Stärkungspakt: OB Bude: „Es gibt keine Alternative“ – Konsolidierungshilfen von 307 Millionen Euro bis 2021

Konsolidierungshilfen setzen drastische Einsparungen voraus

(pmg/sp) Das Land NRW stellt für Kommunen mit besonders schwieriger Haushaltssituation im Zeitraum 2011 bis 2020 jährlich 350 Millionen Euro als Konsolidierungshilfe zur Verfügung.
Durch Abzug aus der Finanzausgleichsmasse der Gemeinde- finanzierungsgesetze sollen daneben noch weitere Hilfen finanziert werden. So sollen 2012 insgesamt 65 Millionen Euro, 2013 dann 115 Millionen Euro und ab 2014 zusätzlich 310 Millionen Euro jährlich aufgebracht werden

 

Kommunen, deren Haushaltsdaten des Jahres 2010 eine Überschuldung in den Jahren 2014 bis 2016 erwarten lassen, können bis zum 31. März diesen Jahres bei der Bezirksregierung eine entsprechende Hilfe beantragen.
Für Mönchengladbach war der Zeitpunkt der Überschuldung im Haushaltsplan des Jahres 2010 für das Jahr 2016 prognostiziert.
Stimmt der Rat am Mittwoch der Antragsstellung und anschließend auch die Bezirksregierung als zuständige Kommunalaufsicht der Aufnahme in den Stärkungspakt zu, erhält die Stadt ab 2012 bis zum Zeitpunkt des ersten geplanten Haushaltsausgleichs 2018 Konsolidierungshilfen in einer Höhe von rund 260 Millionen Euro sowie weitere ca. 47 Millionen Euro in den Jahren 2019 und 2020.
Demzufolge geht die Stadt Mönchengladbach derzeit von einer Gesamt- konsolidierungshilfe von 307 Millionen Euro aus. Vor dem Hintergrund, dass sich für diese Hilfen eine entsprechende Gegenfinanzierung aus Kassenkrediten erübrigt, wird zusätzlich eine Zinseinsparung in Höhe von 36,6 Millionen Euro generiert, so dass sich der rechenbare Gesamteffekt der Hilfe inkl. des Jahres 2021 auf ca. 344 Millionen Euro beläuft.

„Für Mönchengladbach bedeutet der Beitritt in den Stärkungspakt eine große Chance, den Haushaltsausgleich wirklich zu schaffen und damit wesentliche Weichen für die Zukunftssicherung unserer Stadt zu stellen. Eine Alternative zum Beitritt in den Stärkungspakt Stadtfinanzen gibt es nicht“, betont Oberbürgermeister Norbert Bude.

„Stimmt der Rat dem Antrag zum Beitritt zu und werden wir in den Stärkungspakt aufgenommen, ist dies eine ganz entscheidende Weichenstellung für die Zukunft der Stadt“, ergänzt er.
Auch Stadtkämmerer Bernd Kuckels hält den Beitritt für zwingend notwendig. Wenn wir im Jahr 2018 den Haushaltsausgleich schaffen, dann werden wir wie in der Vergangenheit Kassenkredite nicht mehr nur neu aufbauen, sondern die bestehenden aufgrund des dann entstehenden Liquiditätsüberschuss zugleich auch nachhaltig tilgen.“, erläutert er.
Zudem habe die versammelte Bankenlandschaft mit der NRW-Bank an der Spitze bereits deutlich signalisiert, dass die Finanzmisere der Kommunen auf Dauer über Kassenkredite nicht mehr zu schultern sei. Dies gebe der Geldmarkt nicht mehr her. „Ein ‚weiter so‘ wie bisher wird es in Zukunft nicht mehr geben“, so Stadtkämmerer Bernd Kuckels zur allgemeinen Finanzmarktsituation.

Finanzielle Talfahrt seit 1994
Die dramatische Finanzsituation der Stadt zeichnete sich bereits 1994 an, als das erste Haushaltssicherungskonzept von nachfolgenden siebzehn Konzepten mit Sparmaßnahmen vom Rat verabschiedet wurde. Seit 2002 hat die Stadt keinen genehmigten Haushalt mehr und unterliegt seitdem dem Nothaushaltsrecht mit strikten Sparauflagen durch die Kommunalaufsicht.

Keine finanziellen Spielräume mehr
Wird die Stadt nicht in die zweite Stufe des Stärkungspaktes Stadtfinanzen aufgenommen (die erste Stufe läuft bereits seit 2011 und gilt für 34 unter Finanznot leidende Kommunen mit dem Zeitpunkt der Überschuldung in 2011 bis 2013, für die eine Teilnahme verpflichtend war), dann werden die bisherigen Regelungen des Nothaushaltsrechts, die zum 30.9.2012 aufgehoben werden sollen, deutlich verschärft. So genannte „Duldungen“, die einen finanziellen Spielraum im engen Sparkorsett ermöglichten, wird es dann nicht mehr geben. Die Auswirkungen: Die Aufnahme neuer Investitionskredite in Höhe von zwei Dritteln der ordentlichen Tilgung (17 Millionen Euro) wird auf maximal ein Viertel beschränkt. Mit anderen Worten: Ein Kreditrahmen existiert zukünftig nicht mehr. Neue und zugleich unaufschiebbare Investitionen darf die Stadt zukünftig nur noch durch Zustimmung der Bezirksregierung im Einzelfall durchführen. Ebenso wird die Stadt keine Zuwendungsmaßnahmen mehr in Anspruch nehmen können, da sie in der Regel mit der Finanzierung eines Eigenanteils einhergehen. Darüber hinaus dürfen nur noch Aufwendungen und Auszahlungen getätigt werden, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist. Die Übernahme neuer freiwilliger Leistungen ist nicht mehr möglich. Auch die Bildung eines Beförderungsbudgets für die Beamten sowie die notwendige Umsetzung von Beschäftigten auf höherwertige Stellen kann dann in Zukunft nicht mehr erfolgen.

