Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und Polizei Mönchengladbach
Bauordnungsamt veranlasst zusätzliche Absturzsicherung an Mehrfamilienhaus in Odenkirchen
Die Polizei Mönchengladbach hat in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung mit der Feuerwehr Mönchengladbach am Donnerstag, 21. April, von einem Sturz von einem Laubengang im dritten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in Mönchengladbach-Odenkirchen, auf der Straße am Kammerhof, berichtet. Bei dem Sturzgeschehen ist nach aktuellem Stand ein Mann (31) tödlich verunglückt, ein Mann (47) schwerstverletzt und eine Frau (40) und ein Mann (31) schwer verletzt worden.
Nach bisherigem Ermittlungsstand liegen keine Hinweise auf ein vorsätzliches Verhalten vor, dass zum Sturz der vier Personen von dem Laubengang geführt haben könnte.
Laut Zeugenaussagen soll es am Nachmittag zunächst zu persönlichen Streitigkeiten zwischen den beiden 31-jährigen Männern und der 40-jährigen Frau gekommen sein. Der 47-jährige Mann soll daraufhin hinzugekommen sein und versucht haben zu schlichten. Es habe sich ein Gerangel zwischen den vier alkoholisierten Personen entwickelt und sich in Richtung des Brüstungsgitters des Laubenganges verlagert. Im Verlauf des Geschehens brach das Brüstungsgitter aus der Verankerung und die vier Personen stürzten aus dem dritten Obergeschoss in einen Innenhofbereich.
Am Einsatzort versorgten Rettungskräfte die am Boden liegenden schwer verletzten Personen medizinisch. Ein 31-jähriger schwerstverletzter Mann konnte trotz Reanimationsversuchen nicht gerettet werden und verstarb noch am Unglücksort.
Die anderen Personen kamen in zur stationären Behandlung in verschiedene Krankenhäuser. Ein Rettungshubschrauber brachte einen Schwerverletzten in eine Klinik nach Aachen. Ein vorsorglich angeforderter zweiter Rettungshubschrauber kam nicht zum Transporteinsatz. Hinzugezogene Notfallseelsorger kamen vor Ort zum Einsatz.
Ermittler der Kriminalpolizei setzten heute am Ereignisort ihre Arbeiten fort. Derzeit wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. (jl)
Bauordnungsamt veranlasst zusätzliche Absturzsicherung an Mehrfamilienhaus in Odenkirchen
Das Mehrfamilienhaus im Stadtteil Odenkirchen, an dem es gestern beim Absturz eines Geländers im Laubengang zu einem tragischen Unfall mit einem Toten und mehreren Verletzten gekommen ist, muss vorerst nicht komplett leergezogen werden.
Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Bauordnungsamtes, die am Freitagvormittag stattgefunden hat. Zwar wurde das Geländer, von dem sich bei dem Unfall ein Brüstungselement im 3. Obergeschoss gelöst hatte, für insgesamt baufällig befunden. Allerdings hat die Hausverwaltung sich verpflichtet, noch am heutigen Freitag eine provisorische Absturzsicherung vor dem Geländer anzubringen. Damit bleibt es vorerst bei der Sperrung des dritten Obergeschosses, die das Bauordnungsamt bereits am Abend des Unfalls angeordnet hatte. Hier – auf der obersten Etage – lässt sich die provisorische Lösung der unteren beiden Geschosse nicht ad hoc umsetzen, da es keine Geschossdecke zur Verankerung einer provisorischen Absturzsicherung gibt.
Das betroffene Mehrfamilienhaus ist augenscheinlich insgesamt sanierungswürdig. Die Eigentümer sind in der Verantwortung, einen sicheren Gebäudezustand zu gewährleisten. Für eine turnusmäßige Überprüfung von Wohngebäuden in dieser Größe durch die Behörden gibt es keine rechtliche Grundlage. Einen konkreten Anlass zu einer Überprüfung dieses Objekts durch das Bauordnungsamt gab es bislang ebenfalls nicht. Bei der heutigen Untersuchung haben die Sachverständigen der Stadt und der Feuerwehr vorsorglich auch die Balkone an der Gebäuderückseite überprüft. Hier wurden keine statischen Probleme festgestellt.
Das Gebäude mit Baujahr 1970 besteht aus 24 Wohneinheiten und wurde seinerzeit als Wohnheim für ledige Frauen mit Kindern errichtet. In einem Anbau im Erdgeschoss befand sich ursprünglich eine Kita, aus der später drei Wohneinheiten wurden. Eine entsprechende Nutzungsänderung wurde seitens der Stadt 1995 genehmigt.