Autor: Harald Wendler

  • “SVEN”: Oppositionsparteien fordern Akteneinsicht – Organklage denkbar

    “SVEN”:
    Oppositionsparteien fordern Akteneinsicht – Organklage denkbar

    Zur Aufklärung der undurchsichtigen Vorgänge im Zusammenhang mit dem 2,5 Millionen Euro teuren, widerrechtlichen Engagement der NEW bei der Share2Drive GmbH haben die Oppositionsfraktionen im Rat beim Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach Akteneinsicht beantragt.

    Jetzt erhielten FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dazu eine vom städtischen Rechtsamt erarbeitete Stellungnahme, die Stadtdirektor Bonin in Vertretung des Oberbürgermeisters übermittelte.
    Das Rechtsamt gelangt darin zu der Auffassung, dass das verbriefte Recht der Fraktionen auf Akteneinsicht nicht den Einblick in das Protokoll der
    Aufsichtsratssitzung der NEW AG vom 07.06.2019 umfasse.

    „Das ist sehr bedauerlich, vermutlich aber nicht anfechtbar“, sagt Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender der Grünen, dazu, „Laut Medien war bei der entsprechenden Beschlussfassung des Aufsichtsrats der Passus, der den Beschluss unter den Vorbehalt der Zustimmung der Räte und der Bestätigung der Bezirksregierung stellt, auf Vorschlag eines Aufsichtsratsmitglieds aus der Beschlussvorlage gestrichen worden.

    Ob dieser Vorschlag von einem der vom Rat der Stadt entsandten Aufsichtsratsmitglieder Schlegelmilch oder Heinrichs gemacht wurde, werden wir so erst einmal nicht erfahren. Beide wollten dazu im Rat auch keine präzise Antwort geben“.

    Das Rechtsamt der Stadt vertritt darüber hinaus aber auch die Auffassung, dass das beantragte Akteneinsichtsrecht auch keinerlei Einblick in die zur Beteiligung an der share2drive zwischen der Stadt und der NEW geführten Korrespondenz gestatte.
    „Diese Bewertung ist inakzeptabel für uns,“ erklärt der Fraktionsvorsitzende der Linken, Torben Schultz, „FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben deshalb einen Münsteraner Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber der Stadt Mönchengladbach beauftragt.“

    In einem ersten Schritt hat Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler nun den ablehnenden Bescheid der Stadt beanstandet und um erneute Prüfung bis zum 13.08.2019 gebeten. Sollte die Stadtverwaltung dem erneuten Begehren nicht stattgeben, planen die Fraktionen dazu Organklage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zu erheben.
    „Die Beteiligung der NEW AG verstößt gegen geltendes Recht – das führt die
    Bezirksregierung in ihrem Schreiben vom 28.01.19 wörtlich aus. Das ist kein Kavaliersdelikt! Für politische Konsequenzen ist es jetzt notwendig, hier den oder die verantwortlichen Personen auszumachen. Deshalb ist ein größtmöglicher Einblick in den Vorgang geboten“, erklärt die Fraktionsvorsitzende der FDP Nicole Finger.
    Die drei Fraktionsvorsitzenden appellieren außerdem an alle Aufsichtsratsmitglieder der NEW AG, einstimmig und in Absprache mit den Gesellschaftern freiwillig Einblick in die Abläufe zur Beteiligung der NEW AG an der share2drive zu geben.

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  • Drei neue Fahrrad-Infoboxen in Mönchengladbach

    Drei neue Fahrrad-Infoboxen in Mönchengladbach

    Seit kurzem hat der ADFC Mönchengladbach Fahrrad-Infoboxen an drei Standorten im Stadtgebiet aufgestellt: Vis-a-vis der ADFC Geschäftsstelle, Eickener Straße 72, an der Blauen Route am NEW-Blauhaus und im Biergarten des Fuchsbau im Hardter Wald.

    In den Boxen liegt regelmäßig das aktuelle ADFC-Mitgliedermagazin “Rad am Niederrhein”, aber auch weiteres Material “rund ums Rad”, wie die neue städtische Knotennetzkarte oder Mal- und Lesehefte für unsere jungen Radler. Alles steht kostenlos zur Verfügung.

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  • Wahlausschuss legt Wahlbezirke für Kommunalwahl 2020 fest

    Wahlausschuss legt Wahlbezirke für Kommunalwahl 2020 fest

    Der Wahlausschuss hat einstimmig das Wahlgebiet zur Kommunalwahl 2020 beschlossen. Damit bleibt die bisherige räumliche Einteilung der 33 Wahlbezirke bestehen.

    Nach Paragraph 4, Absatz 1, des Kommunalwahlgesetzes teilt der Wahlausschuss das Wahlgebiet der Stadt Mönchengladbach in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß Kommunalwahlgesetz in Wahlbezirken zu wählen sind.
    Für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von 250.000 bis 400.000 Einwohnern beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter 66, davon 33 in Wahlbezirken.
    Der Wahlbezirk ist eine wahlrechtlich selbständige räumliche Einheit, in deren Bereich jeweils eine Person (Direktbewerber) für den Rat direkt gewählt wird.

