Autor: PMG

  • Ausstellung „Demokratie stärken – Rechtsextremismus bekämpfen“ und Vortrag „Wie ,rechts‘ ist die Mitte?“

    Ausstellung „Demokratie stärken – Rechtsextremismus bekämpfen“ und Vortrag „Wie ,rechts‘ ist die Mitte?“

    Demokratie gilt als stabil – und steht zugleich unter Druck.

    Zwischen klarer Zustimmung und wachsendem Misstrauen bewegt sich die gesellschaftliche Mitte in Deutschland. Diese widersprüchliche Lage nimmt die Stadtbibliothek Mönchengladbach im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus als Thema mit einer Ausstellung und eröffnenden Vortragsabend auf.

    Am Donnerstag, den 5. März 2026, um 19:00 Uhr wird in der Zentralbibliothek Carl Brandts Haus „Demokratie stärken – Rechtsextremismus bekämpfen“ offiziell eröffnet, ein begrüßendes Wort spricht Oberbürgermeister Felix Heinrichs. Diese Ausstellung der Friedrich-Ebert-Stiftung, realisiert in Kooperation mit Omas gegen rechts – MG, setzt ein klares Zeichen für demokratische Werte und gegen menschenfeindliche Ideologien.

    Mit einem Vortrag an diesem Abend gibt Prof. Dr. Beate Küpper Einblicke in zentrale Ergebnisse der aktuellen Mitte-Studie 2024/25 der Friedrich-Ebert-Stiftung unter dem Titel „Wie ‚rechts‘ ist die Mitte?“. Die Untersuchung fragt danach, welche demokratischen, demokratiedistanzierten und menschenfeindlichen Einstellungen tatsächlich in der breiten Bevölkerung verbreitet sind. Die Befunde zeichnen ein vielschichtiges Bild: Eine deutliche Mehrheit lehnt rechtsextreme Positionen ab, zugleich lassen sich Gewöhnungseffekte gegenüber antidemokratischen Aussagen beobachten. Misstrauen gegenüber Institutionen wächst, nationalistische Haltungen gewinnen Zuspruch, und abwertende Einstellungen gegenüber Minderheiten bleiben ein relevantes Problem. Der Vortrag ordnet diese Spannungen ein, benennt Risiken – und zeigt Handlungsspielräume für demokratisches Engagement.

    Prof. Dr. Küpper ist Professorin am Fachbereich Sozialwesen der Hochschule Niederrhein und stellvertretende Leiterin des Instituts SO.CON. Seit vielen Jahren forscht sie zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und gesellschaftlichem Zusammenhalt.
    Die Ausstellung veranschaulicht die Grundprinzipien demokratischer Ordnung wie Gleichheit, Freiheit und Pluralismus. Ergänzend beleuchtet sie Erscheinungsformen rechtsextremer Ideologien, ihre gesellschaftliche Verbreitung sowie Strategien der Ansprache – insbesondere gegenüber jungen Menschen. Ziel ist es, Wissen zu schärfen und Zivilcourage zu stärken.
    Die Ausstellung richtet sich an alle ab 14 Jahren und ist während der regulären Öffnungszeiten vom 3. bis zum 29. März kostenfrei zugänglich.
    Der Eröffnungsabend ist ebenfalls kostenfrei; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

    Was? Ausstellungseröffnung „Demokratie stärken – Rechtsextremismus bekämpfen“ & Vortrag „Wie ‚rechts‘ ist die Mitte?“

    Wann?

    Ausstellung: 3. – 29. März 2026

    Vortrag: Donnerstag, 5. März 2026, 19:00 Uhr Wo? Zentralbibliothek Carl Brandts Haus Hilde-Sherman-Zander-Straße 6, 41061 Mönchengladbach Mit wem? Prof. Dr. Beate Küpper (Sozialpsychologin, Forscherin) Für wen? Politisch und gesellschaftlich Interessierte ab 14 Jahren Wie? Eintritt frei, keine Anmeldung erforderlich

    Die Zentralbibliothek Carl Brandts Haus ist geöffnet: Mo–Fr 10–22 Uhr, Sa 10–18 Uhr, So 12–18 Uhr Weitere Infos unter www.stadtbibliothek-mg.de

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  • NEW plant einen neuen digitalisierten, vollelektrischen und interkommunalen Busbetriebshof

    NEW plant einen neuen digitalisierten, vollelektrischen und interkommunalen Busbetriebshof

    Auf dem Gelände der ehemaligen Niederrheinkaserne soll der neue, digitalisierte, emissionsfreie und interkommunale NEW e-motion hub entstehen.

    Dieser stellt den beiden eigenständigen Verkehrsunternehmen – NEW mobil und aktiv Mönchengladbach und NEW mobil und aktiv Viersen – eine gebündelte Infrastruktur am neuen Standort zur Verfügung.

    „Mit dem neuen Busbetriebshof wollen wir ein starkes Zeichen für die Mobilitätswende setzen. Es soll nicht nur Raum für moderne Technik, sondern auch für eine nachhaltige Zukunft geschaffen werden“, fasst NEW-Vorstand Thomas Bley zusammen. „Ein leistungsfähiger und umweltfreundlicher ÖPNV ist der Motor, der Menschen verbindet und Städte lebenswert macht. Damit unterstützen wir die Nachhaltigkeitsziele von Mönchengladbach und Viersen und zeigen: Mobilität kann klimafreundlich, effizient und zukunftssicher sein.“

    Für den neuen NEW e-motion hub, der künftig rund 260 Elektrobusse auf einer Fläche vereinen soll, sind rund 284,6 Millionen Euro geplant. Einfließen in die Finanzierung sollen Fördermittel, die die NEW in diesem Jahr beantragen wird.

    Standort liegt strategisch gut
    Die Niederrheinkaserne bietet für das Vorhaben ideale Voraussetzungen. Das Areal an der Stadtgrenze beider Städte vereint ausreichend Fläche, eine strategisch günstige Lage mit optimaler Verkehrsanbindung und das Potenzial, ein bisher ungenutztes ehemaliges Militärgelände sinnvoll weiterzuentwickeln.

    „Für einen nachhaltigen Busverkehr in Mönchengladbach haben wir viele Hebel in Bewegung gesetzt und ziehen an einem Strang. Das Engagement hat sich gelohnt. Denn der neue Busbetriebshof der NEW ist eine Investition in die Zukunft der Mobilität und trägt zu einem klimaneutralen Nahverkehr bei. Gleichzeitig ermöglicht er, dass eine lange leerstehende, ehemalige Militärfläche wieder sinnvoll genutzt wird“, sagt Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach Felix Heinrichs.

