Schlagwort: Lärmaktionsplan

  • Lärmaktionsplan: Öffentliche Beteiligung zur dritten Runde

    Lärmaktionsplan: Öffentliche Beteiligung zur dritten Runde

    Am Montag, 27. September, beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung für die dritte Runde des Lärmaktionsplans (LAP).

    Bis zum 10. Oktober haben Bürger*innen die Möglichkeit, Ideen und Anregungen in das Planwerk einzubringen.
    Der LAP bildet die Grundlage für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen im öffentlichen Raum. Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in diesem Zeitraum im Rathaus Rheydt (Eingang G, im Foyer des dritten Obergeschosses) aus.

    Eine telefonische Anmeldung für einen Besuch im Rathaus Rheydt ist bei Moritz Hilgers, Telefon 02161/25 85 84 oder Bettina Pahl, Telefon 02161/25 85 73 unbedingt erforderlich.

    Der Entwurf kann auch auf der städtischen Website unter http://stadtmg.de/lapmg eingesehen werden.
    Durch die im Jahr 2002 von der EU verabschiedete Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Lärmkarten und Lärmaktionspläne für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern aufzustellen.

    Umgebungslärm ist der Lärm, der von der Umgebung ausgeht, also Straßenverkehr, Schienenverkehr, Fluglärm und von Industrieanlagen.

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  • Lärmaktionsplan: Aktueller Entwurf liegt seit gestern aus  Bürger können sich weiter beteiligen

    Lärmaktionsplan: Aktueller Entwurf liegt seit gestern aus
    Bürger können sich weiter beteiligen

    Beim Lärmaktionsplan geht die öffentliche Beteiligung für die zweite Stufe des Plans in die zweite Phase.

    Wie angekündigt, kann seit gestern, 4. Januar der aktualisierte Entwurf des Lärmaktionsplans im Rathaus Rheydt, Karstadt Gebäude, 2. OG vor Raum 2026a eingesehen werden.
    Außerdem liegen die Abwägungstabellen der allgemeinen Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange dort aus. Für vier Wochen sind sie jetzt aber auch im Internet unter http://stadtmg.de/lapmg .

    Wie bereits in der ersten Phase der öffentlichen Beteiligung haben die Bürger die Möglichkeit, sich schriftlich per Brief oder über ein Formular zu äußern, das ebenfalls auf der Webseite zu finden ist. Dabei können nur Stellungnahmen berücksichtigt werden, die mit dem Namen des Bürgers versehen sind.

    Mit dem Lärmaktionsplan kommt die Stadt einer EU-Richtlinie nach, die vorsieht, dass alle Städte mit mehr als 250.000 Einwohnern vor allem Anwohner von verkehrsreichen Straßen vor Lärm zu schützen. Er muss stetig fortgeschrieben werden.

    Im Rahmen der ersten Stufe des Lärmaktionsplans, der im März 2013 vom Rat beschlossen wurde, sind bereits einige vorgesehene Maßnahmen vorgenommen worden. Dazu zählen Durchfahrtsverbote für Lkw oder Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 auf einigen Straßen und Straßenabschnitten. Dabei wurden Gebiete mit einer hohen Einwohnerdichte berücksichtigt.

    In der zweiten Stufe geht es nun auch um Bereiche, die weniger dicht bewohnt sind.

    Bei der 1. Phase der öffentlichen Beteiligung kamen dazu von den Bürgern in der Hauptsache Vorschläge zur Lärmminderung über Geschwindigkeitsbeschränkungen wie zum Beispiel für den Abschnitt der Waldnieler Straße im Bereich der Straßen In der Duis/Poethenberg/Poethenfeld. Aber auch der Wunsch nach LKW-Verboten und Fahrbahnerneuerungen wurde in einigen Bereichen genannt. Insgesamt sind 51 Stellungnahmen eingegangen. Über 70 Bürger haben sich beteiligt und über 200 Hinweise, Anregungen und Kritiken wurden genannt. Mehr als 40 davon sind direkt als Änderungen oder Ergänzungen in den Entwurf mit eingeflossen. Ebenfalls sind 50 von 90 Hinweisen von Trägern öffentlicher Belange mit berücksichtigt worden.

    Diese Änderungen können nun ab heute eingesehen werden. Nach der Auslegung werden die weiteren Anregungen geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet. Danach wird der Entwurf des Lärmaktionsplans in den Ausschüssen und im Rat beraten und zum Beschluss vorgestellt.
    (pmg)

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  • 2. Stufe im Lärmaktionsplan: Vorentwurf liegt ab Montag, 27. April, öffentlich aus  Bürger können und sollten Anregungen einbringen

    2. Stufe im Lärmaktionsplan: Vorentwurf liegt ab Montag, 27. April, öffentlich aus
    Bürger können und sollten Anregungen einbringen

    Der Entwurf für die zweite Stufe des Lärmaktionsplans liegt ab kommenden Montag, 27. April, für vier Wochen im Rathaus Rheydt (Eingang G, 2. Obergeschoss im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung vor dem Raum 2026a) aus. Hier können Bürger montags bis freitags von 9.30 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 17 Uhr Einsicht erhalten und schriftlich Stellungnahme beziehen. Auf der Internetseite www.moenchengladbach.de ist dieser Vorentwurf ebenfalls einsehbar, wobei über ein Internetformular auch hier Stellungnahmen abgegeben werden können. Mit dem Lärmaktionsplan kommt die Stadt einer EU-Richtlinie nach, die vorsieht, dass alle Städte mit mehr als 250.000 Einwohnern vor allem Anwohner von verkehrsreichen Straßen vor Lärm zu schützen.

