Autor: PMG

  • Nachfolge für Helmut Wallrafen geregelt

    Nachfolge für Helmut Wallrafen geregelt

    Bernhild Birkenbeil wird die Geschäftsführung der städtischen Sozial-Holding GmbH Anfang April 2026 übernehmen.

    Nach mehr als drei Jahrzehnten als Geschäftsführer der Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH wird Helmut Wallrafen Ende März 2026 die Leitung des Unternehmens an Bernhild Birkenbeil übergeben. Birkenbeil hatte sich im Auswahlverfahren unter 65 Bewerber:innen durchgesetzt. Seit der Gründung des Unternehmens 1996 war Birkenbeil in verschiedenen Positionen bei der Sozial-Holding tätig. Seit 2012 ist sie Prokuristin der Holding und ihrer Tochtergesellschaften.

    „Die Sozial-Holding mit ihren 900 Beschäftigten ist ein wichtiger Dienstleister für die Menschen in unserer Stadt und gilt zu Recht als eines der innovativsten Unternehmen im Gesundheitssektor. Die Stadt Mönchengladbach als Gesellschafter und der Aufsichtsrat der Sozial-Holding sind überzeugt, dass Bernhild Birkenbeil diesem hohen Anspruch und der besonderen sozialen Verantwortung, die damit verbunden ist, mehr als gerecht wird“, erklärt Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

    Ab April 2026 wird Bernhild Birkenbeil die alleinige Geschäftsführung von Helmut Wallrafen übernehmen. Wallrafen war fünf Jahre Leiter des Amtes für Altenhilfe, bevor er im Oktober 1995 zum Gründungsgeschäftsführer der Sozial-Holding bestellt wurde und das Unternehmen seit Beginn des operativen Geschäftes im Januar 1996 leitet.

    Vor dem Wechsel in der Geschäftsführung wird die Sozial-Holding im März 2026 das 30-jährige Bestehen feiern.

    13 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Rathaus-Neubau: Erste Vorbereitungen für Rückbau beginnen

    Rathaus-Neubau: Erste Vorbereitungen für Rückbau beginnen

    Ab Montag geht es an der Stresemannstraße los. Derweil beantwortet die Stadt auf der Website und über eine Baustellenkümmerin Fragen der Öffentlichkeit Die ersten vorbereitenden Arbeiten für den Rathaus-Neubau in Rheydt laufen an. In den Gebäudeteilen an der Stresemannstraße wird ab nächster Woche mit den Rückbauarbeiten begonnen und damit die Bauphase eingeleitet. Ab Montag, den 18. August, richtet die beauftragte Firma dafür die Baustelle ein. Dabei wird es in den nächsten Tagen und Wochen auch zu Verkehrsbeeinträchtigungen in der Stresemannstraße und in der Gasse Am Neumarkt kommen.

    In den kommenden beiden Monaten sieht der Bauzeitenplan zunächst einmal Rückbauarbeiten im Innern der Gebäude vor. Dabei werden alle Aus- und Einbauten im Gebäudeinnern demontiert und schadstoffhaltige Baumaterialien wie zum Beispiel die alte Gebäudedämmung unter entsprechenden Schutzvorkehrungen entfernt. Ab Oktober soll die betreffenden Gebäudeteile dann niedergelegt werden, sodass sich die Rückbauarbeiten in einem zweiten Schritt bis an die Marktseite des Karrees vorarbeiten können.

    Website und Baustellenkümmerin beantworten Fragen zur Baustelle Während die Bauphase Schritt für Schritt Fahrt aufnimmt, hat sich die Stadtverwaltung zur Öffentlichkeitsarbeit rund um die Baustelle aufgestellt. Einen Überblick über das Projekt und die bevorstehenden Bauarbeiten gab es bereits im Juni auf einer Informationsveranstaltung. Nun beantwortet die Stadt auch auf der Projektwebsite (https://stadt.mg/neues-rathaus) bereits erste Fragen rund um die künftige Baustelle. Auf Grundlage der Anfragen aus der Bürgerschaft, von Einzelhändlern, Anwohnenden oder Innenstadtbesuchern soll das FAQ in Zukunft schrittweise ausgebaut werden.

    Eine Ansprechpartnerin, die sich der Fragen die Menschen rund um das geplante Bauvorhaben annehmen wird, ist Janine Schürings. Sie ist Mitarbeiterin im Team für das „Neue Verwaltungsgebäude Rheydt“ und übernimmt die Funktion der Baustellenkümmerin. Dabei hat sie ein offenes Ohr für Fragen und Anliegen der Öffentlichkeit und platziert die Themen, die rund um das Neubauvorhaben aufkommen, bei den richtigen Ansprechpersonen. Die persönlichen Sprechzeiten der Baustellenkümmerin sind Dienstag bis Donnerstag von 9 bis 14 Uhr.
    Sie ist erreichbar unter der Rufnummer 02161/25-8030 sowie per Mail unter Neues_Rathaus@moenchengladbach.de.

    Über das Neue Verwaltungsgebäude Rheydt

    Die Bauarbeiten für Bauteil A des Neuen Verwaltungsgebäudes Rheydt umfassen das Karree zwischen Limitenstraße und der Gasse Am Neumarkt sowie zwischen Marktplatz und Stresemannstraße. Hier entsteht rund um die denkmalgeschützten Gebäude des historischen Rathauses und des ehemaligen königlich preußischen Bezirkskommandos ein moderner Verwaltungsstandort mitten im Herzen von Rheydt. Der Neubau wird nach den Maßstäben des gesunden und nachhaltigen Bauens errichtet und bietet mit ca. 600 Schreibtischen Platz für bis zu 850 Beschäftigte. Zentrales Element des Neubaus ist die zweistöckige Bürgerhalle, die das Gebäude zwischen den beiden Denkmälern zum Markt hin öffnet und den neuen gläsernen Haupteingang bildet. Für das Projekt sind rund 120 Millionen Euro inkl. Planungskosten veranschlagt.

    Die Bauarbeiten dauern mindestens bis 2029.

    10 2

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Gemeinsame Streife der Ordnungsämter von Mönchengladbach und Roermond

    Gemeinsame Streife der Ordnungsämter von Mönchengladbach und Roermond

    Zur engen Partnerschaft der Städte Roermond und Mönchengladbach gehört auch der regelmäßige Austausch zwischen unterschiedlichen deutschen und niederländischen Verwaltungsbereichen.

    Das reicht von Treffen der Verwaltungsvorstände bis zur Zusammenarbeit auf Abteilungsebene. So haben die Ordnungsämter beider Städte gemeinsame Streifengänge vereinbart.

    Nachdem Ende Mai der städtische KOS (Kommunale Ordnungs- und Servicedienst) mit Mitarbeitern der Abteilung Handhaving (niederländisch für „Durchsetzung“) in der Innenstadt von Roermond unterwegs war, gab es am Montag (11. August) eine internationale Streife in Mönchengladbach. Leonie Leuer und Jerome Appelt vom KOS waren gemeinsam mit Marcel Janssen und Wim Reinartz aus Roermond in der Mönchengladbacher City und im HockeyPark unterwegs. Vor Beginn der Schicht, die um Mitternacht endete, begrüßten Ordnungsdezernentin Silke Wehmhörner und OB Felix Heinrichs die Dienstkräfte am Rathaus Abtei.

    Im HockeyPark, wo gerade die EuroHockey Championships 2025 in die heiße Turnierphase kommen, konnten sich die Kollegen aus Roermond gleich wie zu Hause fühlen. Denn auf dem Platz stand das auch von zahlreichen niederländischen Fans begleitete Gruppenspiel der Danas gegen das Damenteam der Niederlande.

    6 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Gemeinsam statt einsam – Bezahlbarer Wohnraum in altersgemischten Wohnprojekten

    Gemeinsam statt einsam – Bezahlbarer Wohnraum in altersgemischten Wohnprojekten

    Die Wohnraumversorgung in Großstädten braucht auch für ältere Einwohnerinnen und Einwohner alternative Konzepte.

    Dafür setzt sich der Verein Alternsgerechtes Mönchengladbach e.V. gemeinsam mit dem Seniorenrat ein.

    Im letzten Jahr stieß die Veranstaltung „Selbstbestimmtes Wohnen im Alter“ mit dem Thema Pflegewohngemeinschaften auf das Interesse von mehr als 100 Seniorinnen und Senioren aus Mönchengladbach. Auf dieser Veranstaltung in der Zentralbibliothek wurde gewünscht, weitere alternative Wohnformen vorzustellen.