    „Der Neubau ist ein starkes Gemeinschaftsprojekt – für alle, die täglich mit Bus und Bahn unterwegs sind. Er steht für einen ÖPNV, der zukunftsorientiert und klimafreundlich ist. Mönchengladbach und Viersen zeigen, was möglich ist, wenn Kommunen zusammen anpacken“, sagt Viersens Bürgermeister Christoph Hopp.

    Projektlaufzeit ist auf fünf Jahre angelegt
    In diesem Jahr (2026) geht es vor allem um vorbereitende und planerische Aufgaben, die umgesetzt werden müssen. Dazu gehören in erster Linie die Vorbereitung von Förderanträgen und die Vergabe von Planungsleistungen. Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt auf der umfangreichen Planung der Gebäude sowie des weitläufigen Geländes und der Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen. Ebenso werden ökologische Ausgleichsmaßnahmen angestoßen. Der Abriss der Gebäude auf dem Gelände soll im vierten Quartal 2026 beginnen, die eigentlichen Bauarbeiten in 2028. Die Projektlaufzeit ist auf fünf Jahre angelegt. Bis zum Beginn der Arbeiten hat die NEW geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Geländes getroffen.

    Die Stadt Mönchengladbach hat derweil die vorhabenbezogene Bauleitplanung für das Projekt eingeleitet und stellt am 10. Februar im Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung den Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 812/N vor.

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  • Ordnungsamt zieht Jahresbilanz 2025

    Ordnungsamt zieht Jahresbilanz 2025

    Fast 245.000 Verfahren im Kfz-Bereich und rund 8.000 Einsätze des KOS | Gute Zusammenarbeit mit Polizei und Feuerwehr 
     

    Das Ordnungsamt blickt auf ein ereignisreiches Jahr 2025 zurück. Die enge Zusammenarbeit mit Polizei und Feuerwehr hat sich bei Großveranstaltungen, in den Abend- und Nachtstunden bei besonderen Einsätzen im Jahresverlauf bewährt.

    Der Kommunale Ordnungs- und Servicedienst (KOS) verzeichnete im Jahr 2025 rund 8.000 Einsätze, zusätzlich zu den Streifen in der Stadt. Die häufigsten Gründe waren Ruhestörungen und Tierschutzfälle. Unter anderem gelang im Tierschutzfall „Teddy“ eine Sicherstellung. Der kaukasische Owtscharka war in der Nacht von Donnerstag auf Freitag, 21. Februar, aus dem Tierheim Mönchengladbach gestohlen worden. Durch weitere Nachforschungen spürten KOS-Mitarbeitende Teddy kurz darauf in einer Wohnung auf. Unter Hinzuziehung der Polizei wurde der Hund dort sichergestellt.

    Bei einem Einsatz auf der Sportanlage von Fortuna Mönchengladbach wurden in der Nacht von Samstag auf Sonntag, 31. August, zwei Einsatzkräfte verletzt. Anlass war eine gemeldete Ruhestörung bei einer privaten Veranstaltung. Ein Mann griff die Kräfte an. Personen aus der feiernden Gruppe solidarisierten sich mit ihm und attackierten die Einsatzkräfte ebenfalls. Die Polizei beruhigte die Lage mit zahlreichen Kräften. Beide Einsatzkräfte erlitten Verletzungen. Eine Person wurde stationär im Krankenhaus aufgenommen.

    Zur Pressemitteilung: Verkehrsüberwachung und Einnahmen

    Bis Donnerstag, 18. Dezember 2025, bearbeiteten die Mitarbeitenden der Bußgeldstelle insgesamt 244.478 Verfahren.
    84.560 Fälle betrafen den ruhenden Verkehr.
    142.547 Fälle wurden wegen Geschwindigkeitsverstößen angezeigt.
    Die meisten Feststellungen gab es auf der Dahlener Straße in Höhe der Hausnummer 587 in Fahrtrichtung Rheydt Innenstadt.
    Den höchsten Verstoß registrierte eine Messung auf der Duvenstraße. Dort wurde ein junger Mann mit 125 km/h bei erlaubten 50 km/h erfasst.

    Die Einnahmen aus Bußgeldern beliefen sich bis zum Stichtag auf circa 10,7 Millionen Euro (10.766.824,17 Euro).
    Im Vorjahr lagen die Einnahmen bei rund 9,7 Millionen Euro (9.682.236,54 Euro).

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  • Grundsteuer 2026 – Stadt versendet Jahresbescheide ab dem 7. Januar

    Grundsteuer 2026 – Stadt versendet Jahresbescheide ab dem 7. Januar

    Ab Mittwoch, den 07.01.2026, erhalten rund 92.000
    Haus- und Grundstücksbesitzer ihre Grundsteuerbescheide 2026

    Die Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer bleiben in 2026 unverändert.
    Der Hebesatz für die Grundsteuer A (das betrifft die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt 461 Prozent. Für die Grundsteuer B (alle sonstigen Grundstücke) beträgt der Hebesatz einheitlich 792 Prozent.

    Die Grundsteuer wird fällig in vier Teilbeträgen, jeweils zur Mitte eines Quartals am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026. In Fällen, in denen bis Ende September 2025 eine jährliche Fälligkeit beantragt wurde, ist die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07.2026 fällig.

    Sollte der Stadtkasse für den Einzug der Grundsteuer schon ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, brauchen Steuerpflichtige nichts zu veranlassen. Ansonsten ist die Zahlung zum jeweiligen Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu leisten.

    SEPA-Lastschriftmandate können auch digital erteilt werden. Hinweise hierzu finden sich auf der Rückseite des Steuerbescheides sowie im Serviceportal der Stadt unter https://stadt.mg/sepa.

    Zu beachten ist, dass Mitteilungen zu Änderungen zum Grundbesitz, die bei der Stadt ab Anfang Dezember 2025 eingegangen sind, im Jahresbescheid 2026 nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Die Bearbeitung erfolgt in den nächsten Wochen, so dass bis zur 1. Fälligkeit (15.02.2026) ein Änderungsbescheid mit den neuen Daten nachgesendet wird.

    Der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben weist darauf hin, dass Grundbesitzer, die mit der Neubewertung ihres Grundbesitzes und dem Grundsteuermessbetrag nicht einverstanden sind, sich unmittelbar an ihr zuständiges Finanzamt wenden und dort ihre Einwände vorbringen müssen.

    Sofern Grundbesitzer Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des „Bundeswertemodells“ haben, müssen sie diese im Rahmen des Verfahrens zur Bewertung des Grundbesitzes ebenso dem Finanzamt gegenüber vortragen. Der Bundesfinanzhof hat allerdings bereits am 10.12.2025 entscheiden, dass hinsichtlich der Wohngrundstücke das „neue Grundsteuerecht des Bundes“ verfassungsgemäß ist.

    Hinsichtlich des städtischen Grundsteuerbescheides 2026 gilt, dass die Stadt an die vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbeträge gebunden ist und hiervon nicht eigenständig abweichen kann.

