gemacht wurde“, sagt die Grünen-Politikerin und Finanzausschuss­vorsitzende Ulla Brombeis, auf deren ausdrücklichen Wunsch hin die Sitzungen vom Rathaus Abtei ins Rathaus Rheydt verlegt werden sollen.
    In der Praxis war das Interesse von Menschen mit Behinderungen am umgebauten Rheydter Rathaus und den dortigen politischen Sitzungen gleich Null. Es wurden keine Mütter und Väter mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer im Ratssaal angetroffen.

    Weiterhin erschwert, wenn auch nicht unmöglich, bleibt indes für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen die Teilnahme an politischen Sitzungen im Rathaus Abtei (Hauptausschuss).
    Im vergangenen Ratszug hatte die Grünen-Fraktion den überflüssigen Antrag gestellt, wonach die Verwaltung eine Übersicht städtischer Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeitobjekte erstellen sollte, die Menschen mit Behinderungen die uneingeschränkte eigenständige Teilhabe ermöglichen und über solche, die nicht barrierefrei genutzt werden können.
    Zugleich sollte die Verwaltung zu einer UN-Behinderten-Konvention Planungen zum barrierefreien Umbau bzw. zur Nutzung des Rathauses Abtei oder etwa der Kaiser-Friedrich-Halle erstellen. Zu Zeiten, in denen die Grünen dies mit Ratsmehrheit der Ampel-Kooperation hätte beschließen können, war deren Sichtweise eine völlig andere. Ein solcher Antrag wurde nicht gestellt.

    Der aktuelle Antrag wurde mit Mehrheit abgelehnt.

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  • Gastfamilien gesucht: Infoabend am Donnerstag, 3. März

    Gastfamilien gesucht: Infoabend am Donnerstag, 3. März

    Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie sucht – wie berichtet – dringend Familien, die einen unbegleiteten minderjährigen, meist männlichen Jugendlichen aus Syrien sowie Afghanistan (Flüchtling) aufnehmen möchten.
    Interessierte erhalten dazu am 3. März 2016, 17.00 Uhr, im Verwaltungsgebäude Aachener Str. 2, Sozialraum im UG, in 41061 Mönchengladbach weitere Informationen.

    Das sich schon nach der ersten Ankündigung eine Reihe von Bürgerinnen und Bürgern nach den Anforderungen erkundigt hat, die an die Gastfamilien gestellt werden, hier einige Hinweise des Jugendamtes:

    Auf die Gastfamilien oder Pflegepersonen kommen sehr hohe Belastungen zu. Pflegepersonen sind Menschen, die sich in gesunder und stabiler Lebenssituation befinden (Führungszeugnis, ärztliches Attest, ausreichende Wohn- und Einkommensverhältnisse). Die Gastfamilien oder Pflegepersonen verfügen über zeitliche Ressourcen. Nur so sind die Entwicklungsziele für und mit den Jugendlichen, in Zusammenarbeit mit den weiteren Beteiligten, zu erreichen. Zahlreiche schriftliche und mündliche Erklärungen sind von den Pflegepersonen zu dem anvertrauten Jugendlichen immer wieder notwendig. Die Basis für die Zusammenarbeit ist eine positive Lebenseinstellung und eine kultursensible Erziehungshaltung, nur so kann sich Vertrauen bilden und können gemeinsam auftretende Konflikte gelöst werden.

    Die Fachstelle Pflegeelterndienst mit Kerstin Beine 02161/25-3384 und Monika Ferfers 02161/25-3383 gibt gerne Auskunft zu individuellen Fragen. Umgekehrt fragen die Fachkräfte die Bewerberinnen und Bewerber nach ihrer Motivation, aber auch nach den eigenen Stärken und Schwächen.

    Am Ende des Bewerbungsverfahrens steht nach einigen Wochen fest, ob die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen um Gastfamilie zu werden und ein zur Familie passender Jugendlicher konkret aufgenommen werden kann. Am Anfang steht die gezielte Information, daher freuen sich die Fachkräfte auf viele Interessierte.

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  • Aktualisierung: Nun möchte auch die FDP ein Konzept zur engeren Verzahnung von Stadt und Hochschule

    Aktualisierung: Nun möchte auch die FDP ein Konzept zur engeren Verzahnung von Stadt und Hochschule

    Nachdem im Mai vergangenen Jahres bereits die CDU/SPD-Fraktionen einen inhaltsgleichen Antrag gestellt haben  und der auch genehmigt wurde, überrascht der neugestellte FDP-Antrag doch einigermaßen.

