Neues Alten- und Pflegegesetz NRW macht Investitionen für die Träger unattraktiv
Versorgung mit Pflegeplätzen gefährdet?

Altenheim NeuwerkGroße Sorgen um die langfristige Versorgung alter Menschen in Mönchengladbach mit Pflegeplätzen machen sich der Caritasverband und das Sankt Antonius Altenheim in Wickrath.

Hintergrund ist das neue Alten- und Pflegegesetz des Landes NRW.

In einem Gespräch mit dem CDU-Landtagsabgeordneten Norbert Post wiesen Caritas-Geschäftsführer Frank Polixa und der Leiter des Sankt Antonius Altenheims, Rainer H. Suhr, auf die Risiken des von der rot-grünen Landesregierung initiierten Gesetzes hin, das Anfang Oktober im Landtag verabschiedet wurde. An dem Treffen nahmen auch die Fachleute Herbert Römer und Jürgen Spicher vom Caritasverband für das Bistum Aachen teil.

„Die Landesregierung will die Refinanzierung von Investitionen unattraktiv gestalten, um Neubauten von Altenheimen zu verhindern – gleichzeitig greift sie tief in die Bestandsfinanzierung von stationären Pflegeeinrichtungen ein“, sagt Frank Polixa.
Das Land setze verstärkt auf ambulante Hilfen und neue Wohnformen.
Das sei im Prinzip richtig, so Polixa – auch der Caritasverband plane, sein ambulantes Pflegeangebot für Senioren in Mönchengladbach auszubauen. Aber: „Die Zahl der pflegebedürftigen alten Menschen wird in den nächsten rund 20 Jahren um 20 bis 25 Prozent steigen – und für viele von ihnen wird das Pflegeheim irgendwann die einzige Alternative sein.“

Auch Landtagsabgeordneter Norbert Post befürchtet gravierende Engpässe in der stationären Betreuung von alten, zum Teil schwer pflegebedürftigen Menschen.
„Natürlich soll jeder Mensch solange wie möglich in den eigenen vier Wänden selbstbestimmt wohnen können. Tatsache ist aber, dass wir auch in den nächsten Jahren eher mehr als weniger stationäre Plätze für alte und pflegebedürftige Menschen benötigen“, so Post.

Der Caritasverband Region Mönchengladbach ist Träger von vier Altenheimen mit insgesamt 395 Plätzen.

„In den letzten Jahren haben wir unsere Häuser mit zweistelligen Millionenbeträgen modernisiert, damit unsere Bewohner sich wohl fühlen – natürlich im Vertrauen auf die vorhandenen gesetzlichen Rahmenbedingungen“, berichtet Geschäftsführer Polixa.
Das neue Gesetz beinhalte jedoch keinen ausreichenden Bestandsschutz.
Zwar planen weder er noch Rainer H. Suhr vom Sankt Antonius Altenheim derzeit einen Abbau von Plätzen in ihren Einrichtungen. Nach unterschiedlichen Schätzungen sei jedoch das Risiko groß, dass als Folge der neuen Gesetzgebung auf Sicht stationäre Altenheimplätze wegfallen.

Rainer H. Suhr sieht nach der Umsetzung des neuen Altenpflegegesetzes massive Finanzierungs- und Liquiditätsdefizite auf viele Träger von Pflegeheimen zukommen. Deshalb würden manche kleinere Träger voraussichtlich wirtschaftlich gezwungen, ihre Häuser zu schließen oder diese an größere Träger bzw. Konzerne abzugeben.

Suhr: „Es fehlen dann die kleinen regionalen Träger, die sich im Quartier verorten und die gerade die vielfach geforderte Entwicklung für die Menschen in den Lebensräumen unterstützen können.“

Ganz abgesehen davon, dass die Altenheime durch die neuen Verordnungen erheblich mehr Verwaltungsaufwand bewältigen müssten, so Rainer H. Suhr. „Wir stecken immer mehr Geld in die Verwaltung von Pflege als in die Pflege selbst“, befürchtet er.
Auch deshalb bezeichnet sein Kollege Polixa das neue Gesetz als „Politik paradox“.

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