    Beachtenswert in diesem Zusammenhang ist hierbei die Entscheidung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2025, Az. 5 K 2182/25). Die beklagte Gemeinde hat im Januar 2025 die Grundsteuer 2025 – wie die Stadt Mönchengladbach auch – auf Basis des „neuen“, vom Finanzamt festgelegten Grundsteuermessbetrages sowie des von der Gemeinde satzungsmäßig festgelegten, „einheitlichen“ Hebesatzes die Grundsteuer B erhoben. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage in dem Verfahren als unbegründet zurück. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgte danach rechtmäßig.

    Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist auch die für Mönchengladbach in Grundsteuerverfahren zuständige Kammer. Sowohl der der vorgenannten Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt als auch die Rechtslage sind mit der Situation in Mönchengladbach vergleichbar. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat daher in anhängigen Verfahren zur Grundsteuerfestsetzung 2025, in denen die Stadt Mönchengladbach verklagt wurde, den Klägern den Hinweis gegeben hat, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, und um Mitteilung gebeten, ob die Klage zwecks Kostenersparnis zurückgenommen wird.

    Insoweit erscheint es nicht sinnvoll, gegen den Grundsteuerbescheid 2026 der Stadt Rechtsmittel wegen des Grundsteuermessbetrages oder wegen verfassungsmäßiger Zweifel einzulegen, da diese Verfahren regelmäßig erfolglos verlaufen.

    Fragen zum Grundsteuerbescheid beantworten die Mitarbeitenden des Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben nach dem Versand gerne während der Servicezeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr und zusätzlich Do. von 14.00 – 16.00 Uhr) unter der Telefonnummer 02161 25-52299.

    In den ersten Wochen nach Bekanntgabe der Steuerbescheide 2026 kann die telefonische Erreichbarkeit wegen der erwarteten Vielzahl von Anfragen eventuell einschränkt sein. Hierfür bittet die Verwaltung schon jetzt um Verständnis.

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  • Geflügelpest bei Wildvögeln in Mönchengladbach offiziell bestätigt

    Geflügelpest bei Wildvögeln in Mönchengladbach offiziell bestätigt

    Gestern, Freitag, 19. Dezember, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Nachweis für hochpathogenes Influenza-A-Virus des Subtyps H5N1 in Proben der am Mittwoch, 10. Dezember, am Schloss Wickrath tot aufgefundenen Wildgans bestätigt.

    In Mönchengladbach liegt damit ein bestätigter Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln vor. Das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Krefeld hatte zuvor Aviäre Influenza in zwei tot aufgefundenen Kanadagänsen nachgewiesen und damit den Verdacht begründet. Die zweite, am Freitag, 12. Dezember, in Wickrath gefundene Kanadagans wird noch geprüft. Ein weiterer positiver Befund durch das FLI würde an der Bewertung nichts ändern.

    Weitere, die Bevölkerung betreffende Maßnahmen ergeben sich aus der Bestätigung nicht. Eine Stallpflicht gilt aktuell nicht. Eine Stallpflicht greift erst, wenn ein Ausbruch in einer Geflügelhaltung vorliegt.

    Biosicherheit in Geflügelhaltungen

    Das Infektionsrisiko für weitere Tiere bleibt hoch, wenn Hausgeflügel Kontakt zu Wildvögeln hat. Geflügelhalter*innen sollen die Biosicherheitsmaßnahmen prüfen und strikt einhalten. Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen. Keine Versorgung der Tiere mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu stets wildvogelsicher lagern. Ställe nur mit sauberen Stiefeln oder Überschuhen betreten. Bereiche mit vielen Wildvögeln nach Möglichkeit meiden, um eine Verschleppung zu verhindern.

    Tierhalter*innen mit erhöhten Verlusten oder mit klinischen Anzeichen wie Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, zentralnervösen Störungen oder Atemnot sollen die Ursache tierärztlich abklären lassen. Nicht gemeldete Bestände müssen umgehend beim Fachbereich Verbraucherschutz und bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet sein, damit im Seuchenfall eine Entschädigung möglich ist.

    Meldestellen und weitere Informationen

    Funde von verendeten Wasservögeln, Greifvögeln, Kranichen oder anderem Großgeflügel bitte dem Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit melden: veterinaeramt@moenchengladbach.de, Telefon 02161 25-2831.

    Aktuelle Hinweise online unter www.stadt.mg/gefluegelpest sowie Informationen des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung NRW.

    Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die bei Haus- und Wildgeflügel schwere Verläufe und massenhaftes Verenden auslösen kann. Hauptüberträger sind Wasservögel, die den Erreger während des Vogelzugs verbreiten. Die Übertragung erfolgt durch direkten Tierkontakt sowie über kontaminierte Gegenstände, Fahrzeuge, Personen, Futter, Wasser, Einstreu und über Sekrete und Ausscheidungen. Ein bestätigter Nachweis im wilden Wassergeflügel hat keine unmittelbaren behördlichen Auswirkungen auf die Haltung von Hausgeflügel, erhöht aber den Handlungsdruck auf wirksame Biosicherheit in allen Beständen

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  • Rhein-Ruhr-Olympiabewerbung: Ratsbürgerentscheid am 19. April 2026

    Rhein-Ruhr-Olympiabewerbung: Ratsbürgerentscheid am 19. April 2026

    Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat vorgestern (17.12.) einstimmig bei wenigen Enthaltungen beschlossen, einen Ratsbürgerentscheid zur Beteiligung der Vitusstadt an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein-Ruhr für Olympische und Paralympische Spiele durchzuführen.

    Die Abstimmung findet am 19. April 2026 statt und erfolgt ausschließlich per Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen sollen Mitte bis Ende März verschickt werden.

    Worum geht es bei dem Ratsbürgerentscheid?

    Mit der Bewerbung der Region Rhein-Ruhr möchte Mönchengladbach gemeinsam mit 16 weiteren Städten ein nachhaltiges, auf bestehenden Sportstätten basierendes Konzept präsentieren.

    Oberbürgermeister Felix Heinrichs: „Die Olympia-Bewerbung ist eine große Chance für Stadt und Region. Sie braucht aber die Rückendeckung der Bevölkerung in den Städten an Rhein und Ruhr. Deshalb setzen wir ganz bewusst auf eine umfassende Bürgerbeteiligung.“

    Die zentrale Fragestellung beim Ratsbürgerentscheid lautet:

    „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Mönchengladbach Essen an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein-Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, im Jahr 2040 oder im Jahr 2044 beteiligt?“

    Die Beteiligung erfolgt automatisch per Brief an alle rund 204.000 Abstimmungsberechtigten in Mönchengladbach. Die Bürger*innen erhalten zudem eine Informationssammlung mit Positionen der Ratsfraktionen zum Thema und einer Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters.