    Der Lärmaktionsplan, der zukünftig weiter fortzuschreiben ist, ist vor dem Hintergrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Wie auch der Luftreinhalteplan für Mönchengladbach, der von der Bezirksregierung vorgegeben wird und aus dem die Einrichtung einer Umweltzone resultierte, wird auch der Lärmaktionsplan zukünftig bei Abwägungsprozessen in Bauleitplanverfahren und beim Bedarf der Straßenunterhaltung eine stärkere Bedeutung einnehmen.

    Im Entwurf der zweiten Stufe sind 19 belastete Bereiche aufgeführt und mit Beschluss vom Planungs- und Bauausschuss (10. September 2013) festgelegt:

    Bezirk Nord:

    Lindenstraße (von Anton-Heinen-Straße – Klagenfurter Straße) Roermonder Straße – Waldhausener Straße Hofstraße (von Rheydter Straße – Südstraße) Waldnieler Straße – Hittastraße – Fliehtstraße Mürrigerstraße (von Grottenweg – Grete-Schmitter-Weg) Tomper Straße – Vorster Straße Hohenzollernstraße (von Bismarckstraße – Rheinbahnstraße) Hindenburgstraße (von Breitenbachstraße bis Krefelder Straße) Neusser Straße (von Krefelder Straße – Fritz-Müller-Straße)
    Bezirk Ost:

    Hansastraße – Hovener Straße – Dünner Straße – Dammer Straße – Abtshofer Straße Neusser Straße – Volksbadstraße Konstantinstraße
    Bezirk Süd:

    Bachstraße / Dahlener Straße
    Odenkirchener Straße – Schlachthofstraße Giesenkirchener Straße Mülgaustraße Duvenstraße – Hoemenstraße – Kölner Straße Düsseldorfer Straße Wickrather Straße – Reststrauch
    Bezirk West:

    Ortskern Wickrath
    Die Maßnahmen, die stufenweise umgesetzt werden sollen, teilen sich hauptsächlich in die Bereiche straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen und bauliche Maßnahmen auf. Zu den straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zählen unter anderem Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrverbote oder die Markierung von Radwegen zur Förderung des Radverkehrs. Bauliche Maßnahmen sind vielfältig: Einbau: lärmoptimierter Deckschichten, Umbau von Knotenpunkten (aus LSA-gesteuertem Knotenpunkt wird Kreisverkehr), Bau von Buskaps und Querungshilfen als Insel zur Förderung des ÖPNV und des Fußgängerverkehrs. (pmg/sp)

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  • Bismarckstraße wird zur Tempo-40-Zone – Neue Abbiegespur – Verkehrsfluss soll verbessert werden

    Bismarckstraße wird zur Tempo-40-Zone – Neue Abbiegespur – Verkehrsfluss soll verbessert werden

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    Noch sind die neuen Schilder in der Bismarckstraße überklebt, aber zum Ende der Woche tritt die Tempo-40-Regelung zwischen Hohenzollernstraße und Bismarckplatz in Kraft.
    Die Geschwindigkeitsbegrenzung, die zu einer Lärmminderung in dem stark befahren Straßenzug führen soll, ist Teil des vom Rat beschlossenen Lärmaktionsplans. (mehr …)

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  • Lärmschutz: Tempo 30-Regelungen werden an sieben Straßenabschnitten neu eingerichtet

    Lärmschutz: Tempo 30-Regelungen werden an sieben Straßenabschnitten neu eingerichtet

    Bild_21_-_Verbot_der_Überschreitung_bestimmter_Fahrgeschwindigkeiten_-_30_km_svgIm Laufe der Woche werden aus Lärmschutzgründen an sieben Straßenabschnitten Tempo 30 Regelungen eingeführt: Sobald die Verkehrszeichen (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h mit dem Zusatzzeichen Lärmschutz und entsprechenden Zeitzusätzen) aufgestellt sind, gelten an folgenden Straßen neue Tempo-30-Regelungen:

     

    Aachener Straße, zwischen Bahnstraße und Monschauer Straße (22 Uhr bis 6 Uhr)
    Blumenberger Straße zwischen Turmstraße und Luisenstraße
    Bahnstraße zwischen Fringsstraße und Hausnummer 88
    Bahnstraße zwischen Aachener Straße und Monschauer Straße (22 Uhr bis 6 Uhr)
    Burggrafenstraße zwischen Aachener Straße und Monschauer Straße (22 Uhr bis 6 Uhr)
    Friedrich-Ebert-Straße zwischen Mühlenstraße und Breitestraße
    Erzberger Straße zwischen Alleestraße und Hofstraße (22 bis 6 Uhr) (mehr …)

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  • BV-West tagt: Öffentliche Sitzung am Dienstag, 16. Juli, 17 Uhr

    In der BezirksverwaltungsBezirksverwaltung_Rheindahlen_Foto-KATZelle Rheindahlen, Plektrudisstraße 25 – 27, findet am Dienstag, 16. Juli, ab 17 Uhr die nächste öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung West statt.
    Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Einlage städtischer Grundstücke in die EWMG, das Vergnügungsstättenkonzept und der Lärmaktionsplan. Außerdem wird die Anpassung der Regelzügigkeit an der Gemeinschaftsgrundschule Wickrath auf drei und die Aufgabe des Standortes Orffstraße 5 zum Beginn des Schuljahres 2014/2015 beraten.
    (pmg)

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