Nachdem der Rat der Stadt Mönchengladbach in seiner vergangenen Sitzung den Beitritt zum Stärkungspakt Stadtfinanzen beschlossen hat, kündigte das Innenministerium heute (5. April) an, dass eine Entscheidung über die Teilnahme bis Ende Mai fallen soll.
Neben der Stadt Mönchengladbach haben 30 weitere Kommunen beantragt, an der zweiten Stufe des Stärkungspakts teilzunehmen – darunter Großstädte wie Essen, Gelsenkirchen und Leverkusen, aber auch zahlreiche Kreisangehörige Gemeinden wie Mönchengladbachs Nachbarstadt Korschenbroich.
Die Bezirksregierungen werden nun prüfen, ob die antragstellenden Kommunen die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen, teilte das Innenministerium heute mit. Hierzu werden umfangreiche Haushaltsunterlagen gesichtet und geprüft. Mit einer Entscheidung sei bis Ende Mai zu rechnen.
Antragsberechtigt waren Städte und Gemeinden, deren Haushaltsdaten des Jahres 2010 den Eintritt einer Überschuldung in den Jahren 2014 bis 2016 erwarten lassen.
„Für die Teilnehmer der Stufe zwei stehen in diesem Jahr 65 Millionen Euro, im nächsten Jahr 115 Millionen Euro und in den Jahren 2014 bis 2020 jährlich 310 Millionen Euro zur Verfügung. Bis zum 30. September 2012 müssen sie einen Haushaltssanierungsplan erstellen, der aufzeigt, wie der Haushaltsausgleich mit Hilfe des Landes spätestens bis zum Jahr 2018 erreicht wird“, so das Ministerium weiter.
Für Mönchengladbach war der Zeitpunkt der Überschuldung im Haushaltsplan des Jahres 2010 für das Jahr 2016 prognostiziert.
Stimmt nun auch die Bezirksregierung der Aufnahme in den Stärkungspakt zu, erhält die Stadt ab 2012 bis zum Zeitpunkt des ersten geplanten Haushaltsausgleichs 2018 Konsolidierungshilfen in einer Höhe von rund 260 Millionen Euro sowie weitere zirka 47 Millionen Euro in den Jahren 2019 und 2020.
Demzufolge geht Mönchengladbach derzeit von einer Gesamtkonsolidierungshilfe von 307 Millionen Euro aus.
Vor dem Hintergrund, dass sich für diese Hilfen eine entsprechende Gegenfinanzierung aus Kassenkrediten erübrigt, wird zusätzlich eine Zinseinsparung in Höhe von 36,6 Millionen Euro generiert, so dass sich der rechenbare Gesamteffekt der Hilfe inkl. des Jahres 2021 auf etwa 344 Millionen Euro beläuft.
Mit den Konsolidierungshilfen des Landes einher gehen im Stärkungspaktgesetz verankerte Auflagen.
So hat die Stadt eigene Konsolidierungsbeiträge zu leisten, die jährlich vom Rat zu verabschieden und der Bezirksregierung als Haushaltssanierungspläne zur Genehmigung vorzulegen sind.
So liegt das jährlich dauerhaft zusätzlich zu erzielende Einsparziel von 2013 bis einschließlich 2018 bei jährlich sechs Millionen Euro, aufgrund der Reduzierung der Hilfszahlungen im Jahr 2019 dann bei 17,8 Millionen Euro, in 2020 bei 18,6 Millionen Euro und in 2021 schließlich bei 19,6 Millionen Euro. (pmg)