Fall SVEN: Prüfung persönlicher Haftung gefordert

v.l.: Frank Kindervatter; Dr. Schlegelmilch: Felix Heinrichs

Es ist erstaunlich ruhig geworden um „SVEN“. Die handelnden Akteure, die zum Desaster um das zukunftsträchtige Projekt massgeblich beigetragen haben, wollen, diesen Eindruck kann man gewinnen, dass Gras über dieses unschöne Kapitel in der NEW-Firmengeschichte wächst.

FDP, Grüne und Linke fordern nun ein unabhängiges Rechtsgutachten, dass klärt, ob der gerade erneut bestellte Vorstandsvorsitzende, der ebenfalls gerade wiedergewählte Aufsichtsratsvorsitzende und /oder die weiteren Aufsichtsräte der NEW AG persönlich für die mindestens 1,7 Millionen Verlust aus der widerrechtlichen Beteiligung share2drive haften müssen.

„Dieser Millionenverlust wäre nicht zustande gekommen, hätte die NEW den vorgeschriebenen Rechtsweg zur Umsetzung der Beteiligung eingehalten“, begründet Nicole Finger, FDP-Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt, die Forderung der drei Fraktionen. „Weder Vorstand noch Aufsichtsrat übernehmen dafür bislang die Verantwortung, insofern sind Ansprüche gegen beide zu prüfen.“

Ob es bei einer Abstimmung im Stadtrat im März eine Stimmenmehrheit geben könnte, ist nicht vorhersehbar, aber unwahrscheinlich.
Bekanntermaßen stützt die GroKo mit ihrer Stimmenmehrheit die Aktivitäten der Fraktionsvorsitzenden Heinrichs (SPD) und Schlegelmilch (CDU).
Verschwenderisches Geschäftsgebahren auch unter Verletzung von Rechtsvorschriften scheint bei den CDU/SPD-Ratsmitgliedern keine Rolle zu spielen.

Torben Schultz, Vorsitzender der Linksfraktion, bemängelt außerdem: „Obwohl es schon im November 2018 das klare Signal der Bezirksregierung gab, dass die Beteiligung rückabgewickelt werden muss, ist selbst danach noch weiter Geld in die Beteiligung geflossen.“
Die Bezirksregierung hatte seit 2018 in mehreren Schreiben die gemeindewirtschaftliche Unzulässigkeit der Beteiligung an der share2drive festgestellt, und mehrfach auf die Rückabwicklung, die nun zum 31.03. erfolgen soll, gedrängt.

Der Abgeordnete Mehrdad Mostofizadeh, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag, hatte nach Bekanntwerden daraufhin Ende 2019 den Vorgang zum Gegenstand einer kleinen Anfrage an die Landesregierung gemacht.
Auf die Frage, welche Möglichkeiten Fraktionen und Bürgerschaft hätten, einen Haftungsanspruch für einen anzunehmenden Schaden durchzusetzen, hatte Ministerin Scharrenbach im Januar ausgeführt, „dass von potenziell Anspruchsberechtigten eigenständig zu prüfen ist, ob und welche Voraussetzungen für Haftungsansprüche vorliegen und ob sie geltend gemacht werden.“ Voraussetzung dafür wäre jedoch „ein korrespondierender Schaden“.

„Der Schaden ist nun eingetreten“, so Karl Sasserath, Vorsitzender der Grünen im Rat, „Es ist also an der Zeit, in die Prüfung der Haftungsansprüche einzusteigen.“
Sollten Haftungsansprüche bestehen, ist aus Sicht von FDP, Grünen und Linken dann auch zu prüfen, inwiefern hier beispielsweise eine D & O-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat greifen kann.

D&O-Versicherung
(Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung)
ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt.

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