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  • Schülerfahrkosten

    Schülerfahrkosten

    Wer finanzielle Unterstützung bei den Fahrkosten für den Schulweg benötigt, kann die entsprechenden Voraussetzungen beim Fachbereich Schule und Sport prüfen lassen. Außerdem beraten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs. Sie sind im Verwaltungsgebäude an der Voltastraße 2 zu finden.

    Beratungen sind hier ab dem 1. August zu den Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 7.45 bis 12.30, dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 15.30 Uhr und nach Vereinbarung unter folgenden Telefonnummern (0 21 61) 25 – 53727, (0 21 61) 25 – 53729 und (0 21 61) 25 – 53744 möglich.

    Nähere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt www.moenchengladbach.de.

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  • Sprechstunde für Mobilität fällt aus

    Sprechstunde für Mobilität fällt aus

    Die für den morgigen Donnerstag, 25. Juli, von 13 bis 16 Uhr geplante Sprechstunde der neuen Mobilitätsbeauftragten Caprice Mathar im Treffpunkt mg+ an der Aachenerstraße 2 fällt leider krankheitsbedingt aus. Die nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, 22. August, zur gleichen Zeit statt.

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  • Wenn nicht drin ist was drauf steht

    Wenn nicht drin ist was drauf steht

    Trotz übergroßer Sommerhitze waren acht Bürger im Rathaus erschienen.
    Sie mußten großes Interesse haben an den angekündigten Informationen unserer Bauverwaltung.
    Zwischen Vitusstraße und Vituspark sollen neue Wohnhäuser gebaut werden. Ein Investor hat Interesse bekundet, hat die entsprechenden Grundstücke gekauft und will die noch stehenden Gebäude abreißen lassen. Anschließend sollen auf dem Gelände 7 Gebäude, 3-4 geschossig, mit ca. 100 Wohnungen gebaut werden. Ganz im Sinne unserer Stategie MG+ betonte der Verwaltungsfachmann.

    Dies alles war den acht Bürgern bereits bekannt als sie in den Ratssaal in Rheydt kamen.
    Sie wollten mehr wissen. Zwei freundliche Verwaltungsmitarbeiter hatten leider keine Antworten parat, oder vielleicht doch?
    Wann mit dem Abriss der heruntergekommenen Gebäude zu rechnen sei fragte eine Anwohnerin. Sie bezeichnete den Zustand als abscheulich.
    Der Antrag sei durch den Investor eingereicht worden, er werde nun geprüft und dann werde es auch im Interesse des Investors sein, den Abriss zu beginnen.

    Wann mit dem Baubeginn der neuen Wohngebäude zu rechnen sei, fragt die Dame nach. Das könne man nicht beantworten, das Verfahren habe gerade erst begonnen und müsse seinen Weg gehen. Möglicherweise könne mit dem Baustart Ende 2020 gerechnet werden.

    Ob auch an die Parkplatzsituation im Wohngebiet gedacht werde, diese sei bereits aktuell sehr problematisch.
    Es gab Antworten. Per Gesetz sei der Investor verpflichtet, er plant eine Tiefgarage, pro Wohneinheit einen Parkplatz nachzuweisen, außerdem je drei Wohnungen einen Besucherparkplatz. Jedoch werde gerade die Stellplatz-Satzung neu erarbeitet und es könne deshalb Änderungen geben, auch die ausstehende Beurteilung der ÖPNV-Situation im Gebiet könne die Anforderungen verändern.
    Es werde einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor geben, darin würde alles geregelt, auch die Mischung der Wohnungsformen, ob behindertengerecht, altengerecht, sozial-gefördert, ob Mietwohnung oder als Eigentum. Nach einem Spielplatz wurde nicht gefragt. Sicher wird auch diese Frage geregelt.
    Wichtige Info: Fragen können auch im Internet auf der Stadtseite gestellt werden, ebenso Anregungen gegeben werden, das war eine klare Ansage.

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  • Warnung vor Kneipensterben in Mönchengladbach