    An den Kosten für den Ratsbürgerentscheid beteiligt sich die Stadt Mönchengladbach mit rund 100.000 Euro. 85 Prozent der Kosten übernimmt das Land NRW.

    Olympisches Hockeyturnier in Mönchengladbach In der Stadt Mönchengladbach würden im Falle einer erfolgreichen Bewerbung die Olympischen und Paralympischen Wettkämpfe im Hockey ausgetragen. Die Stadt verfügt mit dem Hockeypark und dem Borussia-Park über hervorragend Sportstätten, die sich bei internationalen Sportveranstaltungen bereits mehrfach bewährt haben. Die unmittelbare Nachbarschaft beider Arenen schafft ein einzigartiges Sportareal, das infrastrukturell hervorragend vernetzt ist und ideale Bedingungen für Großevents bietet. Als Sitz des Deutschen Hockey-Bundes (DHB) ist Mönchengladbach die Zentrale des deutschen Hockeysports und damit der organisatorische Mittelpunkt für nationale Entwicklungen, Entscheidungen und sportliche Förderung.

    Wie geht es nach einem Ratsbürgerentscheid weiter?
    Die Region Rhein-Ruhr hat bereits die zweite Stufe im Bewerbungsprozess des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) erreicht. Nach Abschluss der Bürgerbeteiligungen in den beteiligten Kommunen bis Juni 2026 wird der DOSB voraussichtlich im September 2026 die finale Entscheidung über die nationale Bewerbung treffen.

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  • Stadt will Festlegungen im Braunkohlenplan verbessern

    Stadt will Festlegungen im Braunkohlenplan verbessern

    Verwaltung legt Stellungnahme im laufenden Änderungsverfahren vor. Bürgerinnen und Bürger können sich ebenfalls äußern – oder der Stadt anschließen.

    Der See und die neue Landschaft, die im Bereich des heutigen Tagebaus Garzweiler II entstehen, sind zeitlich – und für viele Menschen auch gedanklich – weit entfernt.
    Die wesentlichen Festlegungen zu diesem Jahrhundertthema treffen die verantwortlichen Stellen und Fachexperten aber schon heute.
    Mönchengladbach nimmt dabei eine aktive Rolle ein. Zum laufenden Braunkohlenplan-Änderungsverfahren hat die Stadt eine Stellungnahme erarbeitet, der der Rat am 17. Dezember zugestimmt hat.

    Bürgerinnen und Bürger können sich der Stellungnahme noch bis zum 19 Januar anschließen oder sich direkt gegenüber der Bezirksregierung Köln äußern.

    Dass der geltende Braunkohlenplan Garzweiler II aus dem Jahr 1995 überhaupt geändert werden muss, ist eine Folge der fünften Leitentscheidung der Landesregierung aus 2023, mit der der vorzeitige Kohleausstieg 2030 (spätestens 2033) besiegelt wurde.
    Die offenkundigste Folge für Mönchengladbach: Das Seeufer in Wanlo wird länger als gedacht, weil der Tagebau nicht mehr weiter „wandert“. Das frühere Ende sorgt außerdem dafür, dass die Emissionen des Tagebaus sinken und weniger Land in Anspruch genommen wird.

    Ebenso wirkt sich die Entscheidung erheblich auf die Tagebauführung, die Entwicklung der Tagebaufolgenlandschaft und die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Nordraum des Rheinischen Reviers aus. Dazu gibt es viele Fragestellungen zu klären, etwa zu den Auswirkungen auf Grundwasserstände, Gewässer und Feuchtgebiete, zu möglichen Ewigkeitslasten, zum Schutz von Bau- und Bodendenkmälern oder zur Befüllung des Restsees. Genau mit diesen Detailfragen hat sich der Fachbereich Umwelt dezidiert auseinandergesetzt und eine 38 Seiten lange Stellungnahme mit konkreten Änderungsvorschlägen für die Neufassung des Braunkohlenplans entworfen.

    Natur- und Wasserhaushalt muss dauerhaft gesichert werden Mönchengladbachs Umweltdezernentin, die Technische Beigeordnete Claudia Schwan-Schmitz, betont: „Mönchengladbach übernimmt Verantwortung und bringt sich weiterhin engagiert in die tagebaubezogenen Verfahren ein. Viele unserer Anregungen wurden deshalb bereits in der Vergangenheit durch den Braunkohlenausschuss aufgegriffen. Mit dem Braunkohlenplan werden wichtige Weichen für die Zukunft der Region gestellt und der Entwurf ist im Grunde sehr zu begrüßen. Doch manche wichtige Anpassung und Nachschärfung gilt es noch zu erreichen. Je mehr Bürgerinnen und Bürger sich unserer Stellungnahme anschließen, mit desto stärkerer Stimme trägt Mönchengladbach seine Anliegen in dem Verfahren vor.“

    Zu den wesentlichen Forderungen der städtischen Stellungnahme zählt eine nachhaltige und dauerhafte Sicherung des Natur- und Wasserhaushaltes. Das Oberziel, dass die Region wasserwirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden darf als ohne den Einfluss des Tagebaus, muss weiterhin gelten. Mit den Ergänzungen und Änderungen, die die Stadt vorschlägt, sollen im Text des Braunkohlenplanes einzelne Aspekte noch klarer herausgearbeitet werden. Etwa, dass die Qualität des Grundwassers keine Verschlechterung erfahren darf und die Wasserversorgung für Niers und Feuchtgebiete langfristig gewährleistet sein muss. Die hierfür notwendigen Wassereinleitungen aus dem Rhein sind nach Ansicht der Verwaltung verwendungsgerecht aufzubereiten.

    Wenn der See vollständig befüllt ist, werden die Grundwasserstände im weiteren Umfeld des Tagebaus nicht mehr auf das ursprüngliche Niveau ansteigen.

    Dies wird wahrscheinlich zu Beeinträchtigungen einiger Oberflächengewässer und mehrerer grundwasserabhängiger Feuchtgebiete entlang von Schwalm und Niers führen. „Nach unserer Ansicht sind das nachteilige und dauerhafte Umweltauswirkungen zu Lasten Mönchengladbachs.

    Es liegt in der Verantwortung des Bergbautreibenden, hierfür geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen“, sagt Olaf Holtrup, Leiter des Fachbereichs Umwelt.

    Bürger können sich der städtischen Stellungnahme anschließen

    Bürgerinnen und Bürger können sich der Stellungnahme der Stadt Mönchengladbach anschließen. Diese ist ab sofort unter
    https://stadt.mg/braunkohle abrufbar. Zusätzlich haben Träger öffentlicher Belange und Bürger die Möglichkeit, sich bis einschließlich 19. Januar direkt gegenüber der Bezirksregierung Köln zu äußern. Weitere Informationen dazu sind ebenfalls auf der oben genannten Website hinterlegt.

