Sport an Grundschulen: Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer haben sich nicht geändert

Der Erlass zur „Sicherheitsförderung im Schulsport“ sorgt Hans Willi Körfges-0025momentan für viel Verwirrung. Anscheinend jedoch lediglich bei Vertretern des „Verbandes Bildung und Erziehung“ und Teilen der Presse.
Dies wiederum hat nun dazu geführt, dass sich zahlreiche beunruhigte Eltern in Sorge um die Zukunft des Sportunterrichts an den Mönchengladbacher Abgeordneten Hans-Willi Körfges gewandt haben.

„Auf meine Nachfrage hat das Schulministerium klargestellt, dass sich an den bisherigen Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer durch den neuen Erlass nichts geändert hat“, so Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion.

„In seiner Antwort schreibt das Ministerium, dass der Erlass zur „Sicherheitsförderung im Schulsport“ und die zugehörigen Rechtsgrundlagen überarbeitet wurden. Die Überarbeitung sei notwendig gewesen, weil in den letzten Jahren eine Reihe neuer Sportarten und Bewegungsbereiche im Sportunterricht oder in außerunterrichtlichen Schulsportangeboten Einzug gefunden haben, für die es bislang keine sicherheitsförderlichen Hinweise gegeben habe,“ so Hans-Willi Körfges.

Wörtlich schreibt das Ministerium: „Im Zuge der Überarbeitung wurden zahlreiche Konkre-tisierungen zu den Sportarten vorgenommen. Lehrerinnen und Lehrer, die das Fach Sport unterrichten, müssen über die Lehrbefähigung bzw. -erlaubnis für das Fach Sport verfügen oder an einer Qualifizierung durch die Bezirksregierung teilgenommen haben. Darüber hinaus können Schulleiterinnen und Schulleiter auch erfahrene Lehrerinnen und Lehrer, die keine Lehrbefähigung oder -erlaubnis für das Fach Sport besitzen, im Sportunterricht einsetzen, die z. B. einen Sportübungsleiterschein (C-Lizenz) besitzen.

An diesen Anforderungen für Lehrerinnen und Lehrer hat sich durch die Überarbeitung der Rechtsgrundlagen zur Sicherheit im Schulsport nichts geändert.
Die Hauptpersonalräte und die Fachverbände haben der Überarbeitung des Erlasses und seiner Rechtsgrundlagen zugestimmt.
Die Reaktionen der Schulaufsicht und der Schulen selbst sind positiv, weil die vielfältigen Aspekte zur Sicherheitsförderung im Schulsport nun klarer formuliert sind.“

 

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