2. Stufe im Lärmaktionsplan: Vorentwurf liegt ab Montag, 27. April, öffentlich aus
Bürger können und sollten Anregungen einbringen

Der Entwurf für die zweite Stufe des Lärmaktionsplans liegt ab kommenden Montag, 27. April, für vier Wochen im Rathaus Rheydt (Eingang G, 2. Obergeschoss im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung vor dem Raum 2026a) aus. Hier können Bürger montags bis freitags von 9.30 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 17 Uhr Einsicht erhalten und schriftlich Stellungnahme beziehen. Auf der Internetseite www.moenchengladbach.de ist dieser Vorentwurf ebenfalls einsehbar, wobei über ein Internetformular auch hier Stellungnahmen abgegeben werden können. Mit dem Lärmaktionsplan kommt die Stadt einer EU-Richtlinie nach, die vorsieht, dass alle Städte mit mehr als 250.000 Einwohnern vor allem Anwohner von verkehrsreichen Straßen vor Lärm zu schützen.

Der Lärmaktionsplan, der zukünftig weiter fortzuschreiben ist, ist vor dem Hintergrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Wie auch der Luftreinhalteplan für Mönchengladbach, der von der Bezirksregierung vorgegeben wird und aus dem die Einrichtung einer Umweltzone resultierte, wird auch der Lärmaktionsplan zukünftig bei Abwägungsprozessen in Bauleitplanverfahren und beim Bedarf der Straßenunterhaltung eine stärkere Bedeutung einnehmen.

Im Entwurf der zweiten Stufe sind 19 belastete Bereiche aufgeführt und mit Beschluss vom Planungs- und Bauausschuss (10. September 2013) festgelegt:

Bezirk Nord:

Lindenstraße (von Anton-Heinen-Straße – Klagenfurter Straße) Roermonder Straße – Waldhausener Straße Hofstraße (von Rheydter Straße – Südstraße) Waldnieler Straße – Hittastraße – Fliehtstraße Mürrigerstraße (von Grottenweg – Grete-Schmitter-Weg) Tomper Straße – Vorster Straße Hohenzollernstraße (von Bismarckstraße – Rheinbahnstraße) Hindenburgstraße (von Breitenbachstraße bis Krefelder Straße) Neusser Straße (von Krefelder Straße – Fritz-Müller-Straße)
Bezirk Ost:

Hansastraße – Hovener Straße – Dünner Straße – Dammer Straße – Abtshofer Straße Neusser Straße – Volksbadstraße Konstantinstraße
Bezirk Süd:

Bachstraße / Dahlener Straße
Odenkirchener Straße – Schlachthofstraße Giesenkirchener Straße Mülgaustraße Duvenstraße – Hoemenstraße – Kölner Straße Düsseldorfer Straße Wickrather Straße – Reststrauch
Bezirk West:

Ortskern Wickrath
Die Maßnahmen, die stufenweise umgesetzt werden sollen, teilen sich hauptsächlich in die Bereiche straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen und bauliche Maßnahmen auf. Zu den straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zählen unter anderem Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrverbote oder die Markierung von Radwegen zur Förderung des Radverkehrs. Bauliche Maßnahmen sind vielfältig: Einbau: lärmoptimierter Deckschichten, Umbau von Knotenpunkten (aus LSA-gesteuertem Knotenpunkt wird Kreisverkehr), Bau von Buskaps und Querungshilfen als Insel zur Förderung des ÖPNV und des Fußgängerverkehrs. (pmg/sp)

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