    Die FDP-Ratsfraktion wirbt in der kommenden Ratssitzung mit einem Antrag für ein Konzept zur Stärkung des
    Hochschulstandortes Mönchengladbach.
    „Im letzten Jahr hat uns Hochschulpräsident Prof. Henning von Grünberg die gute Kommunikation der Hochschule mit der Stadt geschildert“, sagt Burkhard Küpper, stellvertretender FDP Fraktionsvorsitzender, „Wir denken, dass in Mönchengladbach als Hochschulstandort noch viel Potential schlummert. Das kann mit einem Konzept entdeckt und dann gehoben werden. Wie eng sollen die beiden Institutionen zusammenarbeiten, damit die Hochschule als wesentlicher Standortfaktor für unsere Stadt wahrgenommen wird? Was muss die Stadt alles tun, damit die Hochschule sich als „Science Campus“ nachhaltig entwickeln kann?“

    Für die FDP ist klar: Mit einer bekannten Hochschule in der „Mitte der Stadt“ kann man Mönchengladbach weiter entwickeln. Küpper:„Die Hochschule ist für die Stadtentwicklung von grosser Bedeutung. Sie hat eine Impulsfunktion, weil sie mit ihrer Ausrichtung ein bestimmtes Klima schafft. Diese Funktion sollte die Stadt viel stärker nutzen und fördern.“
    Die FDP kann sich eine stärkere strukturelle Verzahnung der Hochschule mit Verwaltung, Rat und Marketinggesellschaft genauso vorstellen wie eine optimierte Einbeziehung der Hochschule in Planungsprozesse rund um das Hochschulareal oder bei Fragen rund um die verkehrliche Erschließung des wachsenden Campus.
    Küpper: „All dies könnten Punkte in einem Konzept sein, dass Stadt und Hochschule weit nach vorne bringen wird.“

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  • Stadtverwaltung informiert zu neuen Bauplanungen am 8. März

    Stadtverwaltung informiert zu neuen Bauplanungen am 8. März

    Insgesamt sechs Vorentwürfe zu Bauleitplänen, die dem Planungs- und Bauausschuss in seiner letzten Sitzung zur Kenntnis vorgelegt wurden, gehen jetzt in die frühzeitige Bürgerbeteiligung. Die Stadt bietet dazu am Dienstag, 8. März, um 18 Uhr im Ratssaal des Rheydter Rathauses eine Informationsveranstaltung an, in der die Vorentwürfe vorgestellt werden. Die Öffentlichkeit hat vom 8. Bis 21. März Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
    Folgende Bauleitpläne werden vorgestellt:

    Nr.511/W: Stadtbezirk West, Nordpark (Helmut-Grashoff-Straße), Gebiet zwischen der Gladbacher Straße, der Straße Am Nordpark, Dr. Adalbert-Jordan-Straße und beiderseits der Helmut-Grashoff-Straße sowie die 225. Änderung des Flächennutzungsplans für dieses Gebiet (Plangebiet für gewerbliche Nutzungen)

    Nr. 774/S: Stadtbezirk Süd-Bonnenbroich, Gebiet Mollsbaumweg, Geneickener Straße, Sportanlage und Regenrückhaltebecken (Errichtung von Wohngebäuden)

    Nr.777/0: Stadtbezirk Ost-Hardterbroich-Pesch, Gebiet östlich der Karl-Kämpf-Allee zwischen der Charlottenstraße und Volksgartenstraße (Errichtung von Wohngebäuden)

    Nr. 778/N: Stadtbezirk Nord-Stadtteil Venn, Gebiet westlich Grottenweg und südlich Eselsweg (Errichtung von Wohngebäuden)

    Nr. 780/0: Stadtgebiet Ost-Giesenkirchen, Gebiet südlich der Konstantinstraße zwischen Friesenstraße und Brüderstraße (Integration des ehemaligen Standortes der Gemeinschaftsgrundschule Friesenstraße und dessen Umfeld in die bestehenden Wohnbereiche des Stadtteils). (pmg

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  • Saubere-Stadt – Unternehmen AöR startet am 1.Januar 2016 – Groko und Verwaltung sind nicht in der Lage zu informieren.

    Saubere-Stadt – Unternehmen AöR startet am 1.Januar 2016 – Groko und Verwaltung sind nicht in der Lage zu informieren.

    Man stelle sich ein Unternehmen der freien Wirtschaft vor. Dieses beabsichtigt einen Unternehmensteil auszulagern und zu verschmelzen, so wie es oftmals pro Jahr in Deutschland geschieht.
    Es wird geplant und verhandelt, die Ergebnisse werden gemäß der Gesetzeslage veröffentlich. Jeder weiß durch Studium der Planungen und Vereinbarungen, was zu erwarten ist.