    Warnung vor Kneipensterben in Mönchengladbach

    Innerhalb von zehn Jahren haben 55 Gastro-Betriebe in Mönchengladbach geschlossen. Zwischen 2007 und 2017 hat damit jede achte Gaststätte, Kneipe oder Eisdiele zugemacht. Zuletzt zählte die Stadt 399 gastronomische Betriebe, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mitteilt. Die NGG Krefeld-Neuss beruft sich hierbei auf Zahlen des Statistischen Landesamts – und warnt vor einem weiteren Kneipensterben. „Vom Fußballabend in der Bar bis zum Grünkohlessen mit dem Sportverein – die Gastronomie steht für ein Stück Lebensqualität“, sagt NGG-Geschäftsführer Karim Peters. Mit den Betriebsschließungen stehe nicht nur ein wichtiger Teil der Alltagskultur auf dem Spiel. Es seien auch etliche Arbeitsplätze in der Region in Gefahr.
    Peters macht für den Trend unter anderem die harten Arbeitsbedingungen in der Branche verantwortlich. „Nachts und am Wochenende hinterm Tresen zu stehen, das wollen viele nicht mehr. Deshalb hat die Branche schon heute mit einem Fachkräftemangel zu kämpfen“, so der Gewerkschafter. Ein entscheidendes Mittel gegen das „Gastro-Sterben“ sei deshalb, die Branche bei Löhnen und Arbeitsbedingungen attraktiver zu machen. Mit einem Tarifvertrag, der NRW-weit für alle Restaurants und Gaststätten gilt, habe man hier „einen wichtigen Schritt“ gemacht. Allerdings müssten sich noch viel mehr Gastronomen daran halten.
    Aber auch den Wirten selbst fehle oft ein Nachfolger, um den Betrieb weiterzuführen, so Peters. „Außerdem müssen sich die Gastronomen gegen Pleiten absichern. Dazu gehört das nötige betriebswirtschaftliche Know-how. Genauso aber originelle Ideen, wie man eine Gaststätte zum Treffpunkt für junge Leute macht.“ Die Gewerkschaft NGG sieht dabei auch die Verbraucher in der Verantwortung. „Statt das Feierabendbier zuhause zu trinken, kann man einfach mal wieder in die Kneipe gehen. Das macht Spaß und ist geselliger“, so Peters weiter.
    In ganz Nordrhein-Westfalen ging die Zahl der Gastro-Betriebe nach Angaben des Statistischen Landesamtes seit 2007 um gut elf Prozent zurück. Von damals rund 28.000 Restaurants, Kneipen und Gaststätten waren im vorletzten Jahr nur noch 24.900 geöffnet.

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  • 49-Jährige wurde Opfer eines Sexualdeliktes und eines Raubes

    49-Jährige wurde Opfer eines Sexualdeliktes und eines Raubes

    Eine 49-jährige Frau aus Mönchengladbach ist in der Nacht von Freitag auf Samstag (20.7.2019, ca. 2:00 Uhr) im Bereich Mönchengladbach-Dahl, An der Landwehr, Opfer eines Sexualdeliktes und eines Handtaschenraubes geworden. Die Mönchengladbacherin wollte vom Marienplatz aus mit einem Bus nach Hause fahren. An der Bushaltestelle traf sie auf den späteren Täter.

    Mit diesem kam sie ins Gespräch. Da angeblich kein Bus mehr fahren sollte, bot der unbekannte Mann an, die Frau zu Fuß bis nach Hause zu begleiten.

    Der Weg führte über die Friedrich-Ebert-Straße und den Bereich Hangbuschweg zu einem Weg der parallel zur Bahnlinie Richtung Dahl Landwehr/An der Landwehr verläuft.
    Hier kam es nach Angaben der Geschädigten zu einem gewalttätigen Übergriff und dem Versuch die Geschädigte zu vergewaltigen. Der Täter habe die Geschädigte mehrfach geschlagen und zu Boden geworfen. Vermutlich aufgrund der Gegenwehr des Opfers hat der Täter von ihr abgelassen, die Handtasche der Geschädigten geraubt und ist geflüchtet. Das Opfer suchte im Bereich An der Landwehr die Hilfe von unbeteiligten Zeugen und bat um Verständigung der Polizei. Die sofort eingeleitete Fahndung nach dem Täter verlief ergebnislos.
    Der Täter wird wie folgt beschrieben: ca. 165-170 cm groß, ca. 28-33  Jahre alt, dunkelblonde, kurze Haare, brauner Hauttyp (südländisch wirkend), sprach akzentfrei Deutsch; Bekleidung: weißes Shirt, dunkle Jacke, Jeanshose, weiße Turnschuhe.

    Die Polizei Mönchengladbach sucht Zeugen, die zur fraglichen Zeit Beobachtungen gemacht haben oder sonst sachdienliche Hinweise geben können. Tel. 02161/29-0.
    (wr)

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  • 28. Juli: Obergärig im Bunten Garten

    28. Juli: Obergärig im Bunten Garten

    Beim dritten Konzert des NEW-Musiksommers am Sonntag, 28. Juli, dürfen sich die Besucher von 11:00 bis 13:00 Uhr mit „Obergärig“ auf einen absoluten Publikumsliebling freuen.
    Seit ihrer Gründung im Jahr 1995 haben sich die Oldie-Könige mit Rocksongs der 60er und 70er in die Herzen der Zuschauer gespielt. Die Musiker wirken absolut authentisch, wenn sie die Ohrwürmer dieser Zeit wie „Born to be wild“ oder „Satisfaction“ mit jeder Menge Spaß dem Publikum präsentieren.