    Über das Braunkohlenplan-Änderungsverfahren Garzweiler II

    Die Braunkohlenplanung ist in Nordrhein-Westfalen Bestandteil der Raumordnungsplanung.
    In Braunkohlenplänen werden für aktive Braunkohlentagebaue Festlegungen und Regelungen zu Abbaugrenzen, zur Umsiedlung, zur Infrastruktur, zu den Grundzügen der Wiedernutzbarmachung, zur Überwindung von Gefährdungspotenzialen sowie zum Umweltschutz getroffen.
    Die Braunkohlenpläne stellen die Grundlage für die bergrechtliche Zulassung und die dafür erforderlichen Betriebspläne, die erforderlichen Wasserrechtsverfahren sowie weiteren Planungen dar.

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  • Verdacht auf Geflügelpest bei Wildgänsen in Mönchengladbach

    Verdacht auf Geflügelpest bei Wildgänsen in Mönchengladbach

    Mehrere Wildgänse in Mönchengladbach sind vermutlich an der Geflügelpest (auch Aviäre Influenza oder Vogelgrippe genannt) gestorben.

    Die erste verendete Wildgans wurde am Mittwoch, 10. Dezember, am Schloss Wickrath gefunden.
    Das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Krefeld (CVUA RRW) konnte den Erreger der Aviären Influenza nachweisen, weshalb der nun begründe Verdacht auf den Ausbruch der Geflügelpest in Mönchengladbach besteht. Die abschließende Bestätigung des Seuchenausbruchs muss jedoch noch durch das Friedrich-Löffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit erfolgen.

    Für Geflügelhaltungen in Mönchengladbach besteht aktuell keine Stallpflicht.
    Das Risiko, dass sich weitere Tiere infizieren können, ist jedoch hoch. Geflügelhaltungen können jederzeit davon betroffen sein, wenn die Tiere Kontakt zu Wildvögeln haben.

    Alle Geflügelhalter*innen, auch Kleinsthaltungen, sollten unbedingt die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen prüfen und einhalten, um einen Ausbruch im Bestand zu verhindern.

    Zu den Maßnahmen gehören, dass Halter*innen den direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln unbedingt verhindern. Insbesondere gilt: Haus- und Nutzgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind. Personen, die Geflügelställe betreten, sollten dies nur mit sauberen Stiefeln oder Überschuhen tun. Es ist derzeit auch insbesondere für Geflügelhalter sinnvoll, Flächen und Örtlichkeiten, an denen sich regelmäßig zahlreiche Wildvögel aufhalten, zu meiden, um eine Virusverschleppung ggf. zu verhindern.

    Tierhalter*innen, die erhöhten Tierverlust oder klinische Anzeichen auf Geflügelpest feststellen, sollten die Ursache tierärztlich abklären.
    Mögliche Anzeichen einer Erkrankung des Geflügels können Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, zentral nervöse Störung (Taumeln und Schwanken) oder Atemnot sein.

    Geflügelhalter*innen, die ihren Bestand bislang nicht gemeldet haben, werden dringend aufgefordert, die Anmeldung sowohl beim Fachbereich Verbraucherschutz als auch bei der Tierseuchenkasse NRW unverzüglich nachzuholen. Nur ordnungsgemäß registrierte Bestände können im Tierseuchenfall eine Entschädigung durch die Tierseuchenkasse erhalten.

    Sie können Funde von verendeten Wasservögeln, Greifvögeln, Kranichen oder sonstigem Großgeflügel dem Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit melden unter veterinaeramt@moenchengladbach.de oder telefonisch 02161/25-2831.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der https://www.stadt.mg/gefluegelpest sowie auf der Seite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE NRW).

    Hintergrund Geflügelpest

    Die Geflügelpest (auch als Aviäre Influenza oder Vogelgrippe bezeichnet) ist eine Tierseuche, die bei gehaltenem Geflügel und bei Wildvögeln zu schweren Krankheitsverläufen mit massenhaftem Verenden der Tiere führen kann. Als Hauptüberträger der Viren gelten insbesondere Wasservögel, die den Erreger während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Die Übertragung erfolgt durch direkten Tier-zu-Tier-Kontakt, über kontaminierte Gegenstände, Fahrzeuge, Personen, Futter, Wasser oder Einstreu sowie über Sekrete und Ausscheidungen.

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  • Stadtdirektor und -kämmerer Michael Heck im Amt bestätigt

    Stadtdirektor und -kämmerer Michael Heck im Amt bestätigt

    Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat heute (17. Dezember 2026) Michael Heck einstimmig als Kämmerer wiedergewählt und erneut zum Stadtdirektor bestellt.

    Die achtjährige Wahlzeit des Kämmerers endet Ende März 2026. Deshalb war eine Entscheidung des Rates notwendig, ob der Amtsinhaber wiedergewählt wird oder die Stelle ausgeschrieben werden soll.

    Michael Heck bedankte sich noch in der Sitzung für die Wiederwahl: „Die Umsetzung und Finanzierung der großen gesellschaftlichen Zukunftsaufgaben bei gleichzeitiger Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit meiner Heimatstadt stellt eine große Herausforderung dar, der ich mich sehr gerne stelle. Wie bereits in meiner ersten Amtszeit werde ich mich zudem weiterhin für die strukturelle Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen der kommunalen Familie, insbesondere der Stadt Mönchengladbach, auch auf Landes- und Bundesebene einsetzten. Ich danke ihnen herzlich für das mir entgegengebrachte Vertrauen sowie die damit verbundene Wiederwahl.“

    Michael Heck arbeitet seit 1993 bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach, war seit 2012 Stabsstellenleiter für die Umsetzung des Haushaltssanierungsplans im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen und hat dann die Stabsstelle Strategisches Controlling übernommen.
    Seit April 2018 ist Michael Heck Stadtkämmerer.
    Im Oktober 2024 wurde er zudem als Stadtdirektor zum allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters bestellt.
    Zum Geschäftsbereich seines Dezernates mit 220 Mitarbeitenden gehören die Kämmerei, die Stadtkasse, der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben sowie das Beteiligungsmanagement.

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  • OB Felix Heinrichs bietet Sprechstunde im Rathaus Abtei an

    OB Felix Heinrichs bietet Sprechstunde im Rathaus Abtei an

    Am Donnerstag, 22. Januar, von 16 bis 18 Uhr bietet Oberbürgermeister Felix Heinrichs eine Sprechstunde im Rathaus Abtei an.

    Anmeldungen sind vom 28. Dezember bis zum 4. Januar möglich.