    Genau dieses wollte gestern im Finanzausschuss (dort stand das Thema auf der Tagesordnung zur Beratung) der Vertreter der FDP von den Vertretern der Verwaltung erfahren.
    Schnell wurde dem Zuschauer klar, die Groko wollte durch Intervention der beiden Fraktionssprecher genau dies verhindern und beantragte Verschiebung des Tagesordnungspunktes ohne Beratung in den Hauptausschuss und in den Rat.
    Es sollte verhindert werden, dass dieses TOP-Thema der Groko öffentlich besprochen wird. Warum wohl?
    Doch es wurde beraten, die FDP fragte gezielt nach und deckte auf, die Verwaltung weiß zum jetzigen Zeitpunkt über viele wichtige Details nichts oder will es nicht öffentlich benennen.

    So zum Beispiel die Bedingungen für den einzelnen Mitarbeiter bei Übertritt in die neue Gesellschaft zu einem neuen Arbeitgeber.
    Für diese Situation gibt es Gesetze, Freiräume in Punkto zeitlicher Begrenzungen von Bedingungen können jedoch genutzt werden.

    Fazit: der einzelne Mitarbeiter, der möglicherweise wechselt, kann sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht über alle Details der Bedingungen informieren.
    Der dadurch unnötig durch den Arbeitgeber (Oberbürgermeister der Stadt) aufgebaute Zeitdruck ist durch nichts zu rechtfertigen. Politik sollte durch eine Willensbekundung einen geänderten Zeitplan zum Start der AöR herbeiführen.
    Schon jetzt beschädigt die gezeigte Heimlichtuerei im Finanzausschuss die Glaubwürdigkeit des künftigen Vorstands der Anstalt. Unnötigerweise.

    Anwesend seitens der Verwaltungssitze waren:
    Oberbürgermeister Reiners,
    Baudezernent Dr. Bonin,
    Personaldezernent Schnaß,
    Sozial/Rechtsdezernentin Schall,
    Schul/Kultur/Sportdezernent Dr. Fischer,
    Stadtkämmerer Kuckels

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  • In Mönchengladbach leben rund 2.400 Flüchtlinge

    In Mönchengladbach leben rund 2.400 Flüchtlinge

    Mehrere neue Notunterbringungseinrichtungen, Unterkünfte und Erweiterungsbauten sollen Provisorien wie die Zeltstadt in Neuwerk oder einen Discounter-Markt ablösen.

    Aktuelle Zahlen zur Flüchtlingssituation in Mönchengladbach stellte vorgestern Sozialdezernentin Dörte Schall dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren vor.
    „Die Stadt unternimmt derzeit sämtliche Anstrengungen, um Planungssicherheit bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu schaffen“, betonte sie mit Blick auf die Liste der neuen Notunterbringungseinrichtungen, Erweiterungsbauten und geplanten Neubauten, welche die maroden Unterkünfte am Bockersend oder an der Hardter Straße ablösen sollen. Ziel ist auch, die bisher genutzten Turnhallen in der Wilhelm-Strauß-Straße, in Wanlo und Am Torfbend wieder für den Schul- und Vereinssport freizugeben.

    Auch die Zeltstadt am Gathersweg in Neuwerk (aktuell 170 Flüchtlinge des Landes) soll durch die neuen Unterkünfte aufgegeben werden. Auch der als Notunterbringung von der Stadt angemietete Aldi-Markt an der Aachener Straße 699 mit 80 Plätzen soll schon bald zu Gunsten neuer Unterkünfte aufgegeben werden.
    Alle Planungen hängen davon ab, dass es keine dramatischen Veränderungen bei den Zuweisungen gibt.

    Rund 400 Plätze bietet die neue Notunterbringungseinrichtung in Modulbauweise im Volksgarten an der Krall’schen Wiese, die seit Montag errichtet wird und voraussichtlich Anfang bis Mitte Dezember in Betrieb gehen soll.
    Eine Unterbringung gleichen Typs im Nordpark 260 gegenüber dem Hockeypark kann bereits in etwa drei Wochen bezogen werden. Hier handelt es sich um eine Notunterkunft, die die Stadt an das Land – ebenso wie das benachbarte TiN – vermietet. Auch hier stehen insgesamt rund 400 Plätze zur Verfügung.
    Darüber hinaus steht seit August der Erweiterungsbau am Fleener Weg mit 90 Plätzen zur Verfügung.

    Mülforterstraße
    Auszug aus dem BP-Mülforterstraße

    Außerdem sieht die weitere Planung Neubauten in der Mülforter Straße mit 200 Plätzen und im Luisental vor. Demnach stehen zukünftig zusätzlich 752 Plätze für Flüchtlinge zur Verfügung. „Wir hoffen sehr, dass wir durch diese Planung schon bald die Containerbauten an der Hardter Straße und am Bockersend aufgeben und abreißen können“, so Dörte Schall weiter.