    Das Konzert des „Sinfonischen-Rock-Orchester“ am vergangenen Sonntag lockte rund 1.000 Besucher zur Spielwiese im Bunten Garten. Die gesammelten Spenden von 1625,25 Euro gehen an den „Kinderschutzbund Mönchengladbach“.
    Seit seiner Premiere im Sommer 1999 in Mönchengladbach ist der NEW-Musiksommer zu einer traditionellen Musikveranstaltung mit jährlich mehreren tausend Besuchern geworden. Alle Veranstaltungen des NEW-Musiksommers sind für die Besucher kostenlos. Stattdessen bietet die NEW jedes Jahr verschiedenen Vereinen und Institutionen aus der Region die Möglichkeit, ihre sozialen und caritativen Projekte vorzustellen und die Besucher um Spenden zu bitten.
    So kamen im Laufe der Jahre über 100.000 Euro zusammen.

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  • Hans-Willi Körfges (SPD-MdL): „Machttaktisches Gefummel am Kommunalwahlrecht wird Fall für den NRW-Verfassungsgerichtshof“

    Hans-Willi Körfges (SPD-MdL): „Machttaktisches Gefummel am Kommunalwahlrecht wird Fall für den NRW-Verfassungsgerichtshof“

    Die regierungstragenden Fraktionen im NRW-Landtag von CDU und  FDP haben für  die Kommunalwahl im nächsten Jahr weitreichende Änderungen verabschiedet.

    So soll bei den Wahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte keine Stichwahl mehr stattfinden. Es  soll nach Vorstellung von CDU und FDP ein Wahlgang mit einer einfachen Mehrheit für den oder die Gewählte ausreichen. Darüber hinaus soll die Einteilung der Wahlkreise zukünftig nur noch Menschen mit deutschem oder EU-Pass berücksichtigen.

    Dazu erklärt Hans-Willi Körfges, Vorsitzender des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen:
    „Was CDU und FDP an Änderungen beim Kommunalwahlrecht durch den Landtag gepeitscht haben, ist ein machttaktisches Gefummel zum eigenen Vorteil. Hier will man sich die Rathäuser zur Beute machen. Das ist nicht nur politisch falsch, es ist auch verfassungswidrig. Deswegen hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Grünen diese Woche Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.

    Die Abschaffung der Stichwahl erhöht die Gefahr, dass die Gewählten mit 25 Prozent oder weniger ins Amt kommen könnten. Dies ist ein Problem für die Legitimation von Bürgermeistern und Landräten. Die Änderung beim Zuschnitt der Wahlkreise würde Menschen ohne deutschen oder EU-Pass als Mitglieder der Gemeindegesellschaft abwerten.

    In NRW können im nächsten Jahr als einzigem Land in Deutschland ,Minderheitenbürgermeister‘ ins Amt gelangen. Die so Gewählten vertreten dann nicht nur lediglich eine Minderheit der Wähler, sie haben im schlimmsten Fall sogar eine überwiegende Mehrheit der Wähler gegen sich. Das ist ein Problem für die Akzeptanz von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und den gesellschaftlichen Frieden in unseren Kommunen.

    Menschen ohne deutschen oder EU-Pass zahlen genauso ihre Grundsteuer, bringen ihre Kinder genauso in Kindergärten und fahren genauso über städtische Straßen – sie bei den Wahlkreisen nicht zu berücksichtigen, macht sie zu Menschen zweiter Klasse. Stadt-/Gemeinderäte sind für alle Einwohner in ihrer Kommune zuständig und verantwortlich.“

    Hintergrund:
    Die Änderung am Kommunalwahlrecht verstößt nach Auffassung der SPD gegen die vom Verfassungsgerichtshof in 2009 aufgestellten Kriterien. Für den Gesetzgeber besteht danach bei Änderungen am Wahlrecht eine Beobachtungs- und Begründungspflicht. Änderungen bedürfen also einer ausführlichen Begründung und einer in die Zukunft gerichteten Betrachtung ihrer Auswirkungen. Beide Punkte waren schon im Gesetzgebungsverfahren durch Sachverständige kritisch betrachtet worden.
    Vertreten werden die Fraktionen von SPD und der Grünen in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster vom Düsseldorfer Staatsrechtler Professor Martin Morlok.

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  • „Benediktpreis von Mönchengladbach“ –Armin Laschet hält Laudatio auf Gunter Demnig

    „Benediktpreis von Mönchengladbach“ –
    Armin Laschet hält Laudatio auf Gunter Demnig

    Ministerpräsident Armin Laschet ist Lauda-tor für den Preisträger des „Benediktpreis von Mönchengladbach“, Gunter Demnig. Der Festakt findet am Dienstag, 26. Mai 2020, im Haus Erholung in Mönchengladbach statt. „Wir sind sehr stolz über die Zusage des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten“, sagt Helmut Linnenbrink, Vorsitzender des Vereins Benediktpreis von Mönchengladbach. Sie zeige zum einen die Würdigung der Arbeit von Gunter Demnig, zum anderen bestätige sie auch den Stellenwert der Preisverleihung.

