Ausgleich für Mehrkosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
„Mönchengladbach erhält noch in diesem Jahr eine einmalige Sonderzuweisung in Höhe von 97.363 Euro vom Land“.
Darüber informierte heute der SPD-Landtagsabgeordnete Hans-Willi Körfges. „Die rot-grüne Landesregierung erstattet Mönchengladbach damit einen Teil der Mehrkosten, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2012 ergeben“, so Körfges.
Nach diesem Urteil bekommen Asylbewerber bereits seit August mehr Geld für ihren Lebensunterhalt.
Insgesamt stellt die rot-grüne Landesregierung den Kommunen für die urteilsbedingten Mehrkosten 7,15 Millionen Euro zur Verfügung.
„Das Land unterstreicht damit einmal mehr seinen Anspruch, den Kommunen in unserem Land eine verlässliche und aufgabenadäquate Finanzausstattung sicherzustellen“, so der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende.
Mit der Auszahlung der Mittel kann Mönchengladbach voraussichtlich noch Ende Dezember rechnen. Voraussetzung dafür ist die Verabschiedung des Landeshaushalts 2012 am 29. November.
hallo
zusaMMen,
die stadt bekommt eine einmalige sonderzuweisung,
die stadt die vor kurzem einen hsp aufgestellt hat,
man schaue mal unter der nummer 0190 nach,
stichwort: unterkapazität übergangsheim.
ich finde es gut für die menschen die davon
hoffentlich profitieren werden,
für die entscheider des hsp
ist es wohl was anderes …
hire and fire
pri and sac