Schlagwort: Politik

  • Kathrin Henneberger ist die  Kandidatin der Grünen für die Bundestagswahl 2021

    Kathrin Henneberger ist die Kandidatin der Grünen für die Bundestagswahl 2021

    Bei den Mönchengladbacher Grünen setzte sich auf der Mitgliederversammlung am Samstag, dem 14. November 2020, die positive Stimmung nach der Kommunalwahl fort.

    Die Mitglieder wählten Kathrin Henneberger als Direktkandidatin für die Bundestagwahl im Herbst 2021.

    „Für Mönchengladbach möchte ich in den Bundestag, weil hier jedes dritte Kind von Armut betroffen ist und weil wir den Tagebau Garzweiler direkt vor der Haustür haben. Ich möchte mich für eine Kindergrundsicherung genauso einsetzen wie für eine Abschaltung der Kohlekraftwerke – damit die Kinder im heute in Würde aufwachsen und eine lebenswerte Zukunft ohne Klimakatastrophe haben.“, so Kathrin Henneberger.

    Die 33-jährige Rheinländerin ist bundesweit für ihr langjähriges Engagement für Klimagerechtigkeit bekannt. Seit über 10 Jahren begleitet sie die Verhandlungen der UN-Klimakonferenzen und engagiert sich gegen die Tagebaue des rheinischen Braunkohlereviers. Solidarisch an der Seite der Menschen, deren Dörfer am Tagebau Garzweiler immer noch weggebaggert werden sollen, möchte sie sich im Bundestag für ein Ende der Kohleverstromung einsetzen.

    Seit ihrem 15. Lebensjahr ist Henneberger außerdem grünes Mitglied und war die Bundessprecherin der Grünen Jugend. Ihre Mönchengladbacher Parteifreunde setzen große Hoffnung darauf, durch Kathrin Henneberger im nächsten Bundestag vertreten zu sein und freuen sich auf einen aktiven Wahlkampf mit ihr. Der Bezirksrat Niederrhein-Wupper vergibt seine Voten für die Kandidaturen der Landesliste Anfang Dezember, auch hier ist ihr die Unterstützung der Gladbacher Grünen sicher.

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  • Covid-19: Sollen deshalb die Ratsmitglieder nicht mehr entscheiden?

    Covid-19: Sollen deshalb die Ratsmitglieder nicht mehr entscheiden?

    Im Hinblick auf die für den 17. Juni geplante Ratssitzung hat Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners die Mitglieder des Rates angeschrieben.

    In dem Schreiben informiert er über die Möglichkeit, die anstehenden Ratsentscheidungen auf den Hauptausschuss zu delegieren und bittet sie um ihre Meinung zu dem Thema.
    Die aktuelle Rechtslage erlaubt es, dass bei Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Rates der Hauptausschuss abschließend – also anstelle des Rates entscheidet.
    So geschehen bereits in einer Sitzung des Hauptausschusses am 22. April im Haus Erholung. Grund waren Dringlichkeitsentscheidungen, die keinen Aufschub zuließen.

    Der Rat der Nachbarstadt Korschenbroich zum Beispiel hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

    „Mit Blick auf die Größe des Rates der Stadt Mönchengladbach und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dem Rat zahlreiche Mitglieder angehören, die schon aufgrund ihres Alters zur Risikogruppe gezählt werden, sollte diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden. Sollte die erforderliche Zustimmungsquote von zwei Dritteln nicht erreicht werden, werde ich für den 17. Juni zu einer Ratssitzung einladen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass Sitzungen politischer Gremien ausdrücklich vom derzeit geltenden Veranstaltungsverbot ausgenommen sind“, so OB Hans Wilhelm Reiners.

    Hintergrund:

    Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 24. April 2020 Hinweise zu kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen zu aktuellen Verfahren und Vorgehensweisen im Zeitraum der Ausbreitung von COVID-19 gegeben. Diese Hinweise befassen sich auch mit der Ausgestaltung von Sitzungen kommunaler Gremien.

    In diesem Zusammenhang verweist der Erlass auf folgende Änderung in § 60 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vom 15.04.2020 (Auszug): „Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Dasselbe gilt, wenn und solange nach § 11 IfSBG-NRW eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt ist und wenn zwei Drittel der Mitglieder des Rates einer Delegierung an den Hauptausschuss zugestimmt haben.“

    Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 14. April 2020 eine solche epidemische Lage von landesweiter Tragweite für eine Dauer von zwei Monaten festgestellt.

    Im Erlass wird klargestellt, dass die Entscheidungen des Hauptausschusses, die er für den Rat trifft, im Nachgang nicht einer Genehmigung des Rates bedürfen.

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  • Bürgerrat trotzt Corona im Internet Videokonferenz-Reihe zu gelosten Bürgerräten startet; 1. Termin: 8.4., 18 Uhr

    Bürgerrat trotzt Corona im Internet
    Videokonferenz-Reihe zu gelosten Bürgerräten startet; 1. Termin: 8.4., 18 Uhr

    Weil Veranstaltungen derzeit nicht mehr möglich sind, startet das Demokratie-Projekt eine Reihe von Webinaren zu zufällig ausgelosten Bürgerversammlungen.