    Gunter Demnig,

    Gunter Demnig ist Initiator des Projektes Stolpersteine. Seit Anfang der 1990er Jahre hat der Künstler etwa 70.000 Steine in fast 2.000 Kommunen in Europa verlegt. Die Stolpersteine tragen auf der Oberseite eine Messingtafel. Darauf stehen die Namen der dort ehemals lebenden jüdischen Mitbürger wie auch anderer Opfer der NS-Willkür. „Damit ist die Aufforderung zum Nicht-Vergessen und zu stets wachem, verantwortungsvollem Handeln verbunden“, erklärt Linnenbrink. Mit der Verleihung des Benediktpreises wird das künstlerische Schaffen Demnigs gewürdigt, der auch 75 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges nicht auf-hört, an die Gräueltaten der Nazi-Diktatur zu erinnern.
    Der Benediktpreis von Mönchengladbach wird seit mehr als einem halben Jahrhundert vergeben und ist seit seiner Neuausrichtung 2013 neben dem Aachener Karlspreis und dem „Preis des Westfälischen Friedens“ in Münster der dritte Preis in Nordrhein-Westfalen mit landesweitem Anspruch und überregionaler Bedeutung. Er wird alle zwei Jahre in Mönchengladbach verliehen. Mit ihm werden Persönlichkeiten ausgezeichnet, deren wertorientiertes Verhalten vor dem Hintergrund christlich-abendländischer Erfahrungen in besonderer Weise herausragt und die durch grundlegende Beiträge vor allem in den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur Bei-spielhaftes für die Zukunft geleistet haben. Der Preis ist mit Urkunde, Plakette und einem Preisgeld von 5.000 Euro dotiert. Er ist unabhängig von einem religiösen Bekenntnis und der Zugehörigkeit zu einer Partei.

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  • Antwort von Dr. Schlegelmilch auf den offenen Brief der Opposition

    Antwort von Dr. Schlegelmilch auf den offenen Brief der Opposition

    Als Reaktion auf den offenen Brief der oppositionellen Fraktionsvorsitzenden Torben Schultz, Nicole Finger und Karl Sasserath veröffentlicht Dr. Hans Peter Schlegelmilch, Aufsichtsratsvorsitzender der NEW AG und Fraktionsvorsitzender der CDU Mönchengladbach nachfolgende Antwort textgleich an die Verfasser des offenen Briefes.
    Die Richtigkeit der einzelnen Erwiderungen können von MG-heute nicht bestätigt werden. Wir sind jedoch der Auffassung, dass die Bedenken und Äußerungen der Bezirksregierung geltendes Recht darstellen.
    Insofern halten wir eine Ablehnung dieser Argumente seitens Dr. Schlegelmilch für höchst bedenklich, sie sind außerhalb unseres Rechtsverständnisses.

    Sehr geehrter Herr Sasserath,

    für Ihren offenen Brief vom 16. Juli 2019, in dem Sie mich um Auskunft zum Prozedere und zum Zeitpunkt der Besetzung der zweiten Vorstandsposition der NEW AG bitten, bedanke ich mich und nehme wie folgt dazu Stellung:
    Wie zuletzt im Rahmen der zurückliegenden Gremiensitzungen der NEW AG, NEW Kommunalholding GmbH und der NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH Anfang Juni berichtet, ist der Prozess der Vorstandssuche entgegen Ihrer Darstellung mittlerweile weit fortgeschritten.
    Als Aufsichtsratsmitglieder dieser Gremien haben Sie an den Sitzungen im Juni 2019 teilgenommen und sind von mir persönlich informiert worden. Zum weiteren Ablauf werde ich wie auch in der Vergangenheit in den entsprechenden Gremien nach der Aufsichtsratssitzung der NEW AG im September informieren. An dieser Stelle möchte ich Sie um Verständnis bitten, dass ich und der Personalausschuss im Rahmen eines solchen Prozesses eine angemessene Vertraulichkeit wahren müssen.
    Bei der Beteiligung der NEW-Tochter NEW Smart City GmbH an der Share2Drive GmbH möchte ich deutlich darauf hinweisen, dass die von Ihnen benutzte Formulierung der Widerrechtlichkeit der Beteiligung unangemessen ist und von mir entschieden zurückgewiesen
    wird. Wir waren bei der Beschlussfassung des Aufsichtsrates aufgrund der eingeholten juristischen Expertise von der Rechtmäßigkeit der Beteiligung und von der Genehmigungsfähigkeit der Beteiligung überzeugt und sind es bis heute. Die Aufsichtsratsmitglieder und ich als Aufsichtsratsvorsitzender haben uns, wie es das Gesellschaftsrecht vorgibt, bei unserer
    Entscheidung ausschließlich im Unternehmensinteresse und damit dem Wohl des Unternehmens leiten lassen. Nur eine zukunftsfähige NEW-Gruppe kann einen Beitrag zu einer funktionierenden und wachsenden Stadt und Region leisten. Daher haben sowohl die Aufsichtsräte bei ihrer Entscheidungstindung als auch der Vorstand bei der Umsetzung der
    getroffenen Entscheidung ihren gesellschaftsrechtlichen Sorgfaltspflichten vollumfänglich entsprochen. Die uns nachträglich am 26.06.2019 in einem Gespräch mit der Kommunalaufsicht mitgeteilte, divergierende Rechtsauffassung zur Beteiligung an der Share2Drive GmbH respektieren wir, schließen uns dieser aber nicht an.