    In den Sprechstunden haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen und Anregungen persönlich an den Oberbürgermeister zu wenden. Anmeldungen sind online unter www.stadt.mg/OB-Sprechstunde möglich.

    Im Vorfeld der Sprechstunde erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Rückmeldung, ob ihr Gesprächswunsch erfüllt werden kann.

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  • Pflichtferien: Stadtverwaltung vom 24. Dezember bis 2. Januar geschlossen

    Pflichtferien: Stadtverwaltung vom 24. Dezember bis 2. Januar geschlossen

    Die Stadtverwaltung weist auf die Betriebsferien zu den bevorstehenden Feiertagen hin: Wegen der Pflichtferien für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben die Ämter, Fachbereiche und Bürgerservicestellen von Mittwoch, 24. Dezember bis einschließlich Freitag, 2. Januar, geschlossen. Sie sind erst am Montag, den 5. Januar wieder regulär geöffnet.

    Der Kommunale Ordnungs- und Servicedienst, die Verkehrsüberwachung und die Feuerwehr sind von der Regelung ausgenommen und haben regulären Dienst. Auch die Museen und die Kindergärten sind von den Betriebsferien der Stadtverwaltung nicht betroffen.
    Gleiches gilt für die Geschäftsbereiche der mags – Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR, die zwischen den Feiertagen zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar sind.
    Das Jugendamt und andere städtische Stellen haben in den Ferien Not- und Bereitschaftsdienste eingerichtet. In Notfällen sind sie über die Leitstellen von Feuerwehr und Polizei erreichbar.

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  • Modernisierung städtische Tiefgarage Rheydt

    Modernisierung städtische Tiefgarage Rheydt

    Das Parken in der städtischen Tiefgarage Rheydt, direkt unter dem Marktplatz, wird in Zukunft noch komfortabler.

    Dafür arbeitet die Betreiberin ParkenMG, mit dem Mönchengladbacher Traditionsunternehmen Scheidt & Bachmann zusammen. Bereits in 2021 hatten beide Gesellschaften mit der Umrüstung des Parksystems auf eine Kennzeichenerkennung die erste Basis für ein komplett berührungs- und ticketloses sowie auf Kundenwunsch auch bargeldfreies Parken geschaffen.

    Das sind die Neuerungen
    Im Gegensatz zum unsichtbaren Softwareupdate im Hintergrund ist die neuste Umstellung für Kunden im Wesentlichen durch die Installation von digitalen Informationsanzeigen an der Ein- und Ausfahrt, einer neuen Generation von Kassenautomaten und Zutrittssysteme mit großen Touchdisplays an beiden Treppenhäusern auf dem Marktplatz sichtbar. Damit ist nun die Modernisierung abgeschlossen und die Tiefgarage auf dem neusten Stand der Parkabfertigungstechnik.

    Das sind die Nutzervorteile
    Die vielversprechende Nachricht für Kurzzeitparker: Verlorene oder
    unbrauchbare Papiertickets durch Nässe, Knicke oder defekte Magnetstreifen gehören der Vergangenheit an. Die Garage ist ab sofort komplett auf „ticketlos“ umgestellt. Diese Annehmlichkeit war bislang nur Dauerparkern vorbehalten und Kunden von Mobilitätsanbietern, mit denen die ParkenMG kooperiert, beispielsweise Easypark oder PayByPhone. Neben dem bargeldlosen Bezahlen an allen Kassenautomaten gibt es für die Kurzzeitparkenden zukünftig sogar die Möglichkeit, per „smartwebpay“ mobil über das Handy zu bezahlen. Dazu muss nur ein QR-Code mit der Kamera des Smartphones „gescannt“ werden, der direkt auf eine einfache Web-Bezahlseite führt. Der Gang zum Kassenautomaten entfällt bei dieser Variante.

    Das sagt die Betreibergesellschaft
    Die ParkenMG erhofft sich eine stetige Abnahme der Unsicherheiten mit dem Umgang der Kennzeichenerkennung durch die verbesserten, digitalen Anzeige- und Bedieninformationen für die Kunden vor Ort.

    „Im Sinne unserer ständigen Servicequalitätsoptimierung, sind wir für jeden konstruktiven Kundenhinweis sehr dankbar, ganz besonders in der aktuellen Umstellungsphase. Als Stadttochter für den Bereich Parkraummanagement verstehen wir uns als innovativer Partner an der Seite der Verwaltung und attraktiver Mobilitätsserviceanbieter für die Bürger und Besucher unserer Stadt“, sagt Lars Randerath, Geschäftsführer der ParkenMG GmbH.
    Zudem stellt Randerath nach einer ersten Erprobungsphase auch gemeinsame Kundenaktionen mit dem örtlichen Einzelhandel, der Gastronomie und Veranstaltern in Aussicht.

    Modernste E-Ladeinfrastruktur bereits seit dem Sommer

    Bereits seit Juli dieses Jahres gibt es auf der Ebene 1 der Tiefgarage insgesamt sechs Ladepunkte, davon vier AC-Ladepunkte (Wechselstrom 22kW) sowie zwei DC-Schnellladepunkte (Gleichstrom 50kW).
    Damit ist die städtische Tiefgarage nun in allen Belangen und bundesweit dem Standard voraus.

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  • Weihnachtskonzert der Musikschule Mönchengladbach

    Weihnachtskonzert der Musikschule Mönchengladbach

    Weihnachtskonzert der Musikschule Mönchengladbach Sonntag, 21. Dezember 2025, 17:00 Uhr – Kaiser-Friedrich-Halle; Eintritt frei, Spenden willkommen

    Das große Weihnachtskonzert der Musikschule Mönchengladbach am Sonntag, 21. Dezember 2025, um 17 Uhr in der Kaiser-Friedrich-Halle zugunsten der Freunde und Förderer der Musikschule e.V. steht in diesem Jahr unter einem ganz besonderen Vorzeichen: Der Förderverein feiert sein 50-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass präsentieren sich in der Kaiser-Friedrich-Halle zahlreiche Ensembles, Chöre, Bands und Orchester der Musikschule und gestalten einen festlichen Abend in zwei deutlich profilierten Konzertteilen – ein erster Teil mit populärem Charakter, gefolgt von einem zweiten, sinfonisch ausgerichteten Teil.

    Im populären ersten Teil treten die Gitarrenensembles Echoes of Blackbird und Guitar Groove Club and Friends, die Förderpädagogik-Band, die Band Vox natalis sowie die Akkordeonorchester auf. Das Programm umfasst eine vielfältige Mischung aus Pop- und Filmmusik und bietet einen schwungvollen Auftakt in den Konzertabend.

    Der sinfonische zweite Teil wird vom Jugendblasorchester, dem Streichorchester Intermezzo sowie dem Jugendsinfonieorchester (JSO) gestaltet. Gemeinsam mit dem NewKammerChor präsentiert das JSO drei weihnachtliche Sätze des Komponisten John Rutter, die für festliche und bewegende Klangmomente sorgen werden.

