Umweltzone in Mönchengladbach: Seit 1. Januar nur noch mit Grün oder Gelb

Am 1. Januar 2013 ist in Mönchengladbach zur Verbesserung der Luftqualität die Umweltzone in Kraft getreten.
Die meisten von insgesamt 400 Straßenschildern an den Ein- und Ausfahrtstraßen wurden installiert.
Es dürfen nun nur noch Fahrzeuge mit grüner oder gelber Umweltplakette in das ausgewiesene Gebiet einfahren. Fahrzeuge ohne oder mit roter Plakette müssen draußen bleiben.
„Rund 89 Prozent der zugelassenen Fahrzeuge erfüllen die Anforderungen der Klasse vier. Etwa 7.000 aller 129.000 zugelassenen Fahrzeuge haben nur die rote Plakette und dürfen nicht in die Umweltzone“, betont Ordnungsamtsleiter Reinhold Gerhardser.

Die gelben und grünen Umweltplaketten werden gegen Vorlage des Kraftfahrzeugbriefes oder -scheins vom Straßenverkehrsamt (Tel.: 25-6171) und den Stellen der Abgasuntersuchungen (TÜV, Dekra, etc. sowie in allen Werkstätten, die Abgasuntersuchungen durchführen) ausgegeben. Sie kosten zwischen fünf und zehn Euro. Welche Plakette der eigene Wagen erhält, ist auch mit Hilfe des Emissionsschlüssels im KFZ-Schein ersichtlich.

Etwa 95.000 Einwohner zählt die Umweltzone, deren Grenzen im Norden über die Künkelstraße, Hohenzollernstraße, Hermann-Piecq-Allee, Sternstraße und Waldnieler Straße, im Westen über die A61, im Süden über den Reststrauch, Geistenbecker Ring und im Osten über die Duvenstraße, Stockholtweg, Düsseldorfer Straße, Otto-Safran-Straße, Breite Straße, Theodor-Heuss-Straße, Korschenbroicher Straße, Jenaer Straße, Lürriper Straße, Heinrich-Sturm-Straße, Güterstraße, Breitenbachstraße sowie Hindenburgstraße und Alsstraße verlaufen.

Wichtig: Diese Straßen zählen noch nicht zur Umweltzone; hier darf weiterhin auch ohne Plaketten gefahren werden. Wer ab 1. Januar 2013 ohne oder mit falscher Plakette in die Umweltzone fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei rechnen.

Es gibt aber auch Ausnahmeregelungen, für die bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
So können die Bewohner der Umweltzone sowie Gewerbetreibende die im Bereich der Umweltschutzzone gemeldet sind, eine Ausnahmegenehmigung bis zum 30. Juni 2013 beantragen.
Befreit sind Oldtimer, Motorräder und Trikes, sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Fahrzeuge, mit denen Schwerbehinderte fahren oder gefahren werden (Merkzeichen „aG“, „H“ oder „BI“).
Ebenso kann beim Straßenverkehrsamt bei einem sozialen Härtefall eine Ausnahme beantragt werden, wenn bestimmte Gründe für das Befahren der Umweltzone vorliegen.

Eine Ausnahmegenehmigung kostet für gewerbliche PKW-/LKW-Besitzer bis 3,5 Tonnen 60 Euro Jahresgebühr und gewerbliche LKW-Besitzer ab 3,5 Tonnen 88 Euro Jahresgebühr.
Bei privaten Zwecken liegt die Jahresgebühr bei 30 Euro bzw. monatlich 2,50 Euro.

Außerdem werden innerhalb der Umweltzone auf drei Straßen LKW-Durchfahrtverbote mit der Einschränkung „Lieferverkehr frei“ für LKW über 3,5 t zum 1. Januar eingeführt.

Dies sind die Aachener Straße/ parallel dazu Bahnstraße von der Autobahn-Anschlusstelle A 61 bis zur Monschauer Straße (Umgehung ist hier von Rheindahlen kommend über die Liverpooler-Allee im Nordpark bis zur Waldnieler- und Monschauer Straße), die Friedrich-Ebert-Straße im Bereich zwischen Breite Straße bis Mühlenstraße (Umgehung erfolgt über die Limitenstraße und Gartenstraße) und die Bismarckstraße von der Steinmetzstraße bis zur Rathenaustraße.
Der LKW-Verkehr wird über die Fliethstraße, Hitta- und Waldnieler Straße, Sternstraße, Hermann-Piecq-Allee und Hohenzollernstraße gelenkt.
Jörg Clages, Leiter der Abteilung Verkehrsplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, kündigte bereits weitere LKW-Fahrverbote im Zusammenhang mit dem Lärmaktionsplan an, der Anfang Dezember dem Planungs- und Bauausschuss zur Beratung vorgelegt werden soll.
„Für das LKW-Routenkonzept gibt es dringenden Handlungsbedarf“, betont er. Luftreinhalteplan und Lärmaktionsplan sind eng miteinander verzahnt und haben Auswirkungen auf die Verkehrslenkung im Stadtgebiet.

Die Einrichtung einer Umweltzone ist eine von mehreren Maßnahmen in dem am 26. Juli dieses Jahres in Kraft getretenen Luftreinhalteplan, den die Bezirksregierung Düsseldorf als federführende Behörde für das Stadtgebiet Mönchengladbach aufgestellt hat.

Der Luftreinhalteplan war deshalb nötig, weil in den Jahren 2009, 2010 und 2011 an den Messstellen in der Friedrich-Ebert-Straße, und der Aachener Straße Überschreitungen des zulässigen Grenzwertes beim Stickstoffdioxid registriert wurden.

Informationen über Ausnahmeregelungen erteilt das Ordnungsamt unter der Rufnummer 02161 – 25 62 65.
Ausführliche Hinweise zur Umweltzone, zu Ausnahmeregelungen und Gebühren sind auch auf der Internetseite der Stadt unter www.moenchengladbach.de nachzulesen.

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