    An dieser Stelle möchte ich Sie zudem im Sinne eines angemessenen Dialoges dazu einladen, die relevanten Fakten und Positionen in einem entsprechenden Rahmen und in konstruktiver Art und Weise auszutauschen. ln unserer Verantwortung für die Stadt Mönchengladbach, für die weiteren beteiligten Kommunen, die Geschäftspartner und für die
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NEW, halte ich dies für dringend erforderlich.
    Lassen Sie uns gerne in einem gemeinsamen Gespräch die weiteren Schritte des Dialoges konkretisieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Hans Peter Schlegelmilch
    Aufsichtsratsvorsitzender der NEW AG
    Fraktionsvorsitzender der CDU Mönchengladbach

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  • NEW-Affäre SVEN: Opposition fordert in offenem Brief Besetzung der vakanten Vorstandsposition der NEW

    NEW-Affäre SVEN: Opposition fordert in offenem Brief Besetzung der vakanten Vorstandsposition der NEW

    Am 29.06.2019 erfuhren die Fraktionen von FDP, Grünen und Linken nach eigenen Angaben in einer Presseerklärung durch einen Medienbericht, dass die Bezirksregierung die Beteiligung der NEW an der share2drive GmbH beanstandet und beabsichtigt, eine Rückabwicklung der Beteiligung zu verfügen.

    Die Bezirksregierung beanstandet im Einzelnen:

    1.      Die Beteiligung wurde umgesetzt, ohne dass die vorherige Entscheidung der Räte bzw. des Kreistags gem. § 108 Abs. 6 a) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen  (GO NRW) vorlag.

    2.      Die Beteiligung wurde umgesetzt, ohne dass die Anzeige nach gem. § 115 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 b) GO NRW bei der Bezirksregierung vorlag.

    3.      Die Beteiligung erfüllt nicht die materiellen Voraussetzungen nach §§ 107 ff. GO NRW.

    Ergebnis:
    Die mittelbare Beteiligung der Städte Mönchengladbach, Viersen und der beteiligten Kommunen der Kreiswerke Heinsberg an der share2drive verstößt somit gegen geltendes Recht.

    Laut Medien war bei der entsprechenden Beschlussfassung des Aufsichtsrats der NEW AG am 07.06.2018 der Passus, der den Beschluss unter den Vorbehalt der Zustimmung der Räte und der Bestätigung der Bezirksregierung stellt, auf Vorschlag eines Aufsichtsratsmitglieds aus der Beschlussvorlage gestrichen worden. Die Vertreter der kommunalen Gesellschafter (neben Oberbürgermeister Reiners sind das die Viersener Bürgermeisterin und der Heinsberger Landrat) hatten der Beschlussvorlage daraufhin nicht zugestimmt. Die Beschlussvorlage fand dennoch eine Mehrheit.

    Hier geht es zum offenen Brief als PDF

    Ohne Beteiligung der Räte und Bestätigung der Bezirksregierung wurde die Beteiligung bei einem Notartermin am 30.07.2018 umgesetzt.

    In der Diskussion des Sachverhalts kurz nach Bekanntwerden am 03.07.2019 – also beinahe ein Jahr später – im Rat der Stadt Mönchengladbach wurde deutlich, dass Stadtverwaltung und NEW bereits seit dem 06.11.2018 von der Absicht der Bezirksregierung, die Rückabwicklung zu verfügen, wussten. Die gesamte Diskussion kann auf Rats-TV unter www.moenchengladbach.de/de/rathaus/rat-fraktionen/rats-tv/ angesehen werden.

    “Als erste Konsequenz der Erkenntnisse aus der Ratssitzung fordern wir als Fraktionsvorsitzende der Opposition eine umgehende Neubesetzung der vakanten zweiten Vorstandsposition der NEW AG und haben uns damit gestern in einem offenen Brief an den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Peter Schlegelmilch (CDU) gewandt.”

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  • Bürgerinfoveranstaltung zur Bebauung an der Vitusstraße

    Bürgerinfoveranstaltung zur Bebauung an der Vitusstraße

    Am Dienstag, 23. Juli, informiert die Stadt um 18 Uhr bei einer Bürgerinfoveranstaltung im Ratssaal des Rathauses Rheydt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für die neue Wohnbebauung zwischen Vitusstraße und Vituspark (Bebauungsplan Nr. 797/N + Textl. Festsetzung). Auf dem Gelände eines ehemaligen Gewerbebetriebs im Stadtbezirk Nord sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden geschaffen werden. Ein Investor hat signalisiert, hier mit einem Neubau auf diesen Flächen Eigentums- und Mietwohnungen realisieren zu wollen. Für den Neubau sind derzeit drei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäuser mit Staffelgeschoss geplant. Insgesamt rund 100 Wohneinheiten könnten hier nach aktuellem Stand der Planung entstehen.