    Moderiert wird das Jubiläumskonzert erstmals von der neuen Musikschulleiterin Merve Bianca Sorgente sowie dem neuen stellvertretenden Musikschulleiter Nayeb Behbahani, die das Publikum durch den Abend begleiten. Der Eintritt ist frei, aber Spenden sind willkommen.

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  • Richtig Heizen mit Holz

    Richtig Heizen mit Holz

    Die Stadt Mönchengladbach setzt diesen Herbst und Winter die Kampagne „Richtig Heizen mit Holz“ fort.

    Insgesamt 500 Gutscheine für kostenlose Online-Kurse bei der Ofenakademie stehen für Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher zur Verfügung.
    Wer den Kurs erfolgreich absolviert, erlangt den Ofenführerschein.
    Ziel des Angebots ist es, Privatpersonen darin zu schulen, ihrer Holzöfen und Kamine optimiert zu betreiben.

    Wer bei der Ofenführerschein-Aktion mitmacht, kann nicht nur Brennholz sparen und seinen Wartungsaufwand senken, sondern gleichzeitig Gutes für die Nachbarn und die Umwelt tun.

    Olaf Holtrup vom Fachbereich Umwelt ist von der Kampagne überzeugt: „Der Ofenführerschein ist ein tolles Instrument, das den Menschen und der Umwelt gleichermaßen nutzt. Aus dem letzten Jahr wissen wir, dass neun von zehn Kursteilnehmenden den Ofenführerschein an Familie, Freunde und Bekannte weiterempfehlen würden. Das hat uns darin bestätigt, die Kampagne auch in diesem Jahr fortzuführen.“

    In einem 90-minütigen Online-Kurs erfahren Ofenbesitzer, wie sie mit Holz richtig heizen. Der Kurs vermittelt effiziente Heiztechniken, reduziert Reinigungsaufwand und hilft der Umwelt. Er ist flexibel abrufbar, beinhaltet einen Abschlusstest und belohnt erfolgreiche Teilnehmer mit dem Ofenführerschein als Umweltzertifikat.

    Wer den Ofenführerschein kostenlos absolvieren will, kann sich hier registrieren: https://www.ofenakademie.de/stadt-moenchengladbach/.

    Doch schnell sein lohnt sich, die Gutscheine sind limitiert.

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  • Seniorenrat ist gewählt – Wahlbeteiligung lag bei rund 22 Prozent

    Seniorenrat ist gewählt – Wahlbeteiligung lag bei rund 22 Prozent

    Zum ersten Mal hatten rund 82.000 Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher, die 60 Jahre und älter sind, die Möglichkeit, die neun stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenrates in einer Urwahl aus 33 Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen.

    Bis zum Fristende am Freitag, 28. November, 18 Uhr waren 17.987 Wahlbriefe bei der Stadtverwaltung eingegangen. Heute (Samstag, 29.11.) wurden die Stimmen im Berufskolleg Volksgarten ausgezählt. Um 16:27 Uhr stand das vorläufige Ergebnis fest.

    Die neun stimmberechtigten Mitglieder des nächsten Seniorenrates der Stadt Mönchengladbach sind:

    Birgitta Maaßen (1.398 Stimmen)

    Susanne Jordans (1.100)

    Stephan Weuthen (1.064)

    Norbert Jansen (902)

    Martin Wiedenfeld (720)

    Jürgen Brack (715)

    Ulrich Pesch (648)

    Bernhard Harings (630)

    Herbert Loock (599)

     Zu stellvertretenden Mitgliedern sind die nächsten neun Bewerber:innen mit der höchsten Stimmenzahl gewählt. Dies sind:

    Carmen Pillen (590 Stimmen)

    Axel Friese (577)

    Petra Scherer (569)

    Dieter Kauertz (557)

    Uta-Martina Mag (541)

    Ulrike Wenzel-Daugsch (532)

    Dagmar Weber (520)

    Paul Breuer (515)

    Ursula Neugebauer (497)

    Wahlberechtig waren insgesamt 81.943 Personen. 17.987 Stimmen wurden abgegeben, was einer Wahlbeteiligung von rund 22 Prozent entspricht. 160 Stimmen waren ungültig. Damit lag die Zahl der gültigen Stimmen bei 17.827.

    Beigeordneter Sebastian Dreyer, der als Wahlleiter die Auszählung der Stimmen gemeinsam mit den Fachbereichsleitern Gerald Ruch vom Fachbereich Altenhilfe und Kai Wojtek vom Fachbereich Bürgerservice im Berufskolleg verfolgte, freut sich über die rege Beteiligung bei dieser Premiere: „Beim alten Seniorenrat, der gute Arbeit geleistet und die Werbetrommel für die Wahl gerührt hat, möchte ich mich herzlich bedanken. Mein Dank gilt auch den Kolleginnen und Kollegen der Fachbereiche, die die Seniorenratswahl mit großem Engagement organisiert und durchgeführt haben. Schließlich bedanke ich mich bei den 170 ehrenamtlichen Wahlhelfenden, die heute ins Berufskolleg gekommen sind, um die 33 Briefwahlbezirke auszuzählen.“

    Die Wahlergebnisse sind auf der Webseite https://stadt.mg/wahl-seniorenrat einsehbar.

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  • Konstituierende Ratssitzung in der Kaiser Friedrich-Halle

    Konstituierende Ratssitzung in der Kaiser Friedrich-Halle

    Der neue Rat hat seine Arbeit aufgenommen.

    Gülistan Yüksel, Martin Heinen und Bernhard Stein wurden als ehrenamtliche Vertreter:innen des Oberbürgermeisters gewählt

    Bernhard Stein (CDU) Dritter Bürgermeister, Gülistan Yüksel (SPD) Erste Bürgermeisterin, Oberbürgermeister Felix Heinrichs, Martin Heinen (CDU) Zweiter Bürgermeister©Stadt MG

    Der bei den Kommunalwahlen am 14. September 2025 gewählte Rat der Stadt Mönchengladbach ist gestern (5. November) zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Auf der umfangreichen Tagesordnung der rund achteinhalb Stunden dauernden Sitzung standen unter anderem die Wahl von Stellvertretern des Oberbürgermeisters, die Bildung und Besetzung der Ausschüsse des Rates und die Entsendung von Mitgliedern in zahlreiche Gremien.

    Nach einer interreligiösen Zeremonie, die von Brigitte Hoth (Buddhismus), Stephan Dedring (Evangelische Kirche), Ulrich Clancett (Katholische Kirche), Besnik Kadriolli (Islamisched Gemeinde), Michael Kogan (Jüdische Gemeinde) und Michael Chandrathas (Blessing Church) gestaltet wurde, und der Vereidigung des Oberbürgermeisters durch den Altersvorsitzenden Ulrich Elsen eröffnete Oberbürgermeister Felix Heinrichs die Sitzung mit einer Ansprache.

