Einbahnstr.- Regelung Diebesweg: „Schleichverkehr“ wird unterbunden

Am kommenden Montag, dem 29. Oktober, wird auf einem Teilstück des Diebeswegs eine Einbahnstraßen-Regelung eingerichtet.
Sie gilt zwischen der Stichstraße zu den Häusern Diebesweg 8 – 47 und der Zufahrt zum dort ansässigen Dachdeckerbetrieb.
Dann können Kraftfahrzeuge nicht mehr vom Nordring über den Diebesweg zur Zeppelinstraße fahren.

Mit der Regelung will die Stadtverwaltung den Abkürzungsverkehr durch das enge Gewerbe- und Wohngebiet unterbinden, der nicht selten zu gefährlichen Situationen führte. Fahrradfahrer sind der Einbahnregelung ausgenommen.

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