    Die Bürgerinnen und Bürger haben außerdem die Möglichkeit, die Vorentwürfe in der Zeit vom 23. Juli bis zum 23. August montags bis donnerstags von 7:30 Uhr bis 16 Uhr sowie freitags von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Rathaus Rheydt (Eingang G, Foyer im dritten Obergeschoss), einzusehen und sich zu äußern. Verfügbar sind die Vorentwürfe während der Auslegungsfrist auch im Internet auf der Homepage der Stadt Mönchengladbach unter “Aktuelle Bauleitplanverfahren”.

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  • Auf den Platz, fertig, los!

    Auf den Platz, fertig, los!

    Als der Startschuss zur Eröffnung des Naturspielplatzes im Rheydter Stadtwald fällt, ist Julius nicht mehr zu halten.
    Mit den Händen gräbt sich der Zehnjährige durch den Sand auf der Suche Dinosaurierfossilien. Seine Freunde stürmen derweil das Strauchlabyrinth und den Indianerwald.

    Diese und weitere Entdecker-Stationen gehören zur innovativen Abenteuerlandschaft, die die mags-Grünplanung mit der Hochschule Niederrhein entworfen und umgesetzt hat.
    Auch Julius war damals dabei als in Workshops mit Lehrern, Eltern, Kindern und dem Jugendamt Ideen für den Naturerfahrungsraum gesammelt wurden. „Cool, dass das mit den Dinosaurierknochen echt gemacht wurde“, schwärmt der Zehnjährige.

    Aus einer Wiese im Bereich Bolzplatz/Minigolfplatz in der Nähe zum Pongser Kamp hat mags innerhalb von vier Monaten eine Abenteuerlandschaft gemacht, auf der zum Beispiel auch Steine des ehemaligen Affenfelsens ihre Verwendung finden. mags-Grünplanerin Anike Zilske freut sich, dass die von ihr entworfene Spielfläche so gut angenommen wird. Sie hat sich für die Eröffnung eine Geschichte überlegt, um die Fantasie der Grundschüler anzuregen. „Manche Dinge erschließen sich für die Kinder sofort, andere müssen wirklich entdeckt werden. Da sind der Kreativität auf den 4.000 Quadratmetern keine Grenzen gesetzt“, sagt die Ingenieurin.

    Foto: mags

    Wie das genau aussieht, misst die Hochschule Niederrhein mit einem sensorbasierten System. Das liefert Rückschlüsse darauf, welche Bereiche häufig und welche weniger genutzt werden. Mit Hilfe dieser Informationen kann auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen werden. Wichtig ist, dass die Anonymität der Menschen, die sich auf der Fläche bewegen, stets gewahrt wird. „Das Projekt wird uns darin weiterbringen, das Nutzungsverhalten in öffentlichen Räumen systematischer beobachten zu können. Dadurch kann es gelingen, Muster zu erfassen und Erkenntnisse zu gewinnen, die dazu beitragen werden, lebendigere Orte im Stadtraum zu generieren“, sagt Prof. Nicolas Beucker. Er betreut das Projekt „public life – smart measurement“, das aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wird.
    Die Hochschule Niederrhein übernimmt im Rahmen des Verbundprojektes die Rolle des Forschungs- und Entwicklungspartners sowie des Projektkoordinators. Dabei werden insbesondere zwei Einrichtungen der Hochschule involviert sein: Das Kompetenzzentrum Social Urban Design (SOUND) leistet die Gesamtkoordination des Projektes und unterstützt inhaltlich bei Fragen zu nutzerorientierten Designprozessen. Als zweite Einrichtung der Hochschule wird das iPattern Institut die technischen Fragestellungen im Projekt bearbeiten.
    Für diesen Forschungsaspekt konnte die Deutsche Telekom AG als assoziierter Partner gewonnen werden. Die Deutsche Telekom beteiligt sich mit Beratungsleistungen zu den Themen Datenschutz im öffentlichen Raum, Datenübertragung durch Narrow-Band-Technologie sowie dem Management von Digitalisierungsprozessen.
    Julius ist das egal. Er findet es super, dass seine Ideen und die seiner Klassenkameraden umgesetzt wurden.

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  • Kette mit Stacheldraht über Fahrbahn gespannt

    Kette mit Stacheldraht über Fahrbahn gespannt

    Bislang unbekannte Täter haben in der Nacht zu heute (16.7.) eine mit Stacheldraht umwickelte Kette quer über die Wickrathberger Straße (Höhe Nr. 20/ehemalige Tankstelle/Niersbrücke) gespannt.

    Die Kette war in einer Höhe von ca. 5 bis 30 cm angebracht.
    Eine Autofahrerin hatte das Hindernis gegen 02:20 Uhr gerade noch rechtzeitig erkannt. Sie verständigte die Polizei.