    Aktuell leben in Mönchengladbach rund 2.400 Flüchtlinge, wobei 1.441 in städtischen Unterkünften und zusätzlich weitere 800 in Wohnungen und 350 in den Notunterkünften des Landes leben. „Erfreulich ist eine deutliche Steigerung der Flüchtlinge in von ihnen selbst angemieteten Wohnungen, die über eine Vielzahl von Privatpersonen angeboten und vermittelt werden konnten“, so Dörte Schall im Ausschuss, die sich vor allem bei den Hilfsorganisationen, dem DRK und THW sowie bei den zahlreichen ehrenamtlichen Helfern und den Mitarbeitern der Stadtverwaltung für deren unermüdlichen Einsatz in der Bewältigung der Situation bedankt. „Ohne deren Hilfe, wäre diese Herkulesaufgabe nicht zu schultern“, sagt sie.
    (pmg)

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  • Bundesmeldegesetz tritt am 1. November in Kraft  Mitwirkung des Vermieters wird wieder eingeführt

    Bundesmeldegesetz tritt am 1. November in Kraft
    Mitwirkung des Vermieters wird wieder eingeführt

    Am 1. November tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft, das die bisher geltenden Meldegesetze der Länder ablöst.
    Für die Bürgerinnen und Bürger, die sich wegen ihrer Meldeangelegenheiten – von der An- und Abmeldung beim Umzug in eine neue Wohnung bis zur Melderegisterauskunft – an den Fachbereich Bürgerservice der Stadtverwaltung wenden, ergeben sich einige Änderungen.

    Hier die wichtigsten im Überblick:

    Frist für die Anmeldung wird verlängert
    Bisher mussten sich Bürgerinnen und Bürger spätestens eine Woche nach Bezug der neuen Wohnung im Fachbereich Bürgerservice an- oder abmelden. Diese Frist wir ab dem 1. November auf zwei Wochen verlängert.

    Wohnungsgeberbestätigung
    Mit dem Bundesmeldegesetz wird die vor Jahren abgeschaffte Mitwirkung des Wohnungsgebers (Vermieters) bei einer An- und Abmeldung wieder eingeführt. Das bedeutet, dass bei jeder Anmeldung (Zuzug aus einer anderen Stadt oder Wohnungswechsel innerhalb von Mönchengladbach) eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorgelegt werden muss. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, eine solche Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug auszustellen, und ist berechtigt bei der Meldebehörde nachzufragen ob die Anmeldung ordnungsgemäß vorgenommen wurde. Bei einer Abmeldung ist ebenfalls eine solche Bescheinigung vorzulegen, allerdings sind Abmeldungen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ohnehin nicht mehr notwendig, sondern nur noch bei ersatzloser Aufgabe einer Wohnung, wie zum Beispiel bei einem Wegzug ins Ausland oder der Aufgabe der Wohnung ohne neue Wohnung.

    Formulare für die Wohnungsgeberbestätigung können Bürgerinnen und Bürger in den Meldestellen erhalten oder auf der Internetseite der Stadt herunterladen.

    Vorausgefüllter Meldeschein
    Bei Umzügen innerhalb von Deutschland kann die Meldebehörde jetzt in den meisten Fällen Daten direkt bei der Meldebehörde des vorigen Wohnortes abrufen. Da alle Daten bei der Anmeldung bereits vorliegen, können Unstimmigkeiten sofort geklärt werden – und auch das umständliche Ausfüllen eines Meldeformulars entfällt. Leider gibt es eine Frist für die deutschen Meldebehörden bis 2018, die Daten zur Verfügung zu stellen. Zumindest in NRW ist die Bereitstellung der Daten jedoch bereits verpflichtend, so dass die meisten Anmeldungen von diesem Verfahren profitieren werden.

    Gestärkte Rechte bei Melderegisterauskünften
    Eine Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet den Namen, Vornamen und die derzeitige Anschrift einer Person. Diese Auskunft kann man erhalten, wenn man die Person eindeutig benennen kann. Das war früher so und ändert sich mit dem Bundesmeldegesetz auch nicht. Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden, es sei denn, der oder die Betroffene haben dem ausdrücklich gegenüber der Meldebehörde oder dem Anfragenden zugestimmt. Wenn eine Anfrage nicht für Werbung und/oder Adresshandel gedacht ist, ist dies in der Anfrage z.B. mit folgendem Satz klarzustellen: „Diese Anfrage wird nicht für Zwecke von Werbung oder Adresshandel gestellt.“ Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen nur für die benannten Zwecke verwendet werden.

    Für Rückfragen zum neuen Melderecht können sich Bürgerinnen und Bürger an den Fachbereich Bürgerservice unter der Telefonnummer 02161/25-8141 oder per E-Mail an buergerservice_meldewesen@moenchengladbach.de wenden. (pmg)

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