    „Gemeinsam Wohnen in altersgemischten Wohnprojekten“ – Der Verein Alternsgerechtes Mönchengladbach und der Seniorenrat der Stadt Mönchengladbach laden herzlich zur Veranstaltung ein.  Sie findet am 28.8.2025 um 17:00 in der Zentralbibliothek Carl Brandts Haus, Hilde-Sherman-Zander-Straße 6, 41061 Mönchengladbach, statt.

    In der Veranstaltung stellen sich zwei erfolgreiche altersgemischte gemeinschaftliche Wohnprojekte aus Aachen vor: Das „PatchWorkHaus“ und das Projekt „Miteinander im Wiesental“. Die Referentinnen und Referenten beantworten unter anderem die Fragen: 

    Wie sind die Projekte entstanden?

    Welche Vorteile haben sie für die Bewohner?

    Welche Hindernisse und Stolpersteine gab es?

    Welche Unterstützung ist hilfreich?

    Danach stellt sich die Beratungsstelle „GEMEINSAM WOHNEN“ in Mönchengladbach vor. Sie wurde am Fachbereich Stadtentwicklung und Planung neu eingerichtet.
    Das kann eine Chance sein, alternative Wohnprojekte in Mönchengladbach zu unterstützen. 

    9 1

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Vorbereitungen für Kommunalwahlen und Integrationsratswahl laufen auf Hochtouren

    Vorbereitungen für Kommunalwahlen und Integrationsratswahl laufen auf Hochtouren

    Versand der Wahlbenachrichtigungen startet am 8. August / Wahlscheinbüros öffnen am 11 Augst / Briefwahlanträge ab sofort möglich.

    Am 14. September 2025 sind Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehört die Wahl des Oberbürgermeisters, des Stadtrates und der Bezirksvertretungen. Außerdem wird auch der Integrationsrat neu gewählt.

    Die Wahlvorbereitungen für die Kommunalwahlen und die Wahl des Integrationsrates kommen in die heiße Phase. Hinter den Kulissen wird im Wahlamt bereits seit Monaten gearbeitet, damit der exakt getaktete Zeitplan bis zum Wahlsonntag eingehalten wird.

    So wurde am vorgesehenen Stichtag (Sonntag, 3. August) das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen erstellt. Danach sind in Mönchengladbach 204.422 Personen wahlberechtigt. Für die Wahl des Integrationsrates sind 76.398 Personen wahlberechtigt.

    Wer ist für die Kommunalwahlen wahlberechtigt?

    Wahlberechtigt ist, wer Deutsche*r oder Unionsbürger*in ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Mönchengladbach seinen Hauptwohnsitz hat oder hier seinen / ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Wahlberechtigte, die weder in Mönchengladbach noch außerhalb des Wahlgebiets für eine Wohnung gemeldet sind, sich aber am 3. August 2025 gewöhnlich in Mönchengladbach aufhalten bzw. aufgehalten haben, können sich in der Zeit vom 4. bis zum 24. August 2025 auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

    Wer ist für die Integrationsratswahl wahlberechtigt?

    Bei der Integrationsratswahl wahlberechtigt sind alle Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher, die am Wahltag nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der aktuell geltenden Fassung erworben haben.

    Darüber hinaus müssen sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem 29. August 2025 in Mönchengladbach ihre Hauptwohnung haben.

    Nicht wahlberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer auf die das Aufenthaltsgesetz in der aktuell geltenden Fassung keine Anwendung findet oder die Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber sind. Auch geduldete Ausländerinnen und Ausländer, die keinen Aufenthaltstitel besitzen, sind nicht wahlberechtigt.

    Wo wähle ich, wenn ich umgezogen bin?

    Wahlberechtigte, die aus einer anderen Stadt nach Mönchengladbach ziehen und sich zwischen dem 4. und 29. August anmelden, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Personen, die nach dem 29. August nach Mönchengladbach ziehen, sind hier nicht wahlberechtigt.

    Wahlberechtigte, die innerhalb der Stadt umziehen und sich vom 4. bis 29. August ummelden, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des für die neue Wohnung maßgeblichen Stimmbezirks eingetragen. Personen, die sich nach dem 29. August ummelden, bleiben im Wählerverzeichnis für die bisherige Wohnung eingetragen.

    Wahlberechtigte, die nach dem 3. August aus Mönchengladbach fortziehen, werden aus dem Mönchengladbacher Wählerverzeichnis gestrichen. Bereits ausgestellte Wahlscheine und abgegebene Briefwahlstimmen werden für ungültig erklärt.

    Wo und wann kann ich das Wählerverzeichnis einsehen?

    Vom 25. August bis zum 29. August 2025 kann das Wählerverzeichnis im Fachbereich Bürgerservice, Goebenstraße 4-8, 41061 Mönchengladbach, eingesehen werden. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch einlegen.

    Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

    Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 8. August bis spätestens 24. August versendet. Wer bis zum 24. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend per Mail an die Wahlbehörde unter wahlen@moenchengladbach.de wenden.

    Wie und ab wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

    Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen möchte oder kann, hat wieder die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Das ist ab sofort bis zum 12. September, 15 Uhr möglich.

    Die Briefwahl kann formlos per Mail an briefwahl@moenchengladbach.de, als formloses Schreiben an die Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Bürgerservice, Goebenstraße 4-8, 41061 Mönchengladbach, beantragt werden.

    Ab dem 05.08.2025 (15 Uhr) bis zum 10.09.2025 kann der Wahlschein für die Briefwahl auch mit einem Online-Formular unter https://www.itk-rheinland.de/briefwahlantrag/moenchengladbach beantragt werden.

    Die Unterlagen für die Briefwahl können außerdem per QR-Code angefordert werden, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist.

    Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist eine Beantragung auch noch am Wahltag im Wahlscheinbüro, Vitus-Center, Goebenstraße 4-8, 41061 Mönchengladbach, bis 15 Uhr möglich.

    Wann sind die Wahlscheinbüros geöffnet?

    Die Wahlscheinbüros Vitus-Center und Rathaus Rheydt öffnen ab dem 11. August 2025 zu den nachstehenden Öffnungszeiten:

    Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 15.30 Uhr Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr Freitag, den 12. September, von 8.00 bis 15.00 Uhr

    In den Wahlscheinbüros kann gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung und dem Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass auch direkt vor Ort gewählt werden.

    Wann müssen die Briefwahlunterlagen in die Post?

    Wer Briefwahl beantragt hat, muss den Wahlbrief so rechtzeitig in die Post geben, dass er spätestens am Wahltag um 16:00 Uhr bei der Wahlbehörde der Stadt Mönchengladbach eingeht. Der Versand über die Deutsche Post AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. Detaillierte Informationen über Einwurfmöglichkeiten in städtischen Verwaltungsgebäuden folgen in Kürze.

    Wann öffnen die Wahllokale am 14. September?

    Am Wahltag sind die 179 Wahllokale in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Urnenwahl ist mit der Wahlbenachrichtigung oder mit Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass möglich. In welchem Wahllokal man wählen kann, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Die jeweiligen Wahlräume sind Online auf der städtischen Homepage abrufbar. Der Wahllokalfinder wird in Kürze veröffentlicht.

    Wie viele Wahlhelfende sind am 14. September im Einsatz? Bei der Stimmauszählung in den 179 Wahllokalen und im Briefwahlzentrum sind am 14. September rund 2.500 Wahlhelfende im Einsatz. Für eine mögliche Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters am 28. September werden rund 2.000 Wahlhelfende eingesetzt.

    4 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Biberrevier am Bungtbach: Wasserstand wird abgesenkt

    Biberrevier am Bungtbach: Wasserstand wird abgesenkt

    Durch einen gezielten Eingriff im Bereich des Biberreviers am Bungtbach sollen der Waldbestand geschützt und Hochwasserschutz gewährleistet werden.

    Dazu plant die Untere Naturschutzbehörde der Stadt in Abstimmung mit mags, in den nächsten Wochen einen Teil des Biberdammes im Naturschutzgebiet Volksgarten-Bungtwald-Elschenbruch behutsam zu entnehmen und so den Biberteich abzusenken. Hintergrund ist, dass der hohe Wasserstand zu einer dauerhaften Schädigung des angrenzenden Waldbestandes führt. Darüber hinaus beeinträchtigt das aktuell aufgestaute Wasser gleichzeitig die technischen Einrichtungen der NEW, die für die Klärung des Wassers im Bungtbach notwendig sind und derzeit nicht ordnungsgemäß arbeiten können.

    Aufgrund des strengen Artenschutzstatus des Bibers und der Aufzucht der Jungen wird die Maßnahme bewusst im August durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Jungtiere in der Regel weitgehend selbstständig, sodass der Eingriff möglichst schonend für die Biberfamilie erfolgen kann. Gefährdet wird der Lebensraum durch die Maßnahme nicht. Rund 80 Zentimeter Wasserhöhe brauchen die Tiere, um sich wohlzufühlen. Mit ihren Dammbauten erschließen sie sich Nahrungsquellen und stauen das Wasser bis auf das benötigte Maß an – und häufig, wie am Bungtbach, auch darüber hinaus.

