Stop für Selbstbedienung der CDU und SPD

Wohltuend war das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe. Setzte es doch, wenn auch spät, einen deutlichen Punkt hinter die Erhöhung der Parteienfinanzierung der damaligen Koalition im Bund aus SPD und CDU.

Unsere Mönchengladbacher Bundestagsabgeordneten Dr. Günter Krings (CDU) und Gülistan Yüksel (SPD) hatten dem Gesetz, so meine Meinung) sicherlich zugestimmt. Gegenteiliges war nicht zu erfahren.
Die damaligen Regierungsparteien waren der Ansicht, sie brauchen zur Parteienfinanzierung mehr Geld vom Steuerzahler und erhöhten die Zuwendungen mal eben um 25 Millionen Euro per Anno.

Dagegen waren die Oppositionsparteien vor das BVG gezogen mit dem heutigen Urteil:
Nicht Verfassungsgerecht.
Das Gesetz von 2018, durch den Bundestag während der Fußballweltmeisterschaft mit absoluter Mehrheit von CDU/SPD durchgepeitscht, wurde heute für nichtig erklärt

Nun müssen sich die Parteien neu zusammenraufen. Ob es eine Rückzahlung geben wird, ist noch unklar.

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1 Kommentar zu "Stop für Selbstbedienung der CDU und SPD"

  1. comparotf | 2. Februar 2023 um 09:04 |

    «Ob es eine Rückzahlung geben wird, ist noch unklar.» Warum? wir sind doch ein ordentlicher Staat. In anderen Staaten gibt es da kein Zögern. Auch sie gehen manchmal Sonderwege wenn spezielle Probleme auftreten. In Frankreich gab es beispielsweise nach dem Krieg auch einen Solidaritätsbeitrag. Er wurde aber der Bevölkerung ordentlich zurückbezahlt!

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