Konsolidierungshilfe für MG
Das vom Land im Dezember vergangenen Jahres verabschiedete Stärkungspaktgesetz schreibt für die freiwillig an der Stufe 2 teilnehmenden Städte einen Haushaltsausgleich mit Konsolidierungshilfe des Landes bis zum Jahr 2018 vor. Ab 2018 muss der Ausgleich bis spätestens zum Jahr 2021 ohne die Finanzspritzen des Landes erreicht werden. Erfolgt die Aufnahme der Stadt in den Stärkungspakt, dann erhält die Stadt ab kommenden Oktober die erste Tranche in Höhe von 9,79 Millionen Euro, im nächsten Jahr dann weitere 17,32 Millionen Euro, in 2014 bis 2018 schließlich 46,69 Millionen Euro pro Jahr. In 2019 sinkt die Konsolidierungshilfe auf maximal 31,13 Millionen Euro und in 2020 auf maximal 15,56 Millionen Euro. Der Schlüssel für die Zahlungen bemisst sich unter anderem nach der Einwohnerzahl.

Haushaltssanierungsplan bis Ende September
Mit den Konsolidierungshilfen des Landes einher gehen im Stärkungspaktgesetz verankerte Auflagen, dass die Stadt eigene Konsolidierungsbeiträge zu leisten hat und diese jährlich vom Rat zu verabschiedende und der Bezirksregierung vorzulegenden Haushaltssanierungspläne (HSP) als Ersatz zu den bisherigen Haushaltssicherungskonzepten zur Genehmigung vorzulegen hat. Vor dem Hintergrund, dass der jährliche Fehlbedarf ohne Hilfen in diesem Jahr 122 Millionen Euro und  2021 99,7 Millionen Euro beträgt und mit den Hilfen des Landes und den durch den Stärkungspakt erzielten Zinsersparnissen bei 112,2 Millionen Euro in 2012,  47,4 Millionen Euro in 2014 und 33,3 Millionen Euro in 2016 sowie 36,1 Millionen Euro in 2018 liegt, hat die Stadt einen nicht unerheblichen Konsolidierungsbeitrag zu leisten. So liegt das jährlich dauerhaft zusätzlich zu erzielende Einsparziel von 2013 bis einschließlich 2018 bei jährlich sechs Millionen Euro, aufgrund der Reduzierung der Hilfszahlungen im Jahr 2019 dann bei 17,8 Millionen Euro, in 2020 bei 18,6 Millionen Euro und in 2021 schließlich bei 19,6 Millionen Euro.

„Angestrebtes Ziel der Kämmereiverwaltung ist es allerdings, möglichst frühzeitig hohe Konsolidierungsbeiträge zu erzielen, um entsprechend hohe Zinseffekte mitzunehmen“, so Stadtkämmerer Bernd Kuckels. Eine mögliche der bereits im letzten Haushaltssicherungskonzept vorgeschlagenen aber nicht beschlossenen Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuersteuer, die sich Kuckels im Haushaltssanierungskonzept vorstellen könnte, bringt Mehr-Einnahmen in Höhe von zehn Millionen Euro jährlich mit sich. Bei sofortiger Umsetzung würde dieses bis zum Jahr 2018 hochgerechnet einen Zinseffekt von ca. vier Millionen  Euro ergeben, der das laufende Defizit weiter verringern würde. „Jetzt müssen die letzten Reserven auf den Tisch gelegt werden und alles auf den Prüfstand. So können wir mit den Hilfen des Landes den Haushaltsausgleich auch wirklich schaffen und neue Spielräume für die weitere Entwicklung unserer Stadt und für vernünftiges Handeln schaffen“, betont Stadtkämmerer Bernd Kuckels.

Verwaltung bildet Task Force
Eng mit den Haushaltssanierungsplänen verknüpft sind zusätzliche Berichte zur Umsetzung der Sanierungspläne, die in regelmäßigen Abständen unterjährig gleichfalls der Kommunalaufsicht vorzulegen sind. Stimmt die Bezirksregierung den Umsetzungsberichten zum HSP der Stadt zu, würde im Oktober 2013 planmäßig die nächste Konsolidierungshilfe folgen. Ein Prozedere, das sich jährlich wiederholt. Mit Blick auf den engen Zeitrahmen errichtet die Kämmerei jetzt eine verwaltungsübergreifende Task Force zur Erstellung des Sanierungsplans. Dabei bedient sie sich externer Hilfe durch die Gemeindeprüfungsanstalt, die gemeinsam mit der Task Force alle Haushaltspositionen kritisch beleuchten wird, um Sparmaßnahmen aufzustellen.

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