    Lange Zeit an Rhein und Ruhr ausgestorben, kehrt der Biber Stück für Stück zurück. Insgesamt 12 Biberreviere gibt es aktuell in Mönchengladbach. Die Ausbreitung der Tiere begleitet die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Mönchengladbach im Rahmen ihres Bibermanagements. Dabei ist es ihre Aufgabe, Belange des Artenschutzes sicherzustellen und diese in Einklang mit anderen Anforderungen wie dem Gewässermanagement oder der Verkehrssicherheit in Naherholungsgebieten zu bringen.

    13 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Standesamt Mönchengladbach zieht um

    Standesamt Mönchengladbach zieht um

    Das Standesamt Mönchengladbach hat ab Donnerstag, 14. August, einen neuen Standort am Berliner Platz 12 (Menge-Haus) im 3. Obergeschoss.
    Der Zugang erfolgt über Eingang A.
    Die Räume sind barrierefrei über Aufzüge erreichbar.

    Parkmöglichkeiten stehen direkt am Gebäude (mit Parkschein) zur Verfügung. Das Parkdeck des Hauses ist über die Lüpertzenderstraße erreichbar. Auch mit dem ÖPNV ist der neue Standort gut angebunden. Die Haltestellen Fliethstraße, Friedrichstraße und Bismarckplatz liegen in der Nähe.

    Wegen des Umzugs bleibt das Standesamt von Montag, 11. August, bis Mittwoch, 13. August, geschlossen. Termine können in dieser Zeit nicht stattfinden. Auch die regulären Sprechzeiten am 11. und 12. August entfallen. In dringenden Fällen wird um eine Kontaktaufnahme per E-Mail an standesamt@moenchengladbach.de gebeten.

    Neue und erweiterte Öffnungszeiten ab 14. August 2025
    Eheanmeldung (nur deutsche Beteiligung) und Geburtenbeurkundungen:

    Montag:             08:00 Uhr – 12:30 Uhr              freie Sprechzeiten

    Dienstag:           08:00 Uhr – 12:30 Uhr              Online-Termine

                             14:00 Uhr – 16:30 Uhr               freie Sprechzeiten

    Donnerstag:       08:00 Uhr – 12:30 Uhr              freie Sprechzeiten

                              14:00 Uhr – 16:30 Uhr              Online-Termine

    Anmeldung Ehe mit ausländischer Beteiligung Montag             8:00 Uhr – 12:30 Uhr              
    freie Sprechzeiten Dienstag           14:00 Uhr – 16:30 Uhr               
    freie Sprechzeiten Donnerstag       08:00 Uhr – 12:30 Uhr               freie Sprechzeiten

    Hinweis: Für die Eheanmeldung mit ausländischer Beteiligung ist eine persönliche Beratung erforderlich! (nur in den freien Sprechzeiten, keine Online-Terminvergabe)

    Urkundenstelle (z. B. Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden):

    Montag – Freitag:  08:00 Uhr – 12:30 Uhr freie Sprechzeiten
    Dienstag zusätzlich:  14:00 Uhr – 16:30 Uhr freie Sprechzeiten

    Hinweis: Für die Urkundenstelle sind keine Online-Termine möglich. Urkunden können jedoch bequem online über das Service-Portal der Stadt beantragt werden  – ganz ohne persönlichen Besuch.

    1 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Grenzenlos lesen, lernen, austauschen – und gestalten!

    Grenzenlos lesen, lernen, austauschen – und gestalten!

    Bibliotheken aus Mönchengladbach und Roermond starten kreative Partnerschaft.

    Die Stadtbibliothek Mönchengladbach zu Gast in Roermond – und mittendrin: eine inspirierende Zukunft für europäische Bibliotheksarbeit. Beim Besuch in der Partnerstadt standen Austausch, neue Ideen und ein transnationaler Blick auf Bildung im Mittelpunkt.

    In der niederländischen „Bibliotheek Bibliorura“ öffnete das Leitungsteam rund um Jeanine Deckers seine Türen für Gäste aus Deutschland. Yilmaz Holtz-Ersahin, Leitung der Stadtbibliothek Mönchengladbach, und Paul Palmer, der bis Ende Juli als Harvard-Student in der Bibliothek Mönchengladbach hospitiert, erhielten Einblick in die Konzepte und Projekte der Roermonder Kolleg*innen – von digitalen Services bis hin zu Community-Arbeit.

    Aus dem lebendigen Austausch erwuchs mehr als ein Blick über die Grenze: Der Grundstein für eine dauerhafte Ideenwerkstatt zwischen beiden Bibliotheken ist gelegt. Ob in Form gegenseitiger Hospitanzen oder gemeinsamer Workshops – die Vision eines kreativen und praktischen Wissenstransfers wurde in Roermond geboren und soll fortgesetzt werden.

    Einen besonderen Impuls gab Paul Palmer dem Team der Roermonder Bibliothek: die Vorstellung der Workshop-Reihe „Pre-Texts“, die in diesem Sommer erstmals in der Stadtbibliothek Mönchengladbach erprobt wurde, mit großzügiger Unterstützung durch die Elfriede-Kürble-Stiftung. Gemeinsam mit der Künstlerin Daniela Flörsheim und dem Künstler Roland Wolf kamen dabei Kinder, Familien und Schulklassen spielerisch und gestalterisch mit Literatur in Berührung – ein Zugang zu komplexen Texten, der Lernen als kreativen Akt versteht.

    „Pre-Texts“, von der UNESCO als friedensfördernde Lernmethode anerkannt, ist weit mehr als ein Leseprojekt – es ist ein Ansatz, der Kunst, Literatur und gesellschaftliches Lernen verbindet.

    Für 2026 ist der Ausbau der Pre-Texts-Workshops im medienpädagogischen Umfeld Mönchengladbachs geplant – und der weitere Ausbau der Kooperation mit Roermond bereits im Gespräch. Das Projekt „Grenzenloser Bibliotheksaustausch“ wird durch das Interreg-Programm Deutschland-Nederland sowie seinen Programmpartnern ermöglicht und von der Europäischen Union (EU) kofinanziert.

    11 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Sondereinsatz gegen Autoposer und -raser – wenig Verstöße, ein getuntes Auto sichergestellt

    Sondereinsatz gegen Autoposer und -raser – wenig Verstöße, ein getuntes Auto sichergestellt

    Aufgrund vermehrter Bürgerbeschwerden über Autoposer und -raser hat am Freitagabend, 25. Juli, ein gemeinsamer Einsatz der Polizei Mönchengladbach mit dem Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes (KOS) der Stadt stattgefunden.

    Bei diesem Einsatz kontrollierten die Polizeibeamten und KOS-Mitarbeiter 82 Fahrzeuge sowie 27 Personen.

    Die Einsatzkräfte suchten gezielt Orte auf, an denen es in der Vergangenheit insbesondere bei schönem Wetter immer wieder Beschwerden über Ruhestörung durch laute Musik, aufheulen-de Motorengeräusche oder Fahrmanöver wie durchdrehende Reifen gegeben hatte. Dazu zählte unter anderem ein Parkplatz an der Carl-Diem-Straße. Trotz angenehmer Temperaturen hielten sich dort am Freitagabend nur wenige Autofahrer auf.

    Als weitere Treffpunkte für (junge) Erwachsene mit ihren Autos sind der Parkplatz P1 am Nordpark sowie der Parkplatz eines Schnellrestaurants an der Straße Am Rahracker bekannt. Auch dort traf die Polizei lediglich Kleingruppen von Autofahrern an, die sich an ihren Autos unterhielten.

    Bei den insgesamt 82 Fahrzeug- und 27 Personenkontrollen trafen die Beamten und KOS-Mitarbeiter folgende Maßnahmen: Die Polizei brachte 15 Ordnungwidrigkeiten zur Anzeige, sie erhob zehn Verwarngelder und händigte vier Kontrollberichte wegen Mängeln an den Fahr-zeugen aus.

    Außerdem stellte die Polizei ein Auto sicher. Dies fiel den eingesetzten Beamten auf der Bahnstraße auf. Der Halter hatte an dem Wagen einige technische Umbauten vorgenommen. So hatte er beispielsweise die Abgasanlage, die Fahrwerkseinstellungen sowie die Lichttechnik verändert. Die Beamten stuften das Fahrzeug nicht mehr als verkehrssicher ein.