    Dabei gratulierte er allen gewählten Ratsfrauen und Ratsherren: „Sie haben sich einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl gestellt, haben Menschen überzeugt und nun die ehrenvolle Aufgabe, fünf Jahre lang die Geschicke unserer Stadt mit zu lenken. Das kommunale Mandat bringt eine Menge Verantwortung mit sich. Die erfahrenen Ratsmitglieder wissen das. Es wird nicht lange dauern und auch die neu gewählten Ratsmitglieder werden erleben, wie herausfordernd es sein kann, gut abgewogene Entscheidungen zu treffen. Wie schwierig es ist, Menschen zu erklären, warum eine Entscheidung nicht in ihrem Sinne ausgefallen ist. Wie anspruchsvoll es ist, sich in kurzer Zeit in komplizierte Materien einzuarbeiten. All das ist notwendig, denn unsere Demokratie lebt von Transparenz, von Integrität, von Streit und der Suche nach Kompromissen. Mönchengladbach kann Wandel und mit dieser Überzeugung wird es uns gelingen, eine gute Zukunft für unsere Stadt zu gestalten.“

    Im Anschluss wurden die neuen Ratsmitglieder verpflichtet und in ihr Amt eingeführt sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt. Bei repräsentativen Anlässen stehen Felix Heinrichs drei ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zur Seite: Gülistan Yüksel (SPD) ist Erste Bürgermeisterin, Martin Heinen (CDU) wurde als Zweiter Bürgermeister und Bernhard Stein (CDU) als Dritter Bürgermeister gewählt und noch in der Sitzung in das Amt eingeführt.

    Der Rat der Stadt umfasst ohne den Oberbürgermeister als Vorsitzendem 70 Mitglieder:

    CDU Fraktion: Markus Spinnen, Manfred Langen, Michael Eßer, Michael Fischer, Manuela Luhnen, Jochen Klenner MdL, Bernhard Stein, Simon Schmitz, Dr. Matthias Johnen, Alexander Lodes, Willi Schmitz, Tim Eickels, Robert Baues, Andreas Pillen, Lukas Joeckel, Martin Heinen, Dr. Alexander Gutsche, Marion Gutsche, Michael Schmitz, Henry Ferl, Dominic Gläser, Vanessa Odermatt MdL, Christiane Sörgel, Fred Hendricks SPD Fraktion: Michael Hildemann, Lin Großmann, Josephine Gauselmann, Ursula Schiffer, Ralf Horst, Tonda Löffler, Andrea Zeidler, Nicole Wilms, Gülistan Yüksel, Ulrich Elsen, Alexander Moll, Jannan Safi, Thomas Fegers, Andrea Koczelnik, Gülhan Efkar, Heinz Ritters, Pascal Zitzen, Heike Adolphs, Tim Theuerzeit, Edeltraud Tönnis GRÜNE Fraktion: Melissa Kunkel-Laws, Dr. Boris Wolkowski, Laura Steeger-Franke, Marcel Klotz, Marion Manske, Bernd Meisterling-Riecks, AFD Fraktion: Michael Immel, Horst Jakobs, Holger Hexgen, Sascha Karl, Sigrid Walker, Michael Holmes, Luise Gehrig, Sebastian Giebels, Vladimir Saval FDP / VOLT Fraktion: Achim Wyen, Moritz Mittendorf (FDP), Marco Diawuoh (Volt) DIE LINKE / DIE PARTEI Fraktion: Jutta Zabçi, Sebastian Merkens, Corinna Wintzen, Marcus Allwicher (Die Linke), Ulas Zabci (Die Partei)

    Fraktionslos: Franz Tillmanns, Peter Kohlen, Peter Horster In der Ratssitzung wurden für folgende Ausschüsse die Vorsitzenden festgelegt:

    Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Wirtschaft: Fred Hendricks (CDU) Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung: Thomas Fegers (SPD) Ausschuss für Feuerwehr, öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz: Dominic Gläser (CDU Ausschuss für Freizeit, Sport und Bäder: Laura Steeger-Franke (GRÜNE) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und Gleichstellung: Nicole Wilms (SPD)

    Rechnungsprüfungsausschuss: Luise Gehrig (AFD) Ausschuss für Umwelt und Mobilität: Willi Schmitz (CDU) Ausschuss für Betriebe und Vergabe: Tonda Löffler (SPD) Ausschuss für Schule und Bildung: Achim Wyen (SPD) Ausschuss für Kultur: Josephine Gauselmann (SPD)

    Wahlprüfungsausschuss: Marion Gutsche (CDU)

    Dem Hauptausschuss und dem Rat sitzt der Oberbürgermeister vor. Den Vorsitz des Jugendhilfeausschuss wählen die stimmberechtigten Mitglieder in der ersten Sitzung Ende November. Die nächste Ratssitzung ist für den 17. Dezember terminiert.

    Die Antrittsrede des Oberbürgermeisters ist hier abrufbar: Reden von Oberbürgermeister Felix Heinrichs – Moenchengladbach

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  • St. Martin in Mönchengladbach

    St. Martin in Mönchengladbach

    Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne – dieses und weitere Martinslieder werden bald wieder fleißig von Kindern in Mönchengladbach gesungen.

    Denn das Martinsfest steht vor der Tür, und ab Montag, 3. November, ziehen über 120 Martinszüge von Schulen, Kindergärten und Vereinen durch die Straßen unserer Stadt.

    Im Anhang finden Sie als PDF eine Liste aller Martinszüge, die bis Dienstag, 28. Oktober, bei der Stadtverwaltung angemeldet wurden.
    Darüber hinaus lädt Borussia Mönchengladbach für Mittwoch, 12. November, 18 Uhr, zum Martinszug rund um den Borussia-Park ein.

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  • Kranarbeiten: Hauptstraße an der Hauptkirche Rheydt gesperrt

    Kranarbeiten: Hauptstraße an der Hauptkirche Rheydt gesperrt

    Zwischen Montag, 27. Oktober, und Freitag, 31. Oktober, werden an der Hauptkirche in Rheydt Kranarbeiten durchgeführt.

    Die Arbeiten sind notwendig um an dem Gebäude die Turmspitze zu setzen.
    Parallel dazu wird am Markt der Weihnachtsmarkt aufgebaut.
    Für den genannten Zeitraum ist die Hauptstraße im Bereich der Kirche vollständig gesperrt.
    Die Vollsperrung betrifft Fahrzeug- und Radverkehr. Eine Umleitung ist entsprechend ausgeschildert. 

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