Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung informiert: Rückschnitte an Bäumen, Hecken und Gebüschen nur bis Ende Februar

Baum fällen-0010Nach Mitteilung des Fachbereiches Umweltschutz und Entsorgung beginnt – anders als in den vergangenen Jahren, als der Winter seinen Namen noch verdiente und bis weit in den März andauerte – das Brutgeschäft bei den heimischen Vögeln in diesem Jahr deutlich früher.
Dies lässt sich bereits allmorgendlich an den Reviergesängen gut erkennen. Damit die Vögel ungestört ihre Nester bauen und erfolgreich ihre Jungen aufziehen können, dürfen Bäume, Hecken oder Gebüsche ab dem 1. März nicht mehr gerodet oder stark zurückgeschnitten werden. Dieses Verbot zum Schutz der heimischen Vögel gilt dann bis Ende September.

 

Bürgerinnen und Bürger, die in ihren Gärten starke Rückschnitte und Fällungen vorhaben oder sie neu gestalten möchten, müssen sich daher beeilen und die erforderlichen Schnitt- und Rodungsarbeiten bis Ende Februar durchführen. Auch Baugrundstücke, die im anstehenden Frühjahr oder Sommer bebaut werden sollen, sind bis Ende Februar von Gehölzen freizustellen. Form- und Pflegeschnitte bei Schnitthecken sind von dem Verbot nicht betroffen.

Bei allen Fäll- und Rodungsarbeiten sind die Vorgaben der Baumschutzsatzung und des Landschaftsplanes der Stadt Mönchengladbach zu beachten.

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