    Die Polizei war mit Einsatzkräften der Direktion Verkehr, der beiden Wachen, der Leitstelle sowie des Bezirksdienstes beteiligt – sowohl mit Einsatzfahrzeugen mit uniformierten Beamten, als auch mit zivilen Kräften und Fahrzeugen. Auch die Mitarbeiter des KOS verwarnten 13 Fahrzeugführer gebührenpflichtig. Am Skatepark an der Carl-Diem-Straße verhinderten die Mitarbeiter eine körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Männern.

    Polizei und KOS werden solche Sondereinsätze insbesondere im Sommer immer wieder durchführen.

    16 1

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Nachtfahrverbot für Mähroboter tritt in Kraft

    Nachtfahrverbot für Mähroboter tritt in Kraft

    In Mönchengladbach gilt ab dem 1. August ein Nachtfahrverbot für Mähroboter.

    Eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang müssen Mähroboter künftig ihre Arbeit einstellen und dürfen sie erst eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des nächsten Tages wieder aufnehmen. Mit der Maßnahme sollen kleine Wirbeltiere, allen voran Igel, geschützt werden, die als nachtaktive Tiere bei Zusammenstößen mit Mährobotern verletzt oder getötet werden können.
    Mit ihrer Allgemeinverfügung zum Nachtfahrverbot setzt die Verwaltung einen Beschluss des Stadtrates vom Dezember 2024 um.

    In Deutschland sind die Igelbestände stark rückläufig. Die kleinen Säuger stehen deshalb auf der Roten Liste der bedrohten Tiere, genauer gesagt auf der Vorwarnliste.
    Die Ursachen für den Bestandsrückgang sind vielfältig. Einer der gravierendsten Gründe sind fehlende Insekten, die die Hauptnahrungsgrundlage des Igels darstellen.
    Ebenfalls entscheidend ist der Rückgang geeigneter Lebensräume in der freien Landschaft. Igel finden deshalb in urbanen Grün- und Parkanlagen sowie Friedhöfen geeignete Ersatzlebensräume, so dass die Bestände in den städtischen Bereichen zum Teil die in der freien Landschaft übertreffen.
    Insbesondere naturnahe Gärten bieten hier viel Potential. Städte stellen somit ein wichtiges Refugium für diese Art dar und tragen eine besondere Verantwortung für ihren Schutz.

    24 2

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Wahl des Seniorenrates 2025 – Stadt Mönchengladbach ruft zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf

    Wahl des Seniorenrates 2025 – Stadt Mönchengladbach ruft zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf

    Die Stadt Mönchengladbach lädt Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren dazu ein, sich für die Wahl des Seniorenrates aufstellen zu lassen.

    Die Wahl findet am 29. November 2025 statt.

    Gesucht werden engagierte Einzelpersonen, die sich für die Interessen älterer Menschen in der Stadt einsetzen möchten. Bei der Seniorenratswahl, die als reine Briefwahl durchgeführt wird, werden neun stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter gewählt.

    Wer kann kandidieren?

     Kandidieren darf, wer am Wahltag, also am 29. November, mindestens 60 Jahre alt ist und in Mönchengladbach seinen Hauptwohnsitz hat. Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen sowie stimmberechtigte Mitglieder eines Ausschusses der Stadt Mönchengladbach können nicht für den Seniorenrat kandidieren. Das gilt auch für Personen, die hauptberuflich einem Entscheidungsorgan der im Stadtgebiet wirkenden Vereine, Organisationen oder Vereinigungen angehören, die sich für Belange älterer Menschen einsetzen. Außerdem dürfen keine rechtlichen Ausschlüsse vorliegen.

    Wie funktioniert die Bewerbung?

     Der Wahlvorschlag muss persönlich eingereicht werden und folgende Angaben enthalten: Familienname, Vornamen, Beruf, Geburtsdatum, Anschrift (Hauptwohnung) sowie E-Mail und Telefonnummer. Zusätzlich sind eine Wählbarkeitsbescheinigung und eine schriftliche Zustimmung zur Kandidatur erforderlich.

    Wie viele Unterstützer braucht ein Wahlvorschlag?

    Der Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Wahlberechtigten schriftlich unterstützt werden. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Man darf nicht den eigenen Wahlvorschlag unterstützen.

    Was brauchen die Unterstützer?

     Sie müssen Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (Hauptwohnung), E-Mail und Telefonnummer (wenn vorhanden) angeben. Die Unterschrift muss persönlich und handschriftlich gemacht werden.

    Wo gibt es die Formulare?

     Die nötigen Formulare gibt es beim Fachbereich Bürgerservice im Vitus-Center (Zimmer 509, Goebenstraße 4–8, 41061 Mönchengladbach). Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Dazu können sich Interessentinnen und Interessenten an die E-Mail-Adresse: wahlen@moenchengladbach.de wenden Frist beachten!

     Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Sonntag, 21. September 2025, 18:00 Uhr, eingereicht werden.

    Wenn mehr als 50 gültige Wahlvorschläge eingehen, entscheidet ein öffentliches Losverfahren über die Zulassung.

    Für Rückfragen steht der Fachbereich Bürgerservice der Stadt Mönchengladbach zur Verfügung.

    9 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Zentren von Gladbach und Rheydt werden städtebauliche Sanierungsgebiete

    Zentren von Gladbach und Rheydt werden städtebauliche Sanierungsgebiete

    Mehr städtische Handlungsmöglichkeiten und mehr (private) Investitionen – so sollen in den nächsten 15 Jahren städtebauliche Missstände bekämpft werden

    Die Zentren von Gladbach und Rheydt sollen zu städtebaulichen Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches werden.

    Am 9. Juli hat der Rat der Stadt Mönchengladbach für festgelegte Bereiche in beiden Innenstädten die entsprechende „Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes“ beschlossen.
    Die Sanierungszeiträume wurden jeweils auf 15 Jahre festgelegt.
    Im Gegensatz zu anderen Maßnahmen, bei denen die Stadt selbst als Bauherr und Stadtgestalter auftritt, geht es bei den sogenannten Sanierungsgebieten vor allem darum, private Entwicklungen anzustoßen und so das Zentrum als Einkaufs-, Arbeits- und Wohnort zu stärken.
    „Im Rahmen des Programms ‚Soziale Stadt‘ hat die öffentliche Hand mit großem Einsatz und dreistelligen Millionenbeträgen massiv in die Innenstädte von Gladbach und Rheydt investiert. Was wir jetzt noch gezielter fokussieren, sind ergänzende Investitionen privater Gebäudeeigentümer. Mit den städtebaulichen Sanierungsgebieten erweitern wir unsere kommunalen Handlungsmöglichkeiten und schaffen die Grundlage für Win-Win-Situationen zwischen Eigentümern und Allgemeinheit“, erklärt Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

    Sanierungsgebiete erweitern den Werkzeugkasten der Stadt.
    In den Sanierungsgebieten erhält die Kommune ein zeitlich und räumlich begrenztes Sonderrecht, um im Sinne des Allgemeinwohls ihre Sanierungsziele zu erreichen – etwa eine Stärkung des Wohnens, die bauliche Ertüchtigung der Gebäude oder die Anpassung an den Klimawandel. Zum „Werkzeugkasten“ im Sanierungsverfahren zählt das Vorkaufsrecht oder die Möglichkeit, Baugesuche zurückstellen, um städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Die Untersuchungsgebiete befinden sich im Gladbacher Zentrum rund um die Obere Hindenburgstraße / Alter Markt / Waldhausener Straße sowie im Zentrum Rheydt im Bereich zwischen Hauptbahnhof / Limitenstraße/ Lankes-Gelände.

    Im Bereich der oberen Hindenburgstraße kann die Stadt zusätzlich Gebäude zum Verkehrswert an- und verkaufen und Ausgleichsbeträge für Wertsteigerungen erheben, die sich aus der Stadtsanierung ergeben. So wird Immobilienspekulationen vorgebeugt, die an dieser Stelle sonst zu erwarten wären. Überall in den Sanierungsgebieten erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer besondere steuerliche Vergünstigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ihren Gebäuden und können durch das Verfahren sicher sein, dass die eigenen Immobilien nicht durch nachbarliche „Fehlentwicklungen“ an Wert verlieren. Auch durch dieses Zusammenspiel aus Rechten, Pflichten und Sicherheiten kann das städtebauliche Sanierungsverfahren zu einer echten Win-Win-Situation für private Eigentümer und der Allgemeinheit werden.