    Die Tat stellt einen gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) dar. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
    Die Kette wurde als Beweismittel sichergestellt.
    Die Polizei Mönchengladbach fragt: Wer kann sachdienliche Angaben zu dieser Tat machen?
    Telefon: 02161-29-0. (wr)

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  • Bouleanlage im Schmölderpark eröffnet

    Bouleanlage im Schmölderpark eröffnet

    Vereinsvorstand Horst Hübsch erzählte den gekommenen Gästen im Schmölderpark von der Entstehung der Boulebahn im vergangenen Jahr :
    “Mit der Möglichkeit, eine solche Anlage aus dem städt. Topf „Wohnumfeldverbesserung durch bürgerschaftliches Engagement“ fördern zu können, war dann schnell klar: ein solches Sportangebot gehört auch in den Schmölderpark. Mit der Bewilligung, privaten Spenden und unserer Eigenleistung war die Finanzierung gesichert und der Plan konnte umgesetzt werden.”

    Hübsch erklärt, wie es zu der ungewöhnlichen Bahnbreite kam:
    “Da kamen die Boulespieler mit der Frage, warum die Bahn denn „nur“ 4 x 15 m groß wäre?
    Mit einer größeren Bahn könnten doch viel mehr Leute gleichzeitig spielen!
    Die Planung und die Förderung wurden angepaßt. Da ist sie nun: mit 8 x 15 m sind jetzt alle zufrieden.
    Ein weiterer Vorteil der großen Bahn: Sie mußte aus Platzgründen auf ein größeres Areal verlegt werden, damit der Ausbau keine Baumwurzeln beschädigt.
    Mit dieser Verlegung ergab sich auch ein weiterer Vorteil. Der jetzige Standort ermöglicht den Kontakt von Jung (vom benachbarten Spielplatz) und Alt (die meisten Boulespieler sind ja wohl etwas älter), worüber wir uns auch freuen.
    Ohne die Hilfe unserer privaten Helfer und Spender, die uns immer wieder durch Sachleistungen oder finanziell unter die Arme greifen, könnten wir die einzelnen Maßnahmen als gemeinnütziger Förderverein garnicht anpacken. Ihnen gebührt unser Dank.”

    Die anschließenden spannenden Wettkämpfe der zehn Mannschaften endeten mit nachstehenden Ergebnissen:

    1. Platz: BV Süd
      Doris Jansen, Udo Herzberg, Horst Schnitzler
    2. Platz: Mönchengladbacher Karnevalisten
      Horst Beines, Monika Ferfers, Gert Kartheuser
    3. Platz: Jugendwerkstatt Kuhle 8
      Jörg Wacker, Rico Zeffler, Hans Lambertz
    4. Platz: Stadtsportbund MG
      Wolfgang Rombey, Dieter Kauertz, Christoph Baumann
    5. Platz: Stadt-Sportamt
      Jürgen Huppertz, Hans Ring, Gabi Hendrisch
    6. Platz: Bürgermeister der Stadt MG
      Michael Schroeren, Ulrich Elsen, Petra Heinen-Dauber
    7. Platz: Dream-Team „Teichhühner“
      Marlies Winkler, Renate Plonske-Menke, Gerlinde Hölterscheidt
    8. Platz: Rheydter City-Management
      Dr. Christoph Hartleb, Brigitte Hartleb, Gregor Ortmeyer, Christa Ortmeyer (Ersatz)
    9. Platz: Mitglieder des Landtags NRW
      Frank Boss, Jochen Klenner, Andreas Terhaag
    10. Platz: Elisabeth-Krankenhaus
      Prof. Dr. Huan Nguyen, Veronika Heuser, Herbert Schiffer
    1 – 0

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  • Peinliche Entscheidung der GroKo im Stadtrat gegen Toleranz-Signal

    Peinliche Entscheidung der GroKo im Stadtrat gegen Toleranz-Signal

    Meinung

    Ein Dieter Breyman alleine reicht nicht aus, er schaffte es nicht, das piefige Abstimmungsverhalten seiner Parteifreunde im Rat zu beeinflussen. Er war der einzige Politiker der GroKo, der sich für die Beflaggung zur CSD-Woche einsetzte. Er meinte:” In den Monaten die wir gerade durchleben, mit Zeichen der Intoleranz wohin wir gucken, finde ich, kann man diesem Antrag zustimmen.”
    Er forderte alle anwesenden Politiker auf, mit ihrer Stimme für den Antrag ein Zeichen für Toleranz zu setzen.

    Sein Koalitionspartner Felix Heinrichs bemühte sich mit selten hölzener Rethorik um einen nicht vorhandenen GroKo-Frieden. Bei Bedarf kann das im Rats-TV angesehen und gehört werden.
    Bezeichnenderweise hatte der CDU-Fraktionsvorsitzende zu diesem Thema weder eine eigene noch eine Partei-Meinung. Seine Ablehnung wurde durch seine Stimmabgabe gegen den Antrag dokumentiert.

    Vorausgegengen waren Anträge von FDP und die Linke mit dem Ziel, öffentlichen Gebäude während der CSD-Woche mit der “Regenbogenfahne” zu beflaggen.

    So wurden wie im vergangenen Jahr die Masten am Rheydter Marktplatz genutzt, der CSD-Verein und einige Politiker ohne Vorbehalte zogen am Freitag Fahnen mit den Farben des Regenbogens empor.
    Eine Woche mit Veranstaltungen für Toleranz wird hoffentlich einigen Politikern die Augen weiter öffnen.

    1 – 1

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