    Am Mittwoch (08.04) geht es um 18 Uhr los mit einem Webinar zu Verfahren und Stand des Bürgerrates Demokratie selbst. Organisatorinnen und ausgeloste Mitglieder des Bürgerrates stehen per Videokonferenz Rede und Antwort.

    „Das persönliche Gespräch ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Über das Internet wollen wir mit den Menschen in Kontakt bleiben und dieses Gespräch pflegen. Videokonferenzen ermöglichen uns außerdem, mehr Menschen als mit Veranstaltungen zu erreichen“, sagt Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin des Vereins „Mehr Demokratie“.

    Der Verband hatte zusammen mit der Schöpflin Stiftung und den Beteiligungsexperten von IFOK und Nexus-Institut im vergangenen Jahr den bundesweit ersten losbasierten Bürgerrat ins Leben gerufen. Im September hatten die hierfür zufällig aus dem gesamten Bundesgebiet ausgelosten Teilnehmenden 22 Empfehlungen zur Verbesserung der Demokratie in Deutschland formuliert. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hatte diese in einem Bürgergutachten zusammengefassten Empfehlungen am 15. November stellvertretend für das ganze Parlament entgegengenommen.

    Mehr Demokratie-Sprecherin Nierth wird im Webinar an diesem Mittwoch über den Stand bei der Umsetzung der Empfehlungen berichten. In weiteren Webinaren, die bis in den Juni hinein jeden Mittwoch stattfinden, geht es auch um Bürgerräte etwa in Berlin und Frankfurt sowie in Frankreich, Ostbelgien und Vorarlberg. Außerdem wird erklärt, wie ein Bürgerrat funktioniert und welche Wirkungen er hat. Auch Tipps, wie man vor Ort selber einen Bürgerrat organisiert, kann man sich holen.

    Wie man bei den Webinaren mitmachen kann, erfahren Interessierte auf der Internetseite www.buergerrat.de

    Mehr Informationen: www.buergerrat.de/aktuelles/buergerrat-im-gespraech

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  • Am 2. Juli dürfen die Geschäfte in Mönchengladbach-City öffnen

    Am 2. Juli dürfen die Geschäfte in Mönchengladbach-City öffnen

    Das ist das Ergebnis des Beschlusses der Mehrheitspolitiker im Hauptausschuss am heutigen Tag.

    Aus der Diskussion ist eindeutig heraus zu hören, die einmal getroffene politische Entscheidung des Stadtrates wird aus Gründen eventueller Regressforderungen der Geschäftsleute nicht geändert.

    Politik und Verwaltung glauben korrekt gehandelt zu haben. Sie sehen die Vertreter der Händler und diese selbst in der Verantwortung dazu, dass es zu dieser desaströsen Situation gekommen ist.

    Mehrheitlich existiert die Sorge, bisherige Investitionen der Einzelhändler zum Beispiel in Marketingmaßnahmen könnten der Stadt Mönchengladbach angelastet werden.

    Grünen Sprecher Sasserath brachte seine Meinung auf den Punkt:“ Als gewählter Politiker bin ich verpflichtet, möglichen Schaden von der Stadt fern zu halten“.

    Nun liegt die Entscheidung bei jedem Einzelhändler, ob er sein Geschäft am Sonntag der Tourdurchfahrt öffnet.

    Den entstehenden Imageschaden hat Mönchengladbach insgesamt, auch jeder mitwirkende Politiker zu verantworten.

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  • Sport an Grundschulen: Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer haben sich nicht geändert

    Der Erlass zur „Sicherheitsförderung im Schulsport“ sorgt Hans Willi Körfges-0025momentan für viel Verwirrung. Anscheinend jedoch lediglich bei Vertretern des „Verbandes Bildung und Erziehung“ und Teilen der Presse.
    Dies wiederum hat nun dazu geführt, dass sich zahlreiche beunruhigte Eltern in Sorge um die Zukunft des Sportunterrichts an den Mönchengladbacher Abgeordneten Hans-Willi Körfges gewandt haben.

    „Auf meine Nachfrage hat das Schulministerium klargestellt, dass sich an den bisherigen Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer durch den neuen Erlass nichts geändert hat“, so Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion.
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  • „Am Minto 1“ – Wunsch des Investors politisch abgesegnet

    mintoDie Bezirksvertretung Nord hat in ihrer gestrigen Sitzung mit Mehrheit (12 Ja, 6 Nein-Stimmen, keine Enthaltung) beschlossen, dass das inzwischen gesperrte Teilstück der Viersener Straße zwischen dem neuen Einkaufszentrum und dem C&A Kaufhaus in „Am Minto“ umbenannt werden soll.

    Damit folgt die Bezirksvertretung einer Bitte des Investors, der so für den Personal- und Centermanagementeingang die Adresse „Am Minto 1“ erhält. Andere Anlieger, die von der Umbenennung betroffen wären, gibt es an dem Straßenabschnitt, der im Bebauungsplan als „Fußgängerzone mit Radverkehr“ festgesetzt ist, nicht.

    Gegen den von der Verwaltung eingebrachten Vorschlag stimmten Bündnis 90/Grüne, die Linke und einige SPD-Mitglieder.

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