    Mit konkreten Maßnahmen und neuen Investitionen zur Zielerreichung Grundlage für den Ratsbeschluss bilden die Vorbereitenden Untersuchungen, die die Stadt Mönchengladbach in den vergangenen anderthalb Jahren gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt hatte. Dabei wurden städtebauliche Missstände herausgearbeitet, Eigentümer und Mieter beteiligt, Handlungsfelder identifiziert, bis zu 40 Sanierungsziele pro Gebiet festgelegt und konkrete Maßnahmen entwickelt. So steht in beiden Gebieten etwa eine Sanierungs- und Modernisierungsberatung für Eigentümer durch eine/n Quartiersarchitekten/-in auf der Agenda, ebenso wie Schritte, um leerstehende Einzelhandelsflächen umzuwandeln.

    In Rheydt sind darüber hinaus beispielsweise eine Imagekampagne für das Zentrum, die Aufwertung der Hauptstraße und die Umgestaltung der Mühlenstraße als städtisch veranlasste Maßnahmen angedacht. In Gladbach spielt etwa die Aufwertung von Wohnstraßen oder die Aktivierung von Baulücken eine wichtige Rolle. Nicht zuletzt bilden die Sanierungsgebiete eine Möglichkeit, neue Förderzugänge zu erschließen – in Gladbach ergänzend zur laufenden Städtebauförderung der Sozialen Stadt, in Rheydt – wo das Programm bereits geendet ist – daran anschließend.

    Der Grundidee der Sanierungsgebiete folgend soll der größte Anteil der Investitionen aber nicht durch die öffentliche Hand, sondern durch private Investoren erfolgen – in Innenstadtlagen sind das oftmals große Immobilienkonzerne. Für Gladbach hält die Verwaltung in den nächsten 10 Jahren im Rahmen des Sanierungsverfahren Investitionen von knapp 160 Millionen Euro für möglich, die zu mehr als 70 Prozent durch Dritte erfolgen sollen. In Rheydt sind es gut 185 Millionen Euro, die zu knapp 90 Prozent privat finanziert werden. Noch nicht eingerechnet ist hierbei der Rathaus-Neubau in Rheydt, mit dem die Verwaltung in den nächsten Jahren für 120 Millionen Euro einen wichtigen Impuls im Herzen Rheydts setzt.

    Wie geht es weiter?

    Formal wirksam werden die nun vom Rat beschlossenen Satzungen über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt. Parallel bereitet die Verwaltung schriftliche Informationen für Immobilieneigentümer vor und lässt Sanierungsvermerke in die Grundbücher eintragen. Im Bereich der Hindenburgstraße muss zudem der Gutachterausschuss den Anfangswert der Immobilien im Sanierungsgebiet ermitteln, während für Rheydt geprüft wird, ob auf Grundlage des Sanierungsgebietes Städtebaufördermittel beantragt werden können.
    Für die weitere Ausarbeitung der Maßnahmen und die Koordinierung schließen sich alle relevanten Fachbereiche mit der Polizei und verwaltungsnahen Einrichtungen zu einer „AG Sanierung“ zusammen.

    5 17

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Mönchengladbach macht´s vor: So gelingt Personalgewinnung für Kitas

    Mönchengladbach macht´s vor: So gelingt Personalgewinnung für Kitas

    Mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen hat die Stadt Mönchengladbach erfolgreich den Personalmangel in den Kitas bekämpft.

    Eine große Lücke klaffte 2019 in Mönchengladbach zwischen dem ermittelten Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern und dem tatsächlich in den kommenden Jahren vorhandenen Fachpersonal. Um genau zu sein: 723 Fachkräfte fehlten über fünf Jahre gerechnet in den Gladbacher Kitas.
    Doch das Unwahrscheinliche gelang. Ende 2024 waren mehr als 700 elementarpädagogische Fachkräfte eingestellt worden. Ein Erfolg, der auf ein ganzes Bündel von Maßnahmen zurückzuführen ist.
    Klaus Röttgen, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Mönchengladbach, erklärt: „Es ist gelungen, viele Bausteine zusammenzufügen, die die Grundlage für die erfolgreiche Fachkräftegewinnung legen. Ein entscheidender Punkt, sozusagen der Mörtel, der alles zusammenhält, ist aber die positive Atmosphäre. Wir beklagen keinen Mangel, sondern wir suchen Mitarbeitende für einen wichtigen Bereich, in dem es Spaß macht zu arbeiten.“

    Die vermutlich aufmerksamkeitsstärkste Maßnahme war die Anwerbung von Erzieherinnen aus Spanien. 32 Erzieherinnen kamen 2020 von der iberischen Halbinsel nach Mönchengladbach. „Es sind sehr gut ausgebildete Kräfte, die in Spanien aber kaum Chancen auf eine Anstellung hatten“, erklärt Röttgen. In Mönchengladbach wurden die Erzieherinnen in den Kitas dreier Träger eingestellt, darüber hinaus wurde ihnen in den ersten sechs Monaten eine Wohnung zur Verfügung gestellt, so dass sie in Ruhe ankommen konnten. Das hat Wirkung gezeigt: 18 der 32 Erzieherinnen arbeiten fünf Jahre später immer noch in der Stadt.

    Eine weitere Maßnahme ab 2024 war und ist die Beteiligung am Landesprojekt QiK (Quereinstieg in die Kinderbetreuung). Die Teilnehmenden an QiK können in einer zweijährigen fachpraktischen Ausbildung in einer Kita plus theoretischem Unterricht ein Zertifikat erwerben. Anschließend können sie in das zweite Ausbildungsjahr Kinderpflege einsteigen und sind nach erfolgreicher Abschlussprüfung stattliche geprüfte Kinderpfleger. „Wir sind die einzige Kommune, die an diesem Projekt teilnimmt, weil es eine gute Kooperation zwischen Trägern und Arbeitsagentur voraussetzt. Wir verfügen glücklicherweise über ein hervorragendes Netzwerk aus Trägern, Jobcenter, Arbeitsagentur und Bildungseinrichtungen, so dass es sehr reibungslos läuft und alle gute Erfahrungen machen“, sagt Klaus Röttgen. Das Projekt spricht Menschen an, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Viele der Teilnehmenden haben sich zu Hause um ihre Kinder gekümmert und können jetzt in den Beruf einsteigen. Das Projekt führt zu großer Zufriedenheit bei Trägern und Teilnehmenden und wird weitergeführt.

    Die zahlenmäßig erfolgreichste Maßnahme zur Fachkräftegewinnung ist die Weiterqualifizierung von bereits langjährig in Kitas Mitarbeitenden. Dabei erhalten sogenannte Ergänzungskräfte die Möglichkeit, sich in einem 160 Stunden umfassenden Intensivkurs zur Fachkraft zu qualifizieren. In den vergangenen vier Jahren haben trägerübergreifend 85 langjährige Ergänzungskräfte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

    Doch bei der Suche nach Fachkräften wird auch über die Branche hinausgeblickt: Berufsfremde wie Beschäftigte im Verkauf oder in der Gastronomie werden im Rahmen der vergüteten praxisintegrierten Ausbildung (PIA) in drei Jahren zu Erzieherinnen und Erziehern ausgebildet. Das PIA-Konzept erinnert an die duale Ausbildung: die Teilnehmenden arbeiten 20 Stunden pro Woche in einer Einrichtung und besuchen zusätzlich ein Berufskolleg. Bei diesem Projekt hat die Stadt Mönchengladbach die Information und Koordination übernommen. „Wir bieten Infoveranstaltungen in allen Bezirken an, betreiben eine Hotline und vermitteln Praktikumsplätze“, beschreibt Christoph Cleophas, Teamleiter Personalgewinnung, den ungewöhnlich serviceorientierten und zeitintensiven Ansatz der Stadt. Doch die Mühe lohnt sich: 65 Personen haben sich seit 2021 zu Erzieherinnen und Erziehern umschulen lassen.

    All diese Maßnahmen führten dazu, dass die 2019 prognostizierte Zahl an Fachkräften tatsächlich gewonnen werden konnte. Auch, weil die Maßnahmen flankiert wurden von einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit mit YouTube-Video und Kurzfilm, Plakataktion und Webseite, Info-Hotline und Präsenz auf Berufsmessen und Businesstagen, so dass der Arbeitsbereich Kita stets positiv im Blick bleibt. Klar ist auch, dass die Aufgabe der Personalgewinnung für den Kita-Bereich nicht abgeschlossen ist. „Wir müssen dranbleiben“, sagt Röttgen. „Wir brauchen auch weiterhin neue und motivierte Erzieherinnen und Erzieher.“

    Zahlen, Daten, Fakten:
    170 Kitas in Mönchengladbach
    59 neue Kitas in Bau und Planung

    Projekte zur Personalgewinnung:
    QiK – Quereinsteig in die Kinderbetreuung Weiterqualifizierung langjährig beschäftigter Ergänzungskräfte PIA (praxisintegrierte Ausbildung)

    Hotline für Menschen, die sich für Kita-Berufe interessieren: (02161) 25 3484
    Weitere Infos: Kita – Läuft bei uns! – Moenchengladbach

    25 1

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Hockey trifft Tanz: 200 Tänzer*innen proben auf dem Spielfeld

    Hockey trifft Tanz: 200 Tänzer*innen proben auf dem Spielfeld

    Am 27. Juli um 16 Uhr vor Ort am Spielplatz.

