Stadtverwaltung und Politik liefern: Bürger sparen ab 2015 bei Abfallgebühren erheblich – OB Bude: „Ende gut – alles gut.“

Müll-Gebühren-0020Vertrag mit neuem Entsorger führt bei Abfall und Straßenreinigung zu Entlastungen von ca. 25-30% im Jahr.
„Auch auf den städtischen Haushalt hat der neue Vertrag positive Auswirkungen, “ erläutert Kämmerer Bernd Kuckels.
Gute Nachricht für alle Gebührenzahler: „Bei der Abfallentsorgung und Straßenreinigung kommt es ab Januar 2015 zu einer spürbaren Entlastung.
In Zahlen ausgedrückt sparen Bürgerinnen und Bürger bei beiden Gebührenarten zusammen rund 75 Euro pro Jahr. Dabei reduzieren sich die Abfallgebühren um etwa 26 Prozent und die Straßenreinigungsgebühren um etwa acht Prozent“, teilt Oberbürgermeister Norbert Bude nach dem nun abgeschlossenen Vergabeverfahren mit europaweiter Ausschreibung mit.
„Möglich macht dies das Auslaufen des alten Entsorgungsvertrages und der Abschluss neuer Verträge, die zugleich die Chance auf eine Reduzierung der Kosten für den Bürger bot“, so Oberbürgermeister Norbert Bude weiter.

Der Zuschlag für die einzelnen Entsorgungslose ist an 6 unterschiedliche Bieter gegangen. Die Unternehmen werden ab Januar 2015 das Mönchengladbacher Abfallvolumen von jährlich rund 107.000 Tonnen entsorgen. Dazu zählen neben Hausmüll, Bioabfall und Grünabfall auch Sperrmüll, Straßenkehricht, Metalle, Bauschutt, Altöle, Altreifen sowie gemischter Kunststoffabfall, Altholz, Schadstoffe aus Haushaltungen und Abfälle aus Krankenhäusern.
Den Abfall auf Mönchengladbacher Stadtgebiet einsammeln wird weiterhin die GEM.

Für 25-l, 35-l und 50-l Abfallgefäße ergibt sich unter der Annahme, dass alle weiteren Kostenblöcke der Abfallgebührenkalkulation (Stadt, GEM, Sickerwasserentsorgung, Transportkosten) unverändert bleiben, eine Verringerung der Gebühren um etwa 26 Prozent.
 

Für ein 25-Liter-Gefäß (ohne Eigenkompostierungsabschlag) wäre statt derzeit 183,10 Euro ein Betrag von ca. 135,- Euro zu zahlen (Verminderung um 47 Euro).
Für ein 35-Liter-Gefäß (ohne Eigenkompostierungsabschlag) wäre statt derzeit 256,32 Euro ein Betrag von ca. 190 Euro zu zahlen (Verminderung um 66 Euro).
Bei einem 50-Liter-Gefäß beträgt die Ersparnis insgesamt 95 Euro.
Für Kleincontainer (770-l bzw. 1.100-l) reduziert sich die Gebühr um etwa 27 Prozent, für Großcontainer (4.400-l, 7.000-l) um etwa 29 Prozent.

Die Straßenreinigungsgebühr je Frontmeter verringert sich unter den gleichen Voraussetzungen wie bei den Abfallgebühren von derzeit 7,27 Euro pro Meter auf 6,63 Euro pro Meter. Die Gebühren für den Winterdienst verändern sich nicht.

Somit ergibt sich für ein Grundstück mit einer Straßenfront von 13 Metern und einer einmal wöchentlichen Reinigung eine Gebühr nur für die Reinigung von etwa 86,60 Euro statt der bisher 98,28 Euro.
Da der Gebührenbescheid auch die Winterdienstgebühren mit in der Gebührenforderung enthält, sind für ein Grundstück mit einer 13-Meter-Straßenfront in der Winterdienstklasse I noch 9,10 Euro (0,70 Euro pro Frontmeter) hinzuzurechnen.

 

Zum Hintergrund: Der Rat hatte im Dezember vergangenen Jahres entschieden, die derzeit bestehenden Verträge zur Abfallentsorgung nach einer Laufzeit von 20 Jahren zum 31. Dezember 2014 zu kündigen. Damit einher ging auch der Auftrag an die Verwaltung, die Abfallentsorgung EU-weit neu auszuschreiben.
Fristende für die Abgabe der Angebote war der 21. November 2013.
Die Ausschreibung umfasste für bestimmte Abfallarten wie Hausmüll, Sperrmüll und Straßenkehricht ausschließlich die Vergabe der Entsorgung.
Daher soll nach der jetzt erfolgten Vergabe der sogenannten Entsorgungslose in einem Anschlussverfahren für diese Abfallarten noch die Vergabe der Transportlose erfolgen.

Zur Erklärung: In dem nun abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Entsorgung haben die Anbieter zugleich den Zielort angegeben, wo zukünftig der Mönchengladbacher Abfall entsorgt werden soll.
In der darauf folgenden Vergabe werden die Anbieter für den Transport dieser bestimmten Abfälle ermittelt.
„Die Transportnähe ist sicherlich ein wichtiges Kriterium zur Vergabe des Entsorgungsauftrages gewesen. Insgesamt haben wir ein transparentes Verfahren gewählt und die Politik in die Lage versetzt, die entscheidenden Stellschrauben zu den jeweiligen Losen und unterschiedlichen Laufzeiten zu stellen und per Beschluss festzulegen“, so Stadtkämmerer und Umweltdezernent Bernd Kuckels zum Verfahren, das durch externe juristische und ingenieurtechnische Begleitung erfolgte.

Während für Restmüll eine maximale Laufzeit von zwölf Jahren festgelegt wurde, beträgt die maximale Laufzeit bei Sperrmüll, Straßenkehricht und krankenhausspezifischen Abfällen acht Jahre.
Bei Grünabfällen (maximale Laufzeit zwei Jahre) und Bioabfällen (maximal vier Jahre) wurden die Laufzeiten bewusst kürzer festgelegt, um mögliche Kooperationen mit anderen Kommunen eingehen zu können.
Bei Altmetallen, Bodenaushub und Altöl sowie Altreifen beträgt die Laufzeit maximal acht Jahre, bei Kunststoffen und Altholz maximal vier Jahre.

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