    Ein weicher Kunstrasenplatz, Spielfeldlinien unter Flutlicht und 200 tanzende Menschen aus zwei Ländern: Die EM-Eröffnungsfeier im August wirft ihre Schatten voraus – und sie tun dies mit Rhythmus, Kreativität und Teamgeist. Was für Hockeyspieler*innen Alltag ist, wird für Tänzerinnen und Tänzer zur ungewohnten Bühne. Genau das macht den Reiz des Projekts aus, das derzeit in Mönchengladbach Form annimmt.

    Mitten auf dem Spielfeld im SparkassenPark wurde Anfang Juli geprobt. 200 Mitwirkende folgten der Choreographie von Eva Berten, die gemeinsam mit ihrem Team das künstlerische Zentrum der sportlich-kulturellen Darbietung für die EM-Eröffnung bildet. Immer wieder wird die Probe unterbrochen, Positionen korrigiert, Bewegungsfolgen abgestimmt.

    „Eine besondere und neue Herausforderung ist, dass wir in vier Richtungen tanzen“, erklärt Eva Berten. „Hinzu kommt die Größenordnung von 200 Personen.“

    Die Mitwirkenden nehmen es gelassen: geduldig, engagiert und mit sichtbarer Freude. Viele der Teilnehmenden begegnen sich dabei zum ersten Mal – sie kommen aus dem deutsch-niederländischen Grenzgebiet, etwa aus Roermond, Venlo oder Krefeld, und nehmen teils weite Wege in Kauf, um Teil des Projekts zu sein.

    „Einige Tänzer stammen aus Gruppen, die sonst bei Meisterschaften in Konkurrenz stehen. Es ist schön, auch einmal gemeinsam zu gestalten“, so Berten. Sie zeigt sich beeindruckt von der großen Beteiligung und dem Zusammenhalt der Gruppe.

    Auch Soraya Groznik aus Roermond teilt diese Einschätzung:

    „Wir haben schon ein paar Mal an deutsch-niederländischen Kooperationen teilgenommen. Das hat uns neugierig gemacht, diese Erfahrungen nun im Zusammenhang mit der Hockey-Europameisterschaft 2025 ausbauen zu dürfen.“

    Die Tanzperformance ist Teil des grenzüberschreitenden Projekts „Hockey4All“, das von der Stadt Mönchengladbach entwickelt wurde. Roermond, Venlo und Krefeld sind dabei Partnerstädte des Projekts. Neben einem grenzüberschreitenden Schulhockeyturnier und dem Austausch der Sportverwaltungen ist die Eröffnungsfeier der EuroHockey Championships ein zentraler Baustein. Hier treten Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam auf – vor internationalem Publikum. Ein paar Proben werden noch folgen. Am 8. August ist es dann soweit: Die EuroHockey Championships 2025 werden von dieser tollen Verbindung aus Sport und Kultur eröffnet. Das Projekt Hockey4All (EuroHockey 2025) wird durch das Interreg-Programm Deutschland-Nederland ermöglicht und von der Europäischen Union (EU) sowie den Programmpartnern kofinanziert.

    14 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Im November können alle Einwohner*innen ab 60 Jahren per Briefwahl den Seniorenrat wählen

    Im November können alle Einwohner*innen ab 60 Jahren per Briefwahl den Seniorenrat wählen

    Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung vom 9. Juli beschlossen, Satzung und Wahlordnung des Seniorenrates zu ändern und damit den Weg für eine Briefwahl endgültig freizumachen.

    Der erste Seniorenrat war noch durch eine Delegiertenversammlung gewählt worden. Das ändert sich jetzt: Der nächste Seniorenrat kann im November 2025 von allen Einwohner:innen der Stadt ab 60 Jahren gewählt werden. Das sind rund 82.000 Wahlberechtigte.

    Die Satzung und Wahlordnung des Seniorenrates wurden entsprechend angepasst. Die wichtigsten darin formulierten Eckpunkte sind:

    Gewählt wird ausschließlich per Briefwahl.

    Wahlberechtigt sind alle Menschen, die am Wahltag 60 Jahre oder älter sind und ihren Hauptwohnsitz in Mönchengladbach haben.

    Jede:r Wahlberechtigte hat eine Stimme.

    Für den Seniorenrat kandidieren können nur Einzelpersonen. Sie benötigen mindestens 15 Unterstützungsunterschriften von Personen, die wahlberechtigt sind.

    Wählbar ist jede Person, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat und in Mönchengladbach ihren Hauptwohnsitz hat. Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen sowie stimmberechtigte Mitglieder eines Ausschusses der Stadt Mönchengladbach können nicht für den Seniorenrat kandidieren. Das gilt auch für Personen, die hauptberuflich einem Entscheidungsorgan der im Stadtgebiet wirkenden Vereine, Organisationen oder Vereinigungen angehören, die sich für Belange älterer Menschen einsetzen.

    Auf dem Stimmzettel für die Seniorenratswahl sollen maximal 50 Kandidat:innen stehen. Wenn mehr gültige Wahlvorschläge eingehen, entscheidet das Los.

    Noch im Juli soll die geänderte Satzung in Kraft treten und ein Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Amtsblatt bekanntgemacht werden.
    Das sind die nächsten Schritte im Terminplan für die Seniorenratswahl:

    16.07.2025: In-Kraft-Treten Satzung/Wahlordnung

    25.07.2025: Bekanntgabe der Möglichkeit Wahlvorschläge einzureichen

    21.09.2025: Fristende für die Einreichung von Wahlvorschlägen ab 21.09.2025: Auswertung und öffentliche Bekanntgabe der Wahlvorschläge

    18.10.2025: Erstellung Wählerverzeichnis bis 02.11.2025 Öffentliche Bekanntgabe der Wahlvorschläge

    29.11.2025 Auszählung der Stimmen
    Informationen zur Arbeit des Seniorenrates gibt es unter https://stadt.mg/seniorenrat  .

    23 1

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Staffelübergabe an der Spitze des Fachbereichs Umwelt

    Staffelübergabe an der Spitze des Fachbereichs Umwelt

    Barbara Weinthal geht in den Ruhestand. Olaf Holtrup wird neuer Leiter

    Nach mehr als drei Jahrzehnten bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach geht die langjährige Fachbereichsleiterin Umwelt, Barbara Weinthal, in den Ruhestand.
    Die Nachfolge tritt ihr bisheriger Stellvertreter Olaf Holtrup an.

    Das hat der Rat der Stadt Mönchengladbach in seiner letzten Sitzung am 9. Juli entschieden und Holtrup zum neuen Fachbereichsleiter ernannt.
    Die studierte Geographin Barbara Weinthal kam bereits im Oktober 1990 zur Stadt Mönchengladbach, damals als Sachbearbeiterin für Braunkohlenangelegenheiten und Umweltplanung. 1998 übernahm sie in diesem Bereich die Abteilungsleitung. 2001 kam die Untere Landschaftsbehörde hinzu. 2009 vertraute man ihr schließlich die stellvertretende Leitung des Fachbereichs an, bevor sie 2016 zur Fachbereichsleiterin befördert wurde.

    Ein großes Thema ihrer Laufbahn war der Braunkohlentagebau.
    Persönlich eine Gegnerin von Garzweiler II, wurde ihre Rolle in der Umweltverwaltung Mönchengladbach letztlich die einer kritischen, aber stets konstruktiven fachlichen Begleiterin, die sich für die Belange der Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher und ihrer Umwelt einsetze.
    Mit profundem Wissen und jeder Menge Herzblut war Weinthal stets eine gefragte Expertin – innerhalb der Verwaltung, in Fachkreisen und bei den Medien. Aber auch bei vier Oberbürgermeistern und einer Oberbürgermeisterin, bei vier Umweltdezernenten und einer -dezernentin und bei unzähligen Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitikern, mit denen sie zusammengearbeitet hat.
    Ihren Fachbereich sieht Weinthal für die Zukunft gut aufgestellt. Die Rückkehr des Umweltbereichs vom Finanz- ins Planungsdezernat im Jahr 2016 und den Aufbau einer besseren Personaldecke über die Jahre sieht sie als wesentliche Meilensteine für die heutige Qualität und Schlagkraft der Umweltverwaltung.

    Doch nicht nur in den internen Strukturen, auch draußen im Stadtgebiet lassen sich Erfolge beobachten, die Weinthal in den letzten drei Jahrzehnten zusammen mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen erzielen konnte. Die Naturschönheiten der renaturierten Niersauen, des Knippertz- und des Mühlenbachs sind eines von zahlreichen Beispielen dafür.

    Olaf Holtrup wurde zum neuen Fachbereichsleiter Umwelt bestellt.©Stadt MG

    Ihrem Nachfolger wünscht Weinthal alles Gute: „Bereits in der Vergangenheit hat Olaf Holtrup durch seine Fachlichkeit, sein Engagement für den Umweltschutz und durch seine Führungsarbeit Hervorragendes für den Fachbereich Umwelt und seine Aufgaben geleistet. Er ist als kundiger und durch seine Funktion zuverlässiger Ansprechpartner unter anderem für die Kolleginnen und Kollegen, für die Politik und die Bürgerinnen und Bürger bekannt. Ich freue mich daher sehr, dass die Wahl für meine Nachfolge auf ihn gefallen ist, denn ich bin sicher, dass er den Fachbereich in Zukunft sehr kompetent führen wird und wünsche ihm hierzu viel Erfolg.“

    Bereits Ende der 1990er Jahre hat Olaf Holtrup für das damalige Umweltschutzamt per Werkvertrag umfangreiche Untersuchungen im Stadtgebiet zur Bergschadensgefährdung durch Garzweiler II durchgeführt. 2001 kam er ins Team von Barbara Weinthal, war dort federführend für Braunkohlenangelegenheiten zuständig und wirkte am Aufbau des Monitorings Garzweiler II mit. Später war er Mitbegründer des Zweckverbands Landfolge Garzweiler. 2015 wurde er erstmals Abteilungsleiter der Abteilung Boden und Abgrabungen, bevor er 2017 die Abteilung Wasser, Abwasser, Braunkohle, Umweltplanung und auch die stellvertretende Fachbereichsleitung übernahm.

    Der studierte Geologe Holtrup wurde 1966 in Münster geboren und lebt seit über 15 Jahren im Mönchengladbacher Stadtteil Hardterbroich. Neben der andauernden Bedeutung des Tagebau-Monitorings auch über das Ende der Braunkohlenförderung hinaus sieht er einen wichtigen Schwerpunkt darin, den Fachbereich für die Aufgaben und Maßnahmen der kommunalen Klimafolgenanpassung zu rüsten.

    Insbesondere mit Blick auf den Fachkräftemangel und die gleichzeitig schwierige Haushaltslage hat er sich zum Ziel gesetzt, die Digitalisierung der Mönchengladbacher Umweltverwaltung voranzutreiben.
     

    10 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Ist mein Haus von Starkregen bedroht – und was kann ich dagegen tun?

    Ist mein Haus von Starkregen bedroht – und was kann ich dagegen tun?

    Oder auch – wer sonst könnte etwas dagegen tun?

    Stadt veröffentlicht Infoportal und Web-App zum Thema Starkregen. Das Informationspaket ist Teil des städtischen Starkregen-Risikomanagements

    Die Stadt Mönchengladbach hat auf ihrer Website ein Starkregen-Infoportal veröffentlicht. Unter der Adresse https://stadt.mg/starkregen können Bürgerinnen und Bürger ab sofort neben allgemeinen Informationen und Vorsorgetipps auch ganz konkrete Aussagen darüber erhalten, wie gefährdet ihre Immobilie bei Starkregenereignissen ist. Möglich macht das eine dort verlinkte Web App, die ein außergewöhnliches Starkregenereignis in einer bisher nicht verfügbaren Detailtiefe simuliert.

    Konkret kann man in der Web-App jede beliebige Stelle im Stadtgebiet aufrufen und für diese einen zweistündigen Zeitraum simulieren: eine Stunde Blockregen mit 5 cm Niederschlagshöhe sowie eine weitere Stunde Nachlaufzeit. Dargestellt werden Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten, wie sie bei einem solchem außergewöhnlichen Starkregenereignis auftreten, das statistisch gesehen bisher nur alle hundert Jahre auftritt. Im Rahmen des Klimawandels häufen sich solche „Jahrhundertereignisse“ allerdings. Um die Geschehnisse so gezielt simulieren zu können, war einiges an Datenverarbeitung erforderlich. Insgesamt drei Wochen haben Hochleistungsrechner an der Simulation gerechnet.

    Präsentierten das neue Infoportal und die Web-App (v.l.): Wolfgang Reichert, Fachbereich Umwelt, Claudia Schwan-Schmitz, Technische Beigeordnete, Olaf Holtrup, stellvertretender Fachbereichsleiter Umwelt. (© Stadt Mönchengladbach)

    „Das Besondere ist, dass wir nicht einfach ein Vorher-Nachher-Bild mit blau eingefärbten Überflutungsflächen zeigen“, erklärt Projektleiter Wolfgang Reichert aus dem Fachbereich Umwelt. „Vielmehr kann man sich in unserer Anwendung veranschaulichen, wie viel Wasser kommt, wie schnell es kommt und aus welcher Richtung es kommt“, so Reichert weiter. Für Gebäudeeigentümer beinhaltet die Karte damit nicht nur eine Aussage darüber, ob sie ihr Gebäude für Starkregenereignisse wappnen müssen, sondern auch, an welcher Stelle ihres Grundstücks sie gezielt ansetzen können. „Eine zielgerichtet platzierte Abstufung oder Ablaufrinne in der Einfahrt kann unter Umständen schon Wunder wirken“, so Reichert.

    Risiken von Starkregen erkennen und begegnen Bereits seit einiger Zeit werden verwaltungsintern Gefahrenkarten für unterschiedlich stark ausgeprägte Starkregenereignisse verwendet. Sie sind ein weiteres Standardwerkzeug, insbesondere im Bereich des Planens und Bauens. Die Stadt hat sie gemeinsam mit dem beauftragten Dienstleister, der Hydrotec GmbH, als einen Baustein ihres Starkregen-Risikomanagements erstellen lassen.

    Mit der animierten Web-App ist nun darüber hinaus ein Produkt entstanden, das Bürgerinnen und Bürgern hilft, das individuelle Risiko für ihr Gebäude einzuschätzen. Aber auch die Verwaltung hat die Starkregengefahren für eine strukturierte Risikoanalyse herangezogen. Von insgesamt 4.000 „kritischen Objekten und Infrastruktureinrichtungen“ wurden in einer umfassenden Auswertung 470 identifiziert, die potentiell stark von Starkregen betroffen wären, darunter Altenheime und Kindergärten, Trafostationen, Gewerbeanlagen oder Unterführungen.

    In der dritten und letzten Phase wurden geeignete Maßnahmen für eine gezielte Gefahrenabwehr und Risikominimierung entwickelt. So müssen etwa kommunale Flächen vorgehalten werden, in denen sich das Wasser sammeln kann. Auch bauliche Maßnahmen bilden ein Handlungsfeld. Dazu können etwa Festsetzungen in Bebauungsplänen gehören oder der Rückbau von Versiegelung, damit das Wasser im Extremfall nicht die Straße runterrauscht. Und auch ein Krisenmanagement für den Ernstfall muss aufgebaut werden. Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Informationsvorsorge. Darunter fallen beratende Gespräche mit den Eigentümern der betroffenen kritischen Infrastruktureinrichtungen. Aber auch Informationen für Bürgerinnen und Bürger sind wichtige Bestandteile.

    Die Technische Beigeordnete Claudia Schwan-Schmitz sieht in dem nun veröffentlichten Starkregen-Infoportal (https://stadt.mg/starkregen) einen wichtigen Schritt in der Informationsvorsorge: für die Bürgerinnen und Bürger Mönchengladbachs: „Es ist sowohl eine Aufgabe der Gemeinschaft als auch eines jeden Einzelnen die Gebäude und Grundstücke so zu gestalten, dass sie bei einem außergewöhnlichen Starkregenereignis möglichst keinen oder geringen Schaden nehmen. Als Stadt schaffen wir mit diesen Handreichungen die Rahmenbedingungen, die noch mehr Planungssicherheit bieten. Das neue Infoportal und die Starkregengefahrenkarte sind für Eigentümerinnen und Eigentümer definitiv einen Blick wert!“

    Baustein der Klimafolgenanpassung

    Neben dem Starkregenrisikomanagement arbeitet die Stadtverwaltung derzeit am Aufbau eines Konzepts zum Umgang mit sommerlicher Extremhitze. Starkregen und Hitze sind Wetterphänomene, die sich in Folge des Klimawandels häufen und damit eine zunehmende Gefahr für das öffentliche Leben darstellen. Das städtische Klimaanpassungskonzept mit den Bestandteilen Hitze und Starkregen soll Wege zum Umgang mit dieser Entwicklung aufzeigen und bildet so einen Baustein der öffentlichen Daseinsvorsorge.

    27 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!

  • Was tun bei extremer Sommerhitze? Das Gesundheitsamt informiert

    Was tun bei extremer Sommerhitze? Das Gesundheitsamt informiert

    Wenn es wie in diesen Tagen besonders heiß ist, können die Tipps und Informationen des Gesundheitsamtes helfen, die Hitzewelle zu überstehen. Das gilt insbesondere für ältere Menschen.

    Für gesunde Erwachsene gibt es in Deutschland auch bei längeren Hitzeperioden bei normaler Lebensführung und ausreichender Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme keine gesundheitlichen Gefahren. Ältere Personen und Menschen mit eingeschränkter Anpassungsfähigkeit können aber durch Hitze in Gefahrensituationen geraten.

    Welche Gesundheitsrisiken entstehen bei großer Hitze?

    Große Hitze belastet den Körper. Flüssigkeitsmangel, eine Verschlimmerung bestehender Krankheiten, Hitzekrämpfe und ein Hitzschlag können die Folge sein. Diese Warnzeichen des Körpers müssen Sie ernst nehmen: Kreislaufbeschwerden, Muskelkrämpfe, Bauchkrämpfe, Erschöpfungs- oder Schwächegefühl, ein ungewohntes Unruhegefühl. Ein erhöhtes Risiko besteht für Säuglinge und kleine Kinder, Personen mit einer psychischen Krankheit, behinderte Menschen oder chronisch kranke Personen, besonders bei Herzkrankheit oder Bluthochdruck, und vor allem für ältere, pflegebedürftige Menschen.

    Warum besteht für ältere Menschen ein erhöhtes Risiko?

    Im Alter nimmt das Durstgefühl ab. Ältere Menschen trinken deswegen oft weniger. Dadurch verringert sich die Schweißmenge und vermindert damit eine Möglichkeit der Wärmeabgabe. Auch nimmt die Fähigkeit zu schwitzen im Alter ab. Grunderkrankungen können zu eingeschränkter Beweglichkeit und damit ebenfalls zu mangelnder Wärmeabgabe führen. Bestimmte Medikamente, insbesondere Psychopharmaka, können die körpereigene Temperaturregelung beeinträchtigen oder die Schweißdrüsenfunktion beeinflussen. Steigt die Körpertemperatur über 41 Grad, können Verwirrtheit und Bewusstseinstrübung hinzukommen. In diesem Zustand sind Sie nicht mehr in der Lage, sich der Hitze anzupassen. Sie brauchen dann dringend Hilfe.

    Was können Sie bei einer Hitzewelle tun?

    Passen Sie den Tagesablauf der Hitze an.

    Vermeiden Sie nach Möglichkeit die Mittagshitze und beschränken Sie Tätigkeiten im Freien auf die Morgen- und Abendstunden.

    Vermeiden Sie körperliche Belastungen, auch Sport. Wenn Sie körperlich arbeiten müssen, trinken Sie pro Stunde zwei bis vier Gläser eines kühlen, alkoholfreien Getränks. • Bleiben Sie draußen nach Möglichkeit im Schatten.

    Tragen Sie einen Sonnenhut und eine Sonnenbrille.

    Benutzen Sie ein Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor 15 oder höher.

    Lassen Sie niemals Kinder oder gesundheitlich geschwächte Personen in einem geparkten Fahrzeug zurück, auch nicht für kurze Zeit.

    Trinken Sie reichlich und essen Sie auch etwas Trinken Sie reichlich alkoholfreie Getränke – auch ohne Durst: Wasser, Fruchtsaftschorlen.

    Meiden Sie Getränke mit Alkohol, Koffein oder viel Zucker – sie können den Körper austrocknen.

    Meiden Sie sehr kalte Getränke – sie können zu Magenbeschwerden führen. Essen Sie möglichst verteilt auf den Tag mehrere kleine, leichte Mahlzeiten. 

    Kühl bleiben 

    Bleiben Sie in einem möglichst kühlen Raum.

    Lüften Sie nachts und morgens. Dunkeln Sie die Räume tagsüber mit Rollläden und Vorhängen ab.

    Verschaffen Sie sich Abkühlung durch eine kühle Dusche oder ein kühles Bad.

    Tragen Sie leichte, nicht einengende Bekleidung in hellen Farben (Baumwolle). 

    Hitzschlag – eine ernste Gefahr

    Ein Hitzschlag entsteht, wenn der Organismus wegen der hohen Außentemperaturen mehr Wärme aufnimmt als er wieder an die Umgebung abgeben kann. So gerät die Körpertemperatur außer Kontrolle und steigt rasch an. Zeichen eines Hitzschlags sind: Ungewöhnliche Unruhe, eine heiße, rote, trockene Haut, Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, Schläfrigkeit, starkes Durstgefühl, Verwirrtheit, Krampfanfälle, eine Eintrübung des Bewusstseins bis zur Bewusstlosigkeit. Ein Hitzschlag ist lebensgefährlich! Verständigen Sie sofort einen Arzt! Bringen Sie die betroffene Person bis zum Eintreffen des Arztes an einen kühlen Ort. Wenn noch keine Bewusstseinseintrübung vorliegt, geben Sie ihr zu trinken. Lockern Sie enge Bekleidung, machen Sie kühle und feuchte Umschläge, sorgen Sie für Luftzug! Worauf ist bei häuslicher Pflege älterer Personen zusätzlich zu achten?  

    Kontrollieren Sie die Raumtemperaturen mehrmals pro Tag. Die Raumtemperatur sollte 26 Grad nicht übersteigen.

    Lüften Sie nachts und morgens. Dunkeln Sie die Räume tagsüber mit Rollläden und Vorhängen ab.

    Reduzieren Sie künstliche Beleuchtung und Elektrogeräte als Wärmequelle.

    Hängen Sie feuchte Tücher im Zimmer auf.

    Vermeiden Sie einen Hitzestau durch Bekleidung und Bettwäsche. Verwenden Sie leichte Bettwäsche, so wenig Kissen wie möglich und nur Laken als Zudecke. 

    Trinken und Essen  

    Halten Sie verschiedene kühle (nicht kalte) Getränke bereit: z. B. Kräuter- oder Früchtetee, Saftschorle, Mineralwasser, Leitungswasser. Meiden Sie koffeinhaltige Getränke wie Kaffee und Tee. Wenn unbedingt Kaffee gewünscht wird, dann nur in stark verdünnter Form.

    Bieten Sie so oft wie möglich Flüssigkeit zum Trinken an, am besten in jeder Stunde ein bis zwei Gläser. Die tägliche Trinkmenge sollte wenigstens 1,5 bis 2 Liter betragen.

    Bei starkem Schwitzen sollten Sie darauf achten, den Salzverlust auszugleichen. Verwenden Sie natriumreiches Mineralwasser (>20mg/l), um einem Natriumverlust infolge starken Schwitzens vorbeugen zu können.

    Generell sollten Sie natriumarme Getränke wie Fruchtsäfte, Tee, Kaffee etc. nur dann reichen, wenn eine ausreichende Kochsalzzufuhr auf anderem Wege gesichert ist.

    Bieten Sie leichte Kost an: Viel Gemüse, Salate, wasserreiches Obst.

    Vermeiden Sie schwer bekömmliche Speisen, wie z.B. Wurstplatten.

    Kühlen Sie Lebensmittel oder brauchen Sie diese schnell auf! 

    Weitere pflegerische Maßnahmen 

    Benutzen Sie eine kühlende Körperlotion oder ein Thermalwasserspray.

    Bereiten Sie ein kaltes Fußbad.

    Kontrollieren Sie täglich, bei großer Hitze auch mehrmals täglich, die Körpertemperatur (möglichst mit dem Ohrthermometer). Die Körpertemperatur sollte nicht über 36,9 Grad steigen.

    Achten Sie auf Symptome, die auf eine Überhitzung des Körpers hinweisen wie, Unruhe, Verwirrtheit, Erbrechen. Auch trockene kühle Haut bei gleichzeitig hoher Körpertemperatur kann ein Zeichen für einen drohenden Hitzschlag sein. In diesem Fall sollte ein Arzt verständigt werden.

    Wechseln Sie eine durchgeschwitzte Bettwäsche öfter als üblich. Benutzen Sie, wenn möglich, eher eine Netzhose mit Einlage anstelle einer Einwegwindel mit Plastikfolie.

    0 0

    Thank You For Your Vote!

    